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Mittelfreigabebeschluss zur Beschaffung der Einrichtung für den Neubau der Grundschule Anna-Langohr-Schule, Fühlinger Weg 7, 50765 Köln-Volkhoven/Weiler

Beschlussvorlage Ausschuss 1070/2019 vom 28.08.2019

Stand: Am 23.09.2019 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/23 Vorlagen-Nummer 1070/2019 Freigabedatum 13.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mittelfreigabebeschluss zur Beschaffung der Einrichtung für den Neubau der Grundschule Anna-Langohr-Schule, Fühlinger Weg 7, 50765 Köln-Volkhoven/Weiler Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2019 eine Mittelfreigabe in Höhe von 599.000 € (419.300 € konsumtiver Anteil sowie 179.700 € investiver Anteil) für die Einrichtung des Neubaus der Grundschule Anna-Langohr-Schule, Fühlinger Weg 7, 50765 Köln. Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungsgegenstände in Höhe von voraussichtlich 419.300 € erfolgt im Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen aus zu veranschlagten Mitteln. Die investiven Mittel in Höhe von 179.700 € stehen im Teilfinanzierungsplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen bei Finanzzelle 4010-0301-6-2720 im Haushaltsjahr 2019 zur Ver- fügung. Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.09.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.09.2019 Finanzausschuss 23.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 179.700 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 419.300 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 11.980 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Beschluss vom 18.07.2013 hat der Rat der Stadt Köln (Vorlagen-Nummer 2967/2012/1) den Bau der Grundschule Anna-Langohr-Schule beschlossen. Der Neubau ist nunmehr fast fertiggestellt und eine Inbetriebnahme ist zum 20.12.2019 beabsichtigt. Es ist daher nun erforderlich, die Schule durch entsprechendes Mobiliar (Tische, Stühle etc.) einz u- richten. Es wurden hier Gesamteinrichtungskosten von 599.000 € ermittelt, die sich in einem ko n- sumtiven Anteil in Höhe von rd.419.300 € (u.a. für Neueinrichtung Unterrichts- und Verwaltungsräu- me) und einen investiven Anteil in Höhe von rd.179.700 € (u.a. für Touch Panels und Fachraumaus- stattung) aufteilen. Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungsgegenstände in Höhe von voraussichtlich rd. 419.300 € erfolgt im Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen aus zu veranschlagten Mitteln. Die investiven Mittel in Höhe von rd. 179.700 € stehen im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Auszah- lung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-6-2720 im Haus- haltsjahr 2019 zur Verfügung. Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibung erfolgt im Teilergebnis- plan 0301, Schulträgeraufgaben aus Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibung. Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.

Beratungsverlauf

  1. 09.09.2019

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 19.09.2019

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 9.2.1, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 23.09.2019 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 7.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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