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0074/2026

Erfolgte Anerkennungen als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

Mitteilung Ausschuss 14.01.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 24.02.2026, TOP 5.2

Anl. 3 Alevitische Gemeinde Köln e.V._Session 2986_2025

· application/pdf

Ansehen

Anl. 2 Kölner Flüchtlingsrat e.V._Session 1622_2025

· application/pdf

Ansehen

Anl. 1 Audio Vita e.V. Session 1140_2025

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anl. 3 Alevitische Gemeinde Köln e.V._Session 2986_2025

5909 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 2986/2025 
Freigabedatum 28.11.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Alevitische 
Gemeinde Köln e.V."  
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den 
„Alevitische Gemeinde Köln e.V.“, Alpenrosenweg 6, 50769 Köln, gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII 
als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
Jugendhilfeausschuss 09.12.2025 
Integrationsrat

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Verein „Alevitische Gemeinde Köln e.V.“ (AKMK), Alpenrosenweg 6, 50769 Köln, wurde 
am 03.02.1992 gegründet und mit Sitz in Köln am 14.07.1992 beim Amtsgericht Köln unter 
der VR-Nr. 11033 eingetragen. 
Der Verein beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. 
 
Die Satzung der AKMK benennt in § 2 umfassend den Zweck und die Ziele des Vereins, die 
unter anderem die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sowie die Verbesserung der 
Chancengleichheit und Integrationshilfe im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes umfas-
sen. Zudem bietet die Gemeinde umfassende Bildungs-, Freizeit- und Integrationsangebote 
an. Damit ist der Jugendhilfebegriff klar und ausdrücklich in der Satzung verankert.  
 
Im Bereich des Amts für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln ist die AKMK über ihre Ju-
gendorganisation, den Bund der Alevitischen Jugendlichen (BDAJ) Köln, aktiv. Das vorgelegte 
sozialpädagogische Konzept zeigt eine umfangreiche und strukturierte Tätigkeit in der Ju-
gendhilfe. Der BDAJ Köln betreut bis zu 700 Jugendliche und bietet Bildungsangebote, Work-
shops zu Themen wie Gleichberechtigung und Menschenrechte sowie Freizeitaktivitäten an. 
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Integration, demokratischer Teilhabe 
und Antirassismusarbeit. Der Verein arbeitet ehrenamtlich und kooperiert mit verschiedenen 
Bildungsinstitutionen sowie Jugendverbänden, insbesondere dem BDAJ NRW. Zusätzlich ist 
ein Schutzkonzept gegen (sexualisierte) Gewalt vorhanden, das Präventions- und Interventi-
onsmaßnahmen sowie ein Beschwerdemanagement vorsieht. 
 
Hinsichtlich des in § 75 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII geforderten offenen und breiten Mitgliederkrei-
ses ist festzustellen, dass gemäß § 4 der Satzung alle natürlichen Personen ab 16 Jahren so-
wie juristische Personen Mitglied werden können, sofern sie die satzungsgemäßen Ziele beja-
hen. Eine Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht oder Religion ist ausgeschlos-
sen. Besondere Gremien wie der Frauen- und der Jugendausschuss fördern die Mitbestim-
mung und Vertretung relevanter Gruppen innerhalb des Vereins. 
 
Die fachlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 3 
SGB VIII sind ebenfalls erfüllt. Die Jugendhilfearbeit wird von ehrenamtlichen Mitarbeitenden 
getragen, die regelmäßig an pädagogischen Schulungen teilnehmen, darunter auch an der 
Jugendleiterausbildung (JuLeiCa). Das Schutzkonzept wird aktiv in die pädagogische Arbeit 
integriert. Die Netzwerkarbeit ist ausgeprägt, insbesondere durch Kooperationen mit anderen 
Jugendorganisationen und kommunalen Stellen. Allerdings ist anzumerken, dass die rein eh-
renamtliche Struktur perspektivisch mit steigender Nachfrage an ihre Grenzen stoßen könnte. 
 
In Bezug auf die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Grundlagen wird die Gemein-
nützigkeit der AKMK durch eine entsprechende Finanzamtsbescheinigung bestätigt. Einnah-
men erfolgen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden sowie Zuschüssen, wobei laut Satzung eine 
ausschließliche Mittelverwendung für gemeinnützige Zwecke vorgesehen ist. Der Verein ver-
fügt über interne Kontrollstrukturen wie einen Aufsichtsrat, der regelmäßig die Finanzverwal-
tung überprüft. 
Das Finanzamt Köln-Nord hat zuletzt am 08.01.2024 für das Jahr 2021 einen Bescheid mit 
teilweiser Befreiung von der Körperschaftsteuer erteilt.

3 
 
Der Verein zeigt eine klare Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit anderen 
Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Kooperationen und Netzwerkarbeit sind fester 
Bestandteil der Vereinsaktivitäten. 
 
Die Arbeit der AKMK ist mit den Grundsätzen des Grundgesetzes vereinbar. Der Verein be-
kennt sich in seiner Satzung ausdrücklich zu den Menschenrechten, zur Gleichberechtigung 
und zur unantastbaren Würde des Menschen. Die angebotenen Aktivitäten fördern demokrati-
sche Teilhabe und soziale Integration und stehen somit im Einklang mit den Anforderungen 
des § 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII. 
 
Den Vereinsvorstand des „Alevitische Gemeinde Köln e.V.“ bilden: 
- Gökhan Berk und 
- Hatice Özdemir 
Den Vorstand des „BDAJ“ bilden: 
- Alper Kaya 
- Ali Mert Kaya und 
- Seyit Can Yesil 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, 
die einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. 
 
Nach Ansicht der Jugendverwaltung hat die „Alevitische Gemeinde Köln e.V.“ die Vorausset-
zungen für eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII grundsätz-
lich erfüllt.  
Hinsichtlich der Dauer der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe wurde angegeben, dass die 
Gemeinde seit ihrer Gründung aktiv ist. Eine explizite Bestätigung, dass die Jugendhilfetätig-
keit seit mindestens drei Jahren erfolgt, wurde nachgereicht, damit wurde der Nachweis ge-
mäß § 75 Abs. 2 SGB VIII erbracht. 
Der Verein ist gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
 
Die Satzung und das pädagogische Konzept sind als Anlagen 1 und 2 unter Session -Nr. 
2986/2025 hinterlegt.

Anl. 2 Kölner Flüchtlingsrat e.V._Session 1622_2025

7701 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 1622/2025 
Freigabedatum 
11.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Kölner 
Flüchtlingsrat e.V."  
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den 
„Kölner Flüchtlingsrat e.V., Herwarthstr. 7, 50672 Köln, gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Trä-
ger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
Jugendhilfeausschuss 24.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
Der Verein „Kölner Flüchtlingsrat e.V.“ wurde am 13.11.1996 gegründet und mit Sitz in Köln 
am 19.03.1997 beim Amtsgericht Köln unter VR-Nr. 12449 eingetragen.  
Die Geschäftsstelle des Vereins hat ihren Sitz in der Kölner Innenstadt, Herwarthstr. 7, 50672 
Köln. 
Der Verein beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. 
 
Der „Kölner Flüchtlingsrat e.V.“ benennt unter anderem gemäß § 2 der Satzung als Vereins-
zweck  
- die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen mit Flucht-
geschichte sowie die Bestärkung ihrer altersgerechten Teilhabe und Selbstbestim-
mung, insbesondere in Beratungsangeboten sowie durch Angebote der Jugendhilfe, 
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten. 
 
Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII ist somit in der Ver-
einssatzung des „Kölner Flüchtlingsrat e.V.“ verankert  
 
In der Jugendhilfe ist der Verein seit der großen Flüchtlingswelle im Jahr 2015 tätig. Seit die-
ser Zeit kommen sehr viele junge unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die einen besonde-
ren Bedarf an Beratungsmöglichkeiten, Deutschkursen und sozialpädagogischen Unterstüt-
zungsbedarfen mitbringen.  
Der Verein unterhält Räumlichkeiten im Bürgerhaus Nippes („Fliehkraft“), in denen Mitarbei-
tende tätig sind. Dort finden Deutschkurse für Flüchtlinge statt und auch die Theatergruppe für 
Jugendliche und junge Erwachsene mit Fluchterfahrung hat dort ihren Sitz. Weitere Räumlich-
keiten für Deutschkurse befinden sich auf der Florastraße in Nippes. Der Verein ist jedoch 
auch stadtweit tätig und bietet Workshops zum Thema Fluchterfahrung und Integration in 4. 
Klassen von Grundschulen, weiterführenden Schulen und Jugendeinrichtungen an und bildet 
Fachkräfte weiter. Als Zielgruppe definiert der „Kölner Flüchtlingsrat e.V.“ alle Menschen mit 
Fluchterfahrung, insbesondere Jugendliche und junge Geflüchtete, sowie Kinder, Jugendliche 
und junge Erwachsene, die die Lebenswelten von Geflüchteten durch Workshops kennenler-
nen wollen. 
Das Projekt „Ost.Brise“, ist eine offene Jugendtheatergruppe für Integration, Toleranz und Em-
powerment, die in den Räumlichkeiten von „Fliehkraft“ in Nippes probt. Die Teilnehmenden 
bestehen derzeit ausschließlich aus jungen Geflüchteten, die mittels der Theatergruppe auto-
biografische Erfahrungen reflektieren, lernen in andere Rollen zu schlüpfen und sich auspro-
bieren dürfen. Aktuell besteht die Gruppe aus etwa 20 Jugendlichen und jungen Erwachse-
nen. In der Theatergruppe wird von der Trainerin neben der autobiografischen Aufarbeitung 
auch Bezug auf aktuelle Themen der Gesellschaft, wie LSBTQ, Demokratie oder Drogenkon-
sum genommen.  
Durch Auftritte bei Stadt- und Kulturfesten, Gastspielen in anderen Städten, Schulaufführun-
gen, Aktionen im öffentlichen Raum, Besuchen in Kinderwohngruppen und über Social Media 
gewinnt die Gruppe stetig an Sichtbarkeit. 
Im außerschulischen Bereich bietet der „Kölner Flüchtlingsrat e.V.“ außerdem ein Paten-
schaftsprogramm an, bei dem sich Freiwillige als Paten melden können, die über einen Zeit-
raum von einem Jahr eine Jugendliche/ einen Jugendlichen mit Fluchterfahrung begleiten. 
Diese Paten werden in Workshops auf ihre Aufgaben vorbereitet und währenddessen vom 
Verein betreut. Somit werden jährlich 15-30 Kinder und Jugendliche ab 9/10 Jahren im Paten-
programm betreut.

3 
 
Die Arbeit des „Kölner Flüchtlingsrat e.V.“ unterhält ein enges Netzwerk zu einer Vielzahl von 
Vereinen, Trägern und Organisationen innerhalb der Stadt Köln. Der Verein ist sowohl stadt-
weit, als auch bezirklich in Nippes gut vernetzt und im engen Austausch mit anderen Jugend-
hilfeträgern, dem Bezirksjugendpfleger und der Bezirksvertretung und ist in diversen Arbeits-
kreisen vertreten.  
 
Der Verein ist der Fachabteilung Jugendförderung bereits durch den Austausch zwischen dem 
Verein und der Bezirksjugendpflege Nippes bekannt. Es erfolgten seit Anfang des Jahres 
2024 Kontakte durch Telefonate, Videocalls und ein persönliches Gespräch in den Räumlich-
keiten von „Fliehkraft“ in Nippes im Jahr 2025. Der Verein hatte bereits unter anderem Koope-
rationen mit der Jugendeinrichtung „OT Werkstattstraße“ in Nippes.  
Der „Träger Zurück in die Zukunft e.V.“, der die Jugendeinrichtung „Dachlow“ und das mobile 
Angebot „Dachlow mobil“ unterhält, ist Kooperationspartner des „Kölner Flüchtlingsrat e.V.“ für 
die Räumlichkeiten „Fliehkraft“ in Nippes.  
Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, 
Bereitschaft zum Zusammenwirken mit anderen Trägern der Jugendhilfe gem.§ 4 Absatz 1 
SGB VIII ist somit gegeben und wird aktiv gelebt. 
 
Die Mitarbeitenden sind von ihrer Profession her SozialarbeiterInnen, ErzieherInnen, Politik-
wissenschaftlerInnen, EthnologInnen oder haben eine Weiterbildung zum interkulturellen Ler-
nen. Sieben Personen, die sich dreieinhalb Vollzeitstellen, mit unterschiedlichen Stundenkon-
tingenten teilen, arbeiten im Offenen Bereich und im schulischen Bildungsbereich. Insgesamt 
gibt es beim „Kölner Flüchtlingsrat e.V.“ 55 Beschäftigte. 
Die Besonderheit des Vereins besteht darin, dass die Hauptzielgruppe geflüchtete Personen 
und junge Geflüchtete sind; - weiterhin Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Bil-
dungseinrichtungen und Jugendeinrichtungen. Es entsteht ein tiefergehendes Verständnis für 
die Lebenswirklichkeit geflüchteter Jugendlicher und eine emotionale Verbundenheit, die lang-
fristig zu mehr Solidarität führt.  
 
Das Finanzamt Köln-Mitte hat zuletzt am 27.02.2024 für das Jahr 2022 einen Freistellungsbe-
scheid zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erteilt. 
 
Den Vereinsvorstand bilden: 
- Dr. Michael Bollmann 
- Dr. Markus Ottersbach 
- Kathrin Peters 
- Eva Steffen 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, 
die einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. 
 
Nach Ansicht der Jugendverwaltung leistet der „Kölner Flüchtlingsrat e.V.“ mit seinen Tätigkei-
ten in qualitativer und quantitativer Hinsicht einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung 
der Aufgaben der Jugendhilfe. Der Bedarf zum Thema Migration und Fluchterfahrung in der 
Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist stadtweit weiterhin hoch. 
Der Verein bietet aus fachpädagogischer Sicht Gewähr für eine den Zielen des Grundgeset-
zes förderliche Arbeit gem. §75 Absatz 1 Nr. 4 SGB VIII.  
Der „Kölner Flüchtlingsrat e.V.“ erfüllt nachweislich die Voraussetzungen zur Anerkennung ge-
mäß § 75 SGB VIII. 
Da er seit mehr als drei Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist, ist er gemäß § 75 Ab-
satz 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
 
Die Satzung, das pädagogische Konzept, das Schutzkonzept und eine Projektaufstellung sind 
als Anlagen 1-4 unter Session-Nr. 1622/2025 hinterlegt.

Anl. 1 Audio Vita e.V. Session 1140_2025

4842 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 1140/2025 
Freigabedatum 02.05.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Audio Vita 
e.V."  
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den  
„Audio Vita e.V.“, Gelsenkirchener Str. 24, 50735 Köln, gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Trä-
ger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
Jugendhilfeausschuss 20.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Verein „Audio Vita e.V.“, Gelsenkirchener Str. 24, 50735 Köln, wurde am 07.12.2018 ge-
gründet und mit Sitz in Köln am 24.05.2019 beim Amtsgericht Köln unter VR-Nr. 20044 einge-
tragen. 
Der Verein beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. 
 
Der Verein arbeitet insbesondere mit Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund. Dabei 
stehen musik- und kulturpädagogische Angebote im Vordergrund. 
 
Der Verein benennt unter anderen als Vereinszweck gemäß § 2 der Satzung: 
• Heranwachsende junge Menschen, primär Menschen mit Migrations- und oder Flücht-
lingshintergrund, Schwerpunkt Roma und Sinti sowie mit unterschiedlicher kultureller 
Prägung, Religion, Weltanschauung, Lebensweise, Sexualität, körperlicher und oder 
geistiger Beeinträchtigung zu fördern.  
• Pflege und Erhaltung der Kulturgüter: Musizieren, Komponieren, Gesang, Schrift und 
Sprache, Film, Theater, Tanz, Mode und Fotografie. 
• Niederschwellige, ressourcenorientierte Begleitung und Hilfestellung für die Ziel-
gruppe. 
 
Seit Gründung hat der Verein vielfältige pädagogische Angebote und Projekte insbesondere 
im kulturpädagogischen Bereich umgesetzt. Das Angebot findet kontinuierlich und verlässlich 
für die Teilnehmenden statt.  
 
Im Rahmen der fachpädagogischen Prüfung als Teil des Anerkennungsverfahrens fanden 
mehrere Gesprächstermine mit dem Vereinsvorstand statt. Außerdem wurde das pädagogi-
sche Konzept und das Kinderschutzkonzept fachpädagogisch geprüft. Die Mitarbeitenden des 
Vereins zeigten sich im Verlauf des Anerkennungsverfahrens stets kooperationsbereit. Im 
Laufe der fachpädagogischen Prüfung während des Anerkennungsverfahrens hat der Verein 
seine Netzwerkarbeit verstärkt und optimiert.   
 
Das pädagogische Konzept sowie das Kinderschutzkonzept sind fachlich fundiert. Während 
der Gesprächstermine konnten die Mitarbeitenden des Vereins mit ihrem fachpädagogischen 
Wissen überzeugen. Der Verein hat klare Ziele benannt und konnte darstellen, wie diese rea-
listisch erreicht werden sollen. Die Mitarbeitenden des Vereins nehmen regelmäßig an päda-
gogischen Fortbildungen teil. Eine Mitarbeitende verfügt über ein pädagogisches Hochschul-
studium. Insofern konnte festgestellt werden, dass die Mitarbeitenden des Vereins pädago-
gisch fachlich qualifiziert sind.  
In seiner Arbeit kooperiert der Träger oftmals mit anderen Akteuren in der Kinder- und Ju-
gendarbeit und ist im Stadtgebiet sinnvoll vernetzt. Ein wichtiger Kooperationspartner für Au-
dio Vita e.V. ist ROM e.V. ROM e.V. stellt Audio Vita e.V. unter anderen Räumlichkeiten zur 
Verfügung. Seit 2022 ist Audio Vita e.V. Mitglied im djo – Deutsche Jugend in Europa Landes-
verband NRW e.V. 
 
Das Finanzamt Köln-Nord hat zuletzt am 20.01.2025 für das Jahr 2023 einen Freistellungsbe-
scheid zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erteilt.

3 
 
Den Vereinsvorstand bilden: 
- Gabriel Burcea und 
- Robert Rasid 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, 
die einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. 
 
Der Verein ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig und verfolgt ge-
meinnützige Ziele.  
Nach Ansicht der Jugendverwaltung lassen die fachlichen und personellen Voraussetzungen 
des Vereinsvorstands und der Vereinsmitglieder erwarten, dass „Audio Vita e.V.“ einen nicht 
unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist. 
Außerdem leistet der Verein nach seiner Vereinssatzung, dem pädagogischen Konzept, dem 
Kinderschutzkonzept eine förderliche Arbeit, die den Zielen des Grundgesetzes entspricht. 
 
„Audio Vita e.V.“ ist nachweislich seit mehr als drei Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe tä-
tig und erfüllt sämtliche Voraussetzungen zur Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII.  
Der Verein ist gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
 
Die Satzung, das pädagogische Konzept und das Schutzkonzept sind als Anlagen 1 -3 unter Ses-
sion-Nr. 1140/2025 hinterlegt.

Mitteilung Ausschuss

918 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 14.01.2026 
 0074/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 
 
Anerkennungen als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Audio 
Vita e.V.", "Kölner Flüchtlingsrat e.V." und "Alevitische Gemeinde Köln e.V." 
Die nachfolgend genannten Vereine sind in den vorangegangenen Sitzungen des Ju-
gendhilfeausschusses – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – gemäß § 75 
SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt worden: 
 
-  „Audio Vita e.V.“, Sitzung am 20.05.2025; Session-Nr. 1140/2025 
 
-  Kölner Flüchtlingsrat e.V.“, Sitzung am 24.06.2025; Session -Nr. 1622/2025 
 
- „Alevitische Gemeinde Köln e.V.“, Sitzung am 09.12.2025; Session-Nr. 
2986/2025 
 
Die Beschlussvorlagen sind als Anlagen mit der Bitte um Kenntnisnahme angehängt. 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

24.02.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0074/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.01.2026
Erstellt
09.01.2026 10:19