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V/0362/2020

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Vorlagen 21.04.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 16.06.2020, TOP 6.25

D-0031-2020

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Ansehen

D-0031-2020-Anlage4

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

D-0031-2020-Anlage1

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D-0031-2020-Anlage5

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Ansehen

D-0031-2020

7979 Zeichen

Dringlichkeitsentscheidung D/0031/2020 
 
 
 
 
Betreff: 
 
Gymnasium Paulinum, Am Stadtgraben 30 
Energetische Ertüchtigung der Turnhalle 
- Baubeschluss - 
 
 
Beschluss: 
 
I. Sachentscheidung 
 
1. Die Baumaßnahme zur energetischen Ertüchtigung der Turnhalle wird nach den Plänen des 
Architekturbüros Ubbenhorst vom 18.02.2020 ausgeführt (Anlage 1.1 – 4). 
  
2. Die Checkliste nachhaltiges Bauen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2). 
 
3. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit  Behinderungen werden zur 
Kenntnis genommen. 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im Juli 2020 begonnen wird und die Fertigstellung 
voraussichtlich im Oktober 2020 erfolgt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung nach DIN 
276 vom 18.02.2020 in Höhe von 805.000  Euro, als auch Folgekosten in Höhe von 37.840  Euro entste-
hen (Anlage 3 und Anlage 4). 
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:  
 
 
Teilfinanzplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Haushalts-
ansätze 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Investitionsmaß- 
nahme 
4230 Energetische Sanierungen 
an städtischen Gebäuden 
   
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Heyen 
Telefon: 492-2491 
Heyen@stadt-muenster.de

- 2 - 
 
Auszahlungen    2020 
2021 
2022 
2023 
805.000 3.500.000 
3.500.000 
3.500.000 
3.500.000 
Summe aller Auszahlungen  805.000 14.000.000 
 
 
Teilergebnisplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2021 ff. 9.660 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2021 ff. 16.100 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirt-
schaft 
   
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 
2021 ff. 12.080 Folgeaufwand 
Summe aller Aufwendungen  37.840  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Produkt-
gruppe veranschlagt. 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
Begründung 
 
Im Zuge der Beratung des Entwurfs des Haushaltsplanes wurde vom Rat am 11.12.2019 mehrheitlich 
beschlossen, für die Jahre 2020 bis 2023 jährlich zusätzlich 3,5 Mio. € für energetische Sanierungen städ-
tischer Gebäude zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung der Baumaßnahme "Erneuerung der Fenster-
fassade in der Turnhalle (Aa Seite)" erfolgt über die entsprechende Produktgruppe 0111, Maßnahmenzif-
fer 4230. 
 
Bisherige Beschlüsse 
 
Die BV Mitte hat in der Sitzung am 09.10.2018 mit der Vorlage V/0716/2018 die Erneuerung der Fenster-
fassade der Turnhalle zur Aa im Rahmen der Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis genommen. 
 
Im AUKB wurde mit der Vorlage V/0440/2019 vom 14.05.2019 entschieden, das Arc hitekturbüro Ubben-
horst mit den Architektenleistungen nach HOAI §35 mit den Leistungsphasen 1- 9 für die Erneuerung der 
Fensterfassade der Turnhalle zur Aa zu beauftragen. 
 
Zu 1.:  Planung 
 
Die Bestandsfassade der Westseite aus Aluminiumblech-  und Fensterelementen ist stark verwittert und 
abgängig. Somit muss diese komplett erneuert werden. Die lastabtragende Konstruktion aus Stahlstützen 
und Stahlträgern kann verbleiben. Die Stahlträgerköpfe wurden bereits vor einigen Jahren saniert. 
 
In enger Abstimmung mi t der Denkmalbehörde soll die Erneuerung der Fassade gemäß der Altstadtsat-
zung in Anlehnung an den Bestand erfolgen. Der vorhandene Industriecharakter aus Stahl, Aluminium-
blech und Glas soll bestehen bleiben.

- 3 - 
 
Die tragenden Stahlstützen geben ein Raster von 12 vertikalen Feldern vor. Die Brüstungs - und Attikabe-
reiche werden jeweils wieder mit Aluminiumdämmplatten in horizontaler Verlegung verkleidet. Der mittlere 
Glasbereich erhält die gleiche Höhe wie im Bestand vorgegeben. Dies gibt die Gestaltung des Innen-
raums vor. Jedes vertikale Feld wird in 5 horizontale Fensterfelder unterteilt, wobei das obere Fenster in 
jedem Fassadenfeld zum Öffnen ist. 
Da das Haupttragwerk der Stahlstützen und die Fenstergröße bestehen bleibt, kann die vorgesetzte Git-
terrostkonstruktion als Blend- /Sonnenschutz (System/ Hersteller "Mero") aufgearbeitet werden und nach 
der Fassadensanierung wieder montiert werden. Lediglich die statisch relevanten, korrodierten Knoten-
punkte des Stahlstabwerkes, sowie sämtliche Kopfplatten zur Montage an das Mauerwerk müssen erneu-
ert werden.  
 
Als weitere Bestandteile der energetischen Sanierung werden die bislang noch unsanierten aus der Er-
richtungszeit stammenden Bauteile (Oberlichter und Türelemente, Innenwandverkleidung) energetisch 
ertüchtigt und um eine großflächige Kellerdeckendämmung unterhalb der Sporthalle ergänzt. Das Flach-
dach wurde bereits vor 2 Jahren saniert, ebenso die Umkleiden und Sanitäranlagen.  
 
Zu 2.:  Checkliste nachhaltiges Bauen 
 
Die beiliegende Checkliste gibt Auskunft über die energetischen Standards und baubiologischen Kriterien. 
Im Rahmen dieser Sanierungsarbeiten werden neben der Westfassade auch die Oberlichter  der Ostfas-
sade  energetisch ertüchtigt. Weiterhin ist geplant auch den Sporthallenboden unterseitig und die Stir n-
wände innenseitig zu dämmen.  
 
Derzeit wird parallel zum aktuellen Planungsprozess eine Energiebilanzberechnung nach PHPP erstellt. 
Der Zielwert von 70 KWh/m2a gemäß Gebäudeleitlinien wird angestrebt. Über die Ergebnisse wird im 
AUKB mündlich berichtet. 
 
Zur Reduzierung der Innentemperatur im Sommer ist  eine Sonnenschutzverglasung mit einem G -Wert 
von <= 40 % geplant. Die vorhandenen Gitterroste der Bestandsfassade sollen zudem aufgearbeitet und 
wieder montiert werden. Somit wird der sommerliche Wärmeschutz gewährleistet. 
 
Die Turnhalle verfügt über eine ausreichend dimensionierte Lüftungsanlage. In der neuen Fassade sind 
Fenster zum Öffnen geplant. Somit kann zusammen mit den zu öffnenden Fenstern der gegenüberliegen-
den Bestandsfassade eine zusätzliche Querlüftung erzielt werden. 
 
Zu 3.:  Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
 
Bei der Sanierungsmaßnahme handelt es sich ausschließlich um eine Instandhaltungsmaßnahme. 
Die Erschließung der Turnhalle bleibt unverändert. 
 
Zu 4.:  Weiteres Vorgehen 
 
Nach Zustimmung des Baubeschlusses werden Ausführungs - und Detailpläne erarbeitet und die Aus-
schreibungen erstellt. Baubeginn soll Mitte Juli sein, damit die Hauptbauarbeiten in den Sommerferien 
stattfinden. Dies ist mit der Schule und dem Amt fü r Schule und Weiterbildung abgestimmt. Nach den 
Sommerferien soll die Halle wieder in Betrieb genommen werden. 
 
Zu II:   Finanzielle Auswirkungen 
 
Die Erneuerung der Fensterfassade an der Turnhalle war schon als geplante Instandsetzungsmaßnahme 
in 2019 vor gesehen. Aufgrund der nunmehr umfassenderen Sanierung soll die Maßnahme aus dem 
Budget der energetischen Sanierung an städtischen Gebäuden finanziert werden.    
 
Anlass für die Dringlichkeit: 
 
Die Sitzungen der Ausschüsse ab dem 17.03.2020 und des Rates am  25.03.2020 sind aufgrund der 
Coronavirus-Pandemie abgesagt worden. Der Rat und seine Ausschüsse können zurzeit wegen des an-
haltenden erforderlichen Infektionsschutzes nicht rechtzeitig einberufen werden. Dass hiervon ausgegan-
gen werden kann, hatte die Bez irksregierung Münster in einem Erlass vom 16.03.2020 mitgeteilt. Daher

- 4 - 
 
soll stattdessen eine Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW getroffen werden (s. auch ergänzen-
de Hinweise des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Lande s NRW vom 
21.03.2020). 
 
 
Münster, den 27.03.2020 
 
 
 
 
Markus Lewe Frank Baumann  
Oberbürgermeister  Vorsitzender Ausschuss für Umweltschutz, 
Klimaschutz und Bauwesen 
 
Anlagen: 
Anlage 1.1-4 Planungsunterlagen (Lageplan, Grundriss, Ansicht, Schnitt) 
Anlage 2 Checkliste "nachhaltiges Bauen"  
Anlage 3 Kostenschätzung 
Anlage 4 Folgekostenberechnung

D-0031-2020-Anlage4

290 Zeichen

19.39

17.99

ENTWURF

Sanierung dor weichen

18.02.2020 Er 48143 Münster
F

Austausch der
Oberlichter

immung der Kellerd:

fr
R
a
8
=
=}
©
O4

[72
Q
|

zu bearbeitende

Fassade

STADT ||| MÜNSTER

Amt für Immobilien-
management

Turnhallenfassade am Gymnasium
Paulinum

‚Am Stadtgraben 30

Beschlussvorlage

759 Zeichen

V/0362/2020 
V/0362/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung 
Gymnasium Paulinum, Am Stadtgraben 30 / Energetische Ertüchtigung der Turnhalle  
Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Dringlichkeitsentscheidung D/0031/2020 wird gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW genehmigt.  
 
 
Begründung: 
 
Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen.  
 
 
I.V.  
gez. 
Matthias Peck  
Stadtrat  
 
Anlagen: 
Dringlichkeitsentscheidung 
 
 
 
  
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
13.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Heyen 
Telefon: 492-2491 
Heyen@stadt-muenster.de

D-0031-2020-Anlage1

243 Zeichen

Austausch der
Oberlichter

\
\

zu bearbeitende
Fassade

Gymnasium Paulinum

Sanierung der westlichen
Turnhallenfassade am Gymnasium
Paulinum

Lageplan Amt für Immobilien-
ae are " Am Stadtgraben 30 management

18.02.2020 48143 Münster
zuern .

D-0031-2020-Anlage3

274 Zeichen

36.74

esse

Bin

Anlage 1.3

onen 24 rnunuorg

18.02.2020

7 gs ar 7
+ 696
>
on 0227 ei PM ar ENTWURF Sanierung der westlichen
Turnhallenfassade am Gymnasium
Bee Paulinum
-) Ansicht Westen

Am Stadtgraben 30

48143 Münster

Amt für Immobilien-
management

STADT ||| MÜNSTER

D-0031-2020-Anlage7

1740 Zeichen

Folgelastenberechnung (Emitlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) ee:
? Amt:

A [Investitionsmaßnahme

Produktgruppe:
Investitionsmaßnahme:
Jahr der Fertigstellung:

Nutzungsdauer Hochbau: 50 Jahre

B [Kapitalbedarf/ Finanzierung

1. Zuschüsse und Zuweisungen
12. Beiträge

13. Eigenanteil Stadt Münster
Gesamt-Kapitalbedarf ‚805.000,00
Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme

‚Grund und Boden

Baukosten

Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
Fahrzeug (e)

ee

Gesamtkosten

‚Einmalig im Fortlaufend
D |Eolgeaufwendungen pro Jahr ‚Haushaltsjahr:

Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan

|Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan

1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen

2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens

3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens \
14. Haltung von Fahrzeugen

15. _ Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen ” Re 0|

Zwischensumme 2020| 8.00.00]
‚Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan i |
6. Bilanzielle Abschreibungen TTS 16.100,00

Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan

7. Mieten und Pachten

‚8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
‚Zwischensumme

Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan

9. Eremdkapitalzinsen

NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0%) 12.080 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 24.150 € pa.

= Schuldendienst 36.230 € p.a. | |

‚Summe Folgeaufwendungen

|Eolgeerträge pro Jahr
1. Zuweisungen und Zuschüsse für Ifd. Zwecke
12. Auflösung Sonderposten

3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten

5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge

HH |Folgelasten (D-E-F+
insgesamt

in % der Gesamtkosten

einvestitionen

‚0,00
0,00
0,00)
0,00)
25,53)

42,55

0,00
0,00

Anlage 4
'V/0089/2020

D-0031-2020-Anlage2

357 Zeichen

Anlage 1.2

3-3
=
—

a

FB

235
[:]

344

zAs

25
[6]

Far
IH:ca 850m
UK-Träger. ca 7.00m

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zu bearbeitende

275
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Sanierung der westlichen .
Turnhallenfassade am Gymnasium STADT I) M U NSTER
Paulinum

Amt für Immobilien-
‚Am Stadtgraben 30 management
48143 Münster

D-0031-2020-Anlage6

1084 Zeichen

Anlage 3

ARCHITEKTURBÜRO
UBBENHORST

SANIERUNG NEUBAU DENKMALPFLEGE

Kostenschätzung nach DIN 276

Projekt: P-10441 Fenster- und Fassadensanierung Sporthalle des Gymnasiums Paulinum
Am Stadtgraben 30, 48143 Münster

Bauherr: STADT MÜNSTER
AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT
Hochbautechnisches Gebäudemanagement
Albersloher Weg 33, 48143 Münster

Entwurfs- Ubbenhorst & Partner Architeken PartGmbB
verfasser: Alter Fischmarkt 1, 48143 Münster

1. Zusammenstellung - Kostengliederung 1. Ebene

[Erz NEE ET SE a eK östen gruppen re a EREREISTTMITTERERE|
a a LT EEE EEE
BEE BL 11771 EEE BEER 1
Bauwerk - Baukonstruktionen
| 400 | Bauwerk - Technische Anlagen
500 | Außenanlagen ee
| 600 | Ausstattung und Kunstwerke Ber

700 Baunebenkosten
| _ | __Summe netto
0], für Unvorgesehenes (ca. 10%) und zur Rundung:

676.470,59€
19% MwST 128.529,41€
Gesamt brutto 805.000,00€

aufgestellt

Münster, den 18, 020
im Auftrag Le
Andreas Fränzer

M.A.(Arch.)

Alter Fischmarkt 1 | 48143 Münster | Tel. 0251 39940-4 | Fax -60
Blatt 1 voni1 kontakt@ubbenhorst-architekten.de | www.ubbenhorst-architekten.de

D-0031-2020-Anlage5

2357 Zeichen

STADE || MÜNSTER

Amt für Immobilien-
management

Anlage 2 zur Vorlage V/0089/2020
„Checkliste nachhaltiges Bauen“
rgeti tanda

1. Art des Bauvorhabens
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre
[] Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre
X] grundlegende Gebäudesanierung

Bi Wärmeschutz
Jahres-Heizwärmebedaf bezogen auf Bruttogrundfläce (BGF) gem.
Rechenverfahren Passivhausinstitut Darmstatt in der aktuellen Fassung

Anforderung: 70 kWh /( m?)
Berechnet: 70 kWh /( m?)
Erläuterung: Die Berechnung wurde an das Büro Roxeler Ingenieurgesellschaft
vergeben und wird dort derzeit erarbeitet. Der Zielwert von 70 kWh/m?a gem.
Gebäudeleitlinien wird angestrebt.

Wärmetibertragende Bauteile: Im Zuge der Erarbeitung des Zielwertes werden die
U-Werte differenzierter ermittelt. Im Bereich der Außenwände kann nur mit einer
Innendämmung gearbeitet werden.

Fassade

M U-Wert: Wim? K

% U-Wert: Wim? K

Dach

(saniert in 2017) U-Wert: 0,19 W/m? K

Fenster
Gesamt U,-Wert: Wim? K
Glas: Us-Wert: Wim? K
Rahmen: Ur-Wert: Wim? K

Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7)

[I] n50 =< 1,07 [J n50 =< 0,6*

3. Wärmeerzeugung
mit

GUD-Fernwärme [] KWK-Nahwärme [] Gas U] Öl [I] Geothermie
Ü] alternative Verfahren DD Anschluss an bestehende Anlage

FB23-04_04-11_Checkliste-Nachhaltigkeit.dot//05.11.201 8/Änd.06 Seite 1 von 2

BRAD || MÜNSTER

‚Amt für Immobllien-
management

4. aktive Solarenergienutzung
zur

® Warmwassererzeugung

Zi Beheizung

[1 Stromerzeugung

Die Anforderungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im
Wärmebereich in der Fassung 2011 werden über die vorbeschriebenen Kriterien
erfüllt.

5. sommerlicher Wärmeschutz
& feststehender Sonnenschutz
D Lamellen, Rollläden oder Markisen
& Sonnenschutzverglasung

Erläuterung:

Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien
Y; Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierte Baustoffe
PVC
m Tropenholz
Begründung für Einsatz:
2. Raumlufthygiene, Luftschadstoffe
U _ Zielwert TVOC < 1000 ug/m®
[1] _ Zielwert TVOC < 500 ug/m®
[1]  Zielwert Formaldehyd < 60 ug/m?
Mi] Stichprobe zur Überprüfung vorgesehen

3 sonstige: (z.B. Regenwassernutzung, Recyclingbaustoffe etc.)

aufgestellt:  Roxeler Ingenieurgesellschaft mbH geprüft:

JAmun 0908.20

Amt für Immobilienmanagement

. 2167 '
FB23-04_04-11_Checkliste-Nachhaltigkeit.dot/05.11.204 End Übe2 LaneR Seite 2 von 2
33

Beratungsverlauf (1)

16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Am Stadtgraben 30
  • Alter Fischmarkt 1
  • Albersloher Weg 33

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0362/2020
Typ
Vorlagen
Datum
21.04.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37