0998/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - „Verfall in dem Bereich der Bernhard-Günther-Straße und Scarletallee, Köln-Nippes“, Aktenzeichen 04/26
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0998/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - „Verfall in dem Bereich der Bernhard-Günther-Straße und Scarletallee, Köln-Nippes„, Aktenzeichen 04/26 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 04/26 23.03.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verfall in dem Bereich der Bernhard-Günther- Straße und Scarletallee, Köln-Nippes“, Aktenzeichen 04/26 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.01.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein- gangsbestätigung mitgeteilt hatte, waren vorerst Stellungnahmen bei den zuständigen Fachämtern einzuholen. In den mir nun vorliegenden Rückmeldungen wird Folgendes mitgeteilt: Amt für öffentliche Ordnung: „Der betreffende Bereich wird seit Februar 2025 täglich durch den kommunalen Ord- nungsdienst kontrolliert. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten wie wilder Müll, Schrottfahrzeuge, campierende Personen oder aufgestellte Container werden vor Ort geahndet oder anschließend an die zuständigen Fachbereiche weitergeleitet. Wilde Müllablagerungen können direkt an die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln gemeldet werden. Die Meldung kann über die Internetseite der Abfallwirtschaftsbetriebe oder die „Sags- Uns“-App der Stadt Köln gestellt werden. Sollten Personen in den Wohnwagen übernachten, stellt dies einen Verstoß gegen die Kölner Stadtordnung dar. Der kommunale Ordnungsdienst und zuständige Fachbereich werden bilateral ent- sprechende Maßnahmen treffen. Die Kameraüberwachung in Deutschland unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmun- gen, die vor allem durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt werden. Das Kernprinzip ist der Schutz des Persönlichkeitsrechts. An diese gesetzlichen Bestimmungen hat sich auch die Stadt Köln zu halten. Die Nutzung von Kameraüberwachung im öffentlichen Straßenland dient insbeson- dere der Vermeidung oder Verfolgung von Straftaten. Selbst die Installation der Kameras an neuralgischen und hochfrequentierten Punkten im Stadtgebiet Köln war mit rechtlich hohen Hürden verbunden.“ Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb Meldungen von Ablagerungen diversen Mülls werden an die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) weitergegeben und zeitnah entsorgt. Dies ist auch aufgrund der Meldungen im Januar 2026 erfolgt. Die AWB wurde unterrichtet, die in Rede stehende Bereiche verstärkt zu kontrollieren. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau unter der Telefonnummer 0221/221- , per E-Mail: ordnungsamt@stadt-koeln.de sowie an Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb, Frau , Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: abfallwirtschaftsbetrieb@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 1 Eingabe
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Schreiben vom 07.01.2026 Seite 1/3 An : geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de CC : info@spdkoelnnord.de.; ov6@gruenekoeln.de; ; buero-kv- koeln@die-linke.org ,ordnungsamt@stadt-koeln.de 07.01.2026 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf ein Problem im Kölner Norden richten. Der Verfall in dem Bereich der Bernhard-Günther-Straße und Scarletallee im Kölner Norden ist in einem unzumutbaren Maße angestiegen und nicht mehrt hinnehmbar. Das der Rad-/Fußweg nie fertiggestellt wurde und hier eine Parkfläche für LKW entstand und die viele Fahrer hier Ihr Wochenende verbringen ist in einem Industriegebiet fast noch verständlich. Leider hat die Aufstellung von Containern nicht zur Entspannung beigetragen, sondern wird jetzt scheinbar zur Aufforderung des wilden Müllabladens angesehen. Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben, da dort gewerblicher Müll in großem Maße entsorgt wird und dieser ja dann auf Kosten der Gemeinschaft entsorgt werden muss. Big Bags mit Mineralwolle und kübelweise entsorgte Küchenreste sind die Spitze des Eisberges. Auch wird das Ganze durch Erstellung von Unterkünften per alter Wohnwagen vor denen dann ebenfalls Müll und Gebrauchsgegenstände gelagert werden gesteigert. Ich sehe mich in dem Recht als Bürger Sie zur Initiative aufzufordern, um Köln nicht immer weiter zu vermüllen. Wäre in so einem Bereich eine Kameraüberwachung eine Lösung, um die Übeltäter zu ermitteln / abzuschrecken ? (Und argumentieren Sie bitte nicht mit Datenschutz.) Angehangen Bilder die ich am 02.01.2026 aufgenommen habe. Mit freundlichem Gruß __ _______________________ Schreiben vom 07.01.2026 Seite 2/3 Schreiben vom 07.01.2026 Seite 3/3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Scarletallee
- Ludwigstraße 8
- Bernhard-Günther-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 0998/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 08.04.2026
- Erstellt
- 08.04.2026 07:51