V/0362/2020
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
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D-0031-2020
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Dringlichkeitsentscheidung D/0031/2020 Betreff: Gymnasium Paulinum, Am Stadtgraben 30 Energetische Ertüchtigung der Turnhalle - Baubeschluss - Beschluss: I. Sachentscheidung 1. Die Baumaßnahme zur energetischen Ertüchtigung der Turnhalle wird nach den Plänen des Architekturbüros Ubbenhorst vom 18.02.2020 ausgeführt (Anlage 1.1 – 4). 2. Die Checkliste nachhaltiges Bauen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2). 3. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden zur Kenntnis genommen. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im Juli 2020 begonnen wird und die Fertigstellung voraussichtlich im Oktober 2020 erfolgt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung nach DIN 276 vom 18.02.2020 in Höhe von 805.000 Euro, als auch Folgekosten in Höhe von 37.840 Euro entste- hen (Anlage 3 und Anlage 4). Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Haushalts- ansätze Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Investitionsmaß- nahme 4230 Energetische Sanierungen an städtischen Gebäuden Amt für Immobilienmanagement Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Heyen Telefon: 492-2491 Heyen@stadt-muenster.de - 2 - Auszahlungen 2020 2021 2022 2023 805.000 3.500.000 3.500.000 3.500.000 3.500.000 Summe aller Auszahlungen 805.000 14.000.000 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2021 ff. 9.660 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2021 ff. 16.100 Folgeaufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirt- schaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 2021 ff. 12.080 Folgeaufwand Summe aller Aufwendungen 37.840 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Produkt- gruppe veranschlagt. Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. Begründung Im Zuge der Beratung des Entwurfs des Haushaltsplanes wurde vom Rat am 11.12.2019 mehrheitlich beschlossen, für die Jahre 2020 bis 2023 jährlich zusätzlich 3,5 Mio. € für energetische Sanierungen städ- tischer Gebäude zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung der Baumaßnahme "Erneuerung der Fenster- fassade in der Turnhalle (Aa Seite)" erfolgt über die entsprechende Produktgruppe 0111, Maßnahmenzif- fer 4230. Bisherige Beschlüsse Die BV Mitte hat in der Sitzung am 09.10.2018 mit der Vorlage V/0716/2018 die Erneuerung der Fenster- fassade der Turnhalle zur Aa im Rahmen der Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis genommen. Im AUKB wurde mit der Vorlage V/0440/2019 vom 14.05.2019 entschieden, das Arc hitekturbüro Ubben- horst mit den Architektenleistungen nach HOAI §35 mit den Leistungsphasen 1- 9 für die Erneuerung der Fensterfassade der Turnhalle zur Aa zu beauftragen. Zu 1.: Planung Die Bestandsfassade der Westseite aus Aluminiumblech- und Fensterelementen ist stark verwittert und abgängig. Somit muss diese komplett erneuert werden. Die lastabtragende Konstruktion aus Stahlstützen und Stahlträgern kann verbleiben. Die Stahlträgerköpfe wurden bereits vor einigen Jahren saniert. In enger Abstimmung mi t der Denkmalbehörde soll die Erneuerung der Fassade gemäß der Altstadtsat- zung in Anlehnung an den Bestand erfolgen. Der vorhandene Industriecharakter aus Stahl, Aluminium- blech und Glas soll bestehen bleiben. - 3 - Die tragenden Stahlstützen geben ein Raster von 12 vertikalen Feldern vor. Die Brüstungs - und Attikabe- reiche werden jeweils wieder mit Aluminiumdämmplatten in horizontaler Verlegung verkleidet. Der mittlere Glasbereich erhält die gleiche Höhe wie im Bestand vorgegeben. Dies gibt die Gestaltung des Innen- raums vor. Jedes vertikale Feld wird in 5 horizontale Fensterfelder unterteilt, wobei das obere Fenster in jedem Fassadenfeld zum Öffnen ist. Da das Haupttragwerk der Stahlstützen und die Fenstergröße bestehen bleibt, kann die vorgesetzte Git- terrostkonstruktion als Blend- /Sonnenschutz (System/ Hersteller "Mero") aufgearbeitet werden und nach der Fassadensanierung wieder montiert werden. Lediglich die statisch relevanten, korrodierten Knoten- punkte des Stahlstabwerkes, sowie sämtliche Kopfplatten zur Montage an das Mauerwerk müssen erneu- ert werden. Als weitere Bestandteile der energetischen Sanierung werden die bislang noch unsanierten aus der Er- richtungszeit stammenden Bauteile (Oberlichter und Türelemente, Innenwandverkleidung) energetisch ertüchtigt und um eine großflächige Kellerdeckendämmung unterhalb der Sporthalle ergänzt. Das Flach- dach wurde bereits vor 2 Jahren saniert, ebenso die Umkleiden und Sanitäranlagen. Zu 2.: Checkliste nachhaltiges Bauen Die beiliegende Checkliste gibt Auskunft über die energetischen Standards und baubiologischen Kriterien. Im Rahmen dieser Sanierungsarbeiten werden neben der Westfassade auch die Oberlichter der Ostfas- sade energetisch ertüchtigt. Weiterhin ist geplant auch den Sporthallenboden unterseitig und die Stir n- wände innenseitig zu dämmen. Derzeit wird parallel zum aktuellen Planungsprozess eine Energiebilanzberechnung nach PHPP erstellt. Der Zielwert von 70 KWh/m2a gemäß Gebäudeleitlinien wird angestrebt. Über die Ergebnisse wird im AUKB mündlich berichtet. Zur Reduzierung der Innentemperatur im Sommer ist eine Sonnenschutzverglasung mit einem G -Wert von <= 40 % geplant. Die vorhandenen Gitterroste der Bestandsfassade sollen zudem aufgearbeitet und wieder montiert werden. Somit wird der sommerliche Wärmeschutz gewährleistet. Die Turnhalle verfügt über eine ausreichend dimensionierte Lüftungsanlage. In der neuen Fassade sind Fenster zum Öffnen geplant. Somit kann zusammen mit den zu öffnenden Fenstern der gegenüberliegen- den Bestandsfassade eine zusätzliche Querlüftung erzielt werden. Zu 3.: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen Bei der Sanierungsmaßnahme handelt es sich ausschließlich um eine Instandhaltungsmaßnahme. Die Erschließung der Turnhalle bleibt unverändert. Zu 4.: Weiteres Vorgehen Nach Zustimmung des Baubeschlusses werden Ausführungs - und Detailpläne erarbeitet und die Aus- schreibungen erstellt. Baubeginn soll Mitte Juli sein, damit die Hauptbauarbeiten in den Sommerferien stattfinden. Dies ist mit der Schule und dem Amt fü r Schule und Weiterbildung abgestimmt. Nach den Sommerferien soll die Halle wieder in Betrieb genommen werden. Zu II: Finanzielle Auswirkungen Die Erneuerung der Fensterfassade an der Turnhalle war schon als geplante Instandsetzungsmaßnahme in 2019 vor gesehen. Aufgrund der nunmehr umfassenderen Sanierung soll die Maßnahme aus dem Budget der energetischen Sanierung an städtischen Gebäuden finanziert werden. Anlass für die Dringlichkeit: Die Sitzungen der Ausschüsse ab dem 17.03.2020 und des Rates am 25.03.2020 sind aufgrund der Coronavirus-Pandemie abgesagt worden. Der Rat und seine Ausschüsse können zurzeit wegen des an- haltenden erforderlichen Infektionsschutzes nicht rechtzeitig einberufen werden. Dass hiervon ausgegan- gen werden kann, hatte die Bez irksregierung Münster in einem Erlass vom 16.03.2020 mitgeteilt. Daher - 4 - soll stattdessen eine Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW getroffen werden (s. auch ergänzen- de Hinweise des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Lande s NRW vom 21.03.2020). Münster, den 27.03.2020 Markus Lewe Frank Baumann Oberbürgermeister Vorsitzender Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Anlagen: Anlage 1.1-4 Planungsunterlagen (Lageplan, Grundriss, Ansicht, Schnitt) Anlage 2 Checkliste "nachhaltiges Bauen" Anlage 3 Kostenschätzung Anlage 4 Folgekostenberechnung
D-0031-2020-Anlage4
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19.39 17.99 ENTWURF Sanierung dor weichen 18.02.2020 Er 48143 Münster F Austausch der Oberlichter immung der Kellerd: fr R a 8 = =} © O4 [72 Q | zu bearbeitende Fassade STADT ||| MÜNSTER Amt für Immobilien- management Turnhallenfassade am Gymnasium Paulinum ‚Am Stadtgraben 30
Beschlussvorlage
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V/0362/2020 V/0362/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Gymnasium Paulinum, Am Stadtgraben 30 / Energetische Ertüchtigung der Turnhalle Baubeschluss Beratungsfolge 16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Dringlichkeitsentscheidung D/0031/2020 wird gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW genehmigt. Begründung: Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen. I.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Dringlichkeitsentscheidung Amt für Immobilienmanagement 13.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Heyen Telefon: 492-2491 Heyen@stadt-muenster.de
D-0031-2020-Anlage1
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Austausch der Oberlichter \ \ zu bearbeitende Fassade Gymnasium Paulinum Sanierung der westlichen Turnhallenfassade am Gymnasium Paulinum Lageplan Amt für Immobilien- ae are " Am Stadtgraben 30 management 18.02.2020 48143 Münster zuern .
D-0031-2020-Anlage3
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36.74 esse Bin Anlage 1.3 onen 24 rnunuorg 18.02.2020 7 gs ar 7 + 696 > on 0227 ei PM ar ENTWURF Sanierung der westlichen Turnhallenfassade am Gymnasium Bee Paulinum -) Ansicht Westen Am Stadtgraben 30 48143 Münster Amt für Immobilien- management STADT ||| MÜNSTER
D-0031-2020-Anlage7
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Folgelastenberechnung (Emitlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) ee: ? Amt: A [Investitionsmaßnahme Produktgruppe: Investitionsmaßnahme: Jahr der Fertigstellung: Nutzungsdauer Hochbau: 50 Jahre B [Kapitalbedarf/ Finanzierung 1. Zuschüsse und Zuweisungen 12. Beiträge 13. Eigenanteil Stadt Münster Gesamt-Kapitalbedarf ‚805.000,00 Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme ‚Grund und Boden Baukosten Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) Fahrzeug (e) ee Gesamtkosten ‚Einmalig im Fortlaufend D |Eolgeaufwendungen pro Jahr ‚Haushaltsjahr: Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan |Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens \ 14. Haltung von Fahrzeugen 15. _ Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen ” Re 0| Zwischensumme 2020| 8.00.00] ‚Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan i | 6. Bilanzielle Abschreibungen TTS 16.100,00 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten ‚8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen ‚Zwischensumme Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Eremdkapitalzinsen NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0%) 12.080 € p.a. + Tilgung (3 %) 24.150 € pa. = Schuldendienst 36.230 € p.a. | | ‚Summe Folgeaufwendungen |Eolgeerträge pro Jahr 1. Zuweisungen und Zuschüsse für Ifd. Zwecke 12. Auflösung Sonderposten 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge HH |Folgelasten (D-E-F+ insgesamt in % der Gesamtkosten einvestitionen ‚0,00 0,00 0,00) 0,00) 25,53) 42,55 0,00 0,00 Anlage 4 'V/0089/2020
D-0031-2020-Anlage2
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Anlage 1.2 3-3 = — a FB 235 [:] 344 zAs 25 [6] Far IH:ca 850m UK-Träger. ca 7.00m Ba a zu bearbeitende 275 [5 nn m m m m m m m mm ME HE EHE ME A A m m m m m Tunkale ow. Yan # _ 15 (©) + 4 Ar Sanierung der westlichen . Turnhallenfassade am Gymnasium STADT I) M U NSTER Paulinum Amt für Immobilien- ‚Am Stadtgraben 30 management 48143 Münster
D-0031-2020-Anlage6
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Anlage 3 ARCHITEKTURBÜRO UBBENHORST SANIERUNG NEUBAU DENKMALPFLEGE Kostenschätzung nach DIN 276 Projekt: P-10441 Fenster- und Fassadensanierung Sporthalle des Gymnasiums Paulinum Am Stadtgraben 30, 48143 Münster Bauherr: STADT MÜNSTER AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT Hochbautechnisches Gebäudemanagement Albersloher Weg 33, 48143 Münster Entwurfs- Ubbenhorst & Partner Architeken PartGmbB verfasser: Alter Fischmarkt 1, 48143 Münster 1. Zusammenstellung - Kostengliederung 1. Ebene [Erz NEE ET SE a eK östen gruppen re a EREREISTTMITTERERE| a a LT EEE EEE BEE BL 11771 EEE BEER 1 Bauwerk - Baukonstruktionen | 400 | Bauwerk - Technische Anlagen 500 | Außenanlagen ee | 600 | Ausstattung und Kunstwerke Ber 700 Baunebenkosten | _ | __Summe netto 0], für Unvorgesehenes (ca. 10%) und zur Rundung: 676.470,59€ 19% MwST 128.529,41€ Gesamt brutto 805.000,00€ aufgestellt Münster, den 18, 020 im Auftrag Le Andreas Fränzer M.A.(Arch.) Alter Fischmarkt 1 | 48143 Münster | Tel. 0251 39940-4 | Fax -60 Blatt 1 voni1 kontakt@ubbenhorst-architekten.de | www.ubbenhorst-architekten.de
D-0031-2020-Anlage5
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STADE || MÜNSTER Amt für Immobilien- management Anlage 2 zur Vorlage V/0089/2020 „Checkliste nachhaltiges Bauen“ rgeti tanda 1. Art des Bauvorhabens Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre [] Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre X] grundlegende Gebäudesanierung Bi Wärmeschutz Jahres-Heizwärmebedaf bezogen auf Bruttogrundfläce (BGF) gem. Rechenverfahren Passivhausinstitut Darmstatt in der aktuellen Fassung Anforderung: 70 kWh /( m?) Berechnet: 70 kWh /( m?) Erläuterung: Die Berechnung wurde an das Büro Roxeler Ingenieurgesellschaft vergeben und wird dort derzeit erarbeitet. Der Zielwert von 70 kWh/m?a gem. Gebäudeleitlinien wird angestrebt. Wärmetibertragende Bauteile: Im Zuge der Erarbeitung des Zielwertes werden die U-Werte differenzierter ermittelt. Im Bereich der Außenwände kann nur mit einer Innendämmung gearbeitet werden. Fassade M U-Wert: Wim? K % U-Wert: Wim? K Dach (saniert in 2017) U-Wert: 0,19 W/m? K Fenster Gesamt U,-Wert: Wim? K Glas: Us-Wert: Wim? K Rahmen: Ur-Wert: Wim? K Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) [I] n50 =< 1,07 [J n50 =< 0,6* 3. Wärmeerzeugung mit GUD-Fernwärme [] KWK-Nahwärme [] Gas U] Öl [I] Geothermie Ü] alternative Verfahren DD Anschluss an bestehende Anlage FB23-04_04-11_Checkliste-Nachhaltigkeit.dot//05.11.201 8/Änd.06 Seite 1 von 2 BRAD || MÜNSTER ‚Amt für Immobllien- management 4. aktive Solarenergienutzung zur ® Warmwassererzeugung Zi Beheizung [1 Stromerzeugung Die Anforderungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich in der Fassung 2011 werden über die vorbeschriebenen Kriterien erfüllt. 5. sommerlicher Wärmeschutz & feststehender Sonnenschutz D Lamellen, Rollläden oder Markisen & Sonnenschutzverglasung Erläuterung: Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien Y; Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierte Baustoffe PVC m Tropenholz Begründung für Einsatz: 2. Raumlufthygiene, Luftschadstoffe U _ Zielwert TVOC < 1000 ug/m® [1] _ Zielwert TVOC < 500 ug/m® [1] Zielwert Formaldehyd < 60 ug/m? Mi] Stichprobe zur Überprüfung vorgesehen 3 sonstige: (z.B. Regenwassernutzung, Recyclingbaustoffe etc.) aufgestellt: Roxeler Ingenieurgesellschaft mbH geprüft: JAmun 0908.20 Amt für Immobilienmanagement . 2167 ' FB23-04_04-11_Checkliste-Nachhaltigkeit.dot/05.11.204 End Übe2 LaneR Seite 2 von 2 33
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Am Stadtgraben 30
- Alter Fischmarkt 1
- Albersloher Weg 33
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Details
- Aktenzeichen
- V/0362/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.04.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37