2825/2022
Beantwortung der Anfrage 1479/2022 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Förderung Sprach Kitas
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3785 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/513/1 Vorlagen-Nummer 30.08.2022 2825/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 30.08.2022 Beantwortung der Anfrage 1479/2022 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Förderung Sprach Kitas Vor dem Hintergrund, dass das Bundesprogramm „Sprach -Kitas“ planmäßig zum 31.12.2022 en- det und durch das Land wohl noch über keine Fortführung entschieden wurde, bittet die SPD - Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 1. Sind der Verwaltung Initiativen der Landesregierung NRW bekannt, in ihrem Zuständig- keitsbereich der Kinderbetreuung und Kinderbildung Förderprogramme für die Kommu- nen aufzulegen? Wenn ja, wären diese geeignet, die Kölner Sprach -Kitas in ihrem Be- stand zu sichern? 2. Sollte Ziffer 1.) verneint werden, hat die Verwaltung bereits mit entsprechenden Ebenen im Land Gespräche aufgenommen oder gedenkt sie dies zu tun, um sich für eine Fort- führung des Programms „Sprach-Kita“ durch das Land NRW einzusetzen? 3. Welche bundes- oder landesseitigen Mittel außer die des „Gute -Kita-Gesetz“ könnten noch für die Fortführung des Sprach-Kita-Programms abgerufen werden? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 1. Sind der Verwaltung Initiativen der Landesregierung NRW bekannt, in ihrem Zuständig- keitsbereich der Kinderbetreuung und Kinderbildung Förderprogramme für die Kommu- nen aufzulegen? Wenn ja, wären diese geeignet, die Kölner Sprach -Kitas in ihrem Be- stand zu sichern? Das gerade verabschiedete und am 01.01.2023 in Kraft tretende „Kita Qualitätsgesetz“ (Nachfolger des „Guten-Kita-Gesetzes) sieht neu auch einen Schwerpunkt in dem Handlungsfeld 7 „Förderung der sprachlichen Bildung“ vor. Die durch das Bundesprogramm „Sprach -Kitas“ entstandenen und erfolgreich erprobten Strukturen und Ansätze werden damit vom Bund zum 31.12.2022 in die Ver- antwortung der Länder übergeben. Ob und i n welchem Umfang eine zukünftige Landesförderung allerdings erfolgen wird, ist derzeit noch nicht vorhersehbar. 2. Sollte Ziffer 1.) verneint werden, hat die Verwaltung bereits mit entsprechenden Ebenen im Land Gespräche aufgenommen oder gedenkt sie dies zu tun, um sich für eine Fort- führung des Programms „Sprach-Kita“ durch das Land NRW einzusetzen? Um für die Thematik zu sensibilisieren und auf den akuten Handlungsbedarf hinzuweisen, wird der Beigeordnete Herr Voigtsberger ein Schreiben an den Städtetag NRW richten und darum bitten, gemeinsame Positionen mit den Kommunen zu erörtern und in die dortigen Gremien einzubringen, damit eine Platzierung der Thematik auf Landes- und Bundesebene erreicht werden kann. Insbesondere aufgrund der Auswirkungen der Cor ona-Pandemie, ist es einerseits wichtig, die 2 fachliche Beratung der Fachkräfte sicher zu stellen und in die sprachliche Bildung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen zu investieren. Es gilt jedoch auch zu bedenken, dass der Fachkräftemangel inzwischen häufig zu Einschränkun- gen in den Betreuungsumfängen in den Einrichtungen führt. Derzeit sind rd. 50 Fachkräfte im Rahmen des Bundesprogramms Sprache beratend in den Einrichtungen tätig. Diese stünden nach Beendigung des Bundesprogramms im Rahmen der Betre uung der Kinder auch zur Umsetzung des BTHG (Bundesteilhabegesetzes) zur Verfügung. 3. Welche bundes- oder landesseitigen Mittel außer die des „Gute -Kita-Gesetz“ könnten noch für die Fortführung des Sprach-Kita-Programms abgerufen werden? Über das neue „Kit a-Qualitätsgesetz“ (siehe Frage 1) hinaus sind der Verwaltung keine weiteren sprachförderungsbezogenen Mittel bekannt, welche für die Fortführung des Sprach -Kita- Programms abgerufen werden könnten. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2825/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.08.2022
- Erstellt
- 29.08.2022 11:24