V/0043/2015
Aufwertung der Bushaltestellen "Am Hohen Ufer", A-SO/0011/2013 (Anlage 1), Straßenquerung an der Bushaltestelle "Am Hohen Ufer" sicher gestalten, A-SO/0012/2013 (Anlage 2), Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. NR. 43/2013 (Anlage 3)
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Anlage 3
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Anlage 3, Blatt 1 zur Vorlage V/0043/2015 Anlage 3, Blatt 2 zur Vorlage V/0043/2015
Anlage 2
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Anlage 2 zur Vorlage V/0043/2015
Beschlussvorlage
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V/0043/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Aufwertung der Bushaltestellen "Am Hohen Ufer", A-SO/0011/2013 (Anlage 1), Straßenquerung an der Bushaltestelle "Am Hohen Ufer" sicher gestalten, A-SO/0012/2013 (Anlage 2), Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. NR. 43/2013 (Anlage 3) Beratungsfolge 17.02.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 12.03.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen nimmt das Prü- fergebnis der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung hat beide Bushaltestellen in die Prioritätenliste zum Haltestellenprogramm aufgenommen und wird die geplanten Maßnahmen wieder aufgreifen, wenn die Finanzie- rung im städtischen Haushalt gesichert ist. 3. Die Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 43/2013 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Maßnahmen Kosten in Höhe von ca. 200.000 €, aber keine Folgekosten entstehen. Begründung: In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 19.06.2014 wurden die o.g. Anträge der SPD-Fraktion eingebracht und an die Verwaltung weitergeleitet. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, wie die Straßenquerung an der Bushaltestelle „Am Hohen Ufer“ für Fußgänger sowie Radfahrer sicherer gestaltet werden kann und wie eine Aufwe r- tung der stadtauswärts liegenden Bushaltestelle „Am Hohen Ufer“ erreicht werden kann. Zudem liegt der Verwaltung eine Anregung nach § 24 GO NRW gleichen Inhalts vor. Nach Prüfung der Anträge durch die mit Verkehrsfragen befassten Fachämter der Verwaltung und durch die Polizei stellt sich das Ergebnis wie folgt dar: Vorlagen-Nr.: V/0043/2015 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 19.01.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0043/2015 Der Angelmodder Weg ist als Kreisstraße K 3 klassifiziert und somit von überörtlicher Verkehrsb e- deutung. Die zul. Höchstg eschwindigkeit beträgt 50 km/h. Die Zweirichtungsfahrbahn in diesem Bereich beträgt 5,50 m. Parallel zu der Fahrbahn verläuft auf der Nordseite ein 3,00 m breiter Zweirichtungsgeh- und Radweg, der durch den breiten Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt ist. Die Bushaltestelle „Am Hohen Ufer“ stadt einwärts wird von der Buslinie 8 im 20 – Minuten – Takt bedient. Die Bushaltestelle befindet sich heute in dem vorh. Grünstreifen und ist mit einer Wart e- halle und 10 Fahrradständern ausgestattet. Die gegenüberliegende Bushaltestelle „Am Hohe Ufer“ stadtauswärts liegt hinter der Einmündung in dem schmalen Grünstreifen und ist nur mit einem Bushaltestellenmast ausgestattet. Beide Bushaltestellen sind nicht barrierefrei ausgebaut und entsprechen nicht den Anforderungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Nördlich der Straße Am Hohen Ufer befindet sich der Spiel -Sportplatz „Am hohen Ufer“ des SC Gremmendorf sowie der Friedhof „Am hohen Ufer“. Viele der Radfahrer queren den Angelmodder Weg auch an dies er Stelle. Südlich des Ange l- modder Weges befindet sich der Reiterhof „Reitverein St. Hubertus und eine attraktive Radver- kehrsverbindung, die parallel zur Bahnstrecke verläuft. Planung Die Planung der Mittelinsel und der barrierefreier Ausbau der beiden Bushaltestellen erwiesen sich aufgrund der schwierigen örtlichen Gegebenheiten (Berücksichtigung wertvollster Gehölze im U n- tersuchungsraum, ausgeprägte Grünfläche mit einem vorhandenen Entwässerungsgraben, stillg e- legte Betriebstankstelle: Altlast -/Verdachtsfläche) als sehr schwierig, aufwendig und mit hohen Kosten verbunden. Nach Abwägung aller Belange schlägt die Verwaltung vor, beide Bushaltestellen barrierefrei au s- zubauen und einen Fahrbahnteiler als verkehrssichere Querungsmöglichkeit einzubauen (Anlage 4). Der Fahrbahnteiler kann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten jedoch nur mit einem hohen baulichen Aufwand realisiert werden. Hierzu muss der nördliche Fahrbahnrand der Straße Ange l- modder Weg zulasten des ausgeprägten Grünstreifens verschwenkt werden, um die 4,00 m breite Fahrspur nördlich der geplanten Mittelinsel vorbeiführen zu können. Dabei müssen zwei alte Bä u- me gefällt werden. Der Fahrstreifen südlich der Mittelinsel wird in einer Breite von 3,50 m herg e- stellt. Nördlich der geplanten Querungshilfe befindet sich ein Gewässer. Eine Verlegung bzw. Ve r- rohrung des Gewässers ist bei der Realisierung der Maßnahme erforderlich. Die Mittelinsel ist in einer Breite von 2,50 m vorgesehen. Die Zugangsflächen zur gesicherten Que- rung werden entsprechend befesti gt und abgesenkt. Die Mittelinsel wird mit den notwendigen I n- selköpfen versehen. Die Aufstellflächen auf der Mittelinsel sowie die beidseitigen Geh - und Rad- weganbindungen im Zuge der Mitteilinsel sind barrierefrei herzustellen. Ein potentieller Gefahre n- punkt wird damit zusätzlich entschärft. Mit der Errichtung einer baulichen Mittelinsel wird eine attraktive und zugleich verkehrssichere Querungsmöglichkeit sowohl für die Radfahrer als auch für die mobilitätseingeschränkte Menschen geschaffen. Durch diese Mittelinsel wird ebenfalls eine Geschwindigkeitsreduzierung für den Kraft- fahrzeugverkehr hervorgerufen. - 3 - V/0043/2015 Barrierefreier Ausbau der beiden Bushaltestellen Die Planung sieht vor, beide Bushaltestellen als Fahrbahnrandhaltestellen auszubauen. Diese werden mit einem 16 cm Niederflurbusbordstein und einem Blindenleitsystem ausgestattet. Dies entspricht einem Umbau und den Anforderungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Die vorhandene Bushaltestelle „Am Hohen Ufer“ stadteinwärts muss aufgrun d der wertvollen alten Linden nach Westen verschoben werden. Damit kann der verstärkte Aufbau der Fahrbahn hinter der Bushaltestelle mit Erhalt der alten Linde sichergestellt werden. Zurzeit ist diese Bushaltestelle mit einer alten Wartehalle (K5 -Modell) a usgestattet. Diese wird gegen eine Wall -Standard- Wartehalle ausgetauscht. Die vorhandenen 10 Fahrradständer werden dementsprechend auch versetzt. Um eine sichere Erreichbarkeit der Bushaltestelle zu gewährleisten, wird ein 2,00 m bre i- ter Zugang zwischen de m vorhandenen gemeinsamen Geh - und Radweg und der neuen Busha l- testellen über die Grünfläche plattiert. Die vorhandene Bushaltestelle „Am Hohen Ufer“ stadtauswärts muss aufgrund der vorhandenen Baumbepflanzung nach Osten verschoben werden. Die Aufstellung einer Wartehalle ist in diesem Bereich aufgrund von fehlender Flächen nicht möglich. Im Zusammenhang mit der Maßnahme muss die Fahrbahn im unmittelbaren Brems - und Anfahr- bereich der Busse im Vollausbau erneuert werden. Kosten Laut der Kostenschätzung si nd die Haltestellen mit ca. 90.000 € und der Fahrbahnteiler mit ca. 110.000€ inkl. Planungskosten zu veranschlagen. Die Maßnahmen sind folgenden Sammelhaushaltsstellen zugeordnet: Budget 1201-0007-782101 (für den Fahrbahnteiler und den Fahrbahnausbau) Budget 1201-Str-erh-barrierefrei Haltestellen Die Maßnahme ist voraussichtlich förderfähig. Die Höhe der Zuwendungen ist erfahrungsgemäß in einer Größenordnung von 70 % – 90% der zuwendungsfähigen Baukosten in den Ansatz zu ste l- len. Die Maßnahme kann erst in späteren Jahren umgesetzt werden, da die Fördermittel b e- schränkt sind und weitere Maßnahmen gefördert werden sollen. Prioritätenliste Die Anregung zum barrierefreien Ausbau dieser Bushaltestellen wurde aufgegriffen und in die Prio- ritätenliste zum Haltest ellenprogramm aufgenommen. Derzeit liegen der Verkehrsplanung ca. 80 weitere Standorte zur Fortschreibung des Haltestellenprogramms vor, an denen eine Verbess e- rung wünschenswert wäre. Die Einstufung in der Prioritätenliste ist u. a. abhängig von den Ei n- stiegszahlen, der Lage der Haltestelle zu sozialen Einrichtungen (z. B. Anregungen der KIB), der Notwendigkeit zur baulichen Instandsetzung. Über den Zeitpunkt der Umsetzung beider Maßna h- men kann aufgrund der Vielzahl an geforderten Maßnahmen derzeit noch keine Aussage getroffen werden. - 4 - V/0043/2015 Reduktionsvariante: Die Haltestellen werden nach den erforderlichen und politisch beschlossenen Standards barrier e- frei ausgebaut. Eine Reduktion in der Planung ist auch im Hinblick auf die fahrgeometrischen E r- fordernisse an eine Haltstelle nicht möglich. Als Kostenreduzierung bliebe nur ein gänzlicher Ve r- zicht auf einen barrierefreien Ausbau, d. h. die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion, A-SO/0011/2013 Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion, A-SO/0012/2013 Anlage 3: Anregung n. § 24 GO NRW Anlage 4: Lageplan
Anlage 4
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Anlage 4 zur Vorlage V/0043/2015
Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0043/2015
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Angelmodder Weg
- Am Hohen Ufer
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Details
- Aktenzeichen
- V/0043/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.01.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37