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3040/2017

Information zu vorgesehenen Zügigkeitserweiterungen der Brüder-Grimm-Schule, GGS Sürther Hauptstraße in Köln-Sürth und der Albert-Schweitzer-Schule, GGS Zum Hedelsberg in Köln-Weiß

Mitteilung Ausschuss 02.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.10.2017, TOP 10.2.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3935 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer  2.10.2017 
 3040/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.10.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.10.2017 
 
Information zu vorgesehenen Zügigkeitserweiterungen der Brüder-Grimm-Schule, GGS 
Sürther Hauptstraße in Köln-Sürth und der Albert-Schweitzer-Schule, GGS Zum Hedelsberg in 
Köln-Weiß 
Die Ernst -Moritz-Arndt-Schule (EMA, Evangelische Grundschule Mainstraße) soll vom bisherigen 
Standort, den sie derzeit gemeinsam mit der Grüngürtelschule (Katholische Grundschule) nutzt, in 
den Neubau Ecke Sürther Straße / Am Feldra in umziehen. Die Fertigstellung des Gebäudes ist zum 
Sommer 2022 avisiert. Mit dem Umzug wird auch die Platzzahl an der Ernst -Moritz-Arndt-Schule er-
höht. Statt bisher 3 Züge können dann 5 Grundschulzüge geführt werden.  
 
Der Neubau der Ernst -Moritz-Arndt-Schule auf dem Sürther Feld sollte ursprünglich zum Schulja h-
resbeginn 2018/19 fertiggestellt sein. Derzeit ist davon auszugehen, dass der Schulneubau frühe s-
tens im Sommer 2022 fertiggestellt sein wird. Da mit dem Neubau für die EMA in der Region zusätzl i-
che Grundschulkapazitäten geschaffen werden und diese bereits zum Schuljahr 2018/19 benötigt 
werden, müssen kurzfristig an bestehenden Schulstandorten zusätzliche Plätze für einen Übergang s-
zeitraum von rd. 5 Jahren geschaffen werden. 
 
Die Verwaltung bereitet derzeit zwei Beschlussvorlagen zur schulrechtlichen Änderung 
der Brüder -Grimm-Schule, GGS Sürther Hauptstraße in Köln -Sürth und der Albert -
Schweitzer-Schule, GGS Zum Hedelsberg in Köln -Weiß vor.  Die Grundschule in Sürth soll 
von 4 auf 5 Züge erweitert werden, die Grundschule in Weiß von 3 auf 4 Züge. An beiden Stan d-
orten sind hierfür Baumaßnahmen in unterschiedlicher Dimension erforderlich. Ursprüngliches 
Ziel der Verwaltung war es, die Vorlagen dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 
05.10.2017 und dem Rat der Stadt Köln am 14.11.2017 vorzulegen. 
 
Eine Einbringung dieser Vorlage erscheint nicht fristgerecht möglich, da zunächst die 
räumlich-gebäudlichen Rahmenbedingungen abschließend geklärt werden  müssen, die es 
ermöglichen, die Kapazität an den einzelnen Standorten zu erhöhen. Dabei ist zu beachten, dass 
Möglichkeiten zur Bauausführung an den einzelnen Standorten die Grundlage der schulorganisa-
torischen Maßnahme  der beiden Schulen darstellt. Die Möglichkeiten an beiden Standorten b e-
dingen sich gegen seitig. Die erforderlichen Baumaßnahmen sind mit dem Objektcenter 2 der 
Gebäudewirtschaft abgestimmt. Die Schulleitungen der Grundschulen sind über die Pläne info r-
miert und tragen diese mit. 
 
Leider können die beiden Vorlagen nicht so rechtzeitig fertig ge stellt werden, dass eine qualif i-
zierte dezernatsübergreifende Abstimmung vor der Sitzung des Ausschusses für Schule und 
Weiterbildung am 05. Oktober 2017 möglich gewesen wäre. Eine Tischvorlage sollte vermieden 
werden. Daher informiert die Verwaltung die M itglieder des Schulausschusses und der Bezirk s-
vertretung Rodenkirchen auf diesem Weg darüber, dass die schulrechtliche Änderung (B e-

2 
 
schlussvorlage) erst in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 27. N o-
vember beraten und vom Rat der Stad t Köln am 19. Dezember 2017 beschlossen werden kann. 
Anschließend ist eine Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde, die Bezirksregi e-
rung Köln, vorzusehen. 
 
Die beiden Grundschulen werden zeitnah darüber informiert, dass sich die schulrechtlichen Be-
schlüsse verzögern werden. Die Vorbereitungen für die Baumaßnahmen sind von der verzö-
gerten schulrechtlichen Entscheidung nicht betroffen und werden mit Nachdruck weiter-
verfolgt. Im Anmelde- und Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2018/19 sollen sich die 
Grundschulen bereits an der mit ihnen abgestimmten zukünftigen Aufnahmekapazität ori-
entieren. 
 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (2)

05.10.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.10.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3040/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.10.2017
Erstellt
02.10.2017 08:36