0335/2023
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0049/2023 der SPD
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle I/323/11 Vorlagen-Nummer 24.02.2023 0335/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0049/2023 der SPD bzgl. der Räumung des Obdachlosenlagers auf der Kalker Hauptstraße am 08.12.2022 Die Anfrage der SPD-Fraktion nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates (AN/0049/2023) wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet: Frage 1) Wir bitten um einen Bericht über den genauen Ablauf der Räumungsmaßnah-me, der auch Fragen nach der Vorbereitung beantwortet, z. B. seit wann die Räumung geplant war und wann die AWB und das Sozialamt in die Maßnahme eingebunden wurden. Antwort der Verwaltung: Die Zustände das Obdachlosenlager auf der Kalker Hauptstraße sind dem Ordnungsdienst bekannt. Die Außendienstkräfte kontrollieren diesen Bereich daher regelmäßig. Die Räumung des Obdachlosenlagers auf der Kalker Hauptstraße wurde trotz der andauernden Winterhilfe aufgrund der massiven Beschwerdelage durch Anwohnende, Gewerbetreibende und Pas- sant*innen bei der AWB durch den Ordnungsdienst in Auftrag gegeben. Bei derartigen Sachverhalten, somit auch bei der betreffenden Räumung am 08.12.2022, geht der Ordnungsdienst wie folgt vor: Die anzutreffenden Obdachlosen werden auf das Verbot des ordnungswidrigen Lagerns nach § 11 Abs. 2 der Kölner Stadtordnung hingewiesen. Sind die obdachlosen Personen nicht zur Aufgabe ihres Lagers bereit, werden sie über die bevor- stehende Räumung informiert. In Fällen, bei denen in einer Nachkontrolle durch die Außen- dienstkräfte keine Ansprechperson vorgefunden werden kann, wird das Lager mit einem ent- sprechenden Hinweiszettel beklebt, so dass auch in diesen Fällen eine angemessene Zeit- spanne zwischen Ankündigung und der tatsächlicher Räumung liegt. Diese Zeitspanne ist nicht pauschal zu beziffern, da die Räumung mit insbesondere der AWB geplant und vorberei- tet werden muss. Je nach Kapazitäten liegen zwischen der Ankündigung der Räumung und tatsächlicher Räumung mehrere Tage. Entgegen der Ausführungen im Kölner Stadtanzeiger am 09.12.2022 ist das Fahrzeug der AWB somit nicht zufällig vorbeigefahren, sondern war Bestandteil der gemeinsamen Planun- gen der Räumung des Obdachlosenlagers des Ordnungsdienstes mit der AWB. Die Außen- dienstkräfte des Ordnungsdienstes standen in regelmäßigem Austausch mit den Streetwor- ker*innen, ein engmaschiger Austausch bei Räumungsmaßnahmen in Zeiten der Winterhilfe war immer gewährleistet. 2 Frage 2) Wie oft wurden die hilfebedürftigen Menschen im Vorfeld über die geplante Räumung infor- miert, welche Hilfen wurden angeboten, und weiß die Verwaltung, was aus ihnen wurde? Antwort der Verwaltung: Die obdachlosen Personen werden durch die Ordnungsdienstkräfte im Vorlauf der Räumung mehrfach informiert. Wie bereits beschrieben, weisen die Außendienstkräfte die angetroffenen Personen auf das ordnungswidrige Verhalten hin und informieren sie über die Konsequenz der Räumung des Lagers, wenn der ordnungswidrige Zustand nicht beendet wird, die obdach- losen Personen das Lager also nicht freiwillig räumen. Daraufhin erfolgen mehrfache Nach- kontrollen der Örtlichkeit, bei welchen auch hier Gespräche mit den obdachlosen Personen gesucht werden. Leider lehnen die obdachlosen Personen die Gespräche und Hilfsangebote der Ordnungsdienstkräfte oftmals ab. Darüber hinaus sind für Menschen, deren Lebensmittelpunkt stark im öffentlichen Raum ver- ankert ist, stadtweit und täglich Streetworker*innen im Einsatz. Mittels aufsuchender Sozialar- beit werden die Menschen auf sämtliche Hilfe- und Unterstützungsangebote hingewiesen und motiviert, diese Hilfen anzunehmen: Notschlafstellen, Übernachtungsangebote und auch Kon- takt- und Beratungsstellen stehen in Köln zur Verfügung. Eine Grundversorgung mit Hygiene- (WC, Duschen) und Essensangeboten sowie Kleiderkammern und dem Angebot medizini- scher Grundversorgung soll einer Verelendung dieser Menschen entgegenwirken. Die Kölner Streetworker*innen arbeiten hierbei eng mit sämtlichen zuständigen Institutionen zusammen. Nicht jede obdachlose Person ist aber auch bereit, die Hilfsangebote der Streetworker*innen anzunehmen, so dass der weitere Werdegang von Personen nach der Räumung einer Lager- stätte oftmals nicht nachvollzogen werden kann. Die auf der Kalker Hauptstraße lagernden Menschen sind den Streetworker*innen bereits seit über einem Jahr bekannt und werden auch weiterhin regelmäßig aufgesucht, um ihnen Beratungs- und Unterstützungsangebote zu unterbreiten. Frage 3) Welche Vorgaben gibt es bei der Stadtverwaltung bezüglich Räumungen von Obdachlosenla- gern in der Zeit der Winterhilfe? Antwort der Verwaltung: Eine Räumung von Lagerstätten durch den Ordnungsdienst soll seit Beginn der „Winterhilfe“ grundsätzlich nicht stattfinden und wird daher im Einzelfall sehr sensibel geprüft. Ausschlag- gebend für die Prüfung des Einzelfalles ist die Beschwerdelage vor Ort, die Örtlichkeit an sich (Handelt es sich also um einen hoch frequentierten öffentlichen Bereich?) und der Größe der Lagerstätte. Frage 4) Wie stellt die Stadt sicher, dass Materialien, z. B. Isomatten oder Schlafsäcke, die mit Steuer- geldern angeschafft wurden, bei Räumungen nicht entsorgt werden, gibt es z. B. Möglichkei- ten, Eigentum von obdachlosen Menschen zu lagern, statt es wegzuwerfen? Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich werden bei Räumungen von Obdachlosenlagern ausschließlich Hausmüll, Sperrmüll und unbrauchbare Gegenstände durch die AWB entsorgt. Den obdachlosen Perso- nen wird bei Anwesenheit im Vorfeld der Räumung selbstverständlich angeboten, ihre Habse- ligkeiten mitzunehmen. Schlafsäcke, Isomatten und andere dringende persönliche Gegen- stände werden grundsätzlich nicht entsorgt, da sie insbesondere in den kalten Monaten le- benswichtig sein können. Eine Möglichkeit der Lagerung der Gegenstände durch den Ord- nungsdienst oder der AWB besteht nicht. Frage 5) Die Diakonie Michaelshoven möchte gerne eine niedrigschwellige Anlaufstelle für obdachlose 3 Menschen in Kalk eröffnen, findet aber keine Räume. Gibt es hier Möglichkeiten der Stadt, die Diakonie bei der Raumsuche zu unterstützen? Antwort der Verwaltung: Die Diakonie Michaelshoven hat in Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen bereits Räumlichkeiten in Köln-Kalk finden können. Gez. Blome
Anfrage SPD
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An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren Daniel Bauer-Dahm An Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.01.2023 AN/0049/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 19.01.2023 Räumung eines Obdachlosenlagers in Köln-Kalk am 08.12.2022 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, die Antragstellenden bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses am 19.01.2023 aufzunehmen: Am 08.12.2022 wurde auf der Kalker Hauptstraße ein Obdachlosencamp durch das Kölner Ordnungsamt geräumt. Über den Ablauf der Maßnahme berichtete der Kölner Stadt-Anzei- ger am 09.12.2022. Nach einer „massiven Beschwerdelage“ habe das Ordnungsamt den Auftrag gehabt, den Platz zu räumen. Laut KStA sei ein „zufällig vorbeifahrender“ Wagen der AWB angehalten und in der Folge Habseligkeiten der Hilfebedürftigen entsorgt worden. Nach der Aktion seien die geräumten Menschen mit ihren wenigen verbliebenen Sachen ein paar Meter weiter „kauernd“ ohne Hilfe zurückgeblieben und das, obwohl die Temperaturen nur eine Woche später auf unter null Grad fielen. In seiner Sitzung im November 2022 hatte der Sozialausschuss Mittel zur Beschaffung von Schlafsäcken und Isomatten bewilligt. Auch das Land fördert Winterhilfe-Programme, bei de- nen zum Teil wärmende Materialien verteilt werden. Hier stellt sich die Frage, ob unter den bei der Räumung entsorgten Habseligkeiten auch von Steuermitteln finanzierte Materialien dabei waren. Die Räumung wirft vor diesen Hintergründen einige Fragen auf, um deren Beantwortung die SPD-Fraktion bittet. 1. Wir bitten um einen Bericht über den genauen Ablauf der Räumungsmaßnahme, der auch Fragen nach der Vorbereitung beantwortet, z. B. seit wann die Räumung geplant war und wann die AWB und das Sozialamt in die Maßnahme eingebunden wurden. 2. Wie oft wurden die hilfebedürftigen Menschen im Vorfeld über die geplante Räumung in- formiert, welche Hilfen wurden angeboten, und weiß die Verwaltung, was aus ihnen wurde? - 2 - 3. Welche Vorgaben gibt es bei der Stadtverwaltung bezüglich Räumungen von Obdachlo- senlagern in der Zeit der Winterhilfe? 4. Wie stellt die Stadt sicher, dass Materialien, z. B. Isomatten oder Schlafsäcke, die mit Steuergeldern angeschafft wurden, bei Räumungen nicht entsorgt werden, gibt es z. B. Möglichkeiten, Eigentum von obdachlosen Menschen zu lagern, statt es wegzuwerfen? 5. Die Diakonie Michaelshoven möchte gerne eine niedrigschwellige Anlaufstelle für ob- dachlose Menschen in Kalk eröffnen, findet aber keine Räume. Gibt es hier Möglichkei- ten der Stadt, die Diakonie bei der Raumsuche zu unterstützen? Mit freundlichen Grüßen Gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0335/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 24.02.2023
- Erstellt
- 23.01.2023 15:02