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0097/2022

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung betreffend „Nationalitäten und Sprachen in Köln“ (AN/2054/2021)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.01.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 08.02.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4682 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
153 
Vorlagen-Nummer: 11.01.2022 
 0097/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 11.01.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung betreffend „Nationalitäten und 
Sprachen in Köln“ (AN/2054/2021) 
 
In der Sitzung des Integrationsrates vom 24.08.2021 wurde ein Bericht vom Amt für Stadtentwicklung 
und Statistik über Nationalitäten in Köln vorgestellt. 
 
In der Zusammenfassung ist zu lesen,  
 
„Im Jahr 2020 besaßen 40 % der Kölner*innen einen Migrationshintergrund, das heißt fast 440 000 Menschen 
haben ihre familiären Wurzeln (auch) im Ausland, genauer in 180 verschiedenen Nationen “ 
 
Auf Seite 12 zeigt eine Grafik wie die am stärksten vertretenen Nationalitäten in den Stadtbezirken 
verteilt sind.  
 
Diesbezüglich bitten wir die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. Existiert ein vergleichbarer Bericht über die Sprachen, die in Köln neben der Deutschen ge-
sprochen werden? Diese stimmen bekanntlich nicht mit den Nationalitäten überein. Der Groß-
teil der nicht-deutschen Kölner Bürger*innen haben verschiedene Nationalitäten und sind dort 
nicht weiter aufgeschlüsselt. im „Kuchendiagramm“ der Innenstadt sind es sogar zwei Drittel. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu den in Köln gesprochenen Sprachen kann das Amt für Stadtentwicklung und Statistik keine 
Angaben machen. Im Gegensatz zur Nationalität werden diese nicht im Melderegister hinter-
legt. Daher gibt es keine amtlichen Informationen hierzu. 
 
2. Könnte die Angabe der in dieser Gruppe gesprochenen Sprachen dazu führen, neue Sprach-
gemeinschaften (z. B. Kurdisch oder Arabisch) zu erörtern, die sonst unsichtbar bleiben? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
s. Antwort zu Frage 1 
 
3. Wie beabsichtigt die Stadt Köln, diese Sprachlandschaft der Kölner Stadtteile in den öffentli-
chen Bildungseinrichtungen wie Kitas und Schulen zu widerspiegeln? Welche Bildungsange-
bote sind auf diese 40% der Kölner Bevölkerung sprachlich zugeschnitten?  Sind beispiels-
weise in Kalk türkisch- oder italienischsprachige Einrichtungen vertreten oder in Planung? O-
der arabischsprachige Kitas in Porz? In welchen Stadtteilen sind etwa polnisch-sprachige Ein-
richtungen in Planung?

2 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Diese Anfrage steht im Gegensatz zu den neuen Entwicklungen in der Bildungswissenschaft. 
Mit der Umsetzung der Inklusion und den Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes BTHG 
ist die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes selbstverständlicher denn je. 
Im Kinderbildungsgesetz NRW ist nach § 19 Sprachliche Bildung geregelt, dass die Mehrspra-
chigkeit aller Kinder in allen Kitas wahrgenommen und wertgeschätzt werden muss. Die 
Sprachentwicklung aller Kinder soll nach Möglichkeit auch in den Herkunftssprachen der Kin-
der gefördert werden.  
Alle Bildungsangebote in Kindertageseinrichtungen sind inklusiv, das heißt alle Kinder in der 
Kita können teilhaben und profitieren davon. Diese Anforderung wurde für die städtischen 
Kitas auch in den Qualitätsansprüchen und -kriterien des Qualitätshandbuches für städtische 
Kindertageseinrichtungen* festgeschrieben.  
Die Bereitstellung eines bilingualen Angebotes in Kitas ist eine Option, die Mehrsprachigkeit 
der Kinder zu fördern. Dieses Angebot gehört in den Bereich der Trägerentscheidung und wird 
nicht von der Verwaltung vorgegeben. In den Mitteilungen des Jugendhilfeausschuss für die 
Trägerakquise für neue Kindertageseinrichtungen wird seit 2016 folgender Textbaustein ver-
wendet: „Unter Beachtung des § 13c (neu §19) des Gesetzes zur frühen Bildung und Förde-
rung von Kindern, Kinderbildungsgesetz –KiBiz, ist die Mehrsprachigkeit von Kindern anzuer-
kennen. Die Stadt Köln würde daher eine Förderung in bilingualen Kindertageseinrichtungen 
begrüßen.“ 
Die Entscheidung für die Umsetzung eines bilingualen Angebotes in bestehenden Kinderta-
geseinrichtungen treffen die Kitas ebenfalls eigenständig, gemeinsam mit den Kindern, Eltern/ 
Erziehungsberechtigten und Fachberatungen. Die Verwaltung betreibt bereits seit 2012 inten-
siv Werbung, dass die in den Kindertageseinrichtungen vorkommenden Herkunftssprachen 
der Kinder im bilingualen Konzept berücksichtigt werden. Neben Flyern, Arbeitskreisen und 
Fachtagen, unter anderem gemeinsam mit dem Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration 
ZMI, unterstützt die Verwaltung die Träger mit einer finanziellen Förderung beim Aufbau einer 
bilingualen beziehungsweise multilingualen Kita. 
 
*https://www.stadt -koeln.de/mediaasset/content/pdf51/kitas/qualitaetshandbuch -01-2020.pdf 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

08.02.2022 Integrationsrat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0097/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.01.2022
Erstellt
10.01.2022 11:09