V/0134/2015
Beauftragte Stelle für Hilfen gem. § 67 SGB XII
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Berichtsvorlage
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V/0134/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten Betrifft Beauftragte Stelle für Hilfen gem. § 67 SGB XII Beratungsfolge 11.03.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht Bericht: 1. Ausgangslage Das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten nimmt auf Grundlage des Ratsbeschlusses V/0223/2012 vom 09.05.2012 und der entsprechenden vertraglichen Vereinba- rung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) für diesen seit dem 01.08.2012 die Aufgaben der „Beauftragten Stelle“ wahr. Diese beinhaltet eine Zusammenarbeit bei der Leistung von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII. Mit der Vorlage V/0502/2013 vom 21.08.2013 hat der Rat die Fortsetzung dieser Zusammenar- beit beschlossen. Der entsprechend verlängerte Vertrag enthält eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende. Der LWL hat sich bereits festgelegt, an der Vereinbarung mindestens bis zum 31.12.2016 festzuhalten. Die Verwaltung hatte sich in der letzten Vorlage verpflichtet, dem zuständigen Fachausschuss nach Ablauf eines weiteren Jahres einen Bericht über die Entwicklung der „Beauftragten Stelle“ vorzulegen. Dem wird hiermit nachgekommen. 2. Finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen Für die Wahrnehmung der Aufgaben der „Beauftragten Stelle“ ist im Stellenplan eine 1,0 Stelle Sozialarbeiter/-in verankert. Diese wird refinanziert durch die vom LWL für die Leistungen der „Beauftragten Stelle“ an die Stadt Münster zu erstattenden Fallpauschalen. Die finanzielle Leis- tung ist dabei jeweils abhängig von Anzahl und Verlauf der zu bearbeitenden Anträge und Hilfe- pläne. Die Abrechnung erfolgt halbjährlich auf Basis der konkreten Fallzahlen der letzten sechs Monate. Sofern aufgrund der Fallentwicklung und der daran gekoppelten Erträge der Arbeitsauf- wand die Kapazitäten der 1,0 Stelle übersteigt, besteht die Möglichkeit, dem eingesetzten Perso- nal eine jeweils für ein Jahr befristete Stundenaufstockung anzubieten. Vorlagen-Nr.: V/0134/2015 Auskunft erteilt: Frau Schlickbernd Frau Nonte Ruf: 492-5365 und -5359 E-Mail: Schlickbernd@stadt-muenster.de NonteAngelika@stadt-muenster.de Datum: 23.02.2015 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0134/2015 Es bedarf somit einer jährlichen Prognose der Fall- und Ertragsentwicklung, da die Stadt mit der Bereitstellung der erforderlichen Personal- und Sachressourcen finanziell zunächst in Vorleistung tritt. Für das Jahr 2014 wurden dem LWL insgesamt 56.522 € als Fallpauschale in Rechnung gestellt. Damit konnten die eingesetzten Personal- und Sachmittel refinanziert werden. 3. Aufgabenwahrnehmung Als örtlicher Träger der Sozialhilfe ist die Stadt ohnehin Kooperationspartner des LWL im Bereich der Hilfen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten und z. B. Beteiligter der jährlichen gemein- samen Planungskonferenz zur Bewertung und Abstimmung der Bedarfs- und Strukturplanung. Die Stadt hält aber keine eigenen Einrichtungen für die vom LWL finanzierten Hilfen nach § 67 SGB XII vor. Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Gewährung dieser Hilfe ist beim LWL verblieben. Die „Beauftragte Stelle“ berät den LWL in allen Fällen und bereitet die Entschei- dungen fachlich vor. Zum Personenkreis, der nach § 67 SBG XII betreut wird, zählen Menschen die aufgrund ihrer besonderen sozialen Schwierigkeiten, gekoppelt mit einer krisenhaften Lebenssituation, obdach- los oder von Obdachlosigkeit bedroht sind. Um diesem Personenkreis zugeordnet zu werden, prüft die „Beauftragte Stelle“, ob und in welcher Intensität Hilfesuchende Unterstützung in Form von Betreutem Wohnen (ambulant, teil- oder vollstationär) nach § 67 SGB XII benötigen. Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zwischen Hilfesuchendem und „Beauftragter Stelle“ gibt eine differenzierte Bedarfsermittlung Aufschluss darüber, in welchem Umfang Hilfen notwendig sind. Der LWL als Leistungsträger entscheidet aufgrund dieser Informationen. 3.1 Quantitative Entwicklung Das Arbeitsaufkommen im Jahr 2014 war schwankend, blieb aber im Vergleich zum Vorjahr in der Anzahl der bearbeiteten Fälle insgesamt auf gleichbleibend hohem Niveau. Grundsätzlich richtet sich das Arbeitsvolumen nach der Bewegung der Klienten und ist somit schwer zu kalku- lieren. Erfahrungsgemäß ist die Anfrage nach betreuten Wohnplätzen im Bereich der § 67er- Hilfen in den Monaten Februar und März besonders hoch. Fehlende freie Plätze in den Einrich- tungen und der angespannte Wohnungsmarkt in Münster führen zeitweise zum verzögerten Be- ginn des Hilfeprozesses. Das Fallaufkommen der „Beauftragten Stelle“ im Zeitraum vom 01.01.2014 – 31.12.2014 spie- geln folgende Zahlen wieder: • Prüfverfahren: 174 • erste Hilfepläne: 140 • fortgeschriebene Hilfepläne: 110 3.2. Qualitative Entwicklung Die Stadt Münster ist als „Beauftragte Stelle“ das „Bindeglied“ zum LWL. Durch die z.T. aufsu- chende Arbeit der Mitarbeiterinnen besteht persönlicher Kontakt zu den Klientinnen und Klienten und den betreuenden Einrichtungen. Die Klientenstruktur ist altersmäßig (21 - 64 Jahre) und auf- grund der individuellen Lebensumstände sehr heterogen. Ca. 80 % der Antragstellenden sind männlich. Ca. 2/3 der Hilfesuchenden haben eine Migrationsvorgeschichte. Eine Entwicklung in Richtung längerfristigem Hilfebedarf und eine große Anzahl an Antragsstellenden unter 30 Jah- ren ist zu beobachten. Häufig sehr komplexe Lebensumstände und die Abgrenzung zu Hilfen nach § 53 SGB XII und § 41 / § 35a SGB VIII stellen hohe Anforderungen an die „Beauftragte Stelle“. Besonders in der Begleitung fortgeschriebener Hilfeplanung hat sich eine konstruktive Zusam- 3 V/0134/2015 menarbeit zwischen der “Beauftragten Stelle“ und den Anbietern entwickelt. So werden gemein- sam geführte Reflexionsgespräche als Gewinn und häufig als neuer Impuls für die Klientinnen und Klienten gesehen. Bezogen auf Klientinnen und Klienten über 30 Jahre wird eine gewisse „Sogwirkung“ von Müns- ter erkennbar. Im Vergleich zu umliegenden Kreisen/Städten bietet die Stadt ein differenzierteres Versorgungsnetz. Mit der Einrichtung einer Beauftragten Stelle, die exklusiv für Hilfen nach § 67 SGB XII zuständig ist, hat die Stadt Münster dieser Situation Rechnung getragen und das Hilfeverfahren auch quali- tativ unterstützt. Zugleich beobachtet die „Beauftragte Stelle“, dass sich die Leistungsanbieter für Hilfen nach § 67 SGB XII angesichts der sich verändernden Bedarfe und der Entwicklung des Wohnungsmarktes laufend mit der Ausgestaltung der Hilfen auseinander setzen. Die Beratung und Hilfeplanung berücksichtigt ein anbieterneutrales und breites Angebotsspekt- rum als Voraussetzung für zielgerichtete, individuelle und effektive Hilfeleistungen. Die in diesem Prozess gewonnenen Erkenntnisse können in die Weiterentwicklung der Hilfen nach § 67 SGB XII einfließen und damit auch in die Ausgestaltung des Hilfeangebots für die Menschen in Müns- ter. Durch die über Jahrzehnte gewachsene Anbieterstruktur in Münster brauchte und braucht es auch weiterhin Zeit und Nachhaltigkeit um „eingeschliffene“ Prozesse zu verändern. Dies ist eine fortlaufende Anforderung für alle Beteiligten. Die „Beauftragte Stelle“ hat sich als verlässlicher und kompetenter Ansprechpartner für die Einrichtungen und Antragsteller sowie als konstruktiver Kooperationspartner des LWL etabliert. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0134/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.02.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37