Mandari Insight

3058/2019

RheinEnergie AG

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.09.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.09.2019, TOP 17.6

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

3285 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3058/2019 
Freigabedatum 
13.09.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
RheinEnergie AG 
hier: Vorschlag für die Wahl eines Mitgliedes des Aufsichtsrates 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat schlägt der Hauptversammlung (HV) der RheinEnergie  AG vor, an Stelle von Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker  
 
 
Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert 
(gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw. die/den von ihr 
vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln) 
 
 
in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem 
die HV aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in 
jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei 
dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies 
das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. 
 
 
Rat 26.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Aktionäre der RheinEnergie AG sind die GEW Köln AG mit einer Anteilsquote von 80% und die RWE-
Gruppe mit 20%. Am Grundkapital der GEW Köln AG ist die Stadt Köln unmittelbar mit 10% und über 
die Stadtwerke Köln GmbH mittelbar mit 90% beteiligt. 
 
Bezüglich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern regelt die Satzung der RheinEnergie AG in § 8 
(Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates) Folgendes: 
 
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. 
 
(2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht 
als Vertreter der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz zu wählen sind. Die 
Zusammensetzung des Aufsichtsrates auf Anteilseignerseite soll die Beteiligungsverhältnisse 
an der Gesellschaft widerspiegeln. 
 
….. 
 
(5) Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus, so ist unverzüglich ein Nachfolger für den Rest der 
Amtszeit des ausscheidenden Mitgliedes zu wählen. 
 
Nach de n Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes ist der Aufsichtsrat der RheinEnergie AG 
paritätisch mit Arbeitnehmervertretern besetzt. Bezüglich der verbleibenden 10 Aufsichtsratssitze hat 
die Stadt Köln aufgrund der Beteiligungsverhältnisse für 8 Mandate ein Vorschlagsrecht. 
Ersatzvertreter sind keine zu benennen. 
 
Vor diesem Hintergrund wurde Frau Oberbürgermeisterin Reker vom Rat in seiner Sitzung am 
18.01.2016 als Vertreterin gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW für die restliche Wahlzeit des Rates zur 
Wahl in den Auf sichtsrat der RheinEnergie AG vorgeschlagen (benannt) und von der 
Hauptversammlung der RheinEnergie AG am 25.01.2016 gewählt.  
 
Frau Oberbürgermeisterin Reker hat ihr Mandat im Aufsichtsrat der RheinEnergie AG mit Schreiben 
vom 13.09.2019 niedergelegt. 
 
Zur unverzüglichen Wahl eines Nachfolgers ist es erforderlich, dass der Rat zunächst an Stelle von 
Frau Oberbürgermeisterin einen Vertreter/ eine Vertreterin gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW (d. h. 
eine(n) von ihr vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) benennt, welche(r)  dann von der 
Hauptversammlung der RheinEnergie AG zu wählen ist. 
 
Die o. a. Benennung erfolgt auf Vorschlag von Frau Oberbürgermeisterin Reker.

Beratungsverlauf (1)

26.09.2019 Rat
TOP 17.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3058/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.09.2019
Erstellt
02.09.2019 10:39