3155/2018
Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2022
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Freigabeverfahren Finanzausschuss 2019.doc
2761 Zeichen
ZUSTÄNDIGKEITSREGELUNG BEI FREIGABEN VON INVESTIVEN AUSZAHLUNGEN gemäß Beschluss des Finanzausschusses vom 13.10.2017 1. Die investiven Auszahlungen aus den Teilfi nanzplänen bedürfen der besonderen Freigabe durch den Finanzausschuss bzw. die Stadtkämmerin. 2. Zuständigkeit des Finanzausschusses: 2.1 bei ersten Freigaben für neue Einzelmaßnahmen (=Einzelveranschlagungen) mit Gesamtkosten über 300.000 Euro nach Vorberatung im zuständigen Fachausschuss bzw. in der zu- ständigen Bezirksvertretung, 2.2 bei ersten Freigaben für neue Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten über 300.000 Euro im Rahmen pauschalierter Auszahlungsansätze nach Zustimmung des zuständigen Fachaus- schusses bzw. der zuständigen Bezirksvertretung zur sachlichen Verwendung der Mittel. 3. Zuständigkeit der Stadtkämmerin: 3.1 bei neuen Einzelmaßnahmen (= Einzelveranschlagungen) mit Gesamtkosten bis einschl. 300.000 Euro, 3.2 bei ersten Freigaben für neue Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten bis einschl. 300.000 Euro im Rahmen pauschalierter Auszahlungsansätze. Auf Anforderung des zuständigen Fachausschusses ist die Freigabe von dessen Zustimmung zur sachlichen Verwendung der Mittel abhängig, 3.3 bei Fortführungsmaßnahmen, 3.4 bei folgenden als Fortführungsmaßnahmen geltenden Auszahlungen und Programmen: - Rückzahlung von Zuweisungen und Zuschüssen - Verwendung von Zuschüssen und Versicherungsleistungen - Sondervermögen Stiftungen - Grunderwerb (einschl. Umlegung) - Erschließungsmaßnahmen im Bereich des Straßenbaus im Rahmen des vom Verkehrsaus- schuss bzw. den Bezirksvertretungen beschlossenen Jahresprogramms - Generalinstandsetzung von Straßen und Radwegen im Rahmen des vom Verkehrsausschuss bzw. den Bezirksvertretungen beschlossenen jährlichen Straßen- und Radwegeunterhal- tungsprogramms - Straßenbeleuchtung - Beschäftigungsförderungsmaßnahmen im Rahmen des 2. Arbeitsmarktes innerhalb der pauscha- lierten Veranschlagung. Die Fachausschüsse werden in Form von Mitteilungen über die Realisierung der Einzelmaßnah- men unterrichtet. - Weiterleitung von Landesmitteln nach dem Strukturhilfegesetz - Kapitalzuführung an die Gebäudewirtschaft - städt. Investitionskostenzuschüsse zu Kreuzungsmaßnahmen Dritter gem. Eisenbahnkreuzungs- gesetz, Bundesfernstraßengesetz, Straßen- und Wegegesetz NRW - Zahlungen an die StEB für Maßnahmen der Straßenentwässerung im Rahmen des vom Rat be- schlossenen Abwasserbeseitigungskonzeptes - Zahlungen für den Bau von Sinkkästen, Regenwasserkanälen, Regenwasserpumpwerken und Sickergruben im Zusammenhang mit Kanalerneuerungsmaßnahmen der StEB bzw. im Rahmen der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht - Nachlassabwicklung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3155/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.10.2018
- Erstellt
- 25.09.2018 15:49