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0518/2023

Anfrage "Die Linke" vom 19.01.2023: Sport- und Schwimmvereine in Zeiten der Energiekrise

Beantwortung einer Anfrage (BV) 09.02.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 13.03.2023, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3493 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0518/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2023 
 
Anfrage "Die Linke" vom 19.01.2023: Sport- und Schwimmvereine in Zeiten der 
Energiekrise 
Im Zusammenhang mit der Energiekrise bittet „Die Linke“ um die Beantwortung der unten 
stehenden Fragen. Die Stadtverwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: 
 
1. Welche Sport- und Schwimmvereine im Bezirk Köln-Mülheim sind an die Stadtverwal-
tung herangetreten, um Unterstützung in der vom Landessportbund empfohlenen Art 
und Weise zu erbitten? 
 
Der Stadtverwaltung sind aktuell keine entsprechenden Kontaktaufnahmen seitens der 
Sport- und Schwimmvereine bekannt. 
 
2. In welcher Art und Weise stehen die Vereine mit welchen entsprechenden Stellen der 
Stadtverwaltung bezüglich der beschriebenen Thematik in Kontakt? 
 
Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen.  
 
3. Wie sah oder sieht die Unterstützung der Stadt Köln für diese Vereine im Detail aus 
und welche Rolle spielt die Rheinenergie in diesem Zusammenhang? 
 
Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt Köln freiwillige kommu-
nale Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Betriebs-/ Energiekosten 
infolge des Ukraine-Krieges konfrontiert. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt 
Köln am 10.11.2022 im Rahmen seiner Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 
2023/2024 im Haushalt 2023 und 2024 jeweils 5.000.000 € im Rahmen eines Struktur-
förderfonds zur Verfügung gestellt, um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehen-
der städtischer Förderungen zielgerichtet abzumildern.  
 
Im Bereich des Sports stehen aus diesen Strukturmitteln 455.000 Euro (jährlich jeweils 
für 2023 und 2024) zur Verfügung. Für Personalkosten plant die Sportverwaltung gem. 
den Voraussetzungen des Ratsbeschlusses eine Erhöhung der bestehenden Zu-
schüsse um 5 %, im Hinblick auf Energiekosten um 10 %. Des Weiteren soll eine er-
höhte Bezuschussung auf grundsätzlich maximal 80 % der nachzuweisenden Kosten-
steigerung begrenzt sein. 
 
Bezüglich weiterer Details wird auf folgende Vorlagen verwiesen: 
Ratsbeschluss 10.11.2022 (3258/2022, Punkt II) vom 10.11.2022 sowie Mitteilung im 
Sportausschuss (4262/2022) vom 02.02.2023 / entsprechend im Finanzausschuss am 
06.02.2022.

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4. Verfügt das Sportamt über Informationen in wie weit die Sport-und Schwimmvereine 
durch das Land NRW unterstützt werden und was besagen dieselben? 
 
Die Landesregierung hat kürzlich ein Sondervermögen zur Bewältigung der Krisensi-
tuation in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine aufgelegt. Die Mittel 
des Sondervermögens sollen auch dem Sport zugutekommen. So sind ca. 55 Mio. Eu-
ro dafür vorgesehen, Sportvereine angesichts gestiegener Energiepreise zu unterstüt-
zen. Kürzlich wurde diesbezüglich die Richtlinie „Soforthilfe Sport NRW 2023“ erlassen 
und veröffentlicht (sh. 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=20871).  
Demnach sind alle Sportvereine antragsberechtigt, die Mitglied in einem Kreis- oder 
Stadtsportbund oder Fachverband sind und dem Landessportbund NRW angehören. 
 
5. Kann sichergestellt werden, dass kein Verein Insolvenz anmelden muss? 
 
Es kann seitens der Verwaltung nicht sichergestellt werden, dass kein Verein Insol-
venz anmelden muss. Vereine sollten sich bei einer drohenden Insolvenz frühzeitig an 
die Sportverwaltung wenden.

Beratungsverlauf (1)

13.03.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0518/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
09.02.2023
Erstellt
08.02.2023 13:45