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Ehrenamtskarte und Jugendleitercard (JuLeiCa)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2812/2018 vom 03.09.2018

Stand: Am 13.09.2018 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB/1 Vorlagen-Nummer 03.09.2018 2812/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 13.09.2018 Ehrenamtskarte und Jugendleitercard (JuLeiCa) In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 12.06.2018 fragt Herr Klausing, ob er es richtig ver- standen habe, dass die städtischen Unternehmen Kölner Verkehrsbetriebe, KölnBäder und die städti- schen Museen es ablehnen, den Inhaberinnen und Inhabern der JuLeiCa die gleichen Vergünstigun- gen wie den Inhaberinnen und Inhabern der Ehrenamtskarte zu gewähren. Weiter erkundigt er sich nach einer Stelle, bei der sich JuLeiCa Inhaberinnen und Inhaber über die Vorteile informieren kön- nen. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Vor Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Köln vereinbarte die Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung des Bürgerschaftlichen Engagements (FABE) im Büro der Oberbürgermeisterin diverse Vergünstigungen mit verschiedenen Partnerinnen und Partnern, die mit dem Tag der Einführung, am 01.07.2017, für Ehrenamtskarteninhaberinnen und Ehrenamtskarteninhaber angeboten werden konn- ten. Die Beratungen in der Politik ergaben unter anderem, dass FABE gleichzeitig mit den Anfragen für Vergünstigungen für Ehrenamtskarteninhaberinnen und Ehrenamtskarteninhaber auch Vergünstigun- gen für die Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleitercard generiert. Bereits vorhandene Vergünsti- gungspartnerinnen und Vergünstigungspartner wurden darum nachträglich schriftlich angefragt, deren Angebot auf die JuLeiCa auszuweiten. Zur Vereinfachung des Prozesses wurde ein möglicher Ver- trag der Anfrage bereits beigefügt. Verschiedene Vergünstigungspartnerinnen und –Partner (jedoch nicht alle) weiteten ihr Angebot da- raufhin auf die JuLeiCa-Inhaberinnen und -Inhaber aus. Diese sind auf der Homepage der Landesju- gendringe bzw. des Bundesjugendrings (www. Juleica.de) unter dem Stichwort Vergünstigungen er- sichtlich. JuLeiCa-Inhaberinnen und JuLeiCa-Inhaber aus Köln haben die Möglichkeit, die Ehrenamtskarte NRW in Köln unter vereinfachten Bedingungen zu erhalten - die Voraussetzung, mindestens fünf Stunden pro Woche ehrenamtlich aktiv zu sein, entfällt. Kölner JuLeiCa-Inhaberinnen und -Inhaber kommen hierdurch in den Genuss, alle Vergünstigungen der Ehrenamtskarte NRW-weit in Anspruch zu nehmen. Allgemeine Informationen zur Jugendleitercard erhalten deren Inhaberinnen und Inhaber im Amt für Kinder Jugend und Familie bei den Abteilungen Jugendarbeit, Jugendschutz, Familienbildung (512-2) oder Jugendpflege (512-5). Anregungen für mögliche, attraktive Vergünstigungen nimmt die Kommu- nalstelle FABE entgegen, die regelmäßig neue, potentielle Vergünstigungsgeber anfragt. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 13.09.2018

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 7.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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