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4246/2018

Illegales Parken von Funkmietwagen in Mülheim

Beantwortung einer Anfrage (BV) 08.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 21.01.2019, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2354 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 
 4246/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 21.01.2019 
 
Illegales Parken von Funkmietwagen in Mülheim 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung Mülheim hat eine Anfrage eingereicht: 
„Illegales Parken von Funkmietwagen in Mülheim“ 
 
Anfrage im Detail:  
 
Gibt es über Ordnungsmaßnahmen hinausgehende Möglichkeiten (z.B. Gewerberecht, Auflage von 
Firmenparkplätzen, etc.) die Mülheimer/Kölner Funkmietwagen vom Parken auf den Bürgersteigen, 
Abbiegespuren usw. abzubringen?  
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Weder gewerberechtlich noch personenbeförderungsrechtlich besteht eine Verpflichtung, dass eine 
Mietwagenvermittlungszentrale  bzw. die angeschlossenen Mietwagenunternehmen Firmenparkplätze 
nachweisen müssen. 
 
Eine grundsätzliche Begrenzung von Mietwagenunternehmen bzw. deren Anzahl von Fahrzeugen ist 
rechtlich nicht möglich. 
 
Die nach dem Personenbeförderungsrecht genehmigten Mietwagen haben lediglich die Verpflichtung, 
zum Betriebssitz zurück zu kehren. Dafür reicht es aus, wenn die der Mietwagenzentrale angeschlos-
senen Mietwagenunternehmen auf ordnungsgemäßen gebührenfreien oder gebührenpflichtigen 
Parkplätzen abgestellt werden. 
Der Betreiber der alteingesessenen Mietwagenzentrale in Köln-Mülheim, Keupstraße wird von der 
Genehmigungsbehörde gebeten darauf einzuwirken, dass die ihr angeschlossenen Mietwagen zu-
künftig ordnungsgemäß abgestellt werden sowie Verkehrsbehinderungen / -verstöße zu unterlassen 
sind. 
Zudem können die sich verkehrswidrig verhaltenden Mietwagenunternehmer aufgefordert werden, 
sich StVO-konform am Betriebssitz aufzustellen. 
Die Verkehrsüberwachung des Amtes für öffentliche Ordnung ist regelmäßig und verstärkt im ent-
sprechenden Bereich im Einsatz, um Falschparker, insbesondere Funkmietwagen/Taxen, zu kontrol-
lieren und Verstöße zu ahnden. Im Jahr 2018 wurden bereits 145 Fälle geahndet. 
 
Möglichkeiten zur Unterbindung von widerrechtlichem Parken sind die Einrichtung von Bewohner-
parkplätzen bzw. weiteren gebührenpflichtigen Parkplätzen. Hierbei muss jedoch berücksichtigt wer-
den, dass diese Maßnahmen auch zu einer Reduzierung von Besuchern, die vor Ort einkaufen, füh-
ren kann.

Beratungsverlauf (1)

21.01.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4246/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
08.01.2019
Erstellt
18.12.2018 09:49