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A-W/0023/2005

Bebauungsplan Nr. 136 Mecklenbeck - Meckmannweg - Schwarzer Kamp - Weseler Straße

Antrag an die BV West 12.05.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 24.05.2005, TOP 7.9

Originalantrag

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Originalantrag

5932 Zeichen

		
	
	    
			
	
		 	 	
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An die 
Bezirksvertretung Münster – West 
Frau Bezirksvorsteherin Elisabeth Westrup 
Schelmenstiege 1-3 
 
48161 Münster 
 
 
Münster, 04. Mai 2005 
 
 
 
Bebauungsplan Nr. 136 Mecklenbeck – Meckmannweg – Schwarzer Kamp – Weseler 
Strasse 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren zum Bebauungsplan 136 aus dem Jahr 
2000 unter Berücksichtigung folgender Punkte wiederaufzunehmen: 
 
1.  In Abstimmung mit dem Autohaus Beresa und der Wäscherei Schlüter soll zunächst ein 
Konzept gem. folgenden Rahmenbedingungen entwickelt werden: 
 
• Mit dem Autohaus Beresa ist abzustimmen, welche En twicklungsperspektiven am 
Standort das Unternehmen in den kommenden Jahren zumindest optional benötigt 
und welche Flächen daher nicht anderweitig verplant werden dürfen, um die 
betriebliche Entwicklung dieser für Münster bedeutenden Firma nicht zu gefährden.  
• Die Zufahrt zum Autohaus Beresa sollte zukünftig n ach Möglichkeit ausschließlich 
direkt von der Weseler Straße aus erfolgen. Hierzu sollte auch eine 
innerbetriebliche Erschließung des Mitarbeiterparkplatzes angestrebt werden. Zu 
prüfen ist, ob auch die Wäscherei Schlüter über diese Zufahrt mit angebunden 
werden kann. 
• Gemeinsam mit dem Autohaus Beresa ist die Gestaltu ng der Flächen zwischen 
Unternehmen und Weseler Straße derart zu planen, dass einerseits den 
betrieblichen Interessen des Unternehmens als auch den städtebauliche Aspekten 
Genüge getan wird. 
• An den Grenzen der Flächen, die zukünftig gewerbli ch genutzt werden ist ein 
städtebaulich ansprechender Lärmschutz gegenüber den angrenzenden 
Wohnbebauungen vorzusehen.  
 
2.  Aufbauend auf dem Ergebnis dieser Gespräche und dem bisherigen 
Bebauungsplanentwurf 136 sind die bestehenden Wohngebäude westlich des 
Meckmannwegs bis zum Schwarzen Kamp zu überplanen:

- 2 - 
 
• Vorzusehen ist eine Mischbebauung mit Eigenheimen und Mietwohnungsbau. Zu 
prüfen ist in diesem Zusammenhang, ob für Mecklenbeck weiterer Bedarf für eine 
mischfinanzierte Wohnbebauung für das „Wohnen im Alter“ Typ A bzw. B besteht.  
• Die derzeit noch vorhandenen Gebäude in Schlichtba uweise sind abzureißen. Zu 
prüfen ist, ob ein Erhalt der Häuser Nr. 15 und 65 im Rahmen der Neukonzeption 
sinnvoll möglich ist. 
• Zu berücksichtigen ist bei den Planungen ferner di e weitere Nutzung des 
bestehenden Clubheims des FC Mecklenbeck. 
 
 
3.   Wie im bisherigen Bebauungsplanentwurf 136 vorgesehen, werden die Häuser 
Schwarzer Kamp Nr. 59 und 116 abgerissen.  
 
Hier sind alternativ zwei Optionen zu prüfen: 
 
3.1   Als eine Option ist zu untersuchen, ob das Gebiet als Gewerbegebiet (Kleingewerbe 
mit geringen Emissionen mit einer Erschließung von der Weseler Str. aus) ausgewiesen 
werden kann.   
 
3.2   Eine weitere Option ist die Neubebauung mit Miethäusern. 
 
Vorzusehen ist bei beiden Optionen ein Fuß- und Radweg, der die Häuser an die Weseler 
Straße anbindet.  
 
Da an der Duddeyheide bisher kein Spielplatz vorhanden ist, sollte ein für Kinder 
gesichertes Erreichen des Spielplatzes am Schwarzen Kamp in die Planungen mit 
einbezogen werden. 
 
Zu prüfen ist hier weiter,  
 
• ob die Errichtung eines Fuß- und Radwegs auf der n ördlichen Seite der Weseler 
Straße zwischen Meckmannweg und Zur Landwehr vorgesehen werden kann,  
 
• oder ob eine Querung der Weseler Straße im Zuge ei ner evtl. neuen Ampelanlage 
(vgl. Ziff. 1) an der neuen Zufahrt zum Betriebsgelände der Firmen Beresa / 
Schlüter / Hakvoort sinnvoll ist. 
 
 
Begründung: 
 
 
Seit vielen Jahren wird versucht, den jahrzehntkalten sozialen Brennpunkt Meckmannweg 
/ Schwarzer Kamp zu entschärfen. Das Bebauungsplanverfahren 136 aus dem Jahr 2000 
ist bis heute nicht zu Ende geführt worden, da Klärungsbedarfe bzgl. des weiteren 
Flächenbedarfs der Fa. Beresa offen geblieben sind. Jetzt ist es an der Zeit, mit diesem 
Unternehmen diese Frage endgültig zu klären und zugleich auch eine abgestimmte 
Lösung für die Anbindung und das Auftreten des Autohauses zur Weseler Straße hin zu 
finden.

- 3 - 
Aufbauend auf diesen Absprachen ist dann die weitere Überplanung des Gebietes  
möglich. 
 
Der größte Teil der Häuser zwischen Autohaus, Sportfläche, Meckmannweg und 
Schwarzem Kamp ist ebenso wie die Häuser Schwarzer Kamp 59 und 116 abgängig und 
sollte abgerissen werden. Eine Neubebauung sollte sich sinnvoll in die benachbarten 
Wohnstrukturen einfügen; eine Mischung von Mietwohnungen und Eigenheimen soll sich 
sowohl am Bedarf orientieren als auch künftig die Entstehung neuer Probleme im 
Wohnumfeld vermeiden helfen. 
 
Wenn auch in Mecklenbeck entsprechender Bedarf nach wohnortnahen kleinteiligen 
Gewerbeflächen z.B. für Handwerksbetriebe erkennbar ist, kann eine derartige Nutzung 
der Fläche westlich der Wäscherei Schlüter eine sinnvolle Alternative zur Wohnnutzung 
darstellen. 
 
Im gesamten Wohngebiet am Meckmannweg stellt trotz der „Durchfahrt verboten – 
Anlieger frei“ - Beschilderung das Verkehrsaufkommen eine erhebliche Belastung der 
Anwohner dar. Daher sollte wenn eben möglich zukünftig sämtlicher Verkehr zu den 
Gewerbebetrieben über eine neue Anbindung an die Weseler Straße abgewickelt werden. 
 
Das Wohngebiet an Duddeyheide / Untietheide zwischen Bahnlinien und Weseler Straße 
ist für Fußgänger und Radfahrer vom übrigen Mecklenbeck weitgehend abgeschnitten und 
verfügt nicht einmal über einen  eigenen Spielplatz. Diesbezüglich sollte die Chance 
genutzt werden, mit der anstehenden Überplanung eine Anbindung an den Schwarzen 
Kamp in Richtung des Mecklenbecker Ortszentrums zu schaffen. Zugleich könnte dann 
auch der bestehende Spielplatz am Schwarzen Kamp aus diesem Wohngebiet genutzt 
werden. 
 
gezeichnet 
Peter Wolfgarten

Beratungsverlauf (1)

24.05.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.9 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Bebauungsplan Nr. 136 (amtlicher Umring) amtlich
  • Weseler Straße
  • Meckmannweg
  • Schwarzer Kamp 59
  • Zur Landwehr
  • Schelmenstiege 1
  • Duddeyheide
  • Untietheide

Bebauungsplan Nr. 136

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Heroldstraße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp / Weseler Straße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
A-W/0023/2005
Typ
Antrag an die BV West
Datum
12.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37