RR 25/2025
ÖPNV-Bedarfsplan und Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW – Aufnahme des Vorhabens „Ausbau der Eifelstrecke“
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Sitzungsvorlage RR (Vorlage go.Rheinland-41/2025)
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Drucksachennummer
V O R L A G E go.Rheinland-41/2025
BL GF A GF B GF C
Dö Rei Win Vo
ö f f e n t l i c h
Beratungsfolge Datum
Verbandsversammlung TOP 4.8 03.04.2025
Gegenstand:
ÖPNV-Bedarfsplan und Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW – Aufnahme des
Vorhabens „Ausbau der Eifelstrecke“
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung empfiehlt dem Regionalrat Köln – vorbehaltlich eines Nutzen-
Kosten-Indikators von > 1 –, eine Vorlage zur Aufnahme des Vorhabens „Ausbau der Eifel -
strecke (Stufe 2)“ in den ÖPNV-Bedarfsplan und den Infrastrukturfinanzierungsplan des
Landes NRW vorzulegen.
Erläuterungen:
Ausbau der Eifelstrecke:
Der Ausbau der Eifelstrecke Hürth-Kalscheuren – Landesgrenze NRW/RP – Trier wird in drei Bauabschnitten
erfolgen:
1. Elektrifizierung der Bestandsstrecke (bis 2028)
2. Ausbau der Infrastruktur für eine Verbesserung der Bedingungen für einen verdichteten und zuver -
lässigeren Betrieb mit Zielrichtung auf einen neuen Verkehrsvertrag mit elektrischer Traktion ab
12/2033
Für dieses Zwischenkonzept sind zwei Planungsvereinbarungen vorgesehen, eine für die Verlegung
Hürth-Fischenich inklusive Überwerfungsbauwerk Kalscheuren und eine für die restlichen Ausbau -
maßnahmen.
3. Ausbau der Infrastruktur für einen S-Bahnbetrieb in Abhängigkeit von der Fertigstellung der West -
spange Köln
Für die Weiterführung der Planung zum Ausbau der Eifelstrecke für eine Verbesserung der Infrastruktur
(Stufe 2) einschließlich der weiteren Planung der Umfahrung von Hürth-Fischenich ist der Abschluss einer
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Planungsvereinbarung für die Lph. 3 und 4 HOAI (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) notwendig.
Für eine Finanzierung der weiteren Planungen durch das Land NRW ist eine Aufnahme in den ÖPNV-Be -
darfsplan und den Infrastrukturfinanzierungsplan notwendig. Hierzu ist ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit
der Fördermaßnahme erforderlich.
Go.Rheinland führt derzeit eine Dimensionierungsprüfung auf Basis des neuen Landesverkehrs-Prognose -
modells als Vorbereitung für die Nutzen-Kosten-Berechnung für die beiden Teilvorhaben der Stufe 2 durch.
Das Ziel ist, eine mit dem Land NRW abgestimmte Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) bis zum 31.07.2025
fertigzustellen. Die Sonderregelung zur Aufnahme von Fördervorhaben in den ÖPNV-Bedarfsplan endet zu
diesem Zeitpunkt. Nach diesem Datum müsste eine Bewertung durch den vom Land beauftragten Gutachter
abgewartet werden, die zusammen mit allen anderen zum Bedarfsplan angemeldeten Maßnahmen erst in
ca. zwei Jahren vorliegen wird. Die formale Beschlussfassung des Landtags über die Aufnahme in den
ÖPNV-Bedarfsplan und den Infrastrukturbedarfsplan des Landes NRW kann nach dem Stichtag erfolgen
und ist für September vorgesehen. Hingewiesen wird darauf, dass auf Bitten des MUNV NRW der Teilbereich
der Umfahrung Fischenich in einer gesonderten Planungsvereinbarung behandelt werden soll.
Angedacht ist derzeit folgende Zeitplanung:
03.04.2025 Verbandsversammlung go.Rheinland
Empfehlung an den Regionalrat Köln – vorbehaltlich eines Nutzen-Kosten-Indikators von > 1 –, eine Vorlage
zur Aufnahme des Vorhabens (Stufe 2) in den ÖPNV-Bedarfsplan und den Infrastrukturfinanzierungsplan
des Landes NRW vorzulegen.
13.06.2025 Hauptausschuss go.Rheinland
Dem Hauptausschuss werden die Ergebnisse/Nutzen-Kosten-Indikatoren der Untersuchungen mitgeteilt.
11.07.2025 Sitzung Regionalrat Köln
Beschlussfassung einer Empfehlung für den Verkehrsausschuss des Landtages NRW zur Aufnahme des
Vorhabens (Stufe 2) in den ÖPNV-Bedarfsplan und den Infrastrukturfinanzierungsplan unter dem Vorbehalt,
dass ein Nutzen-Kosten-Indikator > 1 errechnet wird.
31.07.2025 Stichtag für die Abstimmung der NKU mit dem MUNV NRW
10.09.2025 Sitzung des Verkehrsausschusses des Landtages
Noch zu terminieren: Unterzeichnung der Planungsvereinbarung nach Ausräumung aller Gremienvorbehalte
(vsl. nach der Kommunalwahl)
Finanzielle Auswirkungen auf Verbandsmitglieder:
Keine
gez. Santelmann
Der Verbandsvorsteher
Sitzungsvorlage RR (ÖPNV-Bedarfsplan und Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW – Aufnahme des Vorhabens „Ausbau der Eifelstrecke“)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 25/2025 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Sara Varlemann Telefon 0221-20808-6678 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 09.07.2025 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 11.07.2025 6. beschließend TOP: ÖPNV-Bedarfsplan und Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW – Aufnahme des Vorhabens „Ausbau der Eifelstrecke“ Beschlussvorschlag: Der Regionalrat für den Regierungsbezirk Köln begrüßt den Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Nahverkehr – SPNV & Infrastruktur – Rheinland und schlägt dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen den Ausbau der Eifelstrecke als Maßnahme zur Aufnahme in den ÖPNV- Bedarfsplan des Landes NRW und – unter dem Vorbehalt der Erfüllung aller Voraussetzungen – auch zur Aufnahme in den Infrastrukturfinanzierungsplan (IFP) des Landes vor. Erläuterungen: Der Ausbau der Eifelstrecke wurde 2024 von go.Rheinland zur Aufnahme in den neuen ÖPNV-Bedarfsplan angemeldet. Der endgültige Ausbau sah bisher die Fertigstellung der Westspange als Voraussetzung für den S-Bahn-Betrieb auf der Eifelstrecke vor. Da sich die Planungen des Abschnittes 1 der Westspange ver- zögert haben und die Umsetzung des Planungsabschnittes 2 der Westspange mit dem Neubau des neuen Haltepunktes Hürth-Fischenich vor den Planungsabschnitt 1 der Westspange vorgezogen werden soll, ist eine Nutzen-Kosten-Untersuchung für den Abschnitt Köln Süd – Kall mit dem neuen Haltepunkt Hürth-Fi- schenich und einem angepassten Betriebskonzept notwendig. Das Ziel ist, eine mit dem Land NRW abgestimmte Nutzen-Kosten-Untersuchung bis zum 31.07.2025 fertig- zustellen. Die Sonderregelung zur Aufnahme von Fördervorhaben in den ÖPNV-Bedarfsplan endet zu die- sem Zeitpunkt. Nach diesem Datum müsste eine Bewertung durch den vom Land beauftragten Gutachter abgewartet werden, die zusammen mit allen anderen zum Bedarfsplan angemeldeten Maßnahmen erst in ca. zwei Jahren vorliegen wird. Dies erscheint als zu spät, da sich die Planungsvereinbarung für die Leis- tungsphasen 3 und 4 HOAI für die Eifelstrecke nach erfolgter Vorplanung bereits in Abstimmung befindet und die DB InfraGO unmittelbar weiterplanen könnte, wenn die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Die formale Beschlussfassung des Landtags über die Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan und den Infra- strukturbedarfsplan des Landes NRW kann nach dem Stichtag 31.07.2025 erfolgen und ist für September vorgesehen. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung wurde von go.Rheinland beauftragt und befindet sich derzeit in Bearbeitung. Die Aufnahme in den Bedarfsplan kann nur erfolgen, wenn im Ergebnis ein Nutzen-Kosten- Indikator von > 1 vorliegt. Go.Rheinland wird die Maßnahme nur in diesem Fall für den Bedarfsplan und den IFP anmelden. Anlage(n): 1. Vorlage go.Rheinland-41/2025
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 25/2025
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 11.07.2025
- Erstellt
- 18.06.2025 13:41