0833/2017
Abriss und Entsorgung des ehemaligen Umkleidehauses auf der Sportanlage Biesterfeldstraße in 50829 Köln
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3748 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/3 Vorlagen-Nummer 0833/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Abriss und Entsorgung des ehemaligen Umkleidehauses auf der Sportanlage Biesterfeldstraße in 50829 Köln Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung mit dem Abriss und der Entsorgung des ehemaligen Umkleidehauses auf der Sportanlage Biesterfeldstraße in 50829 Köln. Zur Finanzierung stehen im Doppelhaushalt 2016/2017 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 70.000,00 € im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2017, zur Verfügung. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 70.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Hochbauten auf der Sportanlage Biesterfeldstraße, 50829 Köln, wurden in den 60iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts unter Beteiligung des Vereins SSV Vogelsang (ehemaliger Mieter), errich- tet. In der Vergangenheit wurden die Gebäude vereinsmäßig genutzt. Der Verein hat jedoch seit eini- gen Jahren keine Mannschaften mehr zum Spielbetrieb angemeldet. Daher wurde der Mietvertrag mit dem SSV Vogelsang in 2016 von städtischer Seite gekündigt. Die Platzanlage wird zur Zeit vom Verein Schwarz-Weiß-Köln als Ausweichplatz genutzt. Nach Ab- schluss der Baumaßnahme auf seiner Heimatsportanlage Kolkrabenweg wird der Verein die Sportan- lage Biesterfeldstraße wieder verlassen. Die Sportanlage steht dann generell als Ausweichplatz im Stadtbezirk 4 zur Verfügung. Die Hochbauten befinden sich baulich in einem sehr schlechten Zustand, Elektro- und Sanitärinstalla- tionen sind absolut marode, eine Ertüchtigung wird als nicht sinnvoll angesehen. Inzwischen hat sich ein Teilbereich des Daches um etwa 1 m abgesenkt und droht komplett einzustürzen. Hier ist eine massive Unfallgefahr zu sehen, da immer wieder Personen unberechtigt in das Gebäude eindringen und im Falle des Dacheinsturzes zu Schaden kommen könnten. Da die Platzanlagen zukünftig nur noch als Trainingsausweichplatz genutzt werden soll (in dem Fall werden Dixie-Toiletten zur Verfügung gestellt) können die Hochbauten im Rahmen der Aufrechterhal- tung der Sicherheit und Ordnung kurzfristig abgerissen und entsorgt werden. Die nach dem Abriss frei gewordene Grundfläche soll eingeebnet und anschließend begrünt werden. Der Bau eines neuen Umkleidehauses auf der Sportanlage ist nicht geplant. Durch die Gebäudewirtschaft wurden die Kosten der Maßnahme mit rd. 70.000,00 € ermittelt. Die Kosten für die Einebnung und Begrünung sind darin enthalten. Zur Finanzierung stehen im Doppel- haushalt 2016/2017 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 70.000,00 € im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2017, zur Verfü- gung. 3 Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme erfolgt die Vorlage, zur Vermeidung einer Dringlichkeits- entscheidung, verfristet
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0833/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27