2764/2025
Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Landschaftsschutzgebiet L08 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“, Bezirk 5 Nippes,
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Anlage 3 Erläuterungsbericht
24715 Zeichen
1
Erläuterungsbericht
Begleitend zum Befreiungsverfahren nach § 67 Abs.1 BNatSchG
für die Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks Köln
50733 Köln – Nippes
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Abt. Grünplanung und Projektsteuerung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Datum: 09. Sep. 2025, überarbeitete Version
2
Inhaltsverzeichnis
ERLÄUTERUNGSBERICHT 1
1. Planungsanlass und Aufgabenstellung 3
1.1 Lage im Raum 3
1.2 Der Landschaftsraum im Bestand 5
1.3 Beschlusslage 5
2. Geplante Maßnahmen 5
3. Rechtliche Situation 6
4. Darstellung und Bewertung der planungsrelevanten Schutzgüter 7
4.1 Reale Flächennutzungen, Biotope, Pflanzen und Tiere 7
5. Arten im Bearbeitungsgebiet 7
6. Boden 7
Nördlicher Bereich 7
Südlicher Bereich (Vogelwäldchen) 7
Östlicher Bereich (Bewegungsstation und Streetballfeld) 8
Empfehlung der Unteren Bodenschutzbehörde zu Bodenuntersuchung /
Maßnahmen, im südlichen Bereich: 9
7. Maßnahmen in Natur und Landschaft 9
Nördlicher Bereich 9
Südlicher Bereich (Hundewiese + Vogelwäldchen) 10
Östlicher Bereich (Bewegungsstation) 10
Fazit 11
8. Landschaftspflegerische Maßnahmen 12
Pflanzmaßnahmen 12
Tabellen
Tabelle 1: Gegenüberstellung von Ver- und Entsiegelung
Tabelle 2: Gehölzauswahl
Anhang
Anlage 1 - Insektenschutzstreifen
Anlage 2 - Abstimmung mit UNB zum Leuchtenlückenschluss
Anlage 3 - Lageplan Bestand
Anlage 4 - Lageplan
3
1. Planungsanlass und Aufgabenstellung
Der Antragsteller beabsichtigt im Johannes-Giesberts-Park in Köln die bestehende
Parkanlage zu überplanen. (Gemarkung Nippes, Flur 87, Flurstück 412/12, 413/11,
2421/412, 2478/412, 2415/408, 403, 2898/404, 2872/404, 2940/408, 2941/408,
2263/55, 2879/408, 3215/408, 463, 478, 503, 432, 526, 542, 543, 544, 558, 619,
629, 632, 617, 626, 724, 713, 742, 741, 740, 744, 743, 3637/215, 3643/215,
3647/243, 3711/249, 3710/253, 335/4, 327/1, 330/2, 335/3, 256/4, 440, 441, 664,
671, 721, 800, 851, 872, 893, 897, 913, 906, 894, 797, 158/8, 950, 953, 968, 978,
979, 1008, 1071, 468, 3372/412, 1070, 1098, 1094, 1094, 1096, 1097, 1093, 1081,
1079, 1104, 1105, 1124, 1134, 739, 1135, 3646/243, 1194, 1195, 1226, 1232, 1203,
1204, 1227, 1228, 1229, 1230, 1231, 1234, 1188, 1189, 1213, 1214, 1216, 1217,
1218, 1219, 1245, 1167,1261, 1256, 1247, 1248, 1178, 1177, 1268, 1263, 3487/249,
3488/249, 3635/249, 3642/253, 3644/249, 3709/249, 1274, 939, 1249, 1285, 1286,
2314/402, 1304, 1329, 1337, 1335, 1332, 1346, 1279, 1352, 1350, 1367, 1365,
1360, 1364, 1362, 2568/379, 1399, 1401, 1403, 1372, 1419, 1428, 1438, 1435,
1441, 1439, 1433, 1432, 1606, 1575, 1611, 1612, 1617, 1636, 1642, 1643, 1275,
1650, 1651, 1652, 1672, 1756, 1779, 1782, 1781, 1783, 896, 1653, 1762, 1765,
1766, 1767, 1780, 1785, 1786, 1787, 1805, 1815)
Der Johannes-Giesberts-Park in Nippes ist eine in die Jahre gekommene bei den
Anwohnenden und im gesamten Stadtgebiet beliebte Parkanlage. Durch die
geänderten heutigen Nutzungsansprüche und durch den erhöhten Nutzungsdruck
aufgrund der neueren Wohnquartiere in der Umgebung, wird der Park den aktuellen
Ansprüchen nicht mehr gerecht. Darüber hinaus ergeben sich durch die Aufwertung
des Spielplatzes neue Flächenkonkurrenzen zu anderen direkt angrenzenden
Nutzungen, insbesondere zur heutigen Hundewiese.
1.1 Lage im Raum
Die durch das Vorhaben betroffene Grünfläche liegt im Kölner Stadtteil Nippes.
Im Norden schließt die Xantener Straße an den Park an und darüber hinaus eine
Kleingartenanlage. Westlich des Parks schließt das Clouth-Quartier, östlich grenzt
eine Kleingartenanlage und die Amsterdamer Straße und das Kinderkrankenhaus an
den Johannes-Giesberts-Park. Die Stadtbahnhaltestelle Kinderkrankenhaus liegt auf
der Höhe des östlichen Parkeingangs. Im Süden grenzt die Florastrasse mit
Wohnbebauung und Mischnutzung an.
4
Abbildung 1, Amtlicher Lageplan, Maßstab 1:10.000, Verortung Johannes-Giesberts-
Park
5
1.2 Der Landschaftsraum im Bestand
Der Landschaftsraum des Johannes- Giesberts- Park wird von einer weiträumigen
Wiesenfläche bestimmt. An den Rändern des Parks befinden sich dicht bewachsene
Bereiche, Strauchgürtel. Hierdurch entsteht in der Mitte ein offenes Bild mit weitem
Blick. Die weiträumige Wiesenfläche ist in Teilbereichen locker bepflanzt mit diversen
Baumgruppen ohne Unterholz.
Der Park ist über Stichwege, die auf einem asphaltierten Rundweg führen, von allen
Seiten erschlossen.
Trotzdem entsteht das Bild eines geschlossenen, introvertierten Parks.
Die Topographie prägt außerdem das Bild des Landschaftsraums. Im Norden
(kommend von der Xantener Straße) bzw. vom nördlichen Ost-West
Verbindungsweg am nördlichen Parkrand befindet sich die höchste Stelle des Parks.
Nach Süden hin fällt das Gefälle leicht ab.
An der höchsten Stelle am nördlichen Parkrand befindet sich der im Juli 2025 neu
eröffnete Spielplatz. Von hier bieten sich aufgrund der Topographie und Parkstruktur
offene Blickbeziehungen nach Süden. Die offene Parkmitte ermöglicht weite
Blickbeziehungen nach Süden.
1.3 Beschlusslage
Am 07.11.2024 beschloss die Bezirksvertretung Nippes, die Hundewiese gemäß der
Vorentwurfsvariante 1 an die Florastraße zu verlegen (Vorlagen-Nr. 3254/2024), die
Parkanlage insgesamt aufzuwerten und die Entwurfsplanung zu erarbeiten. Die
Umsetzung der Entwurfsplanung (Vorlagen-Nr.: 3480/2024) ist im Februar 2025 von
der Bezirksvertretung beschlossen worden.
Ziel der Planung des Johannes-Giesberts-Park ist es die Parkanlage an die aktuellen
Ansprüche und Anforderungen anzupassen.
2. Geplante Maßnahmen
Für die Planung wurde die Parkanlage in 3 Teilbereiche aufgeteilt (vgl. Lageplan).
Folgende Maßnahmen sind in den Teilbereichen geplant:
Nördlicher Bereich
Der bestehende Asphaltweg wird in eine wassergebundene Wegedecke
umgewandelt, am Parkzugang Xantener Straße wird ein 60cm
Aufmerksamkeitsstreifen hergestellt. Parallel zum bestehenden Wäldchen wird
ein schmaler wassergebundener Weg gebaut, sodass ein Rundweg entsteht.
Zwei Insektenschutzstreifen werden entlang dieses Weges hergestellt. Darüber
hinaus werden einzelne Bäume auf die Wiese vor dem Wäldchen gepflanzt und
eine Zuwegung zurückgebaut.
6
Südlicher Bereich
Das Wäldchen Florastraße Ecke Franz- Clouth-Straße wird durch neue Baum-
und Strauchpflanzungen aus Insekten- und Vogelnährgehölzen ergänzt. Im
Lageplan ist dieser Bereich als „Vogelwäldchen“ bezeichnet.
Die bestehende Klinkermauer an der Florastraße wird saniert. Im Bereich Franz-
Clouth-Straße werden in einem Teilabschnitt wurzelschonend Knieholme
eingebaut.
Der bestehende Asphaltweg wird begradigt und in eine wassergebundene
Wegedecke umgewandelt. An den beiden Parkzugängen Florastraße und Franz-
Clouth-Straße wird jeweils ein 60cm Aufmerksamkeitsstreifen hergestellt.
Am südöstlichen Parkeingang Florastraße wird ein neuer schmaler
wassergebundener Weg gebaut, ein Rundweg entsteht.
Östlicher Bereich
Eine Bewegungsstation gemäß „Bewegungskonzept im Kölner Grün“ (Vorlagen-
Nr.: 0968/2024) und eine Streetballfläche werden neu auf die Wiese an der
Amsterdamer Straße integriert. Die bestehenden Fußballtore werden
zurückgebaut.
Hier gibt es eine Balancierstrecke, die Geräte Wellenlauf und Rückenstrecke
sowie eine Calisthenicsanlage mit Push-Up- und Bauchschrägbank. Als
Fallschutzmaterial wird Holzhackschnitzel verwendet. Neben der
Bewegungsstation ist langfristig ein Trinkbrunnen geplant. Mit der Maßnahme
werden aufgrund der aktuellen Haushaltslage zunächst nur die technischen
Voraussetzungen für eine spätere Umsetzung des Trinkbrunnens realisiert und
Leerrohre unter der Pflasterfläche eingebaut (vgl. auch Anlage 5).
3. Rechtliche Situation
Im geltenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 (Nr. 6648 Sd / 02, 6748 0/02) ist
die Grünfläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage
festgesetzt. Im Bereich der heutigen Hundewiese setzt der Bebauungsplan die
Zweckbestimmung Sportplatz fest.
Der Johannes-Giesberts-Park liegt zudem im Geltungsbereich des Landschaftsplans
Köln und ist dort als Landschaftsschutzgebiet L8 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer
Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ festgesetzt.
Nach Landschaftsplan besteht zudem das Entwicklungsziel 2 „Erhaltung und
Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen“. Gemäß der Schutzzweckfestsetzung
des Landschaftsplans für das Landschaftsschutzgebiet sind neben dem Erhalt
naturnaher Elemente und der Sicherung stadtklimatischer wichtiger Ausgleichsräume
und Grünverbindungen, die Erholung und die Erholungsnutzung bedeutsam. Nach
Landschaftsplan gelten in Landschaftsschutzgebieten verschiedene Gebote und
Verbote.
7
4. Darstellung der planungsrelevanten Schutzgüter
4.1 Reale Flächennutzungen, Biotope, Pflanzen und Tiere
Die durch das Vorhaben unmittelbar betroffenen Flächen sind größtenteils
Scherrasenflächen. Die Rasenfläche sind von Trampelpfaden durchzogen.
Baumfällungen sind für die Maßnahme nicht erforderlich. In Bereichen, in denen mit
Wurzeln zu rechnen ist, wird wurzelschonend gearbeitet. Das Wäldchen an der
westlichen Grenze, welches an das Clouth-Gelände angrenzt, wird mit dieser
Maßnahme nicht verändert.
Bestehende Asphaltwege und Plattenflächen, welche den Asphaltweg unterbrechen,
sind betroffen.
5. Arten im Bearbeitungsgebiet
Eine Beleuchtungslücke im Bereich der bestehenden Leuchtenreihe aus dem Jahre
1970 wird im Zuge der Maßnahme durch 2 Leuchten geschlossen, siehe Anlage 2 zu
den Abstimmungen mit der UNB. Die artenschutzrechtlichen Belange werden
berücksichtigt. Leuchten werden gemäß Vorgaben der UNB durch die Rheinenergie
eingebaut.
Bei der Begehung im Februar 2025 mit der Unteren Naturschutzbehörde sind
Nistkästen im Wäldchen vor dem Clouth-Gelände gesichtet worden. In diesem
Bereich finden jedoch mit dieser Maßnahme keine Veränderungen statt. In einer
separaten Maßnahme wird das Wäldchen erweitert, werden Lücken geschlossen und
das Wäldchen ggf. mit Gehölzen verdichtet.
6. Boden
Für das Bearbeitungsgebiet wurde eine Bodenuntersuchung durchgeführt.
Nördlicher Bereich
In diesem Bereich werden im Altlastenkataster keine Flächen geführt. Entsprechend
wurde hier keine Bodengutachten beauftragt. Verwertungsmöglichkeiten des Bodens
werden vor der Entsorgung geprüft.
Es fallen insgesamt bei der Baumaßnahme rd. 300 m3 unbelasteter Boden in allen
drei Bereichen an, welcher vrsl. nicht vor Ort verwertet werden kann und daher
fachgerecht entsorgt werden muss.
Südlicher Bereich (Vogelwäldchen)
Im südlichen Bereich des Johannes-Giesberts-Parks ist im Altlastenkataster nördlich
der Florastraße der Altstandort AL 50118 – Gaswerk Florastraße registriert.
Hier wurde in den Jahren 1871 bis 1891 ein Gaswerk betrieben und anschließend
zurückgebaut.
Im Jahr 2006 wurde für die Fläche eine umfassende Gefährdungsabschätzung
durchgeführt. Es wurden Auffüllungshorizonte mit bis zu 3,7 m Mächtigkeit erkundet.
Darunter folgen die geogenen Ablagerungen des Rheins.
8
Anhand der Untersuchungen konnte, trotz erhöhter PAK- und Schwermetallgehalte,
eine Gefährdung der Schutzgüter Mensch und Grundwasser ausgeschlossen
werden.
Bei einer Umnutzung und / oder Bautätigkeiten waren nutzungsbezogene
Untersuchungen und eine Neubewertung angezeigt.
Abbildung 1 Lageplan Johannes-Giesberts-Park mit AL 50118
Aus diesem Grund wurde im Juni 2025 für die geplanten Baumneupflanzungen im
Bereich des Vogelwäldchens Baggerschürfe und eine Bodenanalytik durch die
Untere Bodenschutzbehörde durchgeführt.
Hierbei wurden Auffüllungsmächtigkeiten bestehend aus Bauschutt, Schlacke,
Ziegelbruch und Glas mit einer Mächtigkeit von mindestens 1,5 m erkundet.
Der Oberboden als auch die Auffüllung weisen erhöhte PAK- und stark erhöhte TOC-
Gehalte auf. Die Arsen-Werte in der Auffüllung sind bereichsweise leicht erhöht.
Aufgrund der Schadstoffgehalte und des z. T. hohen Anteils an Fremdbestandteilen
ist der Boden als Kultursubstrat im Rahmen der Umgestaltung des Parks ungeeignet
und muss entsprechend fachgerecht entsorgt werden.
Östlicher Bereich (Bewegungsstation und Streetballfeld)
In diesem Bereich werden im Altlastenkataster keine Flächen geführt. Entsprechend
wurde hier keine Bodengutachten beauftragt. Die Verwertungsmöglichkeiten des
Bodens werden vor der Entsorgung geprüft.
Es fallen insgesamt bei der Baumaßnahme rd. 300 m3 unbelasteter Boden in allen
drei Bereichen an, welcher vrsl. nicht vor Ort verwertet werden kann und daher
fachgerecht entsorgt werden muss.
9
Empfehlung der Unteren Bodenschutzbehörde zu Bodenuntersuchung /
Maßnahmen, im südlichen Bereich:
Im Zuge der Entsorgung und der Umlagerung von vorhanden Bodenmaterialien
sowie beim Einbau von externen Materialien hat das Grünflächenamt gesetzliche
Untersuchungs- und Dokumentationspflichten um die Eignung für den jeweiligen
Bestimmungszweck nachzuweisen.
Das Umweltamt empfiehlt hierzu, die Bodenarbeiten fachgutachterlich begleiten zu
lassen und auffälliges Material insbesondere im südlichen Teil des Parks zu
separieren und ggf. getrennt zu beproben.
Die Menge des zu beprobenden und zu entsorgenden Materials sowie Umfang und
Anzahl der Deklarationsanalysen richten sich nach den Vorgaben der gewählten
Annahmestellen.
Maximal fallen rd. 38 m3 Boden an, was rd. 3 -4 LKW Ladungen entspricht.
7. Maßnahmen in Natur und Landschaft
Der bestehenden asphaltierte 3,5m breiten Hauptweg wird größtenteils
semientsiegelt. Hierzu wird die Asphaltschicht abgetragen und durch eine
wassergebundene Wegedecke ersetzt.
An unterschiedlichen Standorten werden Plattenfläche unter bestehende und neue
Bankstandorten eingebaut. Vereinzelt werden Bänke versetzt. Hier wird Scherrasen
abgebrochen.
Insgesamt werden 30 Bäume gepflanzt.
Die Eingriffe werden im Folgenden je Teilbereich dargestellt.
Nördlicher Bereich
Der bestehenden asphaltierten 3,5m breiten Hauptweges wird auf einer Fläche
von 1640 m2 semientsiegelt. Hierzu wird die Asphaltschicht abgetragen und
durch eine wassergebundene Wegedecke ersetzt.
Am Parkzugang Xantener Straße wird ein 60cm Aufmerksamkeitsstreifen
hergestellt. Hierzu werden 2m mit einem Pflasterstreifen auf bereits im Bestand
vollversiegelten Flächen hergestellt. Damit ergibt sich gegenüber dem Bestand
keine Veränderung.
Für eine Doppeltoilette wird eine 10 m2 große Plattenfläche im Hauptweg
hergestellt, siehe Anlage 4 und 5. Am Eingang Xantener Straße wird der Beginn
des Hauptweges mit 2 m2 Pflaster versehen. Beides erfolgt auf bereits im
Bestand vollversiegelten Flächen. Damit ergibt sich gegenüber dem Bestand
keine Veränderung.
Es werden 37m2 Pflasterflächen für die Bankstandorte hergestellt bzw. mit
einem Aufbau von 27cm vollversiegelt.
Semiversiegelung durch einen 2m breiten wassergebundener Nebenwege
beträgt 443 m2.
An der Xantener Straße wird das vorhandene Tor des zweiten Zugangs
geschlossen. Die hierherführenden wassergebundenen Wege werden
10
zurückgebaut. Trampelpfade werden reduziert und in Scherrasenflächen
umgewandelt. Es erfolgt hier eine Semientsiegelung von 652 m2, Scherrasen
wird angesät.
Zwei Insektenschutzstreifen mit einer Gesamtgröße von 688 m2 werden im
nördlichen Bereich angelegt.
Es werden 10 Einzelbäumen gepflanzt
Südlicher Bereich (Hundewiese + Vogelwäldchen)
Der bestehenden asphaltierten 3,5m breiten Hauptweg wird auf einer 1885 m2
großen Fläche semientsiegelt. Hierzu wird die Asphaltschicht abgetragen und
durch wassergebundene Wegedecke ersetzt.
Eine 219 m2 große Fläche, welche begradigt wird, wird darüber hinaus voll
entsiegelt und lediglich mit Oberboden abgedeckt. Hier erfolgt eine Bepflanzung
im Zuge einer späteren Maßnahme.
Ein 210m2 großes Teilstück wird begradigt und vollversiegelt.
An den beiden Parkzugängen wird jeweils ein 60cm Aufmerksamkeitsstreifen
hergestellt. Hierzu werden 5 m2 mit einem Pflasterstreifen auf bereits im
Bestand voll versiegelten Flächen hergestellt. Damit ergibt sich gegenüber dem
Bestand keine Veränderung.
Der Plattenweg zw. Kinderkrankenhaus und ehem. Schwesternwohnheim
werden 139 m2 entsiegelt. Es wird ein Scherrasen angesät.
Es werden 34 m2 Pflasterflächen für die Bankstandorte hergestellt bzw. mit
einem Aufbau von 27cm vollversiegelt.
Am südöstlichen Eingang Florastrasse wird ein neuer 2m breiter
wassergebundener Weg in einer Flächengröße von 326 m2 hergestellt bzw.
semiversiegelt. Im Kronentraufbereich der Bäume wird wurzelschonend in
Handarbeit gearbeitet.
In diesem Bereich erfolgen 20 Baumneupflanzungen. Ein großer Teil dieses
Bodenaushubs ist laut Untersuchung (siehe Punkt 5.2 Boden - Südlicher
Bereich) verunreinigt bzw. belastet und ist entsprechend zu entsorgen. Hierbei
fallen ca. 3-4 LKW Ladungen belastetes Bodenmaterial an, welche hier
abzufahren und zu entsorgen ist. Für die neuen Baumstandorte wird
zertifiziertes Baumsubstrat eingebaut.
Die Bestandsmauer an der Florastrasse wird lediglich saniert. Knieholme
werden an der Franz – Clouth-Str. eingebaut, sodass der bestehende
Trampelpfad nicht mehr nutzbar ist. Durch die Fundamente der Knieholme
entsteht eine Vollversiegelung von weniger als 1 m2
Für die beiden Leuchtenstandorte erfolgt für die Fundamente eine
Vollversiegelung von unter 1 m2 und für die Leitungen eine Semiversiegelung
von 47 m2.
Östlicher Bereich (Bewegungsstation)
Der bestehenden asphaltierten 3,5m breiten Hauptweges wird auf einer 623m2
großen Fläche semientsiegelt. Hierzu wird die Asphaltschicht abgetragen und
durch eine wassergebundene Wegedecke ersetzt.
11
Der steile Bereich von der Amsterdamer Straße kommend, wird auf einer
158m2 großen Fläche gepflastert bzw. vollversiegelt. Entsprechend gibt es hier
gegenüber dem Bestand bzw. dem bestehenden Asphaltweg keine
Veränderung.
Im östlichen Teilbereich Richtung Amsterdamer Str. erfolgt eine 122 m2 große
Semiversiegelung im Bereich der Bewegungsstation. Als Fallschutzmaterial
werden 40cm tief Holzhackschnitzel verwendet. Dieses ist versickerungsfähig.
Die Gerätefundamente stellen eine Vollversiegelung dar und nehmen eine
Fläche von 14 m2 ein.
Daneben erfolgt eine 257 m2 große Vollversiegelung durch eine Asphaltfläche
inkl. Einfassung im Bereich des Streetballfeldes. Der Aufbau beträgt 40cm.
Im Bereich der Bankstandorte werden Pflasterflächen eingebaut. Hier werden
26 m2 vollversiegelt mit einem Aufbau von 27 cm.
Vom Rückbau der beiden Fußballtore ist eine 8qm voll versiegelte Fläche
betroffen. Auf 4qm erfolgt eine Semientsiegelung für den Fallschutz aus
Holzhackschnitzel für die Bewegungsstation und eine Entsieglung auf 4qm
durch Rasenansaat.
Semientsiegelung eines Trampelpfades mit einer Flächengröße von 228qm.
Fazit
Insgesamt wird mit der Maßnahme deutlich mehr entsiegelt bzw. teilentsiegelt, als
versiegelt bzw. teilversiegelt.
Semient-
siegelung
Ent-
siegelung
Semiver-
siegelung
Vollver-
siegelung
Nördl. Teil 1.640 m2 +
652 m2
= 2.292 m2
/ 434 m2 37 m2
Südlicher Teil 1885 m2 219 m2+139
m2
= 358 m2
326 m2 + 47
m2
= 373 m2
210 m2 + 34 m2 +1
m2 + 1 m2
= 246 m2
Östlicher Teil 623m2+4qm
+228 qm =
855 m2
4qm 122 m2 14 m2 + 257 m2 +
26 m2 = 297 m2
Summe 5.032 m2 362 m2 929 m2 580 m2
Tabelle 1: Gegenüberstellung von Ver- und Entsiegelung
12
8. Landschaftspflegerische Maßnahmen
Pflanzmaßnahmen
Es werden Hochstamm-Bäume mit einem Stammumfang von 18-20cm gepflanzt. Die
Baumauswahl erfolgt nach der „Liste möglicher Ersatzpflanzungen“ der Stadt Köln
und der Liste „Heimische Gehölze in Köln“:
Baum Planung wie Baumliste
Genehmigung
Spielplatzplanung
im Johannes-
Giesberts-Park
Vogelnähr-
gehölz (nach
Lorenz von
Ehren und
NABU)
Fagus sylvativa ‚Atropunicea' +
Tilia cordata +
Acer campestre + +
Carpinus betulus + +
Prunus avium + +
Quercus petrea + +
Strauch Planung
Corylus avellana +
Crataegus monogyna +
Tabelle 2: Gehölzauswahl
Neben Artenschutzfunktionen dient die Pflanzung der landschaftlichen Einbindung,
Schattenbildung, z.T. als Bienen- und Vogelnährgehölz und der Kompensation der
Teilversiegelung und Verdunstungsverlust.
13
Anlage 1 - Insektenschutzstreifen
Erläuterung
Im Johannes-Giesberts-Park sind bereits artenreichen Wiesen angelegt und dienen
der Fauna als Nahrungsquelle. Zusätzlich werden nun mit der Maßnahme
Insektenschutzstreifen in unmittelbarer Nähe der vorhandenen artenreichen Wiesen
angelegt und dienen als Rückzugs- und weiteres Nahrungshabitat. Die Streifen
werden mit einer Mischung aus ein- und mehrjährigen Wildarten eingesät, wie sie
sowohl auf Äckern, Brachen und in Wiesen vorkommen. Ergänzt wird die Mischung
mit einjährigen Kulturarten, welche das Nahrungsangebot für Insekten und Vögel
erweitern. Anders als eine Wiese werden die Insektenschutzstreifen in einem
Dreijahresrythmus gepflegt, d.h. sie wird nicht jährlich gemäht, sondern nach drei
Jahren umgebrochen und die Samen im Boden keimen erneut. Es entstehen
zunächst Bereiche mit einjährigen Blühpflanzen, die später durch mehrjährige
Stauden abgelöst werden, die auch den Winter über stehen bleiben. Dadurch wird
sichergestellt, dass das ganze Jahr über Nahrung sowie Nist- und
Überwinterungsmöglichkeiten für Insekten, Vögel und Kleinsäuger zur Verfügung
stehen. Nach dem Umbruch des Bodens beginnt der Kreislauf von neuem und der
Strukturreichtum für die Insektenwelt bleibt erhalten.
Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um dem Insektensterben entgegen zu wirken.
Darüber hinaus profitieren weitere Artengruppen, wie z.B. Vögel, von zusätzlichen
Strukturen in denen sie sich auch im Winter noch verstecken oder Nahrung finden
können.
Angrenzende Insektenpopulationen können sich somit ungestört auf den Streifen
vermehren und werden durch die reguläre Wiesenpflege nicht beeinträchtigt.
14
Saatgutmischung für Insektenschutzstreifen, Wildpflanzen als zertifiziertes
Saatgut, Produktionsraum 1, Herkunftsregion 2
wissenschaftlicher Name Deutscher Name
Menge
(%)
Kulturarten Borago officinalis Borretsch 3,5
Coriandrum sativum Koriander 3,3
Helianthus annuus Sonnenblume 3,3
Linum usitatissimum Saatlein 3,3
Allium fisulosum Winterzwiebel 3,3
Foeniculum vulgare Staudenfenchel 3,3
Wildpflanzen Centaurea cyanus Kornblume 18
Chamomilla recutita Echte Kamille 0,5
Papaver rhoeas Klatschmohn 6,5
Crepis biennis Wiesenpippau 1
Dipsacus fullonum Wilde Karde 2,5
Isatis tinctoria Färberwaid 3
Pastinaca sativa Pastinak 2
Agrimonia eupatoria Odermennig 2
Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 2
Centaurea scabiosa Skabiosen Flockenblume 2
Cychorium intybus Wegwarte 2
Daucus carota Wilde Möhre 2
Hypericum perforatum Johanniskraut 1
Hypochaeris radicata Ferkelkraut 1
Geranium pratensis Wiesen-Storchschnabel 2
Galium verum Echtes Labkraut 2
Knautia arvensis Witwenblume 2
Leucanthemum vulgare Margerite 1
Leontodon hispidus Behaarter Löwenzahn 1
Lotus uligonosus Sumpf Hornklee 1
Malva moschata Moschus malve 2
Salvia pratensis Wiesen Salbei 3
Silene latifolia Weiße Lichtnelke 2
Silene vulgaris Taubenkropf-Leimkraut 2
Thalictrum minus u./o. flavum Wiesenraute 1
Tragopogon pratensis Wiesen Bocksbart 2
Veronica teucrium Großer Ehrenpreis 2
Vicia cracca Vogel Wicke 0,5
Origanum vulgare Echter Dost 2,5
Saponaria officinalis Seifenkraut 3
Clinopodium vulgare Wirbeldost 2
Tanacetum vulgare Rainfarn 0,5
Teucrium scorodonia Salbei-Gamander 3
100
15
wissenschaftlicher Name Deutscher Name
Menge
(%)
Ergänzend
anfragen Allilaria petiolata Knoblauchsrauke
Angelica sylvestris Wald-Engelwurz
Arabis glabra Turmkresse
Barbarea vulgaris Barbarakraut
Carduus nutans Nickende Distel
Cynoglossum officinale Hundszunge
Echium vulgare Natternkopf
Leonurus cardiaca Herzgespann
Lepidium campestre Feldkresse
Melilotus albus Weißer Steinklee
Melilotus officinalis Gelber Steinklee
Oenothera biennis Nachtkerze
Reseda lutea Färberwau
Verbascum densiflorum Großblütige Königskerze
Verbascum lychnitis Mehlige Königskerze
Verbascum thapsus Kleinblütige Königskerze
Allium vineale Weinbergs-Lauch
Allium scorodoprasum Schlangen-Lauch
Ornithogalum umbellatum Doldiger Milchstern
Saxifraga granulata Knöllchen Steinbrecht
Ballota nigra Schwarznessel
Campanula rapunculoides Rapunzel Glockenblume
Eupatorium cannabinum Wasserdost
Linaria vulgaris Leinkraut
Anlage 2 Maßnahmenplan
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43.52 42.47 Trafo 45.45 45.48 45.72 45.73 45.40 43.68 43.52 I III W F I I II F IV II II I III F III F F F F F II I III F F F F I III F II III F III II III II F F F III F II 17 119 73 59 83 14 3 87 16 101-105 103 a 1 121 26 9 8 18 3 85 89 115 5 5 21 70 88 6 95 3 133 77 1 99 5 1 25 93 9 91 117 115 99 i 20 90 70 19 17 5 a 1 10 113 11 84 1 13 12 28 95 86 1 13 7 11 76 72 2 7 2 123 3 97 23 75 3 1 12 27 81 99 k 15 10 22 105 106 9 79 111 15 71 IV IV III I II I I F II P S I S S I F II S IV S F IV IV III S S F IV III F III S F I F S F I III I F II F F F III III F S S SIII I I F F F II S S II III III F F I V S F F I S Kinderkrkhs. S I II W I II IV I S S I III III I III F S Kiga S I III S III F I F I II III I I F F F S I F S S P S III III S I S II S I P F S S III I IV III III V MD II F III U. Wk. I P I S F IX III F F F IV III I VI S III II F S S F III KW F I F II I F IV I S W I V S I I F I F I S W S V I I S S I F I P F W F S F F II I II I S S P W I S III III III S II III F F S II S I I S P F I III I I V A.c. A.c. A.c. C.b. C.b. C.be. Q.p. T.c. T.c. C.be. T.c. P.a. A.c. A.c. A.c. A.c. A.c. P.a. P.a. R.p. A.c. C.be. C.be. C.be. C.be. Q.p. C.a. C.a. C.a. R.p. R.p. R.p. F.s.'A' C.m. C.m. C.m. C.m. C.m. C.m. C.m. C.m. C.m. C.m. ewrewr 7.870 m² Hundewiese Buschwerk Buschwerk Buschwerk Buschwerk Xantener Straße Vogelwäldchen Amsterdamer Straße Florastraße Franz-Clouth-Straße Kleingartenanlage Artenreiche Wiese (Bestand) Kinderkrankenhaus Clouth-Quartier Kita Clouth-Quartier Spielplatz (Bestand) Streuobstwiese (Bestand) Bewegungsstation Streetball vorh. Schranke mit Pfosten verschweißen Knieholm Knieholm Bestandsmauersanieren Knieholm Doppelholm Fallschutzbelag - Planung 40cm Hackschnitzel Wassergebundene Wegedecke - Bestand Bearbeitungsgrenzen / Plansymbole Hundefreilauffläche Vegetationsflächen Befestigte Flächen Böschung - Bestand / Böschung - Planung Baum, Bestand Rasen - Planung 20 cm Oberboden Einfriedung, Planung, Knieholm / Doppelholm Bearbeitungsgrenze Artenreiche Wiese - Bestand Ausstattung / Baukonstruktion Bank neu (gemäß Grünhandbuch) / Wiedereinbau Bank Beleuchtung Bestand | neu (Prüfung durch RheinEnergie) Balancierstrecke (Bewegungsstation), mit Bewegungsraum Wellenlauf (Bewegungsstation), mit Bewegungsraum Rückenstrecker (Bewegungsstation), mit Bewegungsraum Calisthenics plus Push-ups und Bauchschrägbank (Bewegungsstation), mit Bewegungsraum 3x3 Basketballcourt Asphaltbelag mit Markierung und Basketballkorb; 11 x 15 m Spielfeld Wassergebundene Wegedecke - Typ 1 - Planung / Typ 2 - Planung Asphalt - Planung Rasen - Bestand Einfriedung, Bestand Abfallbehälter neu / Wiedereinbau Abfallbehälter Stationsschild/allg. Beschilderung der Bewegungsstation Poller (Bestand) Buschwerk/Baumbestand Klinkermauer, Bestand, sanieren Forstfläche (separate Planung) vorhandener Hubschrauberlandeplatz Kinderkrankenhaus (nachr. Darstellung) Buschwerk - Planung Pflasterfläche Trinkwasserbrunnen (Realisierung zu späterem Zeitpunkt) Insektenschutzstreifen - Planung Baum, Planung F.s.'A' Fagus sylvativa ‚Atropunicea' T.c. Tilia cordata A.c. Acer campestre C.be. Carpinus betulus C.b. Catalpa bignonioides Q.p. Quercus petrea R.p. Robinia pseudoacacia P.a. Prunus avium Strauch, Planung C.a. Corylus avellana C.m. Crataegus monogyna Oberboden (für separate Planung) Plattenfläche für WC 3,00 x 3,20 m, ohne Einfassung, aus Gehwegplatten (60/40/5 cm) Planänderungsliste Index Änderung Datum Name Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer Übersichtsplan Bauherr Projekt Planinhalt Baubereich Leistungsphase Plannummer Maßstab Bearbeitung Datum Index Höhenbezug FormatIndex Freigabe Datum/Unterschrift Freigabe Büro Datum/Unterschrift Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 0 A B C D E F G H Johannes-Giesberts-Park gesamt Lageplan - Genehmigungsplanung 4 0 GJ/Wei 21.07.2025 NHN 1:1.000 841 x 750 Planerstellung 21.07.2025 GJ/Wei Meter 0 40 80 Aufmaß Planung Spielplatz 03/2024 02/2023 23 51 23.2409_UTM- 170
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 2764/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Landschaftsschutzgebiet L08 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel„, Bezirk 5 Nippes, (Gemarkung Nippes, Flur 87, Flurstück u.a. 412/12, 413/11) hier: Befreiungen von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der geplanten Umgestal- tung des Johannes-Giesberts-Parks einverstanden. Er formuliert keinen Widerspruch gegen die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Köln zum Schutz des Landschafts- schutzgebiets L08 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde widerspricht der Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Köln zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets L08 „Äu- ßerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.09.2025 2 Begründung: Beschreibung der Maßnahme Der Johannes-Giesberts-Park in Nippes ist eine in die Jahre gekommene bei den Anwohnenden und im gesamten Stadtgebiet beliebte Parkanlage. Durch die geänderten heutigen Nutzungsansprüche und durch den erhöhten Nutzungsdruck aufgrund der neueren Wohnquartiere in der Umgebung, wird der Park den aktuellen Ansprüchen nicht mehr gerecht. Darüber hinaus ergeben sich durch die Aufwertung des Spielplatzes neue Flächenkonkurrenzen zu anderen direkt angrenzenden Nutzungen, insbesondere zur heutigen Hundewiese. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist Grundstückseigentümerin und wurde durch die Bezirksvertretung Nippes mit der Umgestaltung des Parks beauftragt. Der Johannes- Giesberts- Park wird von einer weiträumigen Rasenfläche bestimmt. Im nördlichen Bereich wurde im Juli dieses Jahres eine um- fangreiche Aufwertung des Spielplatzes vom Kinder- und Jugendamt vorgenommen. An den Rändern des Parks befinden sich dicht bewachsene Bereiche, Strauchgürtel sowie Gehölzstreifen. Diese leiden insbesondere im Bereich des angrenzenden Clouth-Quartiers unter Nutzungsdruck. Die weiträumige Rasenflä- che ist in Teilbereichen locker bepflanzt mit diversen Baumgruppen ohne Unterholz. Der Park ist über Stichwege, die auf einem asphaltierten Rundweg führen, von allen Seiten erschlossen. Für die Planung wurde die Parkanlage in 3 Teilbereiche aufgeteilt (vgl. Anhang 2). Nördlicher Bereich: Der bestehende Asphaltweg wird in eine wassergebundene Wegedecke umge- wandelt. Am Parkzugang Xantener Straße wird ein 60 cm Aufmerksamkeitsstreifen her- gestellt. Parallel zum bestehenden Wäldchen wird ein schmaler wassergebundener Weg gebaut, sodass ein Rundweg entsteht. Zwei Blühstreifen/Insektenschutzstreifen werden entlang dieses Weges herge- stellt. Einzelne Bäume (heimische Arten) werden auf die Wiese vor dem Wäldchen gepflanzt. Eine Zuwegung wird zurückgebaut. Südlicher Bereich: Das Wäldchen Florastraße Ecke Franz- Clouth-Straße wird durch neue Baum- und Strauchpflanzungen aus Insekten- und Vogelnährgehölzen ergänzt (im La- geplan „Vogelwäldchen“). Die bestehende Klinkermauer an der Florastraße wird saniert. Im Bereich Franz-Clouth-Straße werden in einem Teilabschnitt wurzelschonend Knieholme eingebaut. Es werden zwei Beleuchtungsanlagen errichtet zum Lückenschluss der beste- henden Anlagen im Bereich des Weges entlang des Kinderkrankenhauses. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Artenschutzes. 3 Der bestehende Asphaltweg wird begradigt und in eine wassergebundene Wegedecke umgewandelt. An den beiden Parkzugängen Florastraße und Franz-Clouth-Straße wird je- weils ein 60cm Aufmerksamkeitsstreifen hergestellt. Am südöstlichen Parkeingang Florastraße wird ein neuer schmaler wassergebundener Weg gebaut, ein Rundweg entsteht. Östlicher Bereich: Eine Bewegungsstation gemäß „Bewegungskonzept im Kölner Grün“ (Vorla- gen-Nr.: 0968/2024) wird errichtet. Eine Streetballfläche wird angelegt. Die bestehenden Fußballtore werden zurückgebaut. Die Maßnahmen stellen insgesamt eine ökologische Aufwertung gegenüber der bishe- rigen Situation im Johannes-Giesberts-Park dar. Verfahren Am 07.11.2024 beschloss die Bezirksvertretung Nippes, die Hundewiese gemäß der Vorentwurfsvariante 1 an die Florastraße zu verlegen (Vorlagen-Nr. 3254/2024), die Parkanlage insgesamt aufzuwerten und die Entwurfsplanung zu erarbeiten. Die Umsetzung der Entwurfsplanung (Vorlagen-Nr.: 3480/2024) ist im Februar 2025 von der Bezirksvertretung beschlossen worden. Aufgrund der Festsetzung des Landschaftsplans der Stadt Köln als Landschafts- schutzgebiet, ist eine landschaftsrechtliche Genehmigung für die Umgestaltung not- wendig. Aufgrund des bestehenden Bebauungsplans handelt es sich hier um keinen Eingriff nach § 14 BNatSchG. Regelungen des Landschaftsplans Im geltenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 (Nr. 6648 Sd / 02, 6748 0/02) ist die Grünfläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Im Bereich der heutigen Hundewiese setzt der Bebauungsplan die Zweckbestimmung Sportplatz fest. Gleichzeitig ist der Johannes-Giesberts-Park Teil des Landschaftsschutzgebiets L8 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“. Nach Landschaftsplan besteht zudem das Entwicklungsziel 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen“. Gemäß der Schutzzweckfestsetzung des Landschaftsplans für das Landschaftsschutzgebiet sind neben dem Erhalt naturnaher Elemente und der Sicherung stadtklimatischer wichtiger Ausgleichsräume und Grünverbindungen, die Erholung und die Erholungsnutzung bedeutsam. Nach Landschaftsplan gelten in Landschaftsschutzgebieten verschiedene Gebote und Verbote. Folgende Gebote werden berücksichtigt: Entsiegelung von asphaltierten Wegen. Bei Neuanlage von Wegen möglichst wasserdurchlässiges Material zu verwen- den. 4 Die Erhaltung und Ergänzung des ortstypischen oder historisch bedeutenden Baum- und Heckenbestandes unter besonderer Berücksichtigung heimischer und standortgerechter Laubgehölze. Bei Errichtung von Beleuchtungsanlagen ist den Belangen des Artenschutzes Rechnung zu tragen. Insbesondere ist verboten: Flächen oder Wege zu versiegeln, Bauliche Anlagen, als auch Straßen und Wege zu errichten. Von diesen Verboten kann auf der Grundlage des § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine Befreiung erteilt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belas- tung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Artenschutz Der Lückenschluss der Beleuchtungsanlagen hat keine wesentlichen Auswirkungen für den Artenschutz. Für die Auswahl der Beleuchtung werden die Vorgaben der Unte- ren Naturschutzbehörde berücksichtigt. Befreiung Die Umgestaltung der Parkanlage ist notwendig, um den veränderten Nutzungsan- sprüche der Bürger*innen in Nippes nachzukommen. Zudem soll dem erhöhten Nut- zungsdruck und der Flächenkonkurrenz aufgrund der neueren Wohnquartiere in der Umgebung und des neu entstandenen Spielplatzes gerecht werden. Die Umgestal- tung erfolgt unter großer Berücksichtigung von Belangen des Natur- und Landschafts- schutzes sowie des Artenschutzes. Das öffentliche Interesse an der Durchführung Umgestaltungsmaßnahme überwiegt damit gegenüber dem Interesse, dass die Verbote des Landschaftsplans in dem Land- schaftsschutzgebiet vor Ort eingehalten werden. Anlagen Anlage 1 Bestandsplan Anlage 2 Maßnahmenplan Anlage 3 Erläuterungsbericht
Anlage 1 Bestandsplan
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M M M M M M M M M M M M M M M M M M Bank Bank 43.52 42.47 Schranke Bank Bank Bank Bank Pl. Bank Bank Tor Litfaß säule Bank Bank Trafo Bank Bank Bank 45.45 45.48 45.72 45.73 45.40 Bank 43.68 43.52 I III W F I I II F IV II II I III F III F F F F F II I III F F F F I III F II III F III II III II F F F III F II 17 119 73 59 83 14 3 87 16 101-105 103 a 1 121 26 9 8 18 3 85 89 115 5 5 21 70 88 6 95 3 133 77 1 99 5 1 25 93 9 91 117 115 99 i 20 90 70 19 17 5 a 1 10 113 11 84 1 13 12 28 95 86 1 13 7 11 76 72 2 7 2 123 3 97 23 75 3 1 12 27 81 99 k 15 10 22 105 106 9 79 111 15 71 IV IV III I II I I F II P S I S S I F II S IV S F IV IV III S S F IV III F III S F I F S F I III I F II F F F III III F S S SIII I I F F F II S S II III III F F I V S F F I S Kinderkrkhs. S I II W I II IV I S S I III III I III F S Kiga S I III S III F I F I II III I I F F F S I F S S P S III III S I S II S I P F S S III I IV III III V MD II F III U. Wk. I P I S F IX III F F F IV III I VI S III II F S S F III KW F I F II I F IV I S W I V S I I F I F I S W S V I I S S I F I P F W F S F F II I II I S S P W I S III III III S II III F F S II S I I S P F I III I I V Amsterdamer Straße Xantener Straße Josefine-Clouth-Straße Florastraße Franz-Clouth-Straße Kleingartenanlage Artenreiche Wiese (Bestand) Kinderkrankenhaus Clouth-Quartier Kita Clouth-Quartier Spielplatz (Bestand) Streuobstwiese (Bestand) Josefine-Clouth-Straße Baum Artenreiche Wiese Rasen Buschwerk/Baumbestand Bestand Trampelpfad Straßen-, Wege-, Platzflächen, versiegelt Straßen-, Wege-, Platzflächen, semiversiegelt Sonstige Planzeichen Grenze Eingriffbereich Nord Grenze Eingriffbereich Ost Grenze Eingriffbereich Süd Planänderungsliste Index Änderung Datum Name Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer Übersichtsplan Bauherr Projekt Planinhalt Baubereich Leistungsphase Plannummer Maßstab Bearbeitung Datum Index Höhenbezug FormatIndex Freigabe Datum/Unterschrift Freigabe Büro Datum/Unterschrift Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 0 A B C D E F G H Johannes-Giesberts-Park gesamt Eingriffsausgleichsbilanz Lageplan Bestand 4 0 GJ/Wei 25.06.2025 NHN 1:1.000 841 x 750 Planerstellung 25.06.2025 GJ/Wei Meter 0 40 80 Aufmaß 03/2024 23 23.2409_UTM- 170
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2764/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 12.09.2025
- Erstellt
- 10.09.2025 10:44