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V/0043/2015

Aufwertung der Bushaltestellen "Am Hohen Ufer", A-SO/0011/2013 (Anlage 1), Straßenquerung an der Bushaltestelle "Am Hohen Ufer" sicher gestalten, A-SO/0012/2013 (Anlage 2), Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. NR. 43/2013 (Anlage 3)

Vorlagen 19.01.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 19.05.2015, TOP 7.5

Anlage 3

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Beschlussvorlage

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Anlage 3

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Anlage 3, Blatt 1 zur Vorlage V/0043/2015

Anlage 3, Blatt 2 zur Vorlage V/0043/2015

Anlage 2

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Anlage 2 zur Vorlage V/0043/2015

Beschlussvorlage

8904 Zeichen

V/0043/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aufwertung der Bushaltestellen "Am Hohen Ufer", A-SO/0011/2013 (Anlage 1), 
Straßenquerung an der Bushaltestelle "Am Hohen Ufer" sicher gestalten, A-SO/0012/2013 
(Anlage 2), Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. NR. 43/2013 (Anlage 3) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.02.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
12.03.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen nimmt das Prü-
fergebnis der Verwaltung zur Kenntnis. 
2. Die Verwaltung hat beide Bushaltestellen in die Prioritätenliste zum Haltestellenprogramm 
aufgenommen und wird die geplanten Maßnahmen wieder aufgreifen, wenn die Finanzie-
rung im städtischen Haushalt gesichert ist. 
3. Die Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 43/2013 ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Maßnahmen Kosten in Höhe von ca. 200.000 €, 
aber keine Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 19.06.2014 wurden die o.g. Anträge der 
SPD-Fraktion eingebracht und an die Verwaltung weitergeleitet.  
 
Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, wie die Straßenquerung an der Bushaltestelle „Am 
Hohen Ufer“ für Fußgänger sowie Radfahrer sicherer gestaltet werden kann und wie eine Aufwe r-
tung der stadtauswärts liegenden Bushaltestelle „Am Hohen Ufer“ erreicht werden kann.  
Zudem liegt der Verwaltung eine Anregung nach § 24 GO NRW gleichen Inhalts vor.  
 
Nach Prüfung der Anträge durch die mit Verkehrsfragen befassten Fachämter der Verwaltung und 
durch die Polizei stellt sich das Ergebnis wie folgt dar: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0043/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.01.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0043/2015 
 
 
Der Angelmodder Weg ist als Kreisstraße K 3 klassifiziert und somit von überörtlicher Verkehrsb e-
deutung. Die zul. Höchstg eschwindigkeit beträgt 50 km/h. Die Zweirichtungsfahrbahn in diesem 
Bereich beträgt 5,50 m. Parallel zu der Fahrbahn verläuft auf der Nordseite ein 3,00 m breiter 
Zweirichtungsgeh- und Radweg, der durch den breiten Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt ist.  
 
Die Bushaltestelle „Am Hohen Ufer“ stadt einwärts wird von der Buslinie 8 im 20 – Minuten – Takt 
bedient. Die Bushaltestelle befindet sich heute in dem vorh. Grünstreifen und ist mit einer Wart e-
halle und 10 Fahrradständern ausgestattet. 
Die gegenüberliegende Bushaltestelle „Am Hohe Ufer“ stadtauswärts liegt hinter der Einmündung 
in dem schmalen Grünstreifen und ist nur mit einem Bushaltestellenmast ausgestattet. 
 
Beide Bushaltestellen sind nicht barrierefrei ausgebaut und entsprechen nicht den Anforderungen 
nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). 
 
Nördlich der Straße Am Hohen Ufer befindet sich der Spiel -Sportplatz „Am hohen Ufer“ des SC 
Gremmendorf sowie der Friedhof „Am hohen Ufer“.  
 
Viele der Radfahrer queren den Angelmodder Weg auch an dies er Stelle. Südlich des Ange l-
modder Weges befindet sich der Reiterhof „Reitverein St. Hubertus und eine attraktive Radver-
kehrsverbindung, die parallel zur Bahnstrecke verläuft. 
 
Planung 
 
Die Planung der Mittelinsel und der barrierefreier Ausbau der beiden Bushaltestellen erwiesen sich 
aufgrund der schwierigen örtlichen Gegebenheiten (Berücksichtigung wertvollster Gehölze im U n-
tersuchungsraum, ausgeprägte Grünfläche mit einem vorhandenen Entwässerungsgraben, stillg e-
legte Betriebstankstelle: Altlast -/Verdachtsfläche) als sehr schwierig, aufwendig und mit hohen 
Kosten verbunden. 
 
Nach Abwägung aller Belange schlägt die Verwaltung vor, beide Bushaltestellen barrierefrei au s-
zubauen und einen Fahrbahnteiler als verkehrssichere Querungsmöglichkeit einzubauen (Anlage  
4). Der Fahrbahnteiler kann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten jedoch nur mit einem hohen 
baulichen Aufwand realisiert werden. Hierzu muss der nördliche Fahrbahnrand der Straße Ange l-
modder Weg zulasten des ausgeprägten Grünstreifens verschwenkt werden, um die 4,00 m breite 
Fahrspur nördlich der geplanten Mittelinsel vorbeiführen zu können. Dabei müssen zwei alte Bä u-
me gefällt werden. Der Fahrstreifen südlich der Mittelinsel wird in einer Breite von 3,50 m herg e-
stellt. Nördlich der geplanten Querungshilfe befindet sich ein Gewässer. Eine Verlegung bzw. Ve r-
rohrung des Gewässers ist bei der Realisierung der Maßnahme erforderlich. 
 
Die Mittelinsel ist in einer Breite von 2,50 m vorgesehen. Die Zugangsflächen zur gesicherten Que-
rung werden entsprechend befesti gt und abgesenkt. Die Mittelinsel wird mit den notwendigen I n-
selköpfen versehen. Die Aufstellflächen auf der Mittelinsel sowie die beidseitigen Geh - und Rad-
weganbindungen im Zuge der Mitteilinsel sind barrierefrei herzustellen. Ein potentieller Gefahre n-
punkt wird damit zusätzlich entschärft. 
 
Mit der Errichtung einer baulichen Mittelinsel wird eine attraktive und zugleich verkehrssichere 
Querungsmöglichkeit sowohl für die Radfahrer als auch für die mobilitätseingeschränkte Menschen 
geschaffen. Durch diese Mittelinsel wird ebenfalls eine Geschwindigkeitsreduzierung für den Kraft-
fahrzeugverkehr hervorgerufen.

- 3 - 
V/0043/2015 
 
Barrierefreier Ausbau der beiden Bushaltestellen 
 
Die Planung sieht vor, beide Bushaltestellen als Fahrbahnrandhaltestellen auszubauen. 
 
Diese werden mit einem 16 cm Niederflurbusbordstein und einem Blindenleitsystem ausgestattet. 
Dies entspricht einem Umbau und den Anforderungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 
(BGG). 
 
Die vorhandene Bushaltestelle „Am Hohen Ufer“ stadteinwärts muss aufgrun d der wertvollen alten 
Linden nach Westen verschoben werden. Damit kann der verstärkte Aufbau der Fahrbahn hinter 
der Bushaltestelle mit Erhalt der alten Linde sichergestellt werden. Zurzeit ist diese Bushaltestelle 
mit einer alten Wartehalle (K5 -Modell) a usgestattet. Diese wird gegen eine Wall -Standard-
Wartehalle ausgetauscht. Die vorhandenen 10 Fahrradständer werden dementsprechend auch 
versetzt. Um eine sichere Erreichbarkeit der Bushaltestelle zu gewährleisten, wird ein 2,00 m bre i-
ter Zugang zwischen de m vorhandenen gemeinsamen Geh - und Radweg und der neuen Busha l-
testellen über die Grünfläche plattiert. 
 
Die vorhandene Bushaltestelle „Am Hohen Ufer“ stadtauswärts muss aufgrund der vorhandenen 
Baumbepflanzung nach Osten verschoben werden. Die Aufstellung einer Wartehalle ist in diesem 
Bereich aufgrund von fehlender Flächen nicht möglich. 
 
Im Zusammenhang mit der Maßnahme muss die Fahrbahn im unmittelbaren Brems - und Anfahr-
bereich der Busse im Vollausbau erneuert werden. 
 
Kosten 
 
Laut der Kostenschätzung si nd die Haltestellen mit ca. 90.000 € und der Fahrbahnteiler mit ca. 
110.000€ inkl. Planungskosten zu veranschlagen.  
Die Maßnahmen sind folgenden Sammelhaushaltsstellen zugeordnet: 
Budget 1201-0007-782101 (für den Fahrbahnteiler und den Fahrbahnausbau) 
Budget 1201-Str-erh-barrierefrei Haltestellen 
 
Die Maßnahme ist voraussichtlich förderfähig. Die Höhe der Zuwendungen ist erfahrungsgemäß in 
einer Größenordnung von 70 % – 90% der zuwendungsfähigen Baukosten in den Ansatz zu ste l-
len. Die Maßnahme kann erst in späteren Jahren umgesetzt werden, da die Fördermittel b e-
schränkt sind und weitere Maßnahmen gefördert werden sollen. 
 
Prioritätenliste 
 
Die Anregung zum barrierefreien Ausbau dieser Bushaltestellen wurde aufgegriffen und in die Prio-
ritätenliste zum Haltest ellenprogramm aufgenommen. Derzeit liegen der Verkehrsplanung ca. 80 
weitere Standorte zur Fortschreibung des Haltestellenprogramms vor, an denen eine Verbess e-
rung wünschenswert wäre. Die Einstufung in der Prioritätenliste ist u. a. abhängig von den Ei n-
stiegszahlen, der Lage der Haltestelle zu sozialen Einrichtungen (z. B. Anregungen der KIB), der 
Notwendigkeit zur baulichen Instandsetzung. Über den Zeitpunkt der Umsetzung beider Maßna h-
men kann aufgrund der Vielzahl an geforderten Maßnahmen derzeit noch keine Aussage getroffen 
werden.

- 4 - 
V/0043/2015 
 
 
Reduktionsvariante: 
 
Die Haltestellen werden nach den erforderlichen und politisch beschlossenen Standards barrier e-
frei ausgebaut. Eine Reduktion in der Planung ist auch im Hinblick auf die fahrgeometrischen E r-
fordernisse an eine Haltstelle nicht möglich. Als Kostenreduzierung bliebe nur ein gänzlicher Ve r-
zicht auf einen barrierefreien Ausbau, d. h. die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
  
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion, A-SO/0011/2013 
Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion, A-SO/0012/2013  
Anlage 3: Anregung n. § 24 GO NRW 
Anlage 4: Lageplan

Anlage 4

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Anlage 4 zur Vorlage V/0043/2015

Anlage 1

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0043/2015

Beratungsverlauf (2)

12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Angelmodder Weg
  • Am Hohen Ufer

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Details

Aktenzeichen
V/0043/2015
Typ
Vorlagen
Datum
19.01.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37