0677/2018
Angsträume auf städtischen Flächen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64 Vorlagen-Nummer 10.04.2018 0677/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 17.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018 Angsträume auf städtischen Flächen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 19.02.2018 in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.03.2018, TOP 5.2.1 Die Fraktion DIE LINKE des Verkehrsausschusses bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Gibt es in der Verwaltung ein Verfahren, z. B. einen Kriterienkatalog, durch das Angsträume definiert werden? Wenn ja, wie sieht es aus? 2. Gibt es eine Liste von bereits identifizierten Angsträumen? Wenn ja, bitten wir um die Weiter- leitung dieser Liste. 3. Falls die KVB und die DB das nicht parallel tut: Wie können sie in den Prozess miteinbezogen werden? 4. Inwieweit kann neben baulichen Maßnahmen auch Personal, z. B. bezirkliche Ordnungsdiens- te oder Streetworker in die Beseitigung von Angsträumen miteinbezogen werden? 5. Ist neben der bereits erfolgten Aufwertung der Domumgebung die Beseitigung weiterer Angst- räume geplant? Wenn ja, welche und in welchem zeitlichen Rahmen und wird hierbei auch ei- ne Beteiligung der Bevölkerung vorgesehen, etwa durch eine Meldestelle, bei der die Beseiti- gung eines Angstraums beantragt werden kann?“ Antworten der Verwaltung: Zu Frage 1: Die Wahrnehmung als sogenannter „Angstraum“ ist individuell unterschiedlich. Ein fachlich gesicher- ter Kriterienkatalog zur Identifizierung zur Feststellung solcher Bereiche existiert nicht. Die DIN 13201 zur Planung von Beleuchtungsanlagen berücksichtigt u. a. Aspekte der Kriminalprävention. Insofern wird bei Beschwerden und Anregungen die örtliche Beleuchtungssituation geprüft und ggf. verbes- sert. Die Beleuchtungsplanung unterliegt jedoch einer ganzheitlichen Betrachtung und hat auch ande- re Aspekte, wie Stadtbildgestaltung, Umwelt- und Naturschutz, Blendwirkung und „Störlicht“ zu be- rücksichtigen. Das Ergebnis dieser Abwägung wird den anfragenden Bezirksvertretungen und Bürge- rinnen und Bürgern mitgeteilt. 2 Den Anforderungen, die sich aus dem Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Köln unter Nr. 50 als dauerhafte Aufgabe bzgl. der sukzessiven Optimierung der Beleuchtung bzw. Beseitigung von Angst- räumen ergeben, wird auf diese Weise Rechnung getragen. Zu Frage 2: Die Fähigkeit zur individuellen Beurteilung und Erkennung hinsichtlich problematischer Areale ist am meisten vor Ort in den Stadtteilen und Bezirken ausgeprägt. Insofern sind sehr häufig die Anregungen aus den Bezirken der jeweilige Auftrag für die Verwaltung, Problembereiche einer Betrachtung zu unterziehen und lokal geeignete Maßnahmen zur Verbesserung zu entwickeln. Eine Liste ist aufgrund der örtlich unterschiedlichen Problemlagen und örtlichen Lösungsansätzen nicht sachgerecht und wird daher auch nicht geführt. Zu Frage 3: Die Beurteilung der örtlichen Situation bei der Deutschen Bahn AG (DB) und der Kölner Verkehrs- Betriebe AG (KVB) erfolgt selbstständig. Bei städtisch erkannten problematischen Stadträumen wird bedarfsweise auch die DB und KVB in Findung von Lösungsansätzen hinzugezogen bzw. aus den Bezirken vorgetragene Anregungen weitergeleitet. Zu Frage 4: Die Schwerpunktsetzung des Einsatzes von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsdienstes erfolgt nach entsprechender Lage- und Situationseinschätzung und vorhandenen Ressourcen. Ent- sprechende Hinweise aus den Stadtbezirken, insbesondere der dort ansässigen kriminalpräventiven Räte, sowie von Bürgerinnen und Bürgern führen zur Überprüfung und ggf. Anpassung dieser Schwerpunktsetzungen als laufendes Geschäft der Verwaltung. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Mitteilung 2763/2017 „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ hingewiesen. Im Konzept „Zielbild 2020“ sind verschie- dene Teilprojekte zur Stärkung ordnungsbehördlicher Maßnahmen in den Stadtbezirken sowie zur deutlichen Erhöhung der sichtbaren Präsenz des Ordnungsdienstes in den Hotspots und den Stadt- bezirken beschrieben, die nun von der Verwaltung umgesetzt werden. Zu Frage 5: Die Umgestaltung von Stadträumen beinhaltet vielfältige Aspekte. Straßenräumliche Umgestaltung erfordert vorlaufende Planungsprozesse, die in und mit den jeweiligen Stadtbezirken initiiert und um- gesetzt werden. Auf diese Weise kann die jeweils passgerechte Lösung vor Ort entwickelt werden. Insofern aufgrund problematischer Situationen solche Situationen vor Ort entstehen und einer bauli- chen Umgestaltung bedürfen, so werden diese Anliegen zumeist auch aus den Bezirksvertretungen heraus artikuliert. Eine hierfür gesonderte Liste von Baumaßnahmen würde dem umfassenden An- spruch an Stadtplanung nicht gerecht.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0677/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.04.2018
- Erstellt
- 28.02.2018 13:17