AN/1007/2022
Erreichbarkeit der Kölner Ausländerbehörde und Kontaktdaten der Sachbearbeitung
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FachAK 5 - Anfrage zur Erreichbarkeit der Kölner Ausländerbehörde
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FachAK 5 04.05.2022 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 16.08.2022 Anfrage zur Erreichbarkeit der Kölner Ausländerbehörde und Kontaktdaten der Sach- bearbeitung Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, für Geflüchtete und Neuzugewanderte aller Nationalitäten ist die Kölner Ausländerbehörde (ABH) die zentrale Anlaufstelle, der die Zuständigkeit in Sachen Erteilung von Aufenthaltsge- nehmigungen und Fiktionsbescheinigungen obliegt. Der Besitz einer Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels ist oftmals die Vorausset- zung, um unter anderem Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erhalten und beim Bundes- amt für Migration und Flüchtlinge die Zulassungsunterlagen zur Teilnahme am Integrations- kurs zu übersenden. Darüber hinaus ist eine direkte Erreichbarkeit der Sachbearbeitungen der ABH von elemen- tarer Bedeutung, damit neu zugewanderte Kölner*innen sich eine Lebensgrundlage schaffen können auf der sie eine Zukunft aufbauen können. Bereits vor dem Ausbruch des Ukrainekrieges im Februar 2022 ist die allgemeine Situation von Menschen mit ungesichertem und vorübergehendem Aufenthalt in Köln sehr angespannt gewesen. Dies äußerte sich in wochenlangen Wartezeiten, bis ein Termin mit der Sachbear- beitung der ABH wahrgenommen und neue Aufenthaltstitel ausgestellt werden konnten. Dies hatte unter anderem die Konsequenz, dass anwaltliche Vertretungen der Menschen auf viel- fache Anfragen keine Rückmeldungen erhalten haben und Menschen dauerhaft in Unge- wissheit leben mussten. Durch den Ukrainekrieg und die Zuwanderung von über 4000 Menschen nach Köln hat die- ser Missstand eine deutliche Verschlechterung erfahren. Die Zahl der Menschen, die über Wochen hinweg auf Termine der ABH warten müssen ist immens gestiegen. Vor diesem Hintergrund beklagen Betroffene die Intransparenz der ABH in Bezug auf die zu- ständige Sachbearbeitung. Auf dem Internetauftritt der ABH der Stadt Köln ist lediglich eine allgemeine Kontaktadresse gelistet, die keinerlei Rückschlüsse auf die zuständige Sachbear- beitungen zulässt. In Kölner Nachbarkommunen haben die Ausländer- und Einbürgerungsbehörden hierbei eine andere Vorgehensweise. Beispiele: Die Städteregion Aachen veröffentlicht auf ihrer Homepage, nach den Anfangsbuchsta- ben des Nachnamens der Antragsteller*innen gelistet, zuständige Ansprechpartner*innen mit Telefonnummer und Mailadresse, an die man sich konkret wenden kann. https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/auslaenderamt-a-33/aufent- haltsangelegenheiten/ Die Stadt Leverkusen verfährt ähnlich, wie die Städteregion Aachen und veröffentlicht ge- listet nach Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Kund*nnen eine Telefonnummer der zuständigen Ansprechpartner*innen im Amt. https://www.leverkusen.de/vv/personen/personen/179010100000048133.php Der Oberbergische Kreis hat das gleiche Verfahren, wie die Stadt Leverkusen gewählt. https://www.obk.de/cms200/service/bis/dienstleistungen/99010001001000/index.shtml Die Stadt Bergheim veröffentlicht nach Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Antrag- steller*innen gelistet, den Namen der zuständigen Sachbearbeitung, dessen Telefonnum- mer und eine dazugehörige Mailadresse. https://www.bergheim.de/aufenthaltserlaubnis-niederlassungserlaubnis.aspx Die Bundesstadt Bonn veröffentlicht auf ihrer Homepage zu allen Mitarbeitenden samt Telefonnummer und Mailadressen. https://www.bonn.de/vv/produkte/Aufenthaltstitel.php Die Stadt Troisdorf veröffentlicht die Namen und Kontakte der Mitarbeitenden nach An- fangsbuchstaben der Nachnamen der Kund*innen sortiert. https://www.troisdorf.de/de/rathaus-service/flucht-und-migration/auslaenderamt/ In Köln wird lediglich die zentrale Telefonnummer des Bürgertelefons und die zentrale Mailadresse der Ausländerbehörde zur Verfügung gestellt: https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00083/index.html Die Transparenz in Bezug auf die zuständige Sachbearbeitung in den Ausländerbehörden ist für die betroffenen Menschen, die von diesen Behörden abhängig sind von besonderem Inte- resse, da sie hierdurch eine konkrete Ansprechperson kontaktieren können und die Hoffnung haben, dass ihre Anliegen effizienter und zielorientierter bearbeitet werden können. In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Nach welcher Systematik werden Anfragen, die auf der Homepage der ABH gelisteten Mailadresse eingehen, in der ABH bearbeitet? 2. Werden Mailanfragen nach Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Kund*innen den Sachbearbeitungen in der ABH zugeteilt? 3. Gibt es in der Kölner Stadtverwaltung Überlegungen dazu die Namen der Sachbearbei- ter*innen mit Telefonnummer und Mailadresse auf der Homepage der ABH zu veröffentli- chen? 4. Kann die Stadtverwaltung die Telefonnummer und Mailadresse der zuständigen Sachbe- arbeitungen in Verbindung mit der Angabe ihrer Sprachkompetenzen auf der Homepage veröffentlichen? Für den FachAK 5 Ahmet Edis (Sprecher des FachAK)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1007/2022
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 15.08.2022
- Erstellt
- 05.05.2022 18:11