0074/2026
Erfolgte Anerkennungen als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
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Anl. 3 Alevitische Gemeinde Köln e.V._Session 2986_2025
5909 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/510/62 1701 Vorlagen-Nummer 2986/2025 Freigabedatum 28.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Alevitische Gemeinde Köln e.V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den „Alevitische Gemeinde Köln e.V.“, Alpenrosenweg 6, 50769 Köln, gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Jugendhilfeausschuss 09.12.2025 Integrationsrat 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Verein „Alevitische Gemeinde Köln e.V.“ (AKMK), Alpenrosenweg 6, 50769 Köln, wurde am 03.02.1992 gegründet und mit Sitz in Köln am 14.07.1992 beim Amtsgericht Köln unter der VR-Nr. 11033 eingetragen. Der Verein beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Die Satzung der AKMK benennt in § 2 umfassend den Zweck und die Ziele des Vereins, die unter anderem die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sowie die Verbesserung der Chancengleichheit und Integrationshilfe im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes umfas- sen. Zudem bietet die Gemeinde umfassende Bildungs-, Freizeit- und Integrationsangebote an. Damit ist der Jugendhilfebegriff klar und ausdrücklich in der Satzung verankert. Im Bereich des Amts für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln ist die AKMK über ihre Ju- gendorganisation, den Bund der Alevitischen Jugendlichen (BDAJ) Köln, aktiv. Das vorgelegte sozialpädagogische Konzept zeigt eine umfangreiche und strukturierte Tätigkeit in der Ju- gendhilfe. Der BDAJ Köln betreut bis zu 700 Jugendliche und bietet Bildungsangebote, Work- shops zu Themen wie Gleichberechtigung und Menschenrechte sowie Freizeitaktivitäten an. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Integration, demokratischer Teilhabe und Antirassismusarbeit. Der Verein arbeitet ehrenamtlich und kooperiert mit verschiedenen Bildungsinstitutionen sowie Jugendverbänden, insbesondere dem BDAJ NRW. Zusätzlich ist ein Schutzkonzept gegen (sexualisierte) Gewalt vorhanden, das Präventions- und Interventi- onsmaßnahmen sowie ein Beschwerdemanagement vorsieht. Hinsichtlich des in § 75 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII geforderten offenen und breiten Mitgliederkrei- ses ist festzustellen, dass gemäß § 4 der Satzung alle natürlichen Personen ab 16 Jahren so- wie juristische Personen Mitglied werden können, sofern sie die satzungsgemäßen Ziele beja- hen. Eine Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht oder Religion ist ausgeschlos- sen. Besondere Gremien wie der Frauen- und der Jugendausschuss fördern die Mitbestim- mung und Vertretung relevanter Gruppen innerhalb des Vereins. Die fachlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII sind ebenfalls erfüllt. Die Jugendhilfearbeit wird von ehrenamtlichen Mitarbeitenden getragen, die regelmäßig an pädagogischen Schulungen teilnehmen, darunter auch an der Jugendleiterausbildung (JuLeiCa). Das Schutzkonzept wird aktiv in die pädagogische Arbeit integriert. Die Netzwerkarbeit ist ausgeprägt, insbesondere durch Kooperationen mit anderen Jugendorganisationen und kommunalen Stellen. Allerdings ist anzumerken, dass die rein eh- renamtliche Struktur perspektivisch mit steigender Nachfrage an ihre Grenzen stoßen könnte. In Bezug auf die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Grundlagen wird die Gemein- nützigkeit der AKMK durch eine entsprechende Finanzamtsbescheinigung bestätigt. Einnah- men erfolgen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden sowie Zuschüssen, wobei laut Satzung eine ausschließliche Mittelverwendung für gemeinnützige Zwecke vorgesehen ist. Der Verein ver- fügt über interne Kontrollstrukturen wie einen Aufsichtsrat, der regelmäßig die Finanzverwal- tung überprüft. Das Finanzamt Köln-Nord hat zuletzt am 08.01.2024 für das Jahr 2021 einen Bescheid mit teilweiser Befreiung von der Körperschaftsteuer erteilt. 3 Der Verein zeigt eine klare Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit anderen Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Kooperationen und Netzwerkarbeit sind fester Bestandteil der Vereinsaktivitäten. Die Arbeit der AKMK ist mit den Grundsätzen des Grundgesetzes vereinbar. Der Verein be- kennt sich in seiner Satzung ausdrücklich zu den Menschenrechten, zur Gleichberechtigung und zur unantastbaren Würde des Menschen. Die angebotenen Aktivitäten fördern demokrati- sche Teilhabe und soziale Integration und stehen somit im Einklang mit den Anforderungen des § 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII. Den Vereinsvorstand des „Alevitische Gemeinde Köln e.V.“ bilden: - Gökhan Berk und - Hatice Özdemir Den Vorstand des „BDAJ“ bilden: - Alper Kaya - Ali Mert Kaya und - Seyit Can Yesil Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. Nach Ansicht der Jugendverwaltung hat die „Alevitische Gemeinde Köln e.V.“ die Vorausset- zungen für eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII grundsätz- lich erfüllt. Hinsichtlich der Dauer der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe wurde angegeben, dass die Gemeinde seit ihrer Gründung aktiv ist. Eine explizite Bestätigung, dass die Jugendhilfetätig- keit seit mindestens drei Jahren erfolgt, wurde nachgereicht, damit wurde der Nachweis ge- mäß § 75 Abs. 2 SGB VIII erbracht. Der Verein ist gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Die Satzung und das pädagogische Konzept sind als Anlagen 1 und 2 unter Session -Nr. 2986/2025 hinterlegt.
Anl. 2 Kölner Flüchtlingsrat e.V._Session 1622_2025
7701 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/510/62 1701 Vorlagen-Nummer 1622/2025 Freigabedatum 11.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Kölner Flüchtlingsrat e.V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den „Kölner Flüchtlingsrat e.V., Herwarthstr. 7, 50672 Köln, gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Trä- ger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Jugendhilfeausschuss 24.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Verein „Kölner Flüchtlingsrat e.V.“ wurde am 13.11.1996 gegründet und mit Sitz in Köln am 19.03.1997 beim Amtsgericht Köln unter VR-Nr. 12449 eingetragen. Die Geschäftsstelle des Vereins hat ihren Sitz in der Kölner Innenstadt, Herwarthstr. 7, 50672 Köln. Der Verein beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Der „Kölner Flüchtlingsrat e.V.“ benennt unter anderem gemäß § 2 der Satzung als Vereins- zweck - die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen mit Flucht- geschichte sowie die Bestärkung ihrer altersgerechten Teilhabe und Selbstbestim- mung, insbesondere in Beratungsangeboten sowie durch Angebote der Jugendhilfe, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII ist somit in der Ver- einssatzung des „Kölner Flüchtlingsrat e.V.“ verankert In der Jugendhilfe ist der Verein seit der großen Flüchtlingswelle im Jahr 2015 tätig. Seit die- ser Zeit kommen sehr viele junge unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die einen besonde- ren Bedarf an Beratungsmöglichkeiten, Deutschkursen und sozialpädagogischen Unterstüt- zungsbedarfen mitbringen. Der Verein unterhält Räumlichkeiten im Bürgerhaus Nippes („Fliehkraft“), in denen Mitarbei- tende tätig sind. Dort finden Deutschkurse für Flüchtlinge statt und auch die Theatergruppe für Jugendliche und junge Erwachsene mit Fluchterfahrung hat dort ihren Sitz. Weitere Räumlich- keiten für Deutschkurse befinden sich auf der Florastraße in Nippes. Der Verein ist jedoch auch stadtweit tätig und bietet Workshops zum Thema Fluchterfahrung und Integration in 4. Klassen von Grundschulen, weiterführenden Schulen und Jugendeinrichtungen an und bildet Fachkräfte weiter. Als Zielgruppe definiert der „Kölner Flüchtlingsrat e.V.“ alle Menschen mit Fluchterfahrung, insbesondere Jugendliche und junge Geflüchtete, sowie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die die Lebenswelten von Geflüchteten durch Workshops kennenler- nen wollen. Das Projekt „Ost.Brise“, ist eine offene Jugendtheatergruppe für Integration, Toleranz und Em- powerment, die in den Räumlichkeiten von „Fliehkraft“ in Nippes probt. Die Teilnehmenden bestehen derzeit ausschließlich aus jungen Geflüchteten, die mittels der Theatergruppe auto- biografische Erfahrungen reflektieren, lernen in andere Rollen zu schlüpfen und sich auspro- bieren dürfen. Aktuell besteht die Gruppe aus etwa 20 Jugendlichen und jungen Erwachse- nen. In der Theatergruppe wird von der Trainerin neben der autobiografischen Aufarbeitung auch Bezug auf aktuelle Themen der Gesellschaft, wie LSBTQ, Demokratie oder Drogenkon- sum genommen. Durch Auftritte bei Stadt- und Kulturfesten, Gastspielen in anderen Städten, Schulaufführun- gen, Aktionen im öffentlichen Raum, Besuchen in Kinderwohngruppen und über Social Media gewinnt die Gruppe stetig an Sichtbarkeit. Im außerschulischen Bereich bietet der „Kölner Flüchtlingsrat e.V.“ außerdem ein Paten- schaftsprogramm an, bei dem sich Freiwillige als Paten melden können, die über einen Zeit- raum von einem Jahr eine Jugendliche/ einen Jugendlichen mit Fluchterfahrung begleiten. Diese Paten werden in Workshops auf ihre Aufgaben vorbereitet und währenddessen vom Verein betreut. Somit werden jährlich 15-30 Kinder und Jugendliche ab 9/10 Jahren im Paten- programm betreut. 3 Die Arbeit des „Kölner Flüchtlingsrat e.V.“ unterhält ein enges Netzwerk zu einer Vielzahl von Vereinen, Trägern und Organisationen innerhalb der Stadt Köln. Der Verein ist sowohl stadt- weit, als auch bezirklich in Nippes gut vernetzt und im engen Austausch mit anderen Jugend- hilfeträgern, dem Bezirksjugendpfleger und der Bezirksvertretung und ist in diversen Arbeits- kreisen vertreten. Der Verein ist der Fachabteilung Jugendförderung bereits durch den Austausch zwischen dem Verein und der Bezirksjugendpflege Nippes bekannt. Es erfolgten seit Anfang des Jahres 2024 Kontakte durch Telefonate, Videocalls und ein persönliches Gespräch in den Räumlich- keiten von „Fliehkraft“ in Nippes im Jahr 2025. Der Verein hatte bereits unter anderem Koope- rationen mit der Jugendeinrichtung „OT Werkstattstraße“ in Nippes. Der „Träger Zurück in die Zukunft e.V.“, der die Jugendeinrichtung „Dachlow“ und das mobile Angebot „Dachlow mobil“ unterhält, ist Kooperationspartner des „Kölner Flüchtlingsrat e.V.“ für die Räumlichkeiten „Fliehkraft“ in Nippes. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Bereitschaft zum Zusammenwirken mit anderen Trägern der Jugendhilfe gem.§ 4 Absatz 1 SGB VIII ist somit gegeben und wird aktiv gelebt. Die Mitarbeitenden sind von ihrer Profession her SozialarbeiterInnen, ErzieherInnen, Politik- wissenschaftlerInnen, EthnologInnen oder haben eine Weiterbildung zum interkulturellen Ler- nen. Sieben Personen, die sich dreieinhalb Vollzeitstellen, mit unterschiedlichen Stundenkon- tingenten teilen, arbeiten im Offenen Bereich und im schulischen Bildungsbereich. Insgesamt gibt es beim „Kölner Flüchtlingsrat e.V.“ 55 Beschäftigte. Die Besonderheit des Vereins besteht darin, dass die Hauptzielgruppe geflüchtete Personen und junge Geflüchtete sind; - weiterhin Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Bil- dungseinrichtungen und Jugendeinrichtungen. Es entsteht ein tiefergehendes Verständnis für die Lebenswirklichkeit geflüchteter Jugendlicher und eine emotionale Verbundenheit, die lang- fristig zu mehr Solidarität führt. Das Finanzamt Köln-Mitte hat zuletzt am 27.02.2024 für das Jahr 2022 einen Freistellungsbe- scheid zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erteilt. Den Vereinsvorstand bilden: - Dr. Michael Bollmann - Dr. Markus Ottersbach - Kathrin Peters - Eva Steffen Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. Nach Ansicht der Jugendverwaltung leistet der „Kölner Flüchtlingsrat e.V.“ mit seinen Tätigkei- ten in qualitativer und quantitativer Hinsicht einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe. Der Bedarf zum Thema Migration und Fluchterfahrung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist stadtweit weiterhin hoch. Der Verein bietet aus fachpädagogischer Sicht Gewähr für eine den Zielen des Grundgeset- zes förderliche Arbeit gem. §75 Absatz 1 Nr. 4 SGB VIII. Der „Kölner Flüchtlingsrat e.V.“ erfüllt nachweislich die Voraussetzungen zur Anerkennung ge- mäß § 75 SGB VIII. Da er seit mehr als drei Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist, ist er gemäß § 75 Ab- satz 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Die Satzung, das pädagogische Konzept, das Schutzkonzept und eine Projektaufstellung sind als Anlagen 1-4 unter Session-Nr. 1622/2025 hinterlegt.
Anl. 1 Audio Vita e.V. Session 1140_2025
4842 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/510/62 1701 Vorlagen-Nummer 1140/2025 Freigabedatum 02.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Audio Vita e.V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den „Audio Vita e.V.“, Gelsenkirchener Str. 24, 50735 Köln, gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Trä- ger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Jugendhilfeausschuss 20.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Verein „Audio Vita e.V.“, Gelsenkirchener Str. 24, 50735 Köln, wurde am 07.12.2018 ge- gründet und mit Sitz in Köln am 24.05.2019 beim Amtsgericht Köln unter VR-Nr. 20044 einge- tragen. Der Verein beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Der Verein arbeitet insbesondere mit Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund. Dabei stehen musik- und kulturpädagogische Angebote im Vordergrund. Der Verein benennt unter anderen als Vereinszweck gemäß § 2 der Satzung: • Heranwachsende junge Menschen, primär Menschen mit Migrations- und oder Flücht- lingshintergrund, Schwerpunkt Roma und Sinti sowie mit unterschiedlicher kultureller Prägung, Religion, Weltanschauung, Lebensweise, Sexualität, körperlicher und oder geistiger Beeinträchtigung zu fördern. • Pflege und Erhaltung der Kulturgüter: Musizieren, Komponieren, Gesang, Schrift und Sprache, Film, Theater, Tanz, Mode und Fotografie. • Niederschwellige, ressourcenorientierte Begleitung und Hilfestellung für die Ziel- gruppe. Seit Gründung hat der Verein vielfältige pädagogische Angebote und Projekte insbesondere im kulturpädagogischen Bereich umgesetzt. Das Angebot findet kontinuierlich und verlässlich für die Teilnehmenden statt. Im Rahmen der fachpädagogischen Prüfung als Teil des Anerkennungsverfahrens fanden mehrere Gesprächstermine mit dem Vereinsvorstand statt. Außerdem wurde das pädagogi- sche Konzept und das Kinderschutzkonzept fachpädagogisch geprüft. Die Mitarbeitenden des Vereins zeigten sich im Verlauf des Anerkennungsverfahrens stets kooperationsbereit. Im Laufe der fachpädagogischen Prüfung während des Anerkennungsverfahrens hat der Verein seine Netzwerkarbeit verstärkt und optimiert. Das pädagogische Konzept sowie das Kinderschutzkonzept sind fachlich fundiert. Während der Gesprächstermine konnten die Mitarbeitenden des Vereins mit ihrem fachpädagogischen Wissen überzeugen. Der Verein hat klare Ziele benannt und konnte darstellen, wie diese rea- listisch erreicht werden sollen. Die Mitarbeitenden des Vereins nehmen regelmäßig an päda- gogischen Fortbildungen teil. Eine Mitarbeitende verfügt über ein pädagogisches Hochschul- studium. Insofern konnte festgestellt werden, dass die Mitarbeitenden des Vereins pädago- gisch fachlich qualifiziert sind. In seiner Arbeit kooperiert der Träger oftmals mit anderen Akteuren in der Kinder- und Ju- gendarbeit und ist im Stadtgebiet sinnvoll vernetzt. Ein wichtiger Kooperationspartner für Au- dio Vita e.V. ist ROM e.V. ROM e.V. stellt Audio Vita e.V. unter anderen Räumlichkeiten zur Verfügung. Seit 2022 ist Audio Vita e.V. Mitglied im djo – Deutsche Jugend in Europa Landes- verband NRW e.V. Das Finanzamt Köln-Nord hat zuletzt am 20.01.2025 für das Jahr 2023 einen Freistellungsbe- scheid zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erteilt. 3 Den Vereinsvorstand bilden: - Gabriel Burcea und - Robert Rasid Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. Der Verein ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig und verfolgt ge- meinnützige Ziele. Nach Ansicht der Jugendverwaltung lassen die fachlichen und personellen Voraussetzungen des Vereinsvorstands und der Vereinsmitglieder erwarten, dass „Audio Vita e.V.“ einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist. Außerdem leistet der Verein nach seiner Vereinssatzung, dem pädagogischen Konzept, dem Kinderschutzkonzept eine förderliche Arbeit, die den Zielen des Grundgesetzes entspricht. „Audio Vita e.V.“ ist nachweislich seit mehr als drei Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe tä- tig und erfüllt sämtliche Voraussetzungen zur Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII. Der Verein ist gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Die Satzung, das pädagogische Konzept und das Schutzkonzept sind als Anlagen 1 -3 unter Ses- sion-Nr. 1140/2025 hinterlegt.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/510/62 1701 Vorlagen-Nummer 14.01.2026 0074/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 Anerkennungen als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Audio Vita e.V.", "Kölner Flüchtlingsrat e.V." und "Alevitische Gemeinde Köln e.V." Die nachfolgend genannten Vereine sind in den vorangegangenen Sitzungen des Ju- gendhilfeausschusses – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt worden: - „Audio Vita e.V.“, Sitzung am 20.05.2025; Session-Nr. 1140/2025 - Kölner Flüchtlingsrat e.V.“, Sitzung am 24.06.2025; Session -Nr. 1622/2025 - „Alevitische Gemeinde Köln e.V.“, Sitzung am 09.12.2025; Session-Nr. 2986/2025 Die Beschlussvorlagen sind als Anlagen mit der Bitte um Kenntnisnahme angehängt. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0074/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.01.2026
- Erstellt
- 09.01.2026 10:19