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0997/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parkanlagen für Motorräder, Aktenzeichen 144/25

Mitteilung BV 08.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.05.2026, TOP 8.3

Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

877 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0997/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.05.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parkanlagen für Motorräder, 
Aktenzeichen 144/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit 
zur Kenntnis gegeben.  
 
Hinweis:  
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden.  
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen.  
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

2443 Zeichen

Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221-
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
144/25 19.03.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO – Parkanlagen für Motorräder, Aktenzeichen 
144/25  
Sehr geehrter Herr    , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.09.2025, auf das ich heute endlich zurückkom-
men kann. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt hatte, war 
vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt für nachhaltige Mobilitätsent-
wicklung einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmeldung wird Folgendes mitge-
teilt: 
„Im gesamten Stadtgebiet sind Krafträder (auch Kleinkrafträder/Mofas) vorzufinden, 
die im 
öffentlichen Straßenraum auf regulären Parkplätzen, abgestellt werden. Sollten 
Krafträder auch auf Gehwegen abgestellt werden, so kann der Ordnungs- und Ver-
kehrsdienst das Abstellen tolerieren, solange sie sich nicht behindernd auf den Fuß-
verkehr auswirken. 
Da man die Möglichkeit hat, sein Motorrad behinderungsfrei im Bereich der benannten 
Wohnadresse auf dem Gehweg zu parken, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit 
zur Einrichtung separater Motorradstellplätze.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Herrn    , unter der Telefonnummer 
0221/221-    oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung 
Innenstadt zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der 
Angelegenheit in der Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für 
Anregungen und 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Anlage 1 Eingabe

5163 Zeichen

Stadt Köln 
Bürgeramt 
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
Parkanliegen für Motorräder 
25.09.2025 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
heute wende ich mich mit der Bitte um Einrichtung von mehreren Parkflächen im 
öffentlichen Verkehrsraum rund um meine o.a. Wohnanschrift, welche ausdrücklich für 
Kraftradfahrerinnen und -fahrer vorbehalten sind. 
Ob diese baulich, per Markierung oder Beschilderung oder gar per Zusatzzeichen 315 
(eingeschränkt für Krafträder) auf Teilen der Gehwege angelegt werden, obliegt 
selbstverständlich der Stadt- und Verkehrsplanung Ihrerseits, aber ich weise hiermit 
aus gegebenem, aktuellem Anlass (eingeräumter Tatvorwurf einer Ordnungswidrigkeit 
nach Parken auf dem Gehweg) auf das dringende Bedürfnis hin: 
Bei Gesundheit (außerhalb des o. geschilderten Schicksalsschlages) nutze ich mein 
Motorrad als Ganzjahresfahrer u.a. für den werktäglichen Arbeitsweg und natürlich für 
lange Ausfahrten nach Feierabend und insbesondere an den Wochenendtagen, sofern 
das Wetter es zuiässt (Glatteis und starker Regenschauer bzw. Unwetter sind die 
einzigen Hinderungsgründe). Es ist das einzige auf mich zugelassene und mir zur 
Verfügung stehende Kraftfahrzeug, weshalb ich besonderen Wert darauf lege, dass 
es mir erhalten bleibt, da ich auf das Fahrzeug angewiesen bin. 
Leider kommt es im Großraum Köln/Bonn in diesem Jahr wieder vermehrt zu 
Diebstählen von Krafträdern, hier besonders Motorrädern. 
In 2024 wurden in Köln gern. Statistik des Gesamtverband der Deutschen 
Versicherungswirtschaft in 2024 knapp 1.200 Krafträder gestohlen. Gemäß der 
polizeilichen Statistik (PKS) für 2024 kam es hierbei im Bereich der PI 5 Nordost 
(gesamter Stadtbezirk Mülheim und die Stadtteile Buchforst, Buchheim, Dellbrück, 
Dünnwald, Flittard, Höhenhaus, Holweide, Stammheim sowie der Stadtteil Deutz 
(rechtsrheinischerTeil des Stadtbezirk Innenstadt)) zu 245 (von 1257) Diebstählen von 
Krafträdern. 
Eine Garage im nahen Umfeld meiner Wohnanschrift anzumieten, ist aufgrund der 
horrenden Preise und des geringen Angebotes im Vergleich zum derzeitigen Sachwert 
meines Krades nicht möglich oder verhältnismäßig, kommt aber bei einer Anschaffung

eines hochwertigeren Motorrades neueren Baujahres definitiv dennoch für mich in 
Betracht.
In den meisten Stadtteilen Kölns, so auch in Deutz (Düppelstraße/Alsenstraße), finden 
sich keine bzw. kaum Parkflächen speziell ausgewiesen für Krafträder.
Selbst Pkw-Stellflächen sind nicht entsprechend der Anzahl der Anwohnenden 
ausreichend vorhanden. Reine Anwohnerparkflächen sind in meinem Wohnumfeld 
ebenfalls nicht/kaum vorhanden.
In dem Gebäudeblock, in dem sich meine Wohnung befindet, finden sich keine 
Parkflächen mit Zusatzzeichen 315 mit Einschränkung für Kräder, die mir das mir 
vorgeworfene Abstellverhalten an bestimmten Stellen erlauben würden, sodass ich
a) bei korrekter Parkweise stets einen der rar gesähten Pkw-Stellplätze in der nahen 
Umgebung mit meinem Kraftrad belegen würde, was wiederum die Anwohner gegen 
mich aufbringen würde, was wiederum die Gefahr von an meinem Motorrad 
vorgenommenen Sachbeschädigungen steigern würde (so geschehen in meinem 
Biker-Umfeld).
b) ich mein Motorrad nicht mehr in meiner absolut nahen Umgebung abstellen könnte, 
es also nicht mehr in meinem unmittelbaren Zugriff hätte.
c) wie mir vorgeworfen wurde, im Bereich Düppelstraße/Alsenstraße möglichst 
unbehindernd auf dem Gehweg parke, in der steten Hoffnung, dass es durch die 
Ordnungshütenden in unserer Stadt geduldet werden würde.
Wie bereits oben geschildert, beschränkt sich das Parken meines Fahrzeugs im 
Bereich meiner Wohnanschrift meist auf die Nachtzeiten, da ich es tagsüber bewege. 
Hier ist die Anzahl der verfügbaren Flächen für Kfz. aller Art am geringsten.
Allerdings ist auch die Anzahl der FußgängerZ-innen zu dieser Zeit nicht so groß.
Deshalb parke ich dann ab und zu auf dem Gehweg. Zu Urlaubszeiten und 
vorhersehbarer längerer Nichtnutzung des Krades wird dieses stets auf einer 
ordentlichen Stellfläche abgestellt.
Außerdem bin ich stets bemüht, niemanden zu behindern, der/die auf dem Gehweg 
an dem Fahrzeug vorbei kommen muss oder möchte.
Ich sehe bewusst davon ab, damit zu argumentieren, dass ein Großteil der Krafträder 
der Halter, die auf öffentliche Parkflächen angewiesen sind, in Köln nicht auf 
ordnungsgemäßen Stell- bzw. Verkehrsflächen geparkt werden (insbesondere um 
dadurch keine Pkw-Stellflächen zu belegen), weil mir bewusst ist, dass das Argument 
„das machen doch alle so“ eine Fehlverhalten nicht automatisch legitimiert.
Um aber auch diese Duldungen von Seiten der Ordnungsbehörden zumindest in
meinem Wohnumfeld zu unterbinden, somit eine Gleichbehandlung aller
falschparkenden Kraftradbetreibenden in ganz Köln zu sichern, sollten in unserer Stadt

in regelmäßigen Abständen (ggf. im Verhältnis entsprechend der Anzahl der in den 
jeweiligen Abschnitten zugelassenen Krafträder) Kraftradparkflächen zur Verfügung 
gestellt werden. 
Für den Bereich meiner Wohnanschrift bitte ich hiermit ausdrücklich um Unterstützung 
und Umsetzung meines Anliegens. 
Mit freundlichen Grüßen, 
PS: Diese Schreiben ging an sämtliche Stellen der Stadt Köln

Beratungsverlauf (1)

07.05.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ludwigstraße 8
  • Düppelstraße
  • Alsenstraße

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Details

Aktenzeichen
0997/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
08.04.2026
Erstellt
08.04.2026 07:36