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2632/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Fußgängerüberweg an der Kreuzung Niehler Straße / Gneisenaustraße, Aktenzeichen 59/25

Mitteilung BV 25.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.09.2025, TOP 2.5

Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

889 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2632/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Fußgängerüberweg an der Kreuzung 
Niehler Straße / Gneisenaustraße, Aktenzeichen 59/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis:  
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden.  
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen.  
 
gez. Broh

Anlage 1 Eingabe

1832 Zeichen

Von:  
Gesendet: Freitag, 16. Mai 2025 11:02 
An: 02-5 Poststelle BA Nippes <buergeramt-nippes@stadt-koeln.de>; 02-1/4 Geschäftsstelle 
Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> 
Cc: Siebert, Diana (Weiterleitung) <stadtbezirk-nippes@diana-siebert.de> 
Betreff: Einwohneranregung gem. §24 GO NRW – Fußgängerüberweg Niehler Straße / 
Gneisenaustraße 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rege ich an, an der Kreuzung Niehler 
Straße / Gneisenaustraße einen Zebrastreifen einzurichten. 
 
In dem stark befahrenen Abschnitt der Niehler Straße zwischen Florastraße und Blücherstraße 
überqueren täglich viele Menschen – insbesondere Familien mit Kindern – die Fahrbahn, um 
vom ÖPNV-Knotenpunkt Florastraße in das Clouth-Gelände zu gelangen. Die 
nächstgelegenen gesicherten Übergänge liegen rund 150 m entfernt. In der Praxis führt das 
dazu, dass Fußgänger:innen – oft mit Kinderwagen, Laufrädern oder Hunden – die Straße an 
der genannten Stelle zwischen parkenden Autos queren. Dies ist unübersichtlich und birgt 
erhebliche Risiken, zumal auf diesem Straßenabschnitt erfahrungsgemäß zügig gefahren wird. 
 
Ein Zebrastreifen würde die Situation entschärfen und die Sicherheit für alle Passant:innen 
deutlich erhöhen. Auf der Seite der ungeraden Hausnummern ist ausreichend Platz vorhanden, 
auf der gegenüberliegenden Seite müssten ggf. ein bis zwei Stellplätze entfallen. 
 
Ich bitte darum, das Anliegen zu prüfen und mir mitzuteilen, ob in diesem Bereich bereits 
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geplant sind oder wie die nächsten 
Schritte zur weiteren Behandlung meines Vorschlags aussehen. Gerne erläutere ich das 
Anliegen auch persönlich oder stelle weitere Informationen zur Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Antwortschreiben

2811 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221-
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Herrn 
 
Ihr Schreiben 
Mein Zeichen Datum 
11.08.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Fußgängerüberweg an der Kreuzung Niehler 
Straße / Gneisenaustraße“, Aktenzeichen 59/25 
Sehr geehrter Herr    , 
für Ihre im Betreff genannte Eingabe möchte ich mich noch einmal bedanken. 
Das Amt für Verkehrsmanagement hat mitgeteilt, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen 
ebenfalls dorthin gewendet hatten und Ihnen das Ergebnis der Prüfung bereits wie 
folgt mitgeteilt wurde:  
„Fußgängerüberwege sollten in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich 
ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße 
kommt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und das 
auftretende Fußgängeraufkommen dies nötig macht. Zu einem bietet die Niehler Str. 
im Bereich der Blücherstr. in ca. 180 m Entfernung als auch in der Florastraße in ca. 
75 m Entfernung Möglichkeiten die Niehler Str. sicher und mittels Signalisierung zu 
überqueren. Darüber hinaus ist es nach den rechtlichen Vorgaben auch nicht möglich 
Fußgängerüberwege in der Nähe von Lichtsignalanlagen zu installieren. Auch ist auf 
Grund der allgemeinen Verkehrsbelastung in dem Bereich der Niehler Str. von einem 
Fußgängerüberweg aus Gründen der Verkehrssicherheit Abstand zu nehmen.  
Damit Ihr Wunsch bezüglich einer sicheren Querung über die Niehler Str. bei der Um-
gestaltung zur Niehler Straße berücksichtigt werden kann, habe ich diesen mit meiner 
Antwort auch an das zuständige Amt für Straßen und Radwegbau geleitet.“  
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an das 
Amt für Verkehrsmanagement verkehrmanagement@stadt-koeln.de. 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung (geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de) mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag  
gez. Brohl 
stellvertretende Amtsleiterin

Beratungsverlauf (1)

09.09.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2632/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
25.08.2025
Erstellt
25.08.2025 08:49