3058/2019
RheinEnergie AG
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Beschlussvorlage Rat
3285 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 3058/2019 Freigabedatum 13.09.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff RheinEnergie AG hier: Vorschlag für die Wahl eines Mitgliedes des Aufsichtsrates Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat schlägt der Hauptversammlung (HV) der RheinEnergie AG vor, an Stelle von Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert (gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw. die/den von ihr vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln) in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die HV aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. Rat 26.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Aktionäre der RheinEnergie AG sind die GEW Köln AG mit einer Anteilsquote von 80% und die RWE- Gruppe mit 20%. Am Grundkapital der GEW Köln AG ist die Stadt Köln unmittelbar mit 10% und über die Stadtwerke Köln GmbH mittelbar mit 90% beteiligt. Bezüglich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern regelt die Satzung der RheinEnergie AG in § 8 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates) Folgendes: (1) Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht als Vertreter der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz zu wählen sind. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates auf Anteilseignerseite soll die Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft widerspiegeln. ….. (5) Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus, so ist unverzüglich ein Nachfolger für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Mitgliedes zu wählen. Nach de n Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes ist der Aufsichtsrat der RheinEnergie AG paritätisch mit Arbeitnehmervertretern besetzt. Bezüglich der verbleibenden 10 Aufsichtsratssitze hat die Stadt Köln aufgrund der Beteiligungsverhältnisse für 8 Mandate ein Vorschlagsrecht. Ersatzvertreter sind keine zu benennen. Vor diesem Hintergrund wurde Frau Oberbürgermeisterin Reker vom Rat in seiner Sitzung am 18.01.2016 als Vertreterin gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW für die restliche Wahlzeit des Rates zur Wahl in den Auf sichtsrat der RheinEnergie AG vorgeschlagen (benannt) und von der Hauptversammlung der RheinEnergie AG am 25.01.2016 gewählt. Frau Oberbürgermeisterin Reker hat ihr Mandat im Aufsichtsrat der RheinEnergie AG mit Schreiben vom 13.09.2019 niedergelegt. Zur unverzüglichen Wahl eines Nachfolgers ist es erforderlich, dass der Rat zunächst an Stelle von Frau Oberbürgermeisterin einen Vertreter/ eine Vertreterin gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW (d. h. eine(n) von ihr vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) benennt, welche(r) dann von der Hauptversammlung der RheinEnergie AG zu wählen ist. Die o. a. Benennung erfolgt auf Vorschlag von Frau Oberbürgermeisterin Reker.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3058/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.09.2019
- Erstellt
- 02.09.2019 10:39