2632/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Fußgängerüberweg an der Kreuzung Niehler Straße / Gneisenaustraße, Aktenzeichen 59/25
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2632/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Fußgängerüberweg an der Kreuzung Niehler Straße / Gneisenaustraße, Aktenzeichen 59/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Broh
Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Freitag, 16. Mai 2025 11:02 An: 02-5 Poststelle BA Nippes <buergeramt-nippes@stadt-koeln.de>; 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> Cc: Siebert, Diana (Weiterleitung) <stadtbezirk-nippes@diana-siebert.de> Betreff: Einwohneranregung gem. §24 GO NRW – Fußgängerüberweg Niehler Straße / Gneisenaustraße Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rege ich an, an der Kreuzung Niehler Straße / Gneisenaustraße einen Zebrastreifen einzurichten. In dem stark befahrenen Abschnitt der Niehler Straße zwischen Florastraße und Blücherstraße überqueren täglich viele Menschen – insbesondere Familien mit Kindern – die Fahrbahn, um vom ÖPNV-Knotenpunkt Florastraße in das Clouth-Gelände zu gelangen. Die nächstgelegenen gesicherten Übergänge liegen rund 150 m entfernt. In der Praxis führt das dazu, dass Fußgänger:innen – oft mit Kinderwagen, Laufrädern oder Hunden – die Straße an der genannten Stelle zwischen parkenden Autos queren. Dies ist unübersichtlich und birgt erhebliche Risiken, zumal auf diesem Straßenabschnitt erfahrungsgemäß zügig gefahren wird. Ein Zebrastreifen würde die Situation entschärfen und die Sicherheit für alle Passant:innen deutlich erhöhen. Auf der Seite der ungeraden Hausnummern ist ausreichend Platz vorhanden, auf der gegenüberliegenden Seite müssten ggf. ein bis zwei Stellplätze entfallen. Ich bitte darum, das Anliegen zu prüfen und mir mitzuteilen, ob in diesem Bereich bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geplant sind oder wie die nächsten Schritte zur weiteren Behandlung meines Vorschlags aussehen. Gerne erläutere ich das Anliegen auch persönlich oder stelle weitere Informationen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 11.08.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Fußgängerüberweg an der Kreuzung Niehler Straße / Gneisenaustraße“, Aktenzeichen 59/25 Sehr geehrter Herr , für Ihre im Betreff genannte Eingabe möchte ich mich noch einmal bedanken. Das Amt für Verkehrsmanagement hat mitgeteilt, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen ebenfalls dorthin gewendet hatten und Ihnen das Ergebnis der Prüfung bereits wie folgt mitgeteilt wurde: „Fußgängerüberwege sollten in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und das auftretende Fußgängeraufkommen dies nötig macht. Zu einem bietet die Niehler Str. im Bereich der Blücherstr. in ca. 180 m Entfernung als auch in der Florastraße in ca. 75 m Entfernung Möglichkeiten die Niehler Str. sicher und mittels Signalisierung zu überqueren. Darüber hinaus ist es nach den rechtlichen Vorgaben auch nicht möglich Fußgängerüberwege in der Nähe von Lichtsignalanlagen zu installieren. Auch ist auf Grund der allgemeinen Verkehrsbelastung in dem Bereich der Niehler Str. von einem Fußgängerüberweg aus Gründen der Verkehrssicherheit Abstand zu nehmen. Damit Ihr Wunsch bezüglich einer sicheren Querung über die Niehler Str. bei der Um- gestaltung zur Niehler Straße berücksichtigt werden kann, habe ich diesen mit meiner Antwort auch an das zuständige Amt für Straßen und Radwegbau geleitet.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an das Amt für Verkehrsmanagement verkehrmanagement@stadt-koeln.de. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung (geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de) mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Brohl stellvertretende Amtsleiterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2632/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 25.08.2025
- Erstellt
- 25.08.2025 08:49