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3272/2022

AchtBrücken GmbH - Betriebskostenzuschüsse für die Jahre 2025-2027

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.02.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2023, TOP 10.7

Anlage 1_Vorab-Auszug Finanzausschuss 06.02.2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3, Auszug zu 3272-2022, Finanzausschuss 20.03.2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 , Auszug Ausschuss Kunst und Kultur 14.03.2023

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Vorab-Auszug Finanzausschuss 06.02.2023

647 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649 
Fax:   (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 07.02.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses  vom 06.02.2023  
öffentlich 
10.11 AchtBrücken GmbH  
hier: Betriebskostenzuschüsse für die Jahre 2025-2027 
3272/2022 
RM Schneeloch meldet für ihre Fraktion noch Beratungsbedarf an und bittet die Vor-
lage zurückzustellen. Zudem solle diese auch dem Ausschuss Kunst und Kultur zur 
Vorberatung vorgelegt werden. 
 
Der Ausschuss ist damit einverstanden. 
 
Der Ausschuss stellt die Vorlage zurück.

Anlage 3, Auszug zu 3272-2022, Finanzausschuss 20.03.2023

1301 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon: (0221) 221-24649 
Fax:  (0221) 221-23902 
E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 21.03.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 20.03.2023  
öffentlich 
10.7 AchtBrücken GmbH  
hier: Betriebskostenzuschüsse für die Jahre 2025-2027 
3272/2022 
 
 
Beschluss in der Fassung des Ausschusses Kunst und Kultur: 
 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, der AchtBrücken GmbH zur Durchführung 
des Musikfestivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 
einen Betriebskostenzuschuss von jährlich 450.000 € zuzusagen. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Freigabe der Gelder des Festivals 
„ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 von jährlich 
450.000 € und verbindet damit den Wunsch nach einer Evaluation des Festi-
vals. 
 
3. Der Rat bittet den Aufsichtsrat, das Festival sowie seine Konzeption zu evalu-
ieren. Dazu soll zunächst ein Sachstandsbericht erarbeitet werden, der Aus-
kunft darüber gibt, welchen Stellenwert AchtBrücken in der Neuen Musik hat 
und welche Wirkung das Festival in der Musikszene und in der Stadt entfaltet. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 2 , Auszug Ausschuss Kunst und Kultur 14.03.2023

2097 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Herr Weis 
Telefon: (0221) 221-23657 
Fax:  (0221) 221-24141 
E-Mail: Manuel.Weis@STADT-
KOELN.DE 
Datum: 15.03.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 16. Sitzung des Ausschusses 
Kunst und Kultur  vom 14.03.2023  
öffentlich 
4.1 AchtBrücken GmbH - Betriebskostenzuschüsse für die Jahre 2025-2027 
3272/2022 
 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU & Volt 
AN/0500/2023 
 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Freigabe der Gelder des Festivals 
„ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 von jährlich 
450.000 € und verbindet damit den Wunsch nach einer Evaluation des Festi-
vals. 
 
2. Der Rat bittet den Aufsichtsrat, das Festival sowie seine Konzeption zu evalu-
ieren. Dazu soll zunächst ein Sachstandsbericht erarbeitet werden, der Aus-
kunft darüber gibt, welchen Stellenwert AchtBrücken in der Neuen Musik hat 
und welche Wirkung das Festival in der Musikszene und in der Stadt entfaltet. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.  
 
II Abstimmung über die so geänderte Vorlage 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Be-
schluss zu fassen: 
 
Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, der AchtBrücken GmbH zur Durchführung 
des Musikfestivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 
einen Betriebskostenzuschuss von jährlich 450.000 € zuzusagen. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Freigabe der Gelder des Festivals 
„ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 von jährlich 
450.000 € und verbindet damit den Wunsch nach einer Evaluation des Festi-
vals. 
 
3. Der Rat bittet den Aufsichtsrat, das Festival sowie seine Konzeption zu evalu-
ieren. Dazu soll zunächst ein Sachstandsbericht erarbeitet werden, der Aus-
kunft darüber gibt, welchen Stellenwert AchtBrücken in der Neuen Musik hat 
und welche Wirkung das Festival in der Musikszene und in der Stadt entfaltet. 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Mit Übernahme des Änderungsantrages einstimmig geändert zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

3503 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3272/2022 
Freigabedatum 
13.01.2023 (Beratungsfolge 
ergänzt 08.02.2023) 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
AchtBrücken GmbH 
hier: Betriebskostenzuschüsse für die Jahre 2025-2027  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, der AchtBrücken GmbH zur Durchführung des Musikfesti-
vals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 einen Betriebskostenzuschuss 
von jährlich 450.000 € zuzusagen. 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur  14.03.2023 
Finanzausschuss 06.02.2023 
20.03.2023 
Rat 09.02.2023 
23.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  450.000 p.a. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Die Stadt Köln ist an der AchtBrücken GmbH zu 51% beteiligt. Mitgesellschafter ist mit 49% 
die KölnMusik GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die jährliche Durchführung des Mu-
sikfestivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ in der Kölner Philharmonie.  
 
Ziel des Musikfestivals ACHT BRÜCKEN | Musik für Köln ist, die Musik der Gegenwart in die 
Stadt zu bringen. Seit 2011 führt die Kölner Philharmonie bei jährlich wechselnden Schwer-
punkten Anfang Mai das genreübergreifende Festival mit renommierten Künstlerinnen und 
Künstlern sowie Ensembles der internationalen zeitgenössischen Musikszene von Neuer Mu-
sik über Jazz zu Weltmusik, Elektronischer Musik und Pop durch. Performances, Ausstellun-
gen und Filme stellen eine Verbindung zu anderen Künsten her. Darüber hinaus bietet das 
Festival kostenlose Konzerte, öffentliche Proben, Vorträge und Angebote für Kinder.  
 
Zur Durchführung des Festivals wurde der AchtBrücken GmbH bisher alljährlich ein Betriebs-
kostenzuschuss der Stadt Köln gewährt. Zuletzt wurde dieser mit Ratsbeschluss vom 
23.03.2021 (siehe Session-Nr. 0415/2021) für die Jahre 2022-2024 festgelegt (2022: 415.800 
€, 2023: 413.800 €, 2024: 421.500 €).

3 
Aufgrund der langen Vorlaufzeiten zur vertraglichen Verpflichtung von Künstlern und Ensem-
bles, empfiehlt es sich, bereits zu diesem Zeitpunkt eine gewisse Sicherheit zur Höhe der Be-
triebskostenzuschüsse für die Jahre 2025-2027 zu schaffen.  
 
Im Hpl. 2023/2024 stehen unter Teilplan 0416 Kulturförderung, in Teilplanzeile 15 - Trans-
feraufwendungen für die Jahre 2025-2027 jeweils Mittel in Höhe von 450.000 € p.a. bereit. 
 
Die Mittelfristplanung selbst stellt zwar noch keine gesicherte Aufwandsermächtigung dar; auf 
dieser Basis scheint eine Beschlussfassung im Vorgriff der eigentlichen Haushaltsplanung 
aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten jedoch derzeit vertretbar.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, der AchtBrücken GmbH die veranschlagten Mittel in voller Höhe 
auszuzahlen.

Beratungsverlauf (3)

14.03.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2023 Finanzausschuss
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2023 Rat
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3272/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.02.2023
Erstellt
06.10.2022 11:39