3272/2022
AchtBrücken GmbH - Betriebskostenzuschüsse für die Jahre 2025-2027
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1_Vorab-Auszug Finanzausschuss 06.02.2023
647 Zeichen
Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 07.02.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 06.02.2023 öffentlich 10.11 AchtBrücken GmbH hier: Betriebskostenzuschüsse für die Jahre 2025-2027 3272/2022 RM Schneeloch meldet für ihre Fraktion noch Beratungsbedarf an und bittet die Vor- lage zurückzustellen. Zudem solle diese auch dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Vorberatung vorgelegt werden. Der Ausschuss ist damit einverstanden. Der Ausschuss stellt die Vorlage zurück.
Anlage 3, Auszug zu 3272-2022, Finanzausschuss 20.03.2023
1301 Zeichen
Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 21.03.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 20.03.2023 öffentlich 10.7 AchtBrücken GmbH hier: Betriebskostenzuschüsse für die Jahre 2025-2027 3272/2022 Beschluss in der Fassung des Ausschusses Kunst und Kultur: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, der AchtBrücken GmbH zur Durchführung des Musikfestivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 einen Betriebskostenzuschuss von jährlich 450.000 € zuzusagen. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Freigabe der Gelder des Festivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 von jährlich 450.000 € und verbindet damit den Wunsch nach einer Evaluation des Festi- vals. 3. Der Rat bittet den Aufsichtsrat, das Festival sowie seine Konzeption zu evalu- ieren. Dazu soll zunächst ein Sachstandsbericht erarbeitet werden, der Aus- kunft darüber gibt, welchen Stellenwert AchtBrücken in der Neuen Musik hat und welche Wirkung das Festival in der Musikszene und in der Stadt entfaltet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 2 , Auszug Ausschuss Kunst und Kultur 14.03.2023
2097 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Herr Weis Telefon: (0221) 221-23657 Fax: (0221) 221-24141 E-Mail: Manuel.Weis@STADT- KOELN.DE Datum: 15.03.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 16. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 14.03.2023 öffentlich 4.1 AchtBrücken GmbH - Betriebskostenzuschüsse für die Jahre 2025-2027 3272/2022 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU & Volt AN/0500/2023 I. Abstimmung über den Änderungsantrag Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Freigabe der Gelder des Festivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 von jährlich 450.000 € und verbindet damit den Wunsch nach einer Evaluation des Festi- vals. 2. Der Rat bittet den Aufsichtsrat, das Festival sowie seine Konzeption zu evalu- ieren. Dazu soll zunächst ein Sachstandsbericht erarbeitet werden, der Aus- kunft darüber gibt, welchen Stellenwert AchtBrücken in der Neuen Musik hat und welche Wirkung das Festival in der Musikszene und in der Stadt entfaltet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II Abstimmung über die so geänderte Vorlage Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Be- schluss zu fassen: Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, der AchtBrücken GmbH zur Durchführung des Musikfestivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 einen Betriebskostenzuschuss von jährlich 450.000 € zuzusagen. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Freigabe der Gelder des Festivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 von jährlich 450.000 € und verbindet damit den Wunsch nach einer Evaluation des Festi- vals. 3. Der Rat bittet den Aufsichtsrat, das Festival sowie seine Konzeption zu evalu- ieren. Dazu soll zunächst ein Sachstandsbericht erarbeitet werden, der Aus- kunft darüber gibt, welchen Stellenwert AchtBrücken in der Neuen Musik hat und welche Wirkung das Festival in der Musikszene und in der Stadt entfaltet. Abstimmungsergebnis: Mit Übernahme des Änderungsantrages einstimmig geändert zugestimmt.
Beschlussvorlage Rat
3503 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3272/2022 Freigabedatum 13.01.2023 (Beratungsfolge ergänzt 08.02.2023) Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff AchtBrücken GmbH hier: Betriebskostenzuschüsse für die Jahre 2025-2027 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, der AchtBrücken GmbH zur Durchführung des Musikfesti- vals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 einen Betriebskostenzuschuss von jährlich 450.000 € zuzusagen. Ausschuss Kunst und Kultur 14.03.2023 Finanzausschuss 06.02.2023 20.03.2023 Rat 09.02.2023 23.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 450.000 p.a. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Stadt Köln ist an der AchtBrücken GmbH zu 51% beteiligt. Mitgesellschafter ist mit 49% die KölnMusik GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die jährliche Durchführung des Mu- sikfestivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ in der Kölner Philharmonie. Ziel des Musikfestivals ACHT BRÜCKEN | Musik für Köln ist, die Musik der Gegenwart in die Stadt zu bringen. Seit 2011 führt die Kölner Philharmonie bei jährlich wechselnden Schwer- punkten Anfang Mai das genreübergreifende Festival mit renommierten Künstlerinnen und Künstlern sowie Ensembles der internationalen zeitgenössischen Musikszene von Neuer Mu- sik über Jazz zu Weltmusik, Elektronischer Musik und Pop durch. Performances, Ausstellun- gen und Filme stellen eine Verbindung zu anderen Künsten her. Darüber hinaus bietet das Festival kostenlose Konzerte, öffentliche Proben, Vorträge und Angebote für Kinder. Zur Durchführung des Festivals wurde der AchtBrücken GmbH bisher alljährlich ein Betriebs- kostenzuschuss der Stadt Köln gewährt. Zuletzt wurde dieser mit Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (siehe Session-Nr. 0415/2021) für die Jahre 2022-2024 festgelegt (2022: 415.800 €, 2023: 413.800 €, 2024: 421.500 €). 3 Aufgrund der langen Vorlaufzeiten zur vertraglichen Verpflichtung von Künstlern und Ensem- bles, empfiehlt es sich, bereits zu diesem Zeitpunkt eine gewisse Sicherheit zur Höhe der Be- triebskostenzuschüsse für die Jahre 2025-2027 zu schaffen. Im Hpl. 2023/2024 stehen unter Teilplan 0416 Kulturförderung, in Teilplanzeile 15 - Trans- feraufwendungen für die Jahre 2025-2027 jeweils Mittel in Höhe von 450.000 € p.a. bereit. Die Mittelfristplanung selbst stellt zwar noch keine gesicherte Aufwandsermächtigung dar; auf dieser Basis scheint eine Beschlussfassung im Vorgriff der eigentlichen Haushaltsplanung aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten jedoch derzeit vertretbar. Die Verwaltung schlägt vor, der AchtBrücken GmbH die veranschlagten Mittel in voller Höhe auszuzahlen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3272/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.02.2023
- Erstellt
- 06.10.2022 11:39