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1300/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Rheinuferpromenade zwischen Bastei und Zoobrücke (Az.: 02-1600-24/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 27.06.2019, TOP 1.1.2

Anlage Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage Eingabe

2203 Zeichen

Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Geschäftsstelle 
Rathaus, Spanischer Bau 
50667 Köln 
16.01.2019 
l•§:adtJ<öl� __ NJ 
Eingang 2 2 Jan. 20f9
1 
D_l.e Oberbürgermeisterin 
Burgeramt lnnen)ladt 
02 - l /1 Personalstelle 
Anregung (?gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein­
Westfalen?) 
Rheinuferpromenade zwischen Bastei und Zoobrücke aufwerten durch 
Verringerung von Abgasen und Geräuschen dort, d.h. 
1. Landstrom an die Schiffsanleger bringen und Nutzungsgebot erlassen
2 motorisierte Fahrzeuge durch Schild oder Baumaßnahme fernhalten
3. die Busparkplätze dort entfernen
Sehr geehrte Damen und Herren, 
hiermit beantrage ich/rege ich an, dass ... 
... 1. an die Schiffsanleger zwischen Bastei und Zoobrücke an denen - außer 
im Januar/Februar - fast ununterbrochen Flusskreuzfahrtschiffe liegen, 
Landstrom gebracht wird, den die Schiffe nutzen müssen, d.h. die an Bord 
benötigte Energie darf während der Liegezeit nicht über eigene Dieselmotoren 
gewonnen werden. 
Das vermeidet zum Wohl von Anwohnern und Passanten Belästigungen 
durch Abgase und Geräusche. Viele Touristen und Kölner möchten sich 
gerade dort erholen, dort sitzen, joggen, walken, den Weg zwischen Altstadt 
und Zoo zurücklegen oder mit dem Rad dort fahren und bessere Luft atmen, 
als an der erhöht daneben liegenden Rheinuferstraße . 
. . . 2. durch eindeutige Beschilderung, notfalls kleine Baumaßnahme keine 
Fahrzeuge auf der Promenade selbst fahren dürfen, ggf. durch Verkehrsschild 
240 an den richtigen Stellen. 
Neben den o.a. Gründen sind die dort verlegten Bodenplatten für diese 
Belastung nicht ausgelegt und sind bereits großflächig gerissen. Einige Busse 
fahren bei Zeitdruck schnell und rücksichtslos, was schon zu gefährlichen 
Situationen geführt hat. Sie können weiterhin die direkt (3 Meter) neben der 
Promenade verlaufende Straße nutzen . 
. . . 3. die Busparkplätze dort entfernen, da viele über lange Zeit ihre Motoren 
laufen lassen, oft über Stunden, um den Bus warm oder gekühlt zu halten, die 
Kaffeemaschine zu betreiben o.a. Dies vertreibt die Erholungssuchenden. 
Ich hoffe daher, dass Sie meinem Antrag in 1, 2 oder allen 3 Punkten 
entsprechen. 
Mit freundlichen Grüßen 
-

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2497 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66 
 
Vorlagen-Nummer 
 1300/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Rheinuferpromenade zwischen Bastei und Zoobrücke (Az.: 
02-1600-24/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt der Petentin für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung 
die Anregungen der Eingabe bei ihren Planungen zu berücksichtigen. 
 
Alternative: keine.  
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.05.2019

2 
Begründung: 
Die Petentin macht einige Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssituation an der Rheinuferpro-
menade zwischen Bastei und Zoobrücke (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
1. Landstrom an die Schiffsanleger bringen und Nutzungsgebot erlassen 
Im Rahmen eines Förderprogramms wird derzeit eine Ladeinfrastruktur für die Landstromversorgung 
von Schiffen durch die RheinEnergie AG entlang des linksrheinischen Ufers aufgebaut. Darüber hin-
aus wird eine Nutzungsverpflichtung in den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Stadt Köln und 
den Betreibern der Schiffsanlegestellen Berücksichtigung finden. 
 
2.  motorisierte Fahrzeuge durch Schild oder Baumaßnahmen fernhalten 
Die untere Promenade zwischen Bastei und Zoobrücke ist bereits heute als Fußgängerzone mit dem 
Zusatz „Radfahrer frei“ ausgeschildert. Es besteht die Festlegung, dass der Bereich mit motorisiertem 
Verkehr nicht befahren werden darf. Aufgrund der Eindeutigkeit der Beschilderung nach der Straßen-
verkehrsordnung ist eine zusätzliche Beschilderung nicht zulässig. Die Überwachung des fließenden 
Verkehrs obliegt der Polizei. 
 
3. die Busparkplätze dort entfernen 
Derzeit wird ein Konzept zur Gestaltung und Betrieb von Anlegestellen auf dem Kölner Stadtgebiet 
erarbeitet. In diesem Zusammenhang werden auch die Bereiche an der linksrheinischen Uferprome-
nade überprüft. Die Anregung wird in diese Überprüfung mit einfließen. 
Eine Aufwertung der Rheinuferpromenade zwischen Bastei und Zoobrücke ist sicher wünschenswert. 
Das in diesem Zusammenhang auch die verkehrliche Nutzung des Bereiches und auch die Lage der 
Busparkplätze überprüft werden muss, ist selbstverständlich. Die Verwaltung wird aber aufgrund von 
anderen Prioritäten und Planungsaktivitäten auf absehbare Zeit leider keinen Planungsprozess star-
ten können. Die Anregung wird dann zur gegebenen Zeit berücksichtigt. 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

27.06.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 1.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Zoobrücke

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Details

Aktenzeichen
1300/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.04.2019
Erstellt
08.04.2019 15:33