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1070/2019

Mittelfreigabebeschluss zur Beschaffung der Einrichtung für den Neubau der Grundschule Anna-Langohr-Schule, Fühlinger Weg 7, 50765 Köln-Volkhoven/Weiler

Beschlussvorlage Ausschuss 28.08.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 23.09.2019, TOP 7.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

3566 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/402/23 
 
Vorlagen-Nummer 
 1070/2019 
Freigabedatum 
13.08.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mittelfreigabebeschluss zur Beschaffung der Einrichtung für den Neubau der Grundschule 
Anna-Langohr-Schule, Fühlinger Weg 7, 50765 Köln-Volkhoven/Weiler 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2019 eine Mittelfreigabe in Höhe von 599.000 € 
(419.300 € konsumtiver Anteil sowie 179.700 € investiver Anteil) für die Einrichtung des Neubaus der 
Grundschule Anna-Langohr-Schule, Fühlinger Weg 7, 50765 Köln. Die Finanzierung der konsumtiven 
Einrichtungsgegenstände in Höhe von voraussichtlich 419.300 € erfolgt im Haushaltsjahr 2019 im 
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen aus zu veranschlagten Mitteln. Die investiven Mittel in Höhe von 179.700 € stehen 
im Teilfinanzierungsplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb 
von beweglichen Anlagevermögen bei Finanzzelle 4010-0301-6-2720 im Haushaltsjahr 2019 zur Ver-
fügung. 
 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.09.2019 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.09.2019 
Finanzausschuss 23.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   179.700 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  419.300 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen    11.980 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Mit Beschluss vom 18.07.2013 hat der Rat der Stadt Köln (Vorlagen-Nummer 2967/2012/1) den Bau 
der Grundschule Anna-Langohr-Schule beschlossen. 
 
Der Neubau ist nunmehr fast fertiggestellt und eine Inbetriebnahme ist zum 20.12.2019 beabsichtigt. 
Es ist daher nun erforderlich, die Schule durch entsprechendes Mobiliar (Tische, Stühle etc.) einz u-
richten. Es wurden hier Gesamteinrichtungskosten von 599.000 € ermittelt, die sich in einem ko n-
sumtiven Anteil in Höhe von rd.419.300 € (u.a. für Neueinrichtung Unterrichts- und Verwaltungsräu-
me) und einen investiven Anteil in Höhe von rd.179.700 € (u.a. für Touch Panels und Fachraumaus-
stattung) aufteilen. 
 
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungsgegenstände in Höhe von voraussichtlich rd. 419.300 
€ erfolgt im Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen aus zu veranschlagten Mitteln. Die investiven Mittel in 
Höhe von rd. 179.700 € stehen im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Auszah-
lung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-6-2720 im Haus-
haltsjahr 2019 zur Verfügung. Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibung erfolgt im Teilergebnis-
plan 0301, Schulträgeraufgaben aus Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibung. 
 
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.

Beratungsverlauf (3)

09.09.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2019 Finanzausschuss
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1070/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.08.2019
Erstellt
19.03.2019 08:25