Mandari Insight

AN/1007/2022

Erreichbarkeit der Kölner Ausländerbehörde und Kontaktdaten der Sachbearbeitung

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 15.08.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 20.09.2022, TOP 3.7

FachAK 5 - Anfrage zur Erreichbarkeit der Kölner Ausländerbehörde

· application/pdf

Ansehen

FachAK 5 - Anfrage zur Erreichbarkeit der Kölner Ausländerbehörde

5235 Zeichen

FachAK 5          04.05.2022 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 16.08.2022  
 
 
Anfrage zur Erreichbarkeit der Kölner Ausländerbehörde und Kontaktdaten der Sach-
bearbeitung  
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, 
 
für Geflüchtete und Neuzugewanderte aller Nationalitäten ist die Kölner Ausländerbehörde 
(ABH) die zentrale Anlaufstelle, der die Zuständigkeit in Sachen Erteilung von Aufenthaltsge-
nehmigungen und Fiktionsbescheinigungen obliegt. 
Der Besitz einer Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels ist oftmals die Vorausset-
zung, um unter anderem Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erhalten und beim Bundes-
amt für Migration und Flüchtlinge die Zulassungsunterlagen zur Teilnahme am Integrations-
kurs zu übersenden.  
Darüber hinaus ist eine direkte Erreichbarkeit der Sachbearbeitungen der ABH von elemen-
tarer Bedeutung, damit neu zugewanderte Kölner*innen sich eine Lebensgrundlage schaffen 
können auf der sie eine Zukunft aufbauen können. 
Bereits vor dem Ausbruch des Ukrainekrieges im Februar 2022 ist die allgemeine Situation 
von Menschen mit ungesichertem und vorübergehendem Aufenthalt in Köln sehr angespannt 
gewesen. Dies äußerte sich in wochenlangen Wartezeiten, bis ein Termin mit der Sachbear-
beitung der ABH wahrgenommen und neue Aufenthaltstitel ausgestellt werden konnten. Dies 
hatte unter anderem die Konsequenz, dass anwaltliche Vertretungen der Menschen auf viel-
fache Anfragen keine Rückmeldungen erhalten haben und Menschen dauerhaft in Unge-
wissheit leben mussten. 
Durch den Ukrainekrieg und die Zuwanderung von über 4000 Menschen nach Köln hat die-
ser Missstand eine deutliche Verschlechterung erfahren. Die Zahl der Menschen, die über 
Wochen hinweg auf Termine der ABH warten müssen ist immens gestiegen. 
Vor diesem Hintergrund beklagen Betroffene die Intransparenz der ABH in Bezug auf die zu-
ständige Sachbearbeitung. Auf dem Internetauftritt der ABH der Stadt Köln ist lediglich eine 
allgemeine Kontaktadresse gelistet, die keinerlei Rückschlüsse auf die zuständige Sachbear-
beitungen zulässt.  
In Kölner Nachbarkommunen haben die Ausländer- und Einbürgerungsbehörden hierbei eine 
andere Vorgehensweise.

Beispiele: 
 Die Städteregion Aachen veröffentlicht auf ihrer Homepage, nach den Anfangsbuchsta-
ben des Nachnamens der Antragsteller*innen gelistet, zuständige Ansprechpartner*innen 
mit Telefonnummer und Mailadresse, an die man sich konkret wenden kann. 
https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/auslaenderamt-a-33/aufent-
haltsangelegenheiten/  
 Die Stadt Leverkusen verfährt ähnlich, wie die Städteregion Aachen und veröffentlicht ge-
listet nach Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Kund*nnen eine Telefonnummer der 
zuständigen Ansprechpartner*innen im Amt. 
https://www.leverkusen.de/vv/personen/personen/179010100000048133.php  
 Der Oberbergische Kreis hat das gleiche Verfahren, wie die Stadt Leverkusen gewählt. 
https://www.obk.de/cms200/service/bis/dienstleistungen/99010001001000/index.shtml 
 Die Stadt Bergheim veröffentlicht nach Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Antrag-
steller*innen gelistet, den Namen der zuständigen Sachbearbeitung, dessen Telefonnum-
mer und eine dazugehörige Mailadresse. 
https://www.bergheim.de/aufenthaltserlaubnis-niederlassungserlaubnis.aspx  
 Die Bundesstadt Bonn veröffentlicht auf ihrer Homepage zu allen Mitarbeitenden samt 
Telefonnummer und Mailadressen. 
https://www.bonn.de/vv/produkte/Aufenthaltstitel.php  
 Die Stadt Troisdorf veröffentlicht die Namen und Kontakte der Mitarbeitenden nach An-
fangsbuchstaben der Nachnamen der Kund*innen sortiert.  
https://www.troisdorf.de/de/rathaus-service/flucht-und-migration/auslaenderamt/  
In Köln wird lediglich die zentrale Telefonnummer des Bürgertelefons und die zentrale 
Mailadresse der Ausländerbehörde zur Verfügung gestellt: 
https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00083/index.html  
 
Die Transparenz in Bezug auf die zuständige Sachbearbeitung in den Ausländerbehörden ist 
für die betroffenen Menschen, die von diesen Behörden abhängig sind von besonderem Inte-
resse, da sie hierdurch eine konkrete Ansprechperson kontaktieren können und die Hoffnung 
haben, dass ihre Anliegen effizienter und zielorientierter bearbeitet werden können. 
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 
1. Nach welcher Systematik werden Anfragen, die auf der Homepage der ABH gelisteten 
Mailadresse eingehen, in der ABH bearbeitet? 
2. Werden Mailanfragen nach Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Kund*innen den 
Sachbearbeitungen in der ABH zugeteilt?  
3. Gibt es in der Kölner Stadtverwaltung Überlegungen dazu die Namen der Sachbearbei-
ter*innen mit Telefonnummer und Mailadresse auf der Homepage der ABH zu veröffentli-
chen? 
4. Kann die Stadtverwaltung die Telefonnummer und Mailadresse der zuständigen Sachbe-
arbeitungen in Verbindung mit der Angabe ihrer Sprachkompetenzen auf der Homepage 
veröffentlichen? 
 
Für den FachAK 5 
Ahmet Edis (Sprecher des FachAK)

Beratungsverlauf (1)

20.09.2022 Integrationsrat
TOP 3.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1007/2022
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
15.08.2022
Erstellt
05.05.2022 18:11