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RR 25/2025

ÖPNV-Bedarfsplan und Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW – Aufnahme des Vorhabens „Ausbau der Eifelstrecke“

Sitzungsvorlage RR 11.07.2025

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 11.07.2025, TOP 6.

Sitzungsvorlage RR (Vorlage go.Rheinland-41/2025)

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Seite 1/2
Drucksachennummer 
V O R L A G E  go.Rheinland-41/2025 
     
BL GF A GF B GF C  
Dö Rei Win Vo  
     
ö f f e n t l i c h  
Beratungsfolge  Datum 
Verbandsversammlung TOP 4.8 03.04.2025 
 
Gegenstand: 
 
ÖPNV-Bedarfsplan und Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW – Aufnahme des 
Vorhabens „Ausbau der Eifelstrecke“ 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Verbandsversammlung empfiehlt dem Regionalrat Köln – vorbehaltlich eines Nutzen-
Kosten-Indikators von > 1 –, eine Vorlage zur Aufnahme des Vorhabens „Ausbau der Eifel -
strecke (Stufe 2)“ in den ÖPNV-Bedarfsplan und den Infrastrukturfinanzierungsplan des 
Landes NRW vorzulegen. 
 
 
 
Erläuterungen: 
Ausbau der Eifelstrecke: 
 
Der Ausbau der Eifelstrecke Hürth-Kalscheuren – Landesgrenze NRW/RP – Trier wird in drei Bauabschnitten 
erfolgen: 
 
1. Elektrifizierung der Bestandsstrecke (bis 2028) 
2. Ausbau der Infrastruktur für eine Verbesserung der Bedingungen für einen verdichteten und zuver -
lässigeren Betrieb mit Zielrichtung auf einen neuen Verkehrsvertrag mit elektrischer Traktion ab 
12/2033 
Für dieses Zwischenkonzept sind zwei Planungsvereinbarungen vorgesehen, eine für die Verlegung 
Hürth-Fischenich inklusive Überwerfungsbauwerk Kalscheuren und eine für die restlichen Ausbau -
maßnahmen. 
3. Ausbau der Infrastruktur für einen S-Bahnbetrieb in Abhängigkeit von der Fertigstellung der West -
spange Köln 
 
Für die Weiterführung der Planung zum Ausbau der Eifelstrecke für eine Verbesserung der Infrastruktur 
(Stufe 2) einschließlich der weiteren Planung der Umfahrung von Hürth-Fischenich ist der Abschluss einer

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Planungsvereinbarung für die Lph. 3 und 4 HOAI (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) notwendig. 
Für eine Finanzierung der weiteren Planungen durch das Land NRW ist eine Aufnahme in den ÖPNV-Be -
darfsplan und den Infrastrukturfinanzierungsplan notwendig. Hierzu ist ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit 
der Fördermaßnahme erforderlich. 
 
Go.Rheinland führt derzeit eine Dimensionierungsprüfung auf Basis des neuen Landesverkehrs-Prognose -
modells als Vorbereitung für die Nutzen-Kosten-Berechnung für die beiden Teilvorhaben der Stufe 2 durch. 
Das Ziel ist, eine mit dem Land NRW abgestimmte Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) bis zum 31.07.2025 
fertigzustellen. Die Sonderregelung zur Aufnahme von Fördervorhaben in den ÖPNV-Bedarfsplan endet zu 
diesem Zeitpunkt. Nach diesem Datum müsste eine Bewertung durch den vom Land beauftragten Gutachter 
abgewartet werden, die zusammen mit allen anderen zum Bedarfsplan angemeldeten Maßnahmen erst in 
ca. zwei Jahren vorliegen wird. Die formale Beschlussfassung des Landtags über die Aufnahme in den 
ÖPNV-Bedarfsplan und den Infrastrukturbedarfsplan des Landes NRW kann nach dem Stichtag erfolgen 
und ist für September vorgesehen. Hingewiesen wird darauf, dass auf Bitten des MUNV NRW der Teilbereich 
der Umfahrung Fischenich in einer gesonderten Planungsvereinbarung behandelt werden soll. 
 
Angedacht ist derzeit folgende Zeitplanung: 
 
03.04.2025 Verbandsversammlung go.Rheinland 
Empfehlung an den Regionalrat Köln – vorbehaltlich eines Nutzen-Kosten-Indikators von > 1 –, eine Vorlage 
zur Aufnahme des Vorhabens (Stufe 2) in den ÖPNV-Bedarfsplan und den Infrastrukturfinanzierungsplan 
des Landes NRW vorzulegen. 
 
13.06.2025 Hauptausschuss go.Rheinland 
Dem Hauptausschuss werden die Ergebnisse/Nutzen-Kosten-Indikatoren der Untersuchungen mitgeteilt. 
 
11.07.2025 Sitzung Regionalrat Köln 
Beschlussfassung einer Empfehlung für den Verkehrsausschuss des Landtages NRW zur Aufnahme des 
Vorhabens (Stufe 2) in den ÖPNV-Bedarfsplan und den Infrastrukturfinanzierungsplan unter dem Vorbehalt, 
dass ein Nutzen-Kosten-Indikator > 1 errechnet wird. 
 
31.07.2025 Stichtag für die Abstimmung der NKU mit dem MUNV NRW 
 
10.09.2025 Sitzung des Verkehrsausschusses des Landtages 
 
Noch zu terminieren: Unterzeichnung der Planungsvereinbarung nach Ausräumung aller Gremienvorbehalte 
(vsl. nach der Kommunalwahl) 
 
 
Finanzielle Auswirkungen auf Verbandsmitglieder: 
Keine 
 
 
 
gez. Santelmann  
Der Verbandsvorsteher

Sitzungsvorlage RR (ÖPNV-Bedarfsplan und Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW – Aufnahme des Vorhabens „Ausbau der Eifelstrecke“)

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Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 25/2025 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Sara Varlemann 
Telefon 0221-20808-6678 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 09.07.2025 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 11.07.2025 6. beschließend 
 
TOP: 
ÖPNV-Bedarfsplan und Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW – Aufnahme des 
Vorhabens „Ausbau der Eifelstrecke“ 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat für den Regierungsbezirk Köln begrüßt den Beschluss der Verbandsversammlung des 
Zweckverbandes Nahverkehr – SPNV & Infrastruktur – Rheinland und schlägt dem Ministerium für Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen den Ausbau der Eifelstrecke als Maßnahme zur Aufnahme in den ÖPNV-
Bedarfsplan des Landes NRW und – unter dem Vorbehalt der Erfüllung aller Voraussetzungen – auch zur 
Aufnahme in den Infrastrukturfinanzierungsplan (IFP) des Landes vor. 
 
 
Erläuterungen: 
Der Ausbau der Eifelstrecke wurde 2024 von go.Rheinland zur Aufnahme in den neuen ÖPNV-Bedarfsplan 
angemeldet. Der endgültige Ausbau sah bisher die Fertigstellung der Westspange als Voraussetzung für 
den S-Bahn-Betrieb auf der Eifelstrecke vor. Da sich die Planungen des Abschnittes 1 der Westspange ver-
zögert haben und die Umsetzung des Planungsabschnittes 2 der Westspange mit dem Neubau des neuen 
Haltepunktes Hürth-Fischenich vor den Planungsabschnitt 1 der Westspange vorgezogen werden soll, ist 
eine Nutzen-Kosten-Untersuchung für den Abschnitt Köln Süd – Kall mit dem neuen Haltepunkt Hürth-Fi-
schenich und einem angepassten Betriebskonzept notwendig. 
 
Das Ziel ist, eine mit dem Land NRW abgestimmte Nutzen-Kosten-Untersuchung bis zum 31.07.2025 fertig-
zustellen. Die Sonderregelung zur Aufnahme von Fördervorhaben in den ÖPNV-Bedarfsplan endet zu die-
sem Zeitpunkt. Nach diesem Datum müsste eine Bewertung durch den vom Land beauftragten Gutachter 
abgewartet werden, die zusammen mit allen anderen zum Bedarfsplan angemeldeten Maßnahmen erst in 
ca. zwei Jahren vorliegen wird. Dies erscheint als zu spät, da sich die Planungsvereinbarung für die Leis-
tungsphasen 3 und 4 HOAI für die Eifelstrecke nach erfolgter Vorplanung bereits in Abstimmung befindet 
und die DB InfraGO unmittelbar weiterplanen könnte, wenn die notwendigen Voraussetzungen gegeben 
sind.  
 
Die formale Beschlussfassung des Landtags über die Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan und den Infra-
strukturbedarfsplan des Landes NRW kann nach dem Stichtag 31.07.2025 erfolgen und ist für September 
vorgesehen. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung wurde von go.Rheinland beauftragt und befindet sich derzeit 
in Bearbeitung. Die Aufnahme in den Bedarfsplan kann nur erfolgen, wenn im Ergebnis ein Nutzen-Kosten-
Indikator von > 1 vorliegt. Go.Rheinland wird die Maßnahme nur in diesem Fall für den Bedarfsplan und den 
IFP anmelden.  
 
 
Anlage(n): 
1. Vorlage go.Rheinland-41/2025

Beratungsverlauf (1)

11.07.2025 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 6.
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Details

Aktenzeichen
RR 25/2025
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
11.07.2025
Erstellt
18.06.2025 13:41