A-W/0026/2007
Instandsetzung der Straße "Am Getterbach"
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Originalantrag
3589 Zeichen
Dr. Hubert Sanetra Münster, 12.09.07 Christoph – Bernhard - Graben 106 48163 Münster Tel.: 0251-7475723 E-Mail: Hdrsanetra@aol.com An die Bezirksvertretung Münster West z.H. Frau Bezirksvorsteherin Elisabeth Westrup Bezirksverwaltungsstelle – West Schelmenstiege 1 48161 Münster (Roxel) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Kosten für die Bürger zur Instandsetzung der Straße „Am Getterbach“ gesenkt werden können und sie beteiligt die Bürger frühzeitig an der Planung. Begründung: Darüber, dass die Straße „Am Getterbach“ instand gesetzt werden muss, sind sich die meisten Bürger (Anlieger) und die Verwaltung einig. Die Höhe der Kosten empfinden die Bürger als ungerechtfertigt. Die Straße „Am Getterbach“ ist in den 50er Jahren erstellt worden, die Instandhaltung wurde bis heute nur rudimentär durchgeführt. In der Vergangenheit das Land NRW die Autobahn (A1) bei Münster-Mecklenbeck mit einer Brücke und einem Zubringer erweitert. Die Materialzulieferung erfolgte mit schweren LKW über die Wege „Weseler Straße/Am Getterbach“. Oberflächlich befand sich die Straße „Am Getterbach“ bereits in einem ruinierten Zustand. Der nicht sichtbare Untergrund wurde durch den Schwerlastverkehr weiter belastet und zerstört, so dass dieser auch erneuert werden muss. Hier ist darauf hinzuweisen, dass ein LKW (10t) so viel Schaden anrichtet wie 60000 PKW’s ( 1) BMVBW, Verkehr in Zahlen 2003/2004)! Die Materialien der Schallschutzwand für die Autobahn wurden anschließend über die Straße „Am Getterbach“ transportiert. Des Weiteren hat die Bundesbahn ebenfalls Schallschutzwände aufgestellt. Die Anlieferung und Installation erfolgte mit LKWs ebenfalls über die Straße „Am Getterbach“. Auch hier beschädigten die LKWs die Oberfläche und den nicht sichtbaren Untergrund der Straße weiter. Auch wurde ein Regenrückhaltebecken ausgekoffert, der Abtransport erfolgte über die Straße „Am Getterbach“. All dieser Schwerlastverkehr dürfte zu einer Straßenschädigung geführt haben. Darüber hinaus muss die Kanalisierung erneuert werden, die Straße muss hierzu bis in einige Meter Tiefe aufgerissen werden. Die Kanalisierung ist überlastet, weil das Industriegebiet in Richtung Weseler Straße mit angeschlossen wurde. Die Kosten der Kanalerneuerung werden aus dem separaten Abwasser-Gebührenhaushalt getragen, es ist aber zu prüfen, in wie weit dieser Eingriff in den Straßenkörper zu einer Kostenzuordnung in Richtung Abwasserhaushalt führen muss. Der Kostenanteil, den die Bürger tragen, hängt allein von der Definition ab; Anliegerverkehr (Anlieger tragen 80%) Durchgangsverkehr (Anlieger tragen 40%). Das Tiefbauamt hat sich für Anliegerverkehr entschieden, hier ist zu prüfen, ob eine andere Einordnung möglich ist. Auch die Weiterbildungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit nutzt die Straße „Am Getterbach“ als Zufahrt. Die Anzahl der durchfahrenden PKWs der Weiterbildner ist wahrscheinlich höher als die der Anlieger. Die Tätigkeiten der Bundesverwaltungen führten hier zu einem erheblichen Schaden. Um den Bürgerfrieden wieder herzustellen und die Maßnahme für die Anlieger finanziell tragbar zu gestalten, sollte die Verwaltung mit den Verursachern prüfen, inwieweit die Kosten durch Drittmittel für die Bürger gesenkt werden können. gez.: Dr. Hubert Sanetra 1) Das Bundesministerium für Verkehr , Bau- und Wohnungswesen ( BMVBW ) ist Herausgeber des Taschenbuchs „ Verkehr in Zahlen “, Ausgabe 2003/2004.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (3)
- Weseler Straße
- Am Getterbach
- Schelmenstiege 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-W/0026/2007
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 13.09.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37