Mandari Insight

AN/0934/2021

Demokratieklausel bei der Förderung von Vereinen

AfD Antrag nach § 3 26.04.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.05.2021, TOP 3.1.7

AfD Antrag nach § 3

· application/pdf

Ansehen

AfD Antrag nach § 3

2643 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
 
 
Haus Neuerburg 
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
stephan.boyens@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.04.2021 
AN/0934/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 06.05.2021 
 
Demokratieklausel bei der Förderung von Vereinen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die AfD Fraktion bittet Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu 
nehmen: 
 
 
Beschluss:  
 
„Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die rechtlichen Grundlagen einer kommunalen 
Demokratieklausel zu prüfen. Das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des 
Grundgesetzes soll zukünftig die Voraussetzung für die Ausschüttung von städtischen Fördermitteln 
sowie anderer Unterstützungen z.B. das dauerhafte Überlassen von städtischen Immobilien (z.B. 
das Autonome Zentrum) an Vereine und sonstige Organisationen sein.“ 
 
Der Rat der Stadt Köln verurteilt die linksextremen Ausschreitungen der Unterstützerszene des Au-
tonomen Zentrums am 17. April rund um den Barbarossaplatz.  
 
 
Begründung:  
 
Staatliche Mittel sollten nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingesetzt werden. 
Deshalb sollten sich Empfänger von staatlichen Mitteln zur freiheitlich-demokratischen Grundord-
nung des Grundgesetzes bekennen. Die Stadt Köln sollte nicht die Gegner dieser Ordnung unter-
stützen.  
 
Am Samstagabend, des 17. Aprils 2021, kam es zu schweren Ausschreitungen am Barbarossaplatz 
von linken Unterstützern des Autonomen Zentrums an der Luxemburger Straße 93.

- 2 - 
 
Dieses beherbergt laut Landesregierung fünf linksextreme Organisationen. Die Immobilie an der 
Luxemburger Straße 93 gehört der Stadt Köln.  
 
In einem Tweet von Unterstützern dieses Autonomen Zentrums wird mitgeteilt, dass man einen 
„Vorgeschmack“ gegeben habe, wenn man weiter mit „Pseudoangeboten“ bei der Suche nach Al-
ternativstandorten hingehalten werde.1 Es wird außerdem gedroht, dass man die Innenstadt räumen 
würde. Fotos aus der AZ-Unterstützerszene zeigen klar, dass vom Autonomen Zentrum in die In-
nenstadt gezogen wurde.2  
 
Politischer Gewalt darf der wehrhafte Rechtsstaat nicht nachgeben. Deshalb muss dieser linken 
Straftäterszene der Nährboden in Köln entzogen werden. 
 
 
gez. Matthias Büschges  
(Fraktionsgeschäftsführer) 
 
 
                                                
1 https://twitter.com/rabAZkoeln/status/1383507084776411136 
2 https://twitter.com/rabAZkoeln/status/1383531644821282817

Beratungsverlauf (1)

06.05.2021 Rat
TOP 3.1.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Luxemburger Straße 93
  • Gülichplatz 1
  • Barbarossaplatz
  • Straße 9

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0934/2021
Typ
AfD Antrag nach § 3
Datum
26.04.2021
Erstellt
26.04.2021 10:24