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3155/2018

Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2022

Beschlussvorlage Ausschuss 01.10.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 08.10.2018, TOP 8.1

Haushaltssatzung nach VN 3

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2761 Zeichen

ZUSTÄNDIGKEITSREGELUNG BEI FREIGABEN VON INVESTIVEN  
AUSZAHLUNGEN 
gemäß Beschluss des Finanzausschusses vom 13.10.2017 
 
 
1. Die investiven Auszahlungen aus den Teilfi nanzplänen bedürfen der besonderen Freigabe durch den 
Finanzausschuss bzw. die Stadtkämmerin. 
 
2. Zuständigkeit des Finanzausschusses: 
 
2.1  bei ersten Freigaben für neue Einzelmaßnahmen (=Einzelveranschlagungen) mit Gesamtkosten  
 über 300.000 Euro nach Vorberatung im zuständigen Fachausschuss bzw. in der zu-  
 ständigen Bezirksvertretung, 
 
2.2 bei ersten Freigaben für neue Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten über 300.000 Euro  
 im Rahmen pauschalierter Auszahlungsansätze nach Zustimmung des zuständigen Fachaus- 
 schusses bzw. der zuständigen Bezirksvertretung zur sachlichen Verwendung der Mittel.  
 
3.  Zuständigkeit der Stadtkämmerin:  
 
3.1  bei neuen Einzelmaßnahmen (= Einzelveranschlagungen) mit Gesamtkosten bis einschl.  
 300.000 Euro, 
 
3.2  bei ersten Freigaben für neue Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten bis einschl. 300.000  Euro im  
 Rahmen pauschalierter Auszahlungsansätze.  
 Auf Anforderung des zuständigen Fachausschusses ist die Freigabe von dessen Zustimmung zur  
 sachlichen Verwendung der Mittel abhängig, 
 
3.3  bei Fortführungsmaßnahmen, 
 
3.4  bei folgenden als Fortführungsmaßnahmen geltenden Auszahlungen und Programmen: 
 
-  Rückzahlung von Zuweisungen und Zuschüssen 
-  Verwendung von Zuschüssen und Versicherungsleistungen 
-  Sondervermögen Stiftungen 
-  Grunderwerb (einschl. Umlegung) 
-  Erschließungsmaßnahmen im Bereich des Straßenbaus im Rahmen des vom Verkehrsaus- 
 schuss bzw. den Bezirksvertretungen beschlossenen Jahresprogramms 
-  Generalinstandsetzung von Straßen und Radwegen im Rahmen des vom Verkehrsausschuss  
 bzw. den Bezirksvertretungen beschlossenen jährlichen Straßen- und Radwegeunterhal- 
 tungsprogramms 
-  Straßenbeleuchtung 
-  Beschäftigungsförderungsmaßnahmen im Rahmen des 2. Arbeitsmarktes innerhalb der pauscha- 
 lierten Veranschlagung. 
 Die Fachausschüsse werden in Form von Mitteilungen über die Realisierung der Einzelmaßnah- 
 men unterrichtet. 
-  Weiterleitung von Landesmitteln nach dem Strukturhilfegesetz 
-  Kapitalzuführung an die Gebäudewirtschaft 
-  städt. Investitionskostenzuschüsse zu Kreuzungsmaßnahmen Dritter gem. Eisenbahnkreuzungs- 
 gesetz, Bundesfernstraßengesetz, Straßen- und Wegegesetz NRW 
-  Zahlungen an die StEB für Maßnahmen der Straßenentwässerung im Rahmen des vom Rat be- 
 schlossenen Abwasserbeseitigungskonzeptes 
-  Zahlungen für den Bau von Sinkkästen, Regenwasserkanälen, Regenwasserpumpwerken und 
 Sickergruben im Zusammenhang mit Kanalerneuerungsmaßnahmen der StEB bzw. im Rahmen  
 der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht 
-  Nachlassabwicklung.

Beratungsverlauf (1)

08.10.2018 Finanzausschuss
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3155/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.10.2018
Erstellt
25.09.2018 15:49