0518/2023
Anfrage "Die Linke" vom 19.01.2023: Sport- und Schwimmvereine in Zeiten der Energiekrise
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3493 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/52/520/2 Vorlagen-Nummer 0518/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2023 Anfrage "Die Linke" vom 19.01.2023: Sport- und Schwimmvereine in Zeiten der Energiekrise Im Zusammenhang mit der Energiekrise bittet „Die Linke“ um die Beantwortung der unten stehenden Fragen. Die Stadtverwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: 1. Welche Sport- und Schwimmvereine im Bezirk Köln-Mülheim sind an die Stadtverwal- tung herangetreten, um Unterstützung in der vom Landessportbund empfohlenen Art und Weise zu erbitten? Der Stadtverwaltung sind aktuell keine entsprechenden Kontaktaufnahmen seitens der Sport- und Schwimmvereine bekannt. 2. In welcher Art und Weise stehen die Vereine mit welchen entsprechenden Stellen der Stadtverwaltung bezüglich der beschriebenen Thematik in Kontakt? Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen. 3. Wie sah oder sieht die Unterstützung der Stadt Köln für diese Vereine im Detail aus und welche Rolle spielt die Rheinenergie in diesem Zusammenhang? Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt Köln freiwillige kommu- nale Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Betriebs-/ Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges konfrontiert. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Köln am 10.11.2022 im Rahmen seiner Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023/2024 im Haushalt 2023 und 2024 jeweils 5.000.000 € im Rahmen eines Struktur- förderfonds zur Verfügung gestellt, um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehen- der städtischer Förderungen zielgerichtet abzumildern. Im Bereich des Sports stehen aus diesen Strukturmitteln 455.000 Euro (jährlich jeweils für 2023 und 2024) zur Verfügung. Für Personalkosten plant die Sportverwaltung gem. den Voraussetzungen des Ratsbeschlusses eine Erhöhung der bestehenden Zu- schüsse um 5 %, im Hinblick auf Energiekosten um 10 %. Des Weiteren soll eine er- höhte Bezuschussung auf grundsätzlich maximal 80 % der nachzuweisenden Kosten- steigerung begrenzt sein. Bezüglich weiterer Details wird auf folgende Vorlagen verwiesen: Ratsbeschluss 10.11.2022 (3258/2022, Punkt II) vom 10.11.2022 sowie Mitteilung im Sportausschuss (4262/2022) vom 02.02.2023 / entsprechend im Finanzausschuss am 06.02.2022. 2 4. Verfügt das Sportamt über Informationen in wie weit die Sport-und Schwimmvereine durch das Land NRW unterstützt werden und was besagen dieselben? Die Landesregierung hat kürzlich ein Sondervermögen zur Bewältigung der Krisensi- tuation in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine aufgelegt. Die Mittel des Sondervermögens sollen auch dem Sport zugutekommen. So sind ca. 55 Mio. Eu- ro dafür vorgesehen, Sportvereine angesichts gestiegener Energiepreise zu unterstüt- zen. Kürzlich wurde diesbezüglich die Richtlinie „Soforthilfe Sport NRW 2023“ erlassen und veröffentlicht (sh. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=20871). Demnach sind alle Sportvereine antragsberechtigt, die Mitglied in einem Kreis- oder Stadtsportbund oder Fachverband sind und dem Landessportbund NRW angehören. 5. Kann sichergestellt werden, dass kein Verein Insolvenz anmelden muss? Es kann seitens der Verwaltung nicht sichergestellt werden, dass kein Verein Insol- venz anmelden muss. Vereine sollten sich bei einer drohenden Insolvenz frühzeitig an die Sportverwaltung wenden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0518/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.02.2023
- Erstellt
- 08.02.2023 13:45