AN/0835/2025
Genehmigungen von Maßnahmen des Stadtgarten e.V. - Urban-Gardening und Projekt "1000 Stühle 1000 Bäume", gem. Antrag B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei
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Anlage Antrag Stadtgartenverein
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Stadtgarten Werderstr. 6 50672 Köln Hamburg, 14.05.2025 Förderzusage: Bewerbung Nr. 2024 1483 Förderung Nr. 25115 Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass der Vorstand der Stiftung Deutsches Hilfswerk in seiner Sitzung vom 14.05.2025 beschlossen hat, Ihr Projekt zu fördern: Nachbarschaft – Ort der Demokratie: Vom Pilot- zum Modellprojekt / Stadtgarten-Viertel, 50672 Köln Quartiersentwicklung III – Konzeptumsetzung (ohne QE I) Die Summe der bereitgestellten Fördermittel aus den Zweckerträgen der Deutschen Fernsehlotterie beträgt: 176.825,38 Euro Die von der Stiftung gewährten Mittel sind ausschließlich für den/die steuerbegünstigten Zweck/e: • Hilfe für Verfolgte, Flüchtlinge, Behinderte u. Opfer • Bürgerschaftliches Engagement gem. § 52 AO und/oder § 53 AO zu verwenden und zweckgebunden bestimmt für dieses Projekt. Die zweckgebundene Verwendung ist sicherzustellen. Die Lotterieaufsichtsbehörden haben das Recht, die satzungsgemäße Verwendung der Fördermittel bei den Zuwendungsempfängern zu prüfen oder prüfen zu lassen. Bitte bestätigen Sie nach Eingang dieses Schreibens die Förderzusage im Förderportal, dazu ist es erforderlich, dass Sie einen Pressekontakt hinterlegen. In der beiliegenden „Checkliste“ finden Sie eine Beschreibung aller erforderlichen Schritte zum Abruf von Fördergeldern. Dank der Mitspielerinnen und Mitspieler der Deutschen Fernsehlotterie können Projekte gefördert werden, die sich für ein solidarisches Miteinander in Deutschland einsetzen – unter anderem Ihr Projekt. Gemäß unserem Fördergrundsatz zur Publizitätspflicht ist bei allen öffentlich wirksamen Darstellungen des Fördermittelempfängers (Presseveröffentlichungen, Web-Auftritt, Flyer etc.) die Förderung aus Mitteln der Deutschen Fernsehlotterie mit einem textlichen Förderhinweis und unter Verwendung des Logos der Deutschen Fernsehlotterie darzustellen. Weitere Informationen zur Kommunikation der Förderung entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen zur lokalen Pressearbeit. Leiten Sie diese ggf. an die zuständige Person in Ihrer Organisation weiter. Das beigefügte Förderschild ist gut sichtbar im Eingangsbereich Ihrer Einrichtung anzubringen. Sie haben Fragen? Wenden Sie sich gerne an unsere Pressestelle (Tel. 040/41 41 04-38 oder -84; presse@fernsehlotterie.de). Übrigens: Wenn Sie den guten Zweck noch zusätzlich unterstützen möchten – mit Firmenlosen der Deutschen Fernsehlotterie haben Sie, in Ihrem individuellen Design, immer ein tolles Geschenk und fördern ganz nebenbei bundesweit soziale Projekte. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beiliegenden Broschüre oder rufen Sie uns unter Tel. 040/41 41 04-47 an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Durchführung Ihres Projektes und verbleiben mit den besten Wünschen für eine gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen Christian Kipper Deutsches Hilfswerk Stiftung des bürgerlichen Rechts (SdbR), Axel-Springer Platz 3, 20355 Hamburg 1 Checkliste für Soziale Projekte/Digitalisierung/Quartier Liebe Förderpartnerinnen und Förderpartner, der Vorstand der Stiftung hat sich für eine Förderung Ihres Projektes ausgesprochen – herzlichen Glückwunsch! Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen. Damit diese gelingt, erhalten Sie hier eine Handreichung für die kommenden Schritte. Bitte beachten Sie, dass die weitere Bearbeitung Ihrer Förderung und die Korrespondenz mit der Stiftung ausschließlich im Förderportal erfolgen sollen. Auch die nachfolgenden ersten Schritte gehen Sie im Förderportal. • Anlegen eines Pressekontakts in der Förderung • Bestätigung der Förderzusage Die Anzahl der möglichen Mittelabrufe (zu Beginn eines jeden Projektjahres) richtet sich nach der Projektlaufzeit. Diese können Sie bei der „Förderung“ in dem Bereich „Mittelabruf und Verwendungsnachweis“ im Förderportal einsehen und auch dort den Mittelabruf erstellen. Bei der Förderung finden Sie auch den „Personalbaum“ und haben die Möglichkeit im Bereich „Dokumente zum Mittelabruf und Verwendungsnachweis“ die weiteren erforderlichen Dokumente hochzuladen. Für den ersten Mittelabruf (in Projektmonat 1 bis 11) benötigen wir folgende Unterlagen: • Stellenbesetzung (plus Upload der Arbeitsverträge) im „Personalbaum“ erfassen Unter „Dokumente zum Mittelabruf und Verwendungsnachweis“ bitte hinterlegen: • sofern Förderbestandteil: Honorarverträge • Mietvertrag/Eigentumsnachweis als Nachweis der angegebenen Projektadresse • Nachweise der Eigenmittel und gesicherten Gesamtfinanzierung des Projektes • ggf. Nachweise/Bescheide von Drittmitteln oder öffentlichen Geldern Danach Mittelabruf fertigstellen, Dokument generieren + vertretungsberechtigt unterschreiben, Mittelabruf einreichen + Dokument hochladen. Für den zweiten Mittelabruf (in Projektmonat 12 bis 23) / dritten Mittelabruf (in Projektmonat 24 bis 36) benötigen wir folgende Unterlagen: • ggf. Stellenbesetzung (plus Upload der Arbeitsverträge) im „Personalbaum“ aktualisieren und vervollständigen Unter „Dokumente zum Mittelabruf und Verwendungsnachweis“ bitte hinterlegen: • sofern Förderbestandteil: Honorarverträge aktualisieren und vervollständigen Im Mittelabruf die Sachberichtfragen beantworten, danach Mittelabruf fertigstellen, Dokument generieren + vertretungsberechtigt unterschreiben, Mittelabruf einreichen + Dokument hochladen. Für den Verwendungsnachweis benötigen wir unverzüglich nach Beendigung der Fördermaßnahme folgende Unterlagen: • ggf. Stellenbesetzung (plus Upload der Arbeitsverträge) im „Personalbaum“ aktualisieren und vervollständigen Unter „Dokumente zum Mittelabruf und Verwendungsnachweis“ bitte hinterlegen: • sofern Förderbestandteil: Honorarverträge aktualisieren und vervollständigen • Vollständige Nachweise der Gesamtfinanzierung nach Projektabschluss • Datum des Projektendes erfassen Danach Verwendungsnachweis fertigstellen, Dokument generieren + vertretungsberechtigt unterschreiben + von einer Wirtschaftsprüfung oder einer vereidigten Buchprüfung testieren lassen, Verwendungsnachweis einreichen + Dokument hochladen. Bitte beachten Sie auch den Hilfebereich im Förderportal , hier finden Sie wichtige Informationen zu bestehenden Fristen und weiteren Themen. Grundlegende Tipps zur allgemeinen Nutzung des Förderportals können Sie ebenfalls dem Hilfebereich entnehmen. Deutsches Hilfswerk Stiftung des bürgerlichen Rechts (SdbR), Axel-Springer Platz 3, 20355 Hamburg 2
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
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B90/Die Grünen SPD Die Linke KlimaFreunde Die Partei Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0835/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 Genehmigungen von Maßnahmen des Stadtgarten e.V. - Urban-Gardening und Projekt "1000 Stühle 1000 Bäume" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrte Herren, wir bitten Sie folgenden Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung der BV Innenstadt zu nehmen: Die Bezirksvertretung möge wie folgt beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden, geplanten Maßnahmen des Stadtgarten Ver- eins zu ermöglichen bzw. zu genehmigen: 1. Das Urban-Gardening-Projekt des Stadtgarten e.V. auf dem Dorothee-Sölle-Platz vor der Christuskirche soll genehmigt bzw. die Umsetzung des Projektes vollumfänglich unterstützt werden. Dabei sollen Pflanzkästen als Grundbestandteil des Projektes aufgestellt und mit Unterstützung der Christuskirche und des Quartiermanagements gepflegt und das Projekt betreut werden. Die auf dem Platz angesiedelte Leihräder-Batterie sollen an einem anderen Ort aufgestellt werden. 2. Das Aufstellen der Bäume und Stühle aus dem HdAK-Projekt "1000 Stühle 1000 Bäume" auf dem Parkplatz hinter der Christuskirche soll über die bereits geplanten Park-Platz-Tage - 2 - am 21.09.2025 und 20.09.2026 hinaus jeweils für einen längeren Zeitraum von mindestens 6 Wochen genehmigt werden. Begründung: Die Bezirksvertretung Innenstadt hat 2024 als zuständiges politisches Gremium mit großer Mehrheit einen umfassenden Beschluss zur Einrichtung eines sogenannten "Veedelsblocks" (Superblock) im Stadtgartenviertel gefasst (AN/1098/2024). Damit ist der politische Wille für die beantragten Maßnahmen und der grundsätzliche Auftrag an die Verwaltung bereits si- chergestellt. Der Stadtgarten Verein hat den Zuschlag für eine Quartiersförderung bei der Deutschen Fernsehlotterie erhalten, diese fördert für 3 Jahre mit ca. 180.000 € das Projekt i.S. einer Fi- nanzierung eines Quartiermanagements. Hinzu kommen noch ca. 70.000 € von der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW im September. Ziel ist eine Quartiersentwicklung bottom-up im Hinblick auf die Einrichtung eines Super- blocks im Stadtgartenveedel. Dreh- und Angelpunkt des Quartiersmanagement-Projekts ist das Urban-Gardening-Vorha- ben auf dem Dorothee-Sölle-Platz. Dieses niederschwellige Angebot ermöglicht es, Anwoh- ner*innen aktiv in die Nachbarschaft einzubinden und einen Diskurs über die Zukunftsfähig- keit ihres Quartiers zu initiieren. Der Gemeinschaftsgarten soll als barrierefreier, interkulturel- ler und inklusiver Treffpunkt dienen. Eine zeitnahe Umsetzung ist zwingend erforderlich, da andernfalls die zugesagten Stiftungsgelder in Höhe von 250.000 Euro nicht an den Stadtgar- ten Verein ausgezahlt werden können. Die beantragten Maßnahmen bieten die Chance für ein innovatives Public-Private-Part- nership zwischen der Stadt Köln, dem Stadtgarten e.V. und der Christuskirche. Die Christus- kirche hat bereits ihre Bereitschaft erklärt, eigene Ressourcen in das Projekt einzubringen. Dieses Kooperationsmodell führt zu einer finanziellen und personellen Entlastung der Stadt und ermöglicht gleichzeitig eine nachhaltige Quartiersentwicklung mit Bürgerbeteiligung. Die temporäre Umgestaltung des Parkplatzes hinter der Christuskirche im Rahmen des Pro- jekts „1000 Stühle 1000 Bäume“ ergänzt das Urban-Gardening-Projekt sinnvoll und schafft weitere Experimentierräume für die zukünftige Gestaltung des Veedelsblocks. Auch hier ergibt sich eine innovative Kooperation von Verein, Kirche und Stadt. Durch die längerfristige Genehmigung können Nutzungsmuster beobachtet und wertvolle Erkenntnisse für die dauer- hafte Umgestaltung des Viertels gewonnen werden. Julie Cazier Tim Cremer Michael Scheffer B90/Die Grünen SPD Die Linke Dr. Verena-Leila Holzer-Henke Sabine Kader KlimaFreunde Die Partei
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
VIII/67
Vorlagen-Nummer
AN/0835/2025
Stand: 24.11.2025
Sachstandsbericht
Genehmigungen von Maßnahmen des Stadtgarten e.V. - Urban-Gardening und Projekt
"1000 Stühle 1000 Bäume", gem. Antrag B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, KlimaFreunde
und Die Partei
Beschluss:
Die Bezirksvertretung möge wie folgt beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden, geplanten Maßnahmen des Stadtgarten Ver-
eins zu ermöglichen bzw. zu genehmigen:
1. Das Urban-Gardening-Projekt des Stadtgarten e.V. auf dem Dorothee-Sölle-Platz vor der
Christuskirche soll genehmigt bzw. die Umsetzung des Projektes vollumfänglich unterstützt
werden. Dabei sollen Pflanzkästen als Grundbestandteil des Projektes aufgestellt und mit Un-
terstützung der Christuskirche und des Quartiermanagements gepflegt und das Projekt be-
treut werden.
Die auf dem Platz angesiedelte Leihräder-Batterie sollen an einem anderen Ort aufgestellt
werden.
2. Das Aufstellen der Bäume und Stühle aus dem HdAK-Projekt "1000 Stühle 1000 Bäume"
auf dem Parkplatz hinter der Christuskirche soll über die bereits geplanten Park-Platz-Tage
am 21.09.2025 und 20.09.2026 hinaus jeweils für einen längeren Zeitraum von mindestens 6
Wochen genehmigt werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zur Umsetzung des Urban-Gardening-Projektes des Stadtgarten e.V. auf dem Dorothee-
Sölle-Platz wurde die erforderliche Genehmigung (Nutzung des öffentlichen Straßenlandes
durch Dritte) eingeholt. Durch Vorlage der notwendigen Unterlagen konnte die Genehmigung
für dieses Jahr, 21.09.2025 ausgestellt werden. Für den nächsten Park-Platz-Tag am
20.09.2026 ist die Genehmigung erneut einzuholen.
Das über den Park-Platz-Tag hinausgehende zeitlich verlängerte Aufstellen der Bäume und
Stühle ist Teil der oben genannten Genehmigung. Aus technischen Gründen hat die Veran-
stalterin dieses Jahr Bäume und Stühle nicht aufstellen können und daher auch keine Geneh-
migung beantragt.
Die Leihräder „Call a bike“ wurden rechtzeitig vor der Veranstaltung am 21.09.2025 an einen
Alternativstandort verlegt.
2
Nächste Schritte:
-
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
-
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Werderstraße 6
- Dorothee-Sölle-Platz
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0835/2025
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 11.06.2025
- Erstellt
- 10.06.2025 23:08