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0335/2023

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0049/2023 der SPD

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.02.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 02.03.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anfrage SPD

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6550 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/323/11 
 
Vorlagen-Nummer 24.02.2023 
 0335/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0049/2023 
der SPD bzgl. der Räumung des Obdachlosenlagers auf der Kalker Hauptstraße am 
08.12.2022 
Die Anfrage der SPD-Fraktion nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates (AN/0049/2023) 
wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet: 
 
 
 
Frage 1) 
Wir bitten um einen Bericht über den genauen Ablauf der Räumungsmaßnah-me, der auch 
Fragen nach der Vorbereitung beantwortet, z. B. seit wann die Räumung geplant war und 
wann die AWB und das Sozialamt in die Maßnahme eingebunden wurden.  
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Zustände das Obdachlosenlager auf der Kalker Hauptstraße sind dem Ordnungsdienst 
bekannt. Die Außendienstkräfte kontrollieren diesen Bereich daher regelmäßig. Die Räumung 
des Obdachlosenlagers auf der Kalker Hauptstraße wurde trotz der andauernden Winterhilfe 
aufgrund der massiven Beschwerdelage durch Anwohnende, Gewerbetreibende und Pas-
sant*innen bei der AWB durch den Ordnungsdienst in Auftrag gegeben.  
 
Bei derartigen Sachverhalten, somit auch bei der betreffenden Räumung am 08.12.2022, geht 
der Ordnungsdienst wie folgt vor: Die anzutreffenden Obdachlosen werden auf das Verbot 
des ordnungswidrigen Lagerns nach § 11 Abs. 2 der Kölner Stadtordnung hingewiesen. Sind 
die obdachlosen Personen nicht zur Aufgabe ihres Lagers bereit, werden sie über die bevor-
stehende Räumung informiert. In Fällen, bei denen in einer Nachkontrolle durch die Außen-
dienstkräfte keine Ansprechperson vorgefunden werden kann, wird das Lager mit einem ent-
sprechenden Hinweiszettel beklebt, so dass auch in diesen Fällen eine angemessene Zeit-
spanne zwischen Ankündigung und der tatsächlicher Räumung liegt. Diese Zeitspanne ist 
nicht pauschal zu beziffern, da die Räumung mit insbesondere der AWB geplant und vorberei-
tet werden muss. Je nach Kapazitäten liegen zwischen der Ankündigung der Räumung und 
tatsächlicher Räumung mehrere Tage.  
 
Entgegen der Ausführungen im Kölner Stadtanzeiger am 09.12.2022 ist das Fahrzeug der 
AWB somit nicht zufällig vorbeigefahren, sondern war Bestandteil der gemeinsamen Planun-
gen der Räumung des Obdachlosenlagers des Ordnungsdienstes mit der AWB. Die Außen-
dienstkräfte des Ordnungsdienstes standen in regelmäßigem Austausch mit den Streetwor-
ker*innen, ein engmaschiger Austausch bei Räumungsmaßnahmen in Zeiten der Winterhilfe 
war immer gewährleistet.

2 
 
 
Frage 2) 
Wie oft wurden die hilfebedürftigen Menschen im Vorfeld über die geplante Räumung infor-
miert, welche Hilfen wurden angeboten, und weiß die Verwaltung, was aus ihnen wurde? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die obdachlosen Personen werden durch die Ordnungsdienstkräfte im Vorlauf der Räumung 
mehrfach informiert. Wie bereits beschrieben, weisen die Außendienstkräfte die angetroffenen 
Personen auf das ordnungswidrige Verhalten hin und informieren sie über die Konsequenz 
der Räumung des Lagers, wenn der ordnungswidrige Zustand nicht beendet wird, die obdach-
losen Personen das Lager also nicht freiwillig räumen. Daraufhin erfolgen mehrfache Nach-
kontrollen der Örtlichkeit, bei welchen auch hier Gespräche mit den obdachlosen Personen 
gesucht werden. Leider lehnen die obdachlosen Personen die Gespräche und Hilfsangebote 
der Ordnungsdienstkräfte oftmals ab.  
 
Darüber hinaus sind für Menschen, deren Lebensmittelpunkt stark im öffentlichen Raum ver-
ankert ist, stadtweit und täglich Streetworker*innen im Einsatz. Mittels aufsuchender Sozialar-
beit werden die Menschen auf sämtliche Hilfe- und Unterstützungsangebote hingewiesen und 
motiviert, diese Hilfen anzunehmen: Notschlafstellen, Übernachtungsangebote und auch Kon-
takt- und Beratungsstellen stehen in Köln zur Verfügung. Eine Grundversorgung mit Hygiene- 
(WC, Duschen) und Essensangeboten sowie Kleiderkammern und dem Angebot medizini-
scher Grundversorgung soll einer Verelendung dieser Menschen entgegenwirken. Die Kölner 
Streetworker*innen arbeiten hierbei eng mit sämtlichen zuständigen Institutionen zusammen. 
Nicht jede obdachlose Person ist aber auch bereit, die Hilfsangebote der Streetworker*innen 
anzunehmen, so dass der weitere Werdegang von Personen nach der Räumung einer Lager-
stätte oftmals nicht nachvollzogen werden kann. Die auf der Kalker Hauptstraße lagernden 
Menschen sind den Streetworker*innen bereits seit über einem Jahr bekannt und werden 
auch weiterhin regelmäßig aufgesucht, um ihnen Beratungs- und Unterstützungsangebote zu 
unterbreiten. 
 
 
Frage 3) 
Welche Vorgaben gibt es bei der Stadtverwaltung bezüglich Räumungen von Obdachlosenla-
gern in der Zeit der Winterhilfe? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Eine Räumung von Lagerstätten durch den Ordnungsdienst soll seit Beginn der „Winterhilfe“ 
grundsätzlich nicht stattfinden und wird daher im Einzelfall sehr sensibel geprüft. Ausschlag-
gebend für die Prüfung des Einzelfalles ist die Beschwerdelage vor Ort, die Örtlichkeit an sich 
(Handelt es sich also um einen hoch frequentierten öffentlichen Bereich?) und der Größe der 
Lagerstätte. 
 
 
Frage 4) 
Wie stellt die Stadt sicher, dass Materialien, z. B. Isomatten oder Schlafsäcke, die mit Steuer-
geldern angeschafft wurden, bei Räumungen nicht entsorgt werden, gibt es z. B. Möglichkei-
ten, Eigentum von obdachlosen Menschen zu lagern, statt es wegzuwerfen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Grundsätzlich werden bei Räumungen von Obdachlosenlagern ausschließlich Hausmüll, 
Sperrmüll und unbrauchbare Gegenstände durch die AWB entsorgt. Den obdachlosen Perso-
nen wird bei Anwesenheit im Vorfeld der Räumung selbstverständlich angeboten, ihre Habse-
ligkeiten mitzunehmen. Schlafsäcke, Isomatten und andere dringende persönliche Gegen-
stände werden grundsätzlich nicht entsorgt, da sie insbesondere in den kalten Monaten le-
benswichtig sein können. Eine Möglichkeit der Lagerung der Gegenstände durch den Ord-
nungsdienst oder der AWB besteht nicht. 
 
 
Frage 5) 
Die Diakonie Michaelshoven möchte gerne eine niedrigschwellige Anlaufstelle für obdachlose

3 
 
Menschen in Kalk eröffnen, findet aber keine Räume. Gibt es hier Möglichkeiten der Stadt, die 
Diakonie bei der Raumsuche zu unterstützen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Diakonie Michaelshoven hat in Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziales, Arbeit und 
Wohnen bereits Räumlichkeiten in Köln-Kalk finden können. 
 
 
Gez. Blome

Anfrage SPD

3078 Zeichen

An den Vorsitzenden des Ausschusses  
für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Daniel Bauer-Dahm  
 
An Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.01.2023 
 
AN/0049/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 19.01.2023 
 
Räumung eines Obdachlosenlagers in Köln-Kalk am 08.12.2022 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende,  
die Antragstellenden bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses am 
19.01.2023 aufzunehmen: 
 
Am 08.12.2022 wurde auf der Kalker Hauptstraße ein Obdachlosencamp durch das Kölner 
Ordnungsamt geräumt. Über den Ablauf der Maßnahme berichtete der Kölner Stadt-Anzei-
ger am 09.12.2022. Nach einer „massiven Beschwerdelage“ habe das Ordnungsamt den 
Auftrag gehabt, den Platz zu räumen. Laut KStA sei ein „zufällig vorbeifahrender“ Wagen der 
AWB angehalten und in der Folge Habseligkeiten der Hilfebedürftigen entsorgt worden. Nach 
der Aktion seien die geräumten Menschen mit ihren wenigen verbliebenen Sachen ein paar 
Meter weiter „kauernd“ ohne Hilfe zurückgeblieben und das, obwohl die Temperaturen nur 
eine Woche später auf unter null Grad fielen.  
 
In seiner Sitzung im November 2022 hatte der Sozialausschuss Mittel zur Beschaffung von 
Schlafsäcken und Isomatten bewilligt. Auch das Land fördert Winterhilfe-Programme, bei de-
nen zum Teil wärmende Materialien verteilt werden. Hier stellt sich die Frage, ob unter den 
bei der Räumung entsorgten Habseligkeiten auch von Steuermitteln finanzierte Materialien 
dabei waren.  
  
Die Räumung wirft vor diesen Hintergründen einige Fragen auf, um deren Beantwortung die 
SPD-Fraktion bittet. 
1. Wir bitten um einen Bericht über den genauen Ablauf der Räumungsmaßnahme, der 
auch Fragen nach der Vorbereitung beantwortet, z. B. seit wann die Räumung geplant 
war und wann die AWB und das Sozialamt in die Maßnahme eingebunden wurden.  
2. Wie oft wurden die hilfebedürftigen Menschen im Vorfeld über die geplante Räumung in-
formiert, welche Hilfen wurden angeboten, und weiß die Verwaltung, was aus ihnen 
wurde?

- 2 - 
 
3. Welche Vorgaben gibt es bei der Stadtverwaltung bezüglich Räumungen von Obdachlo-
senlagern in der Zeit der Winterhilfe? 
4. Wie stellt die Stadt sicher, dass Materialien, z. B. Isomatten oder Schlafsäcke, die mit 
Steuergeldern angeschafft wurden, bei Räumungen nicht entsorgt werden, gibt es z. B. 
Möglichkeiten, Eigentum von obdachlosen Menschen zu lagern, statt es wegzuwerfen?  
5. Die Diakonie Michaelshoven möchte gerne eine niedrigschwellige Anlaufstelle für ob-
dachlose Menschen in Kalk eröffnen, findet aber keine Räume. Gibt es hier Möglichkei-
ten der Stadt, die Diakonie bei der Raumsuche zu unterstützen?  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

02.03.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0335/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.02.2023
Erstellt
23.01.2023 15:02