A-W/0023/2005
Bebauungsplan Nr. 136 Mecklenbeck - Meckmannweg - Schwarzer Kamp - Weseler Straße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalantrag
5932 Zeichen
• •!"# $
% &'( )"* "!(' + %, &'( )"* "!(
-.
/0
12334440
/0
An die
Bezirksvertretung Münster – West
Frau Bezirksvorsteherin Elisabeth Westrup
Schelmenstiege 1-3
48161 Münster
Münster, 04. Mai 2005
Bebauungsplan Nr. 136 Mecklenbeck – Meckmannweg – Schwarzer Kamp – Weseler
Strasse
Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren zum Bebauungsplan 136 aus dem Jahr
2000 unter Berücksichtigung folgender Punkte wiederaufzunehmen:
1. In Abstimmung mit dem Autohaus Beresa und der Wäscherei Schlüter soll zunächst ein
Konzept gem. folgenden Rahmenbedingungen entwickelt werden:
• Mit dem Autohaus Beresa ist abzustimmen, welche En twicklungsperspektiven am
Standort das Unternehmen in den kommenden Jahren zumindest optional benötigt
und welche Flächen daher nicht anderweitig verplant werden dürfen, um die
betriebliche Entwicklung dieser für Münster bedeutenden Firma nicht zu gefährden.
• Die Zufahrt zum Autohaus Beresa sollte zukünftig n ach Möglichkeit ausschließlich
direkt von der Weseler Straße aus erfolgen. Hierzu sollte auch eine
innerbetriebliche Erschließung des Mitarbeiterparkplatzes angestrebt werden. Zu
prüfen ist, ob auch die Wäscherei Schlüter über diese Zufahrt mit angebunden
werden kann.
• Gemeinsam mit dem Autohaus Beresa ist die Gestaltu ng der Flächen zwischen
Unternehmen und Weseler Straße derart zu planen, dass einerseits den
betrieblichen Interessen des Unternehmens als auch den städtebauliche Aspekten
Genüge getan wird.
• An den Grenzen der Flächen, die zukünftig gewerbli ch genutzt werden ist ein
städtebaulich ansprechender Lärmschutz gegenüber den angrenzenden
Wohnbebauungen vorzusehen.
2. Aufbauend auf dem Ergebnis dieser Gespräche und dem bisherigen
Bebauungsplanentwurf 136 sind die bestehenden Wohngebäude westlich des
Meckmannwegs bis zum Schwarzen Kamp zu überplanen:
- 2 -
• Vorzusehen ist eine Mischbebauung mit Eigenheimen und Mietwohnungsbau. Zu
prüfen ist in diesem Zusammenhang, ob für Mecklenbeck weiterer Bedarf für eine
mischfinanzierte Wohnbebauung für das „Wohnen im Alter“ Typ A bzw. B besteht.
• Die derzeit noch vorhandenen Gebäude in Schlichtba uweise sind abzureißen. Zu
prüfen ist, ob ein Erhalt der Häuser Nr. 15 und 65 im Rahmen der Neukonzeption
sinnvoll möglich ist.
• Zu berücksichtigen ist bei den Planungen ferner di e weitere Nutzung des
bestehenden Clubheims des FC Mecklenbeck.
3. Wie im bisherigen Bebauungsplanentwurf 136 vorgesehen, werden die Häuser
Schwarzer Kamp Nr. 59 und 116 abgerissen.
Hier sind alternativ zwei Optionen zu prüfen:
3.1 Als eine Option ist zu untersuchen, ob das Gebiet als Gewerbegebiet (Kleingewerbe
mit geringen Emissionen mit einer Erschließung von der Weseler Str. aus) ausgewiesen
werden kann.
3.2 Eine weitere Option ist die Neubebauung mit Miethäusern.
Vorzusehen ist bei beiden Optionen ein Fuß- und Radweg, der die Häuser an die Weseler
Straße anbindet.
Da an der Duddeyheide bisher kein Spielplatz vorhanden ist, sollte ein für Kinder
gesichertes Erreichen des Spielplatzes am Schwarzen Kamp in die Planungen mit
einbezogen werden.
Zu prüfen ist hier weiter,
• ob die Errichtung eines Fuß- und Radwegs auf der n ördlichen Seite der Weseler
Straße zwischen Meckmannweg und Zur Landwehr vorgesehen werden kann,
• oder ob eine Querung der Weseler Straße im Zuge ei ner evtl. neuen Ampelanlage
(vgl. Ziff. 1) an der neuen Zufahrt zum Betriebsgelände der Firmen Beresa /
Schlüter / Hakvoort sinnvoll ist.
Begründung:
Seit vielen Jahren wird versucht, den jahrzehntkalten sozialen Brennpunkt Meckmannweg
/ Schwarzer Kamp zu entschärfen. Das Bebauungsplanverfahren 136 aus dem Jahr 2000
ist bis heute nicht zu Ende geführt worden, da Klärungsbedarfe bzgl. des weiteren
Flächenbedarfs der Fa. Beresa offen geblieben sind. Jetzt ist es an der Zeit, mit diesem
Unternehmen diese Frage endgültig zu klären und zugleich auch eine abgestimmte
Lösung für die Anbindung und das Auftreten des Autohauses zur Weseler Straße hin zu
finden.
- 3 -
Aufbauend auf diesen Absprachen ist dann die weitere Überplanung des Gebietes
möglich.
Der größte Teil der Häuser zwischen Autohaus, Sportfläche, Meckmannweg und
Schwarzem Kamp ist ebenso wie die Häuser Schwarzer Kamp 59 und 116 abgängig und
sollte abgerissen werden. Eine Neubebauung sollte sich sinnvoll in die benachbarten
Wohnstrukturen einfügen; eine Mischung von Mietwohnungen und Eigenheimen soll sich
sowohl am Bedarf orientieren als auch künftig die Entstehung neuer Probleme im
Wohnumfeld vermeiden helfen.
Wenn auch in Mecklenbeck entsprechender Bedarf nach wohnortnahen kleinteiligen
Gewerbeflächen z.B. für Handwerksbetriebe erkennbar ist, kann eine derartige Nutzung
der Fläche westlich der Wäscherei Schlüter eine sinnvolle Alternative zur Wohnnutzung
darstellen.
Im gesamten Wohngebiet am Meckmannweg stellt trotz der „Durchfahrt verboten –
Anlieger frei“ - Beschilderung das Verkehrsaufkommen eine erhebliche Belastung der
Anwohner dar. Daher sollte wenn eben möglich zukünftig sämtlicher Verkehr zu den
Gewerbebetrieben über eine neue Anbindung an die Weseler Straße abgewickelt werden.
Das Wohngebiet an Duddeyheide / Untietheide zwischen Bahnlinien und Weseler Straße
ist für Fußgänger und Radfahrer vom übrigen Mecklenbeck weitgehend abgeschnitten und
verfügt nicht einmal über einen eigenen Spielplatz. Diesbezüglich sollte die Chance
genutzt werden, mit der anstehenden Überplanung eine Anbindung an den Schwarzen
Kamp in Richtung des Mecklenbecker Ortszentrums zu schaffen. Zugleich könnte dann
auch der bestehende Spielplatz am Schwarzen Kamp aus diesem Wohngebiet genutzt
werden.
gezeichnet
Peter Wolfgarten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (8)
- Bebauungsplan Nr. 136 (amtlicher Umring) amtlich
- Weseler Straße
- Meckmannweg
- Schwarzer Kamp 59
- Zur Landwehr
- Schelmenstiege 1
- Duddeyheide
- Untietheide
Bebauungsplan Nr. 136
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Heroldstraße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp / Weseler Straße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-W/0023/2005
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 12.05.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37