Mandari Insight

2764/2025

Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Landschaftsschutzgebiet L08 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“, Bezirk 5 Nippes,

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 12.09.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 29.09.2025, TOP 3.2

Anlage 3 Erläuterungsbericht

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Maßnahmenplan

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Bestandsplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Erläuterungsbericht

24715 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Erläuterungsbericht 
 
 
 
 
Begleitend zum Befreiungsverfahren nach § 67 Abs.1 BNatSchG 
für die Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks Köln 
50733 Köln – Nippes 
 
 
 
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Abt. Grünplanung und Projektsteuerung 
Willy-Brandt-Platz 2  
50679 Köln  
Datum: 09. Sep. 2025, überarbeitete Version

2 
 
Inhaltsverzeichnis 
ERLÄUTERUNGSBERICHT 1  
1. Planungsanlass und Aufgabenstellung 3 
1.1 Lage im Raum 3 
1.2 Der Landschaftsraum im Bestand 5 
1.3 Beschlusslage 5 
2. Geplante Maßnahmen 5 
3. Rechtliche Situation 6 
4. Darstellung und Bewertung der planungsrelevanten Schutzgüter 7 
4.1 Reale Flächennutzungen, Biotope, Pflanzen und Tiere 7 
5. Arten im Bearbeitungsgebiet 7 
6. Boden 7 
Nördlicher Bereich 7 
Südlicher Bereich (Vogelwäldchen) 7 
Östlicher Bereich (Bewegungsstation und Streetballfeld) 8 
Empfehlung der Unteren Bodenschutzbehörde zu Bodenuntersuchung / 
Maßnahmen, im südlichen Bereich: 9 
7. Maßnahmen in Natur und Landschaft 9 
Nördlicher Bereich 9 
Südlicher Bereich (Hundewiese + Vogelwäldchen) 10 
Östlicher Bereich (Bewegungsstation) 10 
Fazit 11 
8. Landschaftspflegerische Maßnahmen 12 
Pflanzmaßnahmen 12 
 
Tabellen 
Tabelle 1: Gegenüberstellung von Ver- und Entsiegelung 
Tabelle 2: Gehölzauswahl 
 
Anhang 
Anlage 1 - Insektenschutzstreifen 
Anlage 2 - Abstimmung mit UNB zum Leuchtenlückenschluss 
Anlage 3 - Lageplan Bestand 
Anlage 4 - Lageplan

3 
 
1. Planungsanlass und Aufgabenstellung 
Der Antragsteller beabsichtigt im Johannes-Giesberts-Park in Köln die bestehende 
Parkanlage zu überplanen. (Gemarkung Nippes, Flur 87, Flurstück 412/12, 413/11, 
2421/412, 2478/412, 2415/408, 403, 2898/404, 2872/404, 2940/408, 2941/408, 
2263/55, 2879/408, 3215/408, 463, 478, 503, 432, 526, 542, 543, 544, 558, 619, 
629, 632, 617, 626, 724, 713, 742, 741, 740, 744, 743, 3637/215, 3643/215, 
3647/243, 3711/249, 3710/253, 335/4, 327/1, 330/2, 335/3, 256/4, 440, 441, 664, 
671, 721, 800, 851, 872, 893, 897, 913, 906, 894, 797, 158/8, 950, 953, 968, 978, 
979, 1008, 1071, 468, 3372/412, 1070, 1098, 1094, 1094, 1096, 1097, 1093, 1081, 
1079, 1104, 1105, 1124, 1134, 739, 1135, 3646/243, 1194, 1195, 1226, 1232, 1203, 
1204, 1227, 1228, 1229, 1230, 1231, 1234, 1188, 1189, 1213, 1214, 1216, 1217, 
1218, 1219, 1245, 1167,1261, 1256, 1247, 1248, 1178, 1177, 1268, 1263, 3487/249, 
3488/249, 3635/249, 3642/253, 3644/249, 3709/249, 1274, 939, 1249, 1285, 1286, 
2314/402, 1304, 1329, 1337, 1335, 1332, 1346, 1279, 1352, 1350, 1367, 1365, 
1360, 1364, 1362, 2568/379, 1399, 1401, 1403, 1372, 1419, 1428, 1438, 1435, 
1441, 1439, 1433, 1432, 1606, 1575, 1611, 1612, 1617, 1636, 1642, 1643, 1275, 
1650, 1651, 1652, 1672, 1756, 1779, 1782, 1781, 1783, 896, 1653, 1762, 1765, 
1766, 1767, 1780, 1785, 1786, 1787, 1805, 1815) 
Der Johannes-Giesberts-Park in Nippes ist eine in die Jahre gekommene bei den 
Anwohnenden und im gesamten Stadtgebiet beliebte Parkanlage. Durch die 
geänderten heutigen Nutzungsansprüche und durch den erhöhten Nutzungsdruck 
aufgrund der neueren Wohnquartiere in der Umgebung, wird der Park den aktuellen 
Ansprüchen nicht mehr gerecht. Darüber hinaus ergeben sich durch die Aufwertung 
des Spielplatzes neue Flächenkonkurrenzen zu anderen direkt angrenzenden 
Nutzungen, insbesondere zur heutigen Hundewiese.  
1.1 Lage im Raum 
Die durch das Vorhaben betroffene Grünfläche liegt im Kölner Stadtteil Nippes.  
Im Norden schließt die Xantener Straße an den Park an und darüber hinaus eine 
Kleingartenanlage. Westlich des Parks schließt das Clouth-Quartier, östlich grenzt 
eine Kleingartenanlage und die Amsterdamer Straße und das Kinderkrankenhaus an 
den Johannes-Giesberts-Park. Die Stadtbahnhaltestelle Kinderkrankenhaus liegt auf 
der Höhe des östlichen Parkeingangs. Im Süden grenzt die Florastrasse mit 
Wohnbebauung und Mischnutzung an.

4 
 
 
Abbildung 1, Amtlicher Lageplan, Maßstab 1:10.000, Verortung Johannes-Giesberts-
Park

5 
 
1.2 Der Landschaftsraum im Bestand 
Der Landschaftsraum des Johannes- Giesberts- Park wird von einer weiträumigen 
Wiesenfläche bestimmt. An den Rändern des Parks befinden sich dicht bewachsene 
Bereiche, Strauchgürtel. Hierdurch entsteht in der Mitte ein offenes Bild mit weitem 
Blick. Die weiträumige Wiesenfläche ist in Teilbereichen locker bepflanzt mit diversen 
Baumgruppen ohne Unterholz. 
Der Park ist über Stichwege, die auf einem asphaltierten Rundweg führen, von allen 
Seiten erschlossen. 
Trotzdem entsteht das Bild eines geschlossenen, introvertierten Parks. 
Die Topographie prägt außerdem das Bild des Landschaftsraums. Im Norden 
(kommend von der Xantener Straße) bzw. vom nördlichen Ost-West 
Verbindungsweg am nördlichen Parkrand befindet sich die höchste Stelle des Parks. 
Nach Süden hin fällt das Gefälle leicht ab. 
An der höchsten Stelle am nördlichen Parkrand befindet sich der im Juli 2025 neu 
eröffnete Spielplatz. Von hier bieten sich aufgrund der Topographie und Parkstruktur 
offene Blickbeziehungen nach Süden. Die offene Parkmitte ermöglicht weite 
Blickbeziehungen nach Süden. 
1.3 Beschlusslage  
Am 07.11.2024 beschloss die Bezirksvertretung Nippes, die Hundewiese gemäß der 
Vorentwurfsvariante 1 an die Florastraße zu verlegen (Vorlagen-Nr. 3254/2024), die 
Parkanlage insgesamt aufzuwerten und die Entwurfsplanung zu erarbeiten. Die 
Umsetzung der Entwurfsplanung (Vorlagen-Nr.: 3480/2024) ist im Februar 2025 von 
der Bezirksvertretung beschlossen worden.  
Ziel der Planung des Johannes-Giesberts-Park ist es die Parkanlage an die aktuellen 
Ansprüche und Anforderungen anzupassen. 
2. Geplante Maßnahmen 
Für die Planung wurde die Parkanlage in 3 Teilbereiche aufgeteilt (vgl. Lageplan). 
 
Folgende Maßnahmen sind in den Teilbereichen geplant: 
 Nördlicher Bereich 
Der bestehende Asphaltweg wird in eine wassergebundene Wegedecke 
umgewandelt, am Parkzugang Xantener Straße wird ein 60cm 
Aufmerksamkeitsstreifen hergestellt. Parallel zum bestehenden Wäldchen wird 
ein schmaler wassergebundener Weg gebaut, sodass ein Rundweg entsteht. 
Zwei Insektenschutzstreifen werden entlang dieses Weges hergestellt. Darüber 
hinaus werden einzelne Bäume auf die Wiese vor dem Wäldchen gepflanzt und 
eine Zuwegung zurückgebaut.

6 
 
 Südlicher Bereich  
Das Wäldchen Florastraße Ecke Franz- Clouth-Straße wird durch neue Baum- 
und Strauchpflanzungen aus Insekten- und Vogelnährgehölzen ergänzt. Im 
Lageplan ist dieser Bereich als „Vogelwäldchen“ bezeichnet.  
Die bestehende Klinkermauer an der Florastraße wird saniert. Im Bereich Franz-
Clouth-Straße werden in einem Teilabschnitt wurzelschonend Knieholme 
eingebaut. 
Der bestehende Asphaltweg wird begradigt und in eine wassergebundene 
Wegedecke umgewandelt. An den beiden Parkzugängen Florastraße und Franz-
Clouth-Straße wird jeweils ein 60cm Aufmerksamkeitsstreifen hergestellt. 
Am südöstlichen Parkeingang Florastraße wird ein neuer schmaler 
wassergebundener Weg gebaut, ein Rundweg entsteht.  
 Östlicher Bereich 
Eine Bewegungsstation gemäß „Bewegungskonzept im Kölner Grün“ (Vorlagen-
Nr.: 0968/2024) und eine Streetballfläche werden neu auf die Wiese an der 
Amsterdamer Straße integriert. Die bestehenden Fußballtore werden 
zurückgebaut.  
Hier gibt es eine Balancierstrecke, die Geräte Wellenlauf und Rückenstrecke 
sowie eine Calisthenicsanlage mit Push-Up- und Bauchschrägbank. Als 
Fallschutzmaterial wird Holzhackschnitzel verwendet. Neben der 
Bewegungsstation ist langfristig ein Trinkbrunnen geplant. Mit der Maßnahme 
werden aufgrund der aktuellen Haushaltslage zunächst nur die technischen 
Voraussetzungen für eine spätere Umsetzung des Trinkbrunnens realisiert und 
Leerrohre unter der Pflasterfläche eingebaut (vgl. auch Anlage 5).  
3. Rechtliche Situation 
Im geltenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 (Nr. 6648 Sd / 02, 6748 0/02) ist 
die Grünfläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage 
festgesetzt. Im Bereich der heutigen Hundewiese setzt der Bebauungsplan die 
Zweckbestimmung Sportplatz fest.  
Der Johannes-Giesberts-Park liegt zudem im Geltungsbereich des Landschaftsplans 
Köln und ist dort als Landschaftsschutzgebiet L8 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer 
Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ festgesetzt. 
Nach Landschaftsplan besteht zudem das Entwicklungsziel 2 „Erhaltung und 
Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen“. Gemäß der Schutzzweckfestsetzung 
des Landschaftsplans für das Landschaftsschutzgebiet sind neben dem Erhalt 
naturnaher Elemente und der Sicherung stadtklimatischer wichtiger Ausgleichsräume 
und Grünverbindungen, die Erholung und die Erholungsnutzung bedeutsam. Nach 
Landschaftsplan gelten in Landschaftsschutzgebieten verschiedene Gebote und 
Verbote.

7 
 
4. Darstellung der planungsrelevanten Schutzgüter 
4.1 Reale Flächennutzungen, Biotope, Pflanzen und Tiere 
Die durch das Vorhaben unmittelbar betroffenen Flächen sind größtenteils 
Scherrasenflächen. Die Rasenfläche sind von Trampelpfaden durchzogen. 
Baumfällungen sind für die Maßnahme nicht erforderlich. In Bereichen, in denen mit 
Wurzeln zu rechnen ist, wird wurzelschonend gearbeitet. Das Wäldchen an der 
westlichen Grenze, welches an das Clouth-Gelände angrenzt, wird mit dieser 
Maßnahme nicht verändert.  
Bestehende Asphaltwege und Plattenflächen, welche den Asphaltweg unterbrechen, 
sind betroffen.  
5. Arten im Bearbeitungsgebiet 
Eine Beleuchtungslücke im Bereich der bestehenden Leuchtenreihe aus dem Jahre 
1970 wird im Zuge der Maßnahme durch 2 Leuchten geschlossen, siehe Anlage 2 zu 
den Abstimmungen mit der UNB. Die artenschutzrechtlichen Belange werden 
berücksichtigt. Leuchten werden gemäß Vorgaben der UNB durch die Rheinenergie 
eingebaut.  
Bei der Begehung im Februar 2025 mit der Unteren Naturschutzbehörde sind 
Nistkästen im Wäldchen vor dem Clouth-Gelände gesichtet worden. In diesem 
Bereich finden jedoch mit dieser Maßnahme keine Veränderungen statt. In einer 
separaten Maßnahme wird das Wäldchen erweitert, werden Lücken geschlossen und 
das Wäldchen ggf. mit Gehölzen verdichtet.  
6. Boden 
Für das Bearbeitungsgebiet wurde eine Bodenuntersuchung durchgeführt.  
Nördlicher Bereich 
In diesem Bereich werden im Altlastenkataster keine Flächen geführt. Entsprechend 
wurde hier keine Bodengutachten beauftragt. Verwertungsmöglichkeiten des Bodens 
werden vor der Entsorgung geprüft. 
Es fallen insgesamt bei der Baumaßnahme rd. 300 m3 unbelasteter Boden in allen 
drei Bereichen an, welcher vrsl. nicht vor Ort verwertet werden kann und daher 
fachgerecht entsorgt werden muss. 
Südlicher Bereich (Vogelwäldchen) 
Im südlichen Bereich des Johannes-Giesberts-Parks ist im Altlastenkataster nördlich 
der Florastraße der Altstandort AL 50118 – Gaswerk Florastraße registriert.  
Hier wurde in den Jahren 1871 bis 1891 ein Gaswerk betrieben und anschließend 
zurückgebaut.  
Im Jahr 2006 wurde für die Fläche eine umfassende Gefährdungsabschätzung 
durchgeführt. Es wurden Auffüllungshorizonte mit bis zu 3,7 m Mächtigkeit erkundet. 
Darunter folgen die geogenen Ablagerungen des Rheins.

8 
 
Anhand der Untersuchungen konnte, trotz erhöhter PAK- und Schwermetallgehalte, 
eine Gefährdung der Schutzgüter Mensch und Grundwasser ausgeschlossen 
werden.  
Bei einer Umnutzung und / oder Bautätigkeiten waren nutzungsbezogene 
Untersuchungen und eine Neubewertung angezeigt. 
 
Abbildung 1 Lageplan Johannes-Giesberts-Park mit AL 50118 
Aus diesem Grund wurde im Juni 2025 für die geplanten Baumneupflanzungen im 
Bereich des Vogelwäldchens Baggerschürfe und eine Bodenanalytik durch die 
Untere Bodenschutzbehörde durchgeführt.  
Hierbei wurden Auffüllungsmächtigkeiten bestehend aus Bauschutt, Schlacke, 
Ziegelbruch und Glas mit einer Mächtigkeit von mindestens 1,5 m erkundet.  
Der Oberboden als auch die Auffüllung weisen erhöhte PAK- und stark erhöhte TOC-
Gehalte auf. Die Arsen-Werte in der Auffüllung sind bereichsweise leicht erhöht.  
Aufgrund der Schadstoffgehalte und des z. T. hohen Anteils an Fremdbestandteilen 
ist der Boden als Kultursubstrat im Rahmen der Umgestaltung des Parks ungeeignet 
und muss entsprechend fachgerecht entsorgt werden.  
Östlicher Bereich (Bewegungsstation und Streetballfeld) 
In diesem Bereich werden im Altlastenkataster keine Flächen geführt. Entsprechend 
wurde hier keine Bodengutachten beauftragt. Die Verwertungsmöglichkeiten des 
Bodens werden vor der Entsorgung geprüft. 
Es fallen insgesamt bei der Baumaßnahme rd. 300 m3 unbelasteter Boden in allen 
drei Bereichen an, welcher vrsl. nicht vor Ort verwertet werden kann und daher 
fachgerecht entsorgt werden muss.

9 
 
Empfehlung der Unteren Bodenschutzbehörde zu Bodenuntersuchung / 
Maßnahmen, im südlichen Bereich:  
Im Zuge der Entsorgung und der Umlagerung von vorhanden Bodenmaterialien 
sowie beim Einbau von externen Materialien hat das Grünflächenamt gesetzliche 
Untersuchungs- und Dokumentationspflichten um die Eignung für den jeweiligen 
Bestimmungszweck nachzuweisen. 
Das Umweltamt empfiehlt hierzu, die Bodenarbeiten fachgutachterlich begleiten zu 
lassen und auffälliges Material insbesondere im südlichen Teil des Parks zu 
separieren und ggf. getrennt zu beproben.  
Die Menge des zu beprobenden und zu entsorgenden Materials sowie Umfang und 
Anzahl der Deklarationsanalysen richten sich nach den Vorgaben der gewählten 
Annahmestellen. 
Maximal fallen rd. 38 m3 Boden an, was rd. 3 -4 LKW Ladungen entspricht.  
7. Maßnahmen in Natur und Landschaft 
Der bestehenden asphaltierte 3,5m breiten Hauptweg wird größtenteils 
semientsiegelt. Hierzu wird die Asphaltschicht abgetragen und durch eine 
wassergebundene Wegedecke ersetzt.  
An unterschiedlichen Standorten werden Plattenfläche unter bestehende und neue 
Bankstandorten eingebaut. Vereinzelt werden Bänke versetzt. Hier wird Scherrasen 
abgebrochen.  
Insgesamt werden 30 Bäume gepflanzt.  
Die Eingriffe werden im Folgenden je Teilbereich dargestellt.  
Nördlicher Bereich 
 Der bestehenden asphaltierten 3,5m breiten Hauptweges wird auf einer Fläche 
von 1640 m2 semientsiegelt. Hierzu wird die Asphaltschicht abgetragen und 
durch eine wassergebundene Wegedecke ersetzt.  
 Am Parkzugang Xantener Straße wird ein 60cm Aufmerksamkeitsstreifen 
hergestellt. Hierzu werden 2m mit einem Pflasterstreifen auf bereits im Bestand 
vollversiegelten Flächen hergestellt. Damit ergibt sich gegenüber dem Bestand 
keine Veränderung. 
 Für eine Doppeltoilette wird eine 10 m2 große Plattenfläche im Hauptweg 
hergestellt, siehe Anlage 4 und 5. Am Eingang Xantener Straße wird der Beginn 
des Hauptweges mit 2 m2 Pflaster versehen. Beides erfolgt auf bereits im 
Bestand vollversiegelten Flächen. Damit ergibt sich gegenüber dem Bestand 
keine Veränderung. 
 Es werden 37m2 Pflasterflächen für die Bankstandorte hergestellt bzw. mit 
einem Aufbau von 27cm vollversiegelt. 
 Semiversiegelung durch einen 2m breiten wassergebundener Nebenwege 
beträgt 443 m2. 
 An der Xantener Straße wird das vorhandene Tor des zweiten Zugangs 
geschlossen. Die hierherführenden wassergebundenen Wege werden

10 
 
zurückgebaut. Trampelpfade werden reduziert und in Scherrasenflächen 
umgewandelt. Es erfolgt hier eine Semientsiegelung von 652 m2, Scherrasen 
wird angesät.  
 Zwei Insektenschutzstreifen mit einer Gesamtgröße von 688 m2 werden im 
nördlichen Bereich angelegt. 
 Es werden 10 Einzelbäumen gepflanzt 
Südlicher Bereich (Hundewiese + Vogelwäldchen) 
 Der bestehenden asphaltierten 3,5m breiten Hauptweg wird auf einer 1885 m2 
großen Fläche semientsiegelt. Hierzu wird die Asphaltschicht abgetragen und 
durch wassergebundene Wegedecke ersetzt.  
Eine 219 m2 große Fläche, welche begradigt wird, wird darüber hinaus voll 
entsiegelt und lediglich mit Oberboden abgedeckt. Hier erfolgt eine Bepflanzung 
im Zuge einer späteren Maßnahme.  
 
Ein 210m2 großes Teilstück wird begradigt und vollversiegelt.  
 An den beiden Parkzugängen wird jeweils ein 60cm Aufmerksamkeitsstreifen 
hergestellt. Hierzu werden 5 m2 mit einem Pflasterstreifen auf bereits im 
Bestand voll versiegelten Flächen hergestellt. Damit ergibt sich gegenüber dem 
Bestand keine Veränderung. 
 Der Plattenweg zw. Kinderkrankenhaus und ehem. Schwesternwohnheim 
werden 139 m2 entsiegelt. Es wird ein Scherrasen angesät. 
 Es werden 34 m2 Pflasterflächen für die Bankstandorte hergestellt bzw. mit 
einem Aufbau von 27cm vollversiegelt. 
 Am südöstlichen Eingang Florastrasse wird ein neuer 2m breiter 
wassergebundener Weg in einer Flächengröße von 326 m2 hergestellt bzw. 
semiversiegelt. Im Kronentraufbereich der Bäume wird wurzelschonend in 
Handarbeit gearbeitet. 
 In diesem Bereich erfolgen 20 Baumneupflanzungen. Ein großer Teil dieses 
Bodenaushubs ist laut Untersuchung (siehe Punkt 5.2 Boden - Südlicher 
Bereich) verunreinigt bzw. belastet und ist entsprechend zu entsorgen. Hierbei 
fallen ca. 3-4 LKW Ladungen belastetes Bodenmaterial an, welche hier 
abzufahren und zu entsorgen ist. Für die neuen Baumstandorte wird 
zertifiziertes Baumsubstrat eingebaut.  
 Die Bestandsmauer an der Florastrasse wird lediglich saniert. Knieholme 
werden an der Franz – Clouth-Str. eingebaut, sodass der bestehende 
Trampelpfad nicht mehr nutzbar ist. Durch die Fundamente der Knieholme 
entsteht eine Vollversiegelung von weniger als 1 m2  
 Für die beiden Leuchtenstandorte erfolgt für die Fundamente eine 
Vollversiegelung von unter 1 m2 und für die Leitungen eine Semiversiegelung 
von 47 m2.  
Östlicher Bereich (Bewegungsstation) 
 Der bestehenden asphaltierten 3,5m breiten Hauptweges wird auf einer 623m2 
großen Fläche semientsiegelt. Hierzu wird die Asphaltschicht abgetragen und 
durch eine wassergebundene Wegedecke ersetzt.

11 
 
 
Der steile Bereich von der Amsterdamer Straße kommend, wird auf einer 
158m2 großen Fläche gepflastert bzw. vollversiegelt. Entsprechend gibt es hier 
gegenüber dem Bestand bzw. dem bestehenden Asphaltweg keine 
Veränderung.  
 Im östlichen Teilbereich Richtung Amsterdamer Str. erfolgt eine 122 m2 große 
Semiversiegelung im Bereich der Bewegungsstation. Als Fallschutzmaterial 
werden 40cm tief Holzhackschnitzel verwendet. Dieses ist versickerungsfähig. 
Die Gerätefundamente stellen eine Vollversiegelung dar und nehmen eine 
Fläche von 14 m2 ein. 
 Daneben erfolgt eine 257 m2 große Vollversiegelung durch eine Asphaltfläche 
inkl. Einfassung im Bereich des Streetballfeldes. Der Aufbau beträgt 40cm. 
 Im Bereich der Bankstandorte werden Pflasterflächen eingebaut. Hier werden 
26 m2 vollversiegelt mit einem Aufbau von 27 cm. 
 Vom Rückbau der beiden Fußballtore ist eine 8qm voll versiegelte Fläche 
betroffen. Auf 4qm erfolgt eine Semientsiegelung für den Fallschutz aus 
Holzhackschnitzel für die Bewegungsstation und eine Entsieglung auf 4qm 
durch Rasenansaat.  
 Semientsiegelung eines Trampelpfades mit einer Flächengröße von 228qm.  
 
Fazit 
Insgesamt wird mit der Maßnahme deutlich mehr entsiegelt bzw. teilentsiegelt, als 
versiegelt bzw. teilversiegelt.  
 Semient-
siegelung 
Ent-
siegelung 
Semiver-
siegelung 
Vollver- 
siegelung 
Nördl. Teil 1.640 m2 + 
652 m2 
= 2.292 m2 
/ 434 m2 37 m2 
Südlicher Teil 1885 m2 219 m2+139 
m2  
= 358 m2 
326 m2 + 47 
m2  
= 373 m2 
210 m2 + 34 m2 +1 
m2 + 1 m2  
= 246 m2 
Östlicher Teil 623m2+4qm 
+228 qm = 
855 m2 
4qm 122 m2 14 m2 + 257 m2 + 
26 m2 = 297 m2 
     
Summe 5.032 m2 362 m2 929 m2 580 m2 
Tabelle 1: Gegenüberstellung von Ver- und Entsiegelung

12 
 
8. Landschaftspflegerische Maßnahmen 
Pflanzmaßnahmen 
Es werden Hochstamm-Bäume mit einem Stammumfang von 18-20cm gepflanzt. Die 
Baumauswahl erfolgt nach der „Liste möglicher Ersatzpflanzungen“ der Stadt Köln 
und der Liste „Heimische Gehölze in Köln“: 
Baum Planung wie Baumliste 
Genehmigung 
Spielplatzplanung 
im Johannes- 
Giesberts-Park 
Vogelnähr-
gehölz (nach 
Lorenz von 
Ehren und 
NABU) 
Fagus sylvativa ‚Atropunicea' +  
Tilia cordata +  
Acer campestre + + 
Carpinus betulus + + 
Prunus avium + + 
Quercus petrea + + 
Strauch Planung   
Corylus avellana  + 
Crataegus monogyna  + 
Tabelle 2: Gehölzauswahl 
 
Neben Artenschutzfunktionen dient die Pflanzung der landschaftlichen Einbindung, 
Schattenbildung, z.T. als Bienen- und Vogelnährgehölz und der Kompensation der 
Teilversiegelung und Verdunstungsverlust.

13 
 
Anlage 1 - Insektenschutzstreifen 
Erläuterung 
Im Johannes-Giesberts-Park sind bereits artenreichen Wiesen angelegt und dienen 
der Fauna als Nahrungsquelle. Zusätzlich werden nun mit der Maßnahme 
Insektenschutzstreifen in unmittelbarer Nähe der vorhandenen artenreichen Wiesen 
angelegt und dienen als Rückzugs- und weiteres Nahrungshabitat. Die Streifen 
werden mit einer Mischung aus ein- und mehrjährigen Wildarten eingesät, wie sie 
sowohl auf Äckern, Brachen und in Wiesen vorkommen. Ergänzt wird die Mischung 
mit einjährigen Kulturarten, welche das Nahrungsangebot für Insekten und Vögel 
erweitern. Anders als eine Wiese werden die Insektenschutzstreifen in einem 
Dreijahresrythmus gepflegt, d.h. sie wird nicht jährlich gemäht, sondern nach drei 
Jahren umgebrochen und die Samen im Boden keimen erneut. Es entstehen 
zunächst Bereiche mit einjährigen Blühpflanzen, die später durch mehrjährige 
Stauden abgelöst werden, die auch den Winter über stehen bleiben. Dadurch wird 
sichergestellt, dass das ganze Jahr über Nahrung sowie Nist- und 
Überwinterungsmöglichkeiten für Insekten, Vögel und Kleinsäuger zur Verfügung 
stehen. Nach dem Umbruch des Bodens beginnt der Kreislauf von neuem und der 
Strukturreichtum für die Insektenwelt bleibt erhalten. 
Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um dem Insektensterben entgegen zu wirken. 
Darüber hinaus profitieren weitere Artengruppen, wie z.B. Vögel, von zusätzlichen 
Strukturen in denen sie sich auch im Winter noch verstecken oder Nahrung finden 
können. 
Angrenzende Insektenpopulationen können sich somit ungestört auf den Streifen 
vermehren und werden durch die reguläre Wiesenpflege nicht beeinträchtigt.

14 
 
Saatgutmischung für Insektenschutzstreifen, Wildpflanzen als zertifiziertes 
Saatgut, Produktionsraum 1, Herkunftsregion 2 
  wissenschaftlicher Name Deutscher Name 
Menge 
(%) 
Kulturarten Borago officinalis Borretsch 3,5  
  Coriandrum sativum Koriander 3,3  
  Helianthus annuus Sonnenblume 3,3  
  Linum usitatissimum Saatlein 3,3  
  Allium fisulosum Winterzwiebel 3,3  
  Foeniculum vulgare Staudenfenchel 3,3  
        
Wildpflanzen Centaurea cyanus Kornblume 18  
  Chamomilla recutita Echte Kamille 0,5  
  Papaver  rhoeas Klatschmohn 6,5  
  Crepis biennis  Wiesenpippau 1  
  Dipsacus fullonum Wilde Karde 2,5  
  Isatis tinctoria Färberwaid 3  
  Pastinaca sativa Pastinak 2  
  Agrimonia eupatoria Odermennig 2  
  Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 2  
  Centaurea scabiosa Skabiosen Flockenblume 2  
  Cychorium intybus Wegwarte 2  
  Daucus carota Wilde Möhre 2  
  Hypericum perforatum Johanniskraut 1  
  Hypochaeris radicata Ferkelkraut 1  
  Geranium pratensis Wiesen-Storchschnabel 2  
  Galium verum Echtes Labkraut 2  
  Knautia arvensis Witwenblume 2  
  Leucanthemum vulgare Margerite 1  
  Leontodon hispidus Behaarter Löwenzahn 1  
  Lotus uligonosus Sumpf Hornklee 1  
  Malva moschata Moschus malve 2  
  Salvia pratensis Wiesen Salbei 3  
  Silene latifolia Weiße Lichtnelke 2  
  Silene vulgaris Taubenkropf-Leimkraut 2  
  Thalictrum minus u./o. flavum Wiesenraute 1  
  Tragopogon pratensis Wiesen Bocksbart 2  
  Veronica teucrium Großer Ehrenpreis 2  
  Vicia cracca Vogel Wicke 0,5  
  Origanum vulgare Echter Dost 2,5  
  Saponaria officinalis Seifenkraut 3  
  Clinopodium vulgare Wirbeldost 2  
  Tanacetum vulgare Rainfarn 0,5  
  Teucrium scorodonia Salbei-Gamander 3  
   100

15 
 
    
  wissenschaftlicher Name Deutscher Name 
Menge 
(%) 
Ergänzend 
anfragen Allilaria petiolata Knoblauchsrauke   
  Angelica sylvestris Wald-Engelwurz   
  Arabis glabra Turmkresse   
  Barbarea vulgaris Barbarakraut   
  Carduus nutans Nickende Distel   
  Cynoglossum officinale Hundszunge   
  Echium vulgare Natternkopf   
  Leonurus cardiaca Herzgespann   
  Lepidium campestre Feldkresse   
  Melilotus albus Weißer Steinklee   
  Melilotus officinalis Gelber Steinklee   
  Oenothera biennis Nachtkerze   
  Reseda lutea Färberwau   
  Verbascum densiflorum Großblütige Königskerze   
  Verbascum lychnitis  Mehlige Königskerze   
  Verbascum thapsus Kleinblütige Königskerze   
  Allium vineale Weinbergs-Lauch   
  Allium scorodoprasum Schlangen-Lauch   
  Ornithogalum umbellatum Doldiger Milchstern   
  Saxifraga granulata Knöllchen Steinbrecht   
  Ballota nigra Schwarznessel   
  Campanula rapunculoides Rapunzel Glockenblume   
  Eupatorium cannabinum Wasserdost   
  Linaria vulgaris Leinkraut

Anlage 2 Maßnahmenplan

4087 Zeichen

43.52
42.47
Trafo
45.45
45.48
45.72
45.73 45.40
43.68
43.52
I
III
W
F
I
I
II
F
IV
II
II
I
III
F
III
F
F
F
F
F
II
I
III
F
F
F
F
I
III
F
II
III
F
III
II
III
II
F
F
F
III
F
II
17
119
73
59
83
14
3
87
16
101-105
103 a
1
121
26
9
8
18
3
85
89
115
5
5
21
70
88
6
95
3
133
77
1
99
5
1
25
93
9
91
117
115
99 i
20
90
70
19
17
5 a
1
10
113
11
84
1
13
12
28
95
86
1
13
7
11
76
72
2
7
2
123
3
97
23
75
3
1
12
27
81
99 k
15
10
22
105
106
9
79
111
15
71
IV
IV
III
I
II
I
I
F
II
P
S
I
S
S
I
F
II
S
IV S
F
IV
IV
III
S
S
F
IV
III
F
III
S
F
I
F
S
F
I
III
I
F
II
F
F
F
III
III
F
S
S
SIII
I
I
F
F
F
II
S
S
II
III
III
F
F
I
V
S
F
F
I
S
Kinderkrkhs.
S
I
II
W
I
II
IV
I
S
S
I
III
III
I
III
F
S
Kiga
S
I
III
S
III
F
I
F
I
II
III
I
I
F
F
F
S
I
F
S
S
P
S
III
III
S
I
S
II
S
I
P
F
S
S
III
I
IV
III III
V
MD
II
F
III
U. Wk.
I P
I
S
F
IX
III
F
F
F
IV
III
I
VI
S
III
II
F
S
S
F
III
KW
F
I
F
II
I
F
IV
I
S
W
I
V
S
I
I
F
I
F
I
S
W
S
V
I
I
S
S
I
F
I
P
F
W
F
S
F
F
II
I
II
I
S
S
P
W
I
S
III
III
III
S
II
III
F
F
S
II
S
I
I
S
P
F
I
III
I
I
V
A.c.
A.c.
A.c.
C.b.
C.b.
C.be.
Q.p.
T.c.
T.c.
C.be.
T.c.
P.a.
A.c.
A.c.
A.c. A.c.
A.c.
P.a.
P.a.
R.p.
A.c.
C.be.
C.be. C.be.
C.be.
Q.p.
C.a.
C.a.
C.a.
R.p.
R.p.
R.p.
F.s.'A'
C.m.
C.m.
C.m.
C.m.
C.m.
C.m. C.m.
C.m. C.m.
C.m.
ewrewr
7.870 m² Hundewiese
Buschwerk
Buschwerk
Buschwerk
Buschwerk
Xantener Straße
Vogelwäldchen
Amsterdamer Straße
Florastraße
Franz-Clouth-Straße
Kleingartenanlage
Artenreiche Wiese
(Bestand)
Kinderkrankenhaus
Clouth-Quartier
Kita
Clouth-Quartier
Spielplatz (Bestand)
Streuobstwiese
(Bestand)
Bewegungsstation
Streetball
vorh. Schranke mit
Pfosten verschweißen
Knieholm
Knieholm
Bestandsmauersanieren
Knieholm
Doppelholm
Fallschutzbelag - Planung
40cm Hackschnitzel
Wassergebundene
Wegedecke - Bestand
Bearbeitungsgrenzen / Plansymbole
Hundefreilauffläche
Vegetationsflächen
Befestigte Flächen
Böschung - Bestand /
Böschung - Planung
Baum, Bestand
Rasen - Planung
20 cm Oberboden
Einfriedung, Planung,
Knieholm / Doppelholm
Bearbeitungsgrenze
Artenreiche Wiese - Bestand
Ausstattung / Baukonstruktion
Bank neu (gemäß
Grünhandbuch) /
Wiedereinbau Bank
Beleuchtung
Bestand | neu
(Prüfung durch RheinEnergie)
Balancierstrecke
(Bewegungsstation),
mit Bewegungsraum
Wellenlauf
(Bewegungsstation),
mit Bewegungsraum
Rückenstrecker
(Bewegungsstation),
mit Bewegungsraum
Calisthenics plus Push-ups
und Bauchschrägbank
(Bewegungsstation), mit
Bewegungsraum
3x3 Basketballcourt
Asphaltbelag mit Markierung
und Basketballkorb;
11 x 15 m Spielfeld
Wassergebundene Wegedecke -
Typ 1 - Planung / Typ 2 - Planung
Asphalt - Planung
Rasen - Bestand
Einfriedung, Bestand
Abfallbehälter neu /
Wiedereinbau Abfallbehälter
Stationsschild/allg.
Beschilderung der
Bewegungsstation
Poller (Bestand)
Buschwerk/Baumbestand
Klinkermauer, Bestand,
sanieren
Forstfläche (separate Planung)
vorhandener Hubschrauberlandeplatz
Kinderkrankenhaus (nachr. Darstellung)
Buschwerk - Planung
Pflasterfläche
Trinkwasserbrunnen
(Realisierung zu späterem
Zeitpunkt)
Insektenschutzstreifen - Planung
Baum, Planung
   F.s.'A'   Fagus sylvativa ‚Atropunicea'
T.c.    Tilia cordata
A.c.    Acer campestre
C.be.    Carpinus betulus
C.b.      Catalpa bignonioides
Q.p.    Quercus petrea
R.p.      Robinia pseudoacacia
P.a.      Prunus avium
Strauch, Planung
C.a.     Corylus avellana
C.m.    Crataegus monogyna
Oberboden
(für separate Planung)
Plattenfläche für WC
3,00 x 3,20 m, ohne Einfassung,
aus Gehwegplatten (60/40/5 cm)
Planänderungsliste
Index Änderung Datum Name
Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer
Übersichtsplan
Bauherr
Projekt
Planinhalt
Baubereich
Leistungsphase
Plannummer
Maßstab Bearbeitung
Datum Index Höhenbezug
FormatIndex
Freigabe
Datum/Unterschrift
Freigabe Büro
Datum/Unterschrift
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
0
A
B
C
D
E
F
G
H
Johannes-Giesberts-Park
gesamt
Lageplan - Genehmigungsplanung
4
0
GJ/Wei
21.07.2025 NHN
1:1.000
841 x 750
Planerstellung 21.07.2025 GJ/Wei
Meter
0
40
80
Aufmaß
Planung Spielplatz
03/2024
02/2023
23
51
23.2409_UTM-
170

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

8349 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2764/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks durch das Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen, Landschaftsschutzgebiet L08 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof 
und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel„, Bezirk 5 Nippes, 
(Gemarkung Nippes, Flur 87, Flurstück u.a. 412/12, 413/11) 
 
hier: Befreiungen von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 
Bundesnaturschutzgesetz  
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der geplanten Umgestal-
tung des Johannes-Giesberts-Parks einverstanden. Er formuliert keinen Widerspruch gegen 
die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Köln zum Schutz des Landschafts-
schutzgebiets L08 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum 
Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz. 
 
Alternative:  
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde widerspricht der Befreiung von 
den Verboten des Landschaftsplans Köln zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets L08 „Äu-
ßerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren 
Grüngürtel“ gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz. 
 
 
  
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.09.2025

2 
 
 
Begründung: 
Beschreibung der Maßnahme 
Der Johannes-Giesberts-Park in Nippes ist eine in die Jahre gekommene bei den  
Anwohnenden und im gesamten Stadtgebiet beliebte Parkanlage. Durch die 
geänderten heutigen Nutzungsansprüche und durch den erhöhten Nutzungsdruck 
aufgrund der neueren Wohnquartiere in der Umgebung, wird der Park den aktuellen 
Ansprüchen nicht mehr gerecht. Darüber hinaus ergeben sich durch die Aufwertung 
des Spielplatzes neue Flächenkonkurrenzen zu anderen direkt angrenzenden 
Nutzungen, insbesondere zur heutigen Hundewiese. 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist Grundstückseigentümerin und 
wurde durch die Bezirksvertretung Nippes mit der Umgestaltung des Parks beauftragt. 
Der Johannes- Giesberts- Park wird von einer weiträumigen 
Rasenfläche bestimmt. Im nördlichen Bereich wurde im Juli dieses Jahres eine um-
fangreiche Aufwertung des Spielplatzes vom Kinder- und Jugendamt vorgenommen. 
An den Rändern des Parks befinden sich dicht bewachsene 
Bereiche, Strauchgürtel sowie Gehölzstreifen. Diese leiden insbesondere im Bereich 
des angrenzenden Clouth-Quartiers unter Nutzungsdruck. Die weiträumige Rasenflä-
che ist in Teilbereichen locker bepflanzt mit diversen Baumgruppen ohne Unterholz. 
Der Park ist über Stichwege, die auf einem asphaltierten Rundweg führen, von allen 
Seiten erschlossen. 
 
 
Für die Planung wurde die Parkanlage in 3 Teilbereiche aufgeteilt (vgl. Anhang 2). 
Nördlicher Bereich: 
 Der bestehende Asphaltweg wird in eine wassergebundene Wegedecke umge-
wandelt.  
 Am Parkzugang Xantener Straße wird ein 60 cm Aufmerksamkeitsstreifen her-
gestellt.  
 Parallel zum bestehenden Wäldchen wird ein schmaler wassergebundener 
Weg gebaut, sodass ein Rundweg entsteht. 
 Zwei Blühstreifen/Insektenschutzstreifen werden entlang dieses Weges herge-
stellt. 
 Einzelne Bäume (heimische Arten) werden auf die Wiese vor dem Wäldchen 
gepflanzt.  
 Eine Zuwegung wird zurückgebaut. 
 
Südlicher Bereich: 
 Das Wäldchen Florastraße Ecke Franz- Clouth-Straße wird durch neue Baum- 
und Strauchpflanzungen aus Insekten- und Vogelnährgehölzen ergänzt (im La-
geplan „Vogelwäldchen“). 
 Die bestehende Klinkermauer an der Florastraße wird saniert.  
 Im Bereich Franz-Clouth-Straße werden in einem Teilabschnitt wurzelschonend 
Knieholme eingebaut.  
 Es werden zwei Beleuchtungsanlagen errichtet zum Lückenschluss der beste-
henden Anlagen im Bereich des Weges entlang des Kinderkrankenhauses. 
Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Artenschutzes.

3 
 Der bestehende Asphaltweg wird begradigt und in eine wassergebundene 
Wegedecke umgewandelt.  
 An den beiden Parkzugängen Florastraße und Franz-Clouth-Straße wird je-
weils ein 60cm Aufmerksamkeitsstreifen hergestellt. 
 Am südöstlichen Parkeingang Florastraße wird ein neuer schmaler 
wassergebundener Weg gebaut, ein Rundweg entsteht. 
Östlicher Bereich:  
 Eine Bewegungsstation gemäß „Bewegungskonzept im Kölner Grün“ (Vorla-
gen-Nr.: 0968/2024) wird errichtet. 
 Eine Streetballfläche wird angelegt. 
 Die bestehenden Fußballtore werden zurückgebaut. 
 
Die Maßnahmen stellen insgesamt eine ökologische Aufwertung gegenüber der bishe-
rigen Situation im Johannes-Giesberts-Park dar.  
Verfahren 
Am 07.11.2024 beschloss die Bezirksvertretung Nippes, die Hundewiese gemäß der 
Vorentwurfsvariante 1 an die Florastraße zu verlegen (Vorlagen-Nr. 3254/2024), die 
Parkanlage insgesamt aufzuwerten und die Entwurfsplanung zu erarbeiten. Die 
Umsetzung der Entwurfsplanung (Vorlagen-Nr.: 3480/2024) ist im Februar 2025 von 
der Bezirksvertretung beschlossen worden. 
 
Aufgrund der Festsetzung des Landschaftsplans der Stadt Köln als Landschafts-
schutzgebiet, ist eine landschaftsrechtliche Genehmigung für die Umgestaltung not-
wendig. 
Aufgrund des bestehenden Bebauungsplans handelt es sich hier um keinen Eingriff 
nach § 14 BNatSchG.  
 
Regelungen des Landschaftsplans 
Im geltenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 (Nr. 6648 Sd / 02, 6748 0/02) ist 
die Grünfläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage 
festgesetzt. Im Bereich der heutigen Hundewiese setzt der Bebauungsplan die 
Zweckbestimmung Sportplatz fest. 
Gleichzeitig ist der Johannes-Giesberts-Park Teil des Landschaftsschutzgebiets L8 
„Äußerer Grüngürtel am Bergheimer 
Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“. 
 
Nach Landschaftsplan besteht zudem das Entwicklungsziel 2 „Erhaltung und 
Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen“. Gemäß der Schutzzweckfestsetzung 
des Landschaftsplans für das Landschaftsschutzgebiet sind neben dem Erhalt 
naturnaher Elemente und der Sicherung stadtklimatischer wichtiger Ausgleichsräume 
und Grünverbindungen, die Erholung und die Erholungsnutzung bedeutsam.  
Nach Landschaftsplan gelten in Landschaftsschutzgebieten verschiedene Gebote und 
Verbote. 
 
Folgende Gebote werden berücksichtigt: 
 Entsiegelung von asphaltierten Wegen. 
 Bei Neuanlage von Wegen möglichst wasserdurchlässiges Material zu verwen-
den.

4 
 Die Erhaltung und Ergänzung des ortstypischen oder historisch bedeutenden 
Baum- und Heckenbestandes unter besonderer Berücksichtigung heimischer 
und standortgerechter Laubgehölze. 
 Bei Errichtung von Beleuchtungsanlagen ist den Belangen des Artenschutzes 
Rechnung zu tragen. 
 
Insbesondere ist verboten: 
 Flächen oder Wege zu versiegeln, 
 Bauliche Anlagen, als auch Straßen und Wege zu errichten. 
 
Von diesen Verboten kann auf der Grundlage des § 67 Bundesnaturschutzgesetz 
(BNatSchG) eine Befreiung erteilt werden, wenn 
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich 
solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belas-
tung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und 
Landschaftspflege vereinbar ist.  
 
 
Artenschutz 
Der Lückenschluss der Beleuchtungsanlagen hat keine wesentlichen Auswirkungen 
für den Artenschutz. Für die Auswahl der Beleuchtung werden die Vorgaben der Unte-
ren Naturschutzbehörde berücksichtigt.  
Befreiung 
Die Umgestaltung der Parkanlage ist notwendig, um den veränderten Nutzungsan-
sprüche der Bürger*innen in Nippes nachzukommen. Zudem soll dem erhöhten Nut-
zungsdruck und der Flächenkonkurrenz aufgrund der neueren Wohnquartiere in der 
Umgebung und des neu entstandenen Spielplatzes gerecht werden. Die Umgestal-
tung erfolgt unter großer Berücksichtigung von Belangen des Natur- und Landschafts-
schutzes sowie des Artenschutzes.  
Das öffentliche Interesse an der Durchführung Umgestaltungsmaßnahme überwiegt 
damit gegenüber dem Interesse, dass die Verbote des Landschaftsplans in dem Land-
schaftsschutzgebiet vor Ort eingehalten werden.  
 
Anlagen 
Anlage 1 Bestandsplan 
Anlage 2 Maßnahmenplan 
Anlage 3 Erläuterungsbericht

Anlage 1 Bestandsplan

2321 Zeichen

M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
Bank
Bank
43.52
42.47
Schranke
Bank
Bank
Bank
Bank
Pl.
Bank
Bank
Tor
Litfaß
 säule
Bank
Bank
Trafo
Bank
Bank
Bank
45.45
45.48
45.72
45.73 45.40
Bank
43.68
43.52
I
III
W
F
I
I
II
F
IV
II
II
I
III
F
III
F
F
F
F
F
II
I
III
F
F
F
F
I
III
F
II
III
F
III
II
III
II
F
F
F
III
F
II
17
119
73
59
83
14
3
87
16
101-105
103 a
1
121
26
9
8
18
3
85
89
115
5
5
21
70
88
6
95
3
133
77
1
99
5
1
25
93
9
91
117
115
99 i
20
90
70
19
17
5 a
1
10
113
11
84
1
13
12
28
95
86
1
13
7
11
76
72
2
7
2
123
3
97
23
75
3
1
12
27
81
99 k
15
10
22
105
106
9
79
111
15
71
IV
IV
III
I
II
I
I
F
II
P
S
I
S
S
I
F
II
S
IV S
F
IV
IV
III
S
S
F
IV
III
F
III
S
F
I
F
S
F
I
III
I
F
II
F
F
F
III
III
F
S
S
SIII
I
I
F
F
F
II
S
S
II
III
III
F
F
I
V
S
F
F
I
S
Kinderkrkhs.
S
I
II
W
I
II
IV
I
S
S
I
III
III
I
III
F
S
Kiga
S
I
III
S
III
F
I
F
I
II
III
I
I
F
F
F
S
I
F
S
S
P
S
III
III
S
I
S
II
S
I
P
F
S
S
III
I
IV
III III
V
MD
II
F
III
U. Wk.
I P
I
S
F
IX
III
F
F
F
IV
III
I
VI
S
III
II
F
S
S
F
III
KW
F
I
F
II
I
F
IV
I
S
W
I
V
S
I
I
F
I
F
I
S
W
S
V
I
I
S
S
I
F
I
P
F
W
F
S
F
F
II
I
II
I
S
S
P
W
I
S
III
III
III
S
II
III
F
F
S
II
S
I
I
S
P
F
I
III
I
I
V
Amsterdamer Straße
Xantener Straße
Josefine-Clouth-Straße
Florastraße
Franz-Clouth-Straße
Kleingartenanlage
Artenreiche Wiese
(Bestand)
Kinderkrankenhaus
Clouth-Quartier
Kita
Clouth-Quartier
Spielplatz (Bestand)
Streuobstwiese
(Bestand)
Josefine-Clouth-Straße
Baum
Artenreiche Wiese
Rasen
Buschwerk/Baumbestand
Bestand
Trampelpfad
Straßen-, Wege-, Platzflächen, versiegelt
Straßen-, Wege-, Platzflächen, semiversiegelt
Sonstige Planzeichen
Grenze Eingriffbereich Nord
Grenze Eingriffbereich Ost
Grenze Eingriffbereich Süd
Planänderungsliste
Index Änderung Datum Name
Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer
Übersichtsplan
Bauherr
Projekt
Planinhalt
Baubereich
Leistungsphase
Plannummer
Maßstab Bearbeitung
Datum Index Höhenbezug
FormatIndex
Freigabe
Datum/Unterschrift
Freigabe Büro
Datum/Unterschrift
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
0
A
B
C
D
E
F
G
H
Johannes-Giesberts-Park
gesamt
Eingriffsausgleichsbilanz
Lageplan Bestand
4
0
GJ/Wei
25.06.2025 NHN
1:1.000
841 x 750
Planerstellung 25.06.2025 GJ/Wei
Meter
0
40
80
Aufmaß 03/2024 23 23.2409_UTM-
170

Beratungsverlauf (1)

29.09.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.2 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2764/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
12.09.2025
Erstellt
10.09.2025 10:44