0997/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parkanlagen für Motorräder, Aktenzeichen 144/25
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0997/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.05.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parkanlagen für Motorräder, Aktenzeichen 144/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 144/25 19.03.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO – Parkanlagen für Motorräder, Aktenzeichen 144/25 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.09.2025, auf das ich heute endlich zurückkom- men kann. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt für nachhaltige Mobilitätsent- wicklung einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmeldung wird Folgendes mitge- teilt: „Im gesamten Stadtgebiet sind Krafträder (auch Kleinkrafträder/Mofas) vorzufinden, die im öffentlichen Straßenraum auf regulären Parkplätzen, abgestellt werden. Sollten Krafträder auch auf Gehwegen abgestellt werden, so kann der Ordnungs- und Ver- kehrsdienst das Abstellen tolerieren, solange sie sich nicht behindernd auf den Fuß- verkehr auswirken. Da man die Möglichkeit hat, sein Motorrad behinderungsfrei im Bereich der benannten Wohnadresse auf dem Gehweg zu parken, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit zur Einrichtung separater Motorradstellplätze.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Herrn , unter der Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 1 Eingabe
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Stadt Köln Bürgeramt Ludwigstraße 8 50667 Köln Parkanliegen für Motorräder 25.09.2025 Sehr geehrte Damen und Herren, heute wende ich mich mit der Bitte um Einrichtung von mehreren Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum rund um meine o.a. Wohnanschrift, welche ausdrücklich für Kraftradfahrerinnen und -fahrer vorbehalten sind. Ob diese baulich, per Markierung oder Beschilderung oder gar per Zusatzzeichen 315 (eingeschränkt für Krafträder) auf Teilen der Gehwege angelegt werden, obliegt selbstverständlich der Stadt- und Verkehrsplanung Ihrerseits, aber ich weise hiermit aus gegebenem, aktuellem Anlass (eingeräumter Tatvorwurf einer Ordnungswidrigkeit nach Parken auf dem Gehweg) auf das dringende Bedürfnis hin: Bei Gesundheit (außerhalb des o. geschilderten Schicksalsschlages) nutze ich mein Motorrad als Ganzjahresfahrer u.a. für den werktäglichen Arbeitsweg und natürlich für lange Ausfahrten nach Feierabend und insbesondere an den Wochenendtagen, sofern das Wetter es zuiässt (Glatteis und starker Regenschauer bzw. Unwetter sind die einzigen Hinderungsgründe). Es ist das einzige auf mich zugelassene und mir zur Verfügung stehende Kraftfahrzeug, weshalb ich besonderen Wert darauf lege, dass es mir erhalten bleibt, da ich auf das Fahrzeug angewiesen bin. Leider kommt es im Großraum Köln/Bonn in diesem Jahr wieder vermehrt zu Diebstählen von Krafträdern, hier besonders Motorrädern. In 2024 wurden in Köln gern. Statistik des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in 2024 knapp 1.200 Krafträder gestohlen. Gemäß der polizeilichen Statistik (PKS) für 2024 kam es hierbei im Bereich der PI 5 Nordost (gesamter Stadtbezirk Mülheim und die Stadtteile Buchforst, Buchheim, Dellbrück, Dünnwald, Flittard, Höhenhaus, Holweide, Stammheim sowie der Stadtteil Deutz (rechtsrheinischerTeil des Stadtbezirk Innenstadt)) zu 245 (von 1257) Diebstählen von Krafträdern. Eine Garage im nahen Umfeld meiner Wohnanschrift anzumieten, ist aufgrund der horrenden Preise und des geringen Angebotes im Vergleich zum derzeitigen Sachwert meines Krades nicht möglich oder verhältnismäßig, kommt aber bei einer Anschaffung eines hochwertigeren Motorrades neueren Baujahres definitiv dennoch für mich in Betracht. In den meisten Stadtteilen Kölns, so auch in Deutz (Düppelstraße/Alsenstraße), finden sich keine bzw. kaum Parkflächen speziell ausgewiesen für Krafträder. Selbst Pkw-Stellflächen sind nicht entsprechend der Anzahl der Anwohnenden ausreichend vorhanden. Reine Anwohnerparkflächen sind in meinem Wohnumfeld ebenfalls nicht/kaum vorhanden. In dem Gebäudeblock, in dem sich meine Wohnung befindet, finden sich keine Parkflächen mit Zusatzzeichen 315 mit Einschränkung für Kräder, die mir das mir vorgeworfene Abstellverhalten an bestimmten Stellen erlauben würden, sodass ich a) bei korrekter Parkweise stets einen der rar gesähten Pkw-Stellplätze in der nahen Umgebung mit meinem Kraftrad belegen würde, was wiederum die Anwohner gegen mich aufbringen würde, was wiederum die Gefahr von an meinem Motorrad vorgenommenen Sachbeschädigungen steigern würde (so geschehen in meinem Biker-Umfeld). b) ich mein Motorrad nicht mehr in meiner absolut nahen Umgebung abstellen könnte, es also nicht mehr in meinem unmittelbaren Zugriff hätte. c) wie mir vorgeworfen wurde, im Bereich Düppelstraße/Alsenstraße möglichst unbehindernd auf dem Gehweg parke, in der steten Hoffnung, dass es durch die Ordnungshütenden in unserer Stadt geduldet werden würde. Wie bereits oben geschildert, beschränkt sich das Parken meines Fahrzeugs im Bereich meiner Wohnanschrift meist auf die Nachtzeiten, da ich es tagsüber bewege. Hier ist die Anzahl der verfügbaren Flächen für Kfz. aller Art am geringsten. Allerdings ist auch die Anzahl der FußgängerZ-innen zu dieser Zeit nicht so groß. Deshalb parke ich dann ab und zu auf dem Gehweg. Zu Urlaubszeiten und vorhersehbarer längerer Nichtnutzung des Krades wird dieses stets auf einer ordentlichen Stellfläche abgestellt. Außerdem bin ich stets bemüht, niemanden zu behindern, der/die auf dem Gehweg an dem Fahrzeug vorbei kommen muss oder möchte. Ich sehe bewusst davon ab, damit zu argumentieren, dass ein Großteil der Krafträder der Halter, die auf öffentliche Parkflächen angewiesen sind, in Köln nicht auf ordnungsgemäßen Stell- bzw. Verkehrsflächen geparkt werden (insbesondere um dadurch keine Pkw-Stellflächen zu belegen), weil mir bewusst ist, dass das Argument „das machen doch alle so“ eine Fehlverhalten nicht automatisch legitimiert. Um aber auch diese Duldungen von Seiten der Ordnungsbehörden zumindest in meinem Wohnumfeld zu unterbinden, somit eine Gleichbehandlung aller falschparkenden Kraftradbetreibenden in ganz Köln zu sichern, sollten in unserer Stadt in regelmäßigen Abständen (ggf. im Verhältnis entsprechend der Anzahl der in den jeweiligen Abschnitten zugelassenen Krafträder) Kraftradparkflächen zur Verfügung gestellt werden. Für den Bereich meiner Wohnanschrift bitte ich hiermit ausdrücklich um Unterstützung und Umsetzung meines Anliegens. Mit freundlichen Grüßen, PS: Diese Schreiben ging an sämtliche Stellen der Stadt Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Ludwigstraße 8
- Düppelstraße
- Alsenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0997/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 08.04.2026
- Erstellt
- 08.04.2026 07:36