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V/0134/2015

Beauftragte Stelle für Hilfen gem. § 67 SGB XII

Vorlagen 18.02.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 11.03.2015, TOP 14

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

7612 Zeichen

V/0134/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beauftragte Stelle für Hilfen gem. § 67 SGB XII 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.03.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Ausgangslage 
 
Das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten nimmt auf Grundlage des 
Ratsbeschlusses V/0223/2012 vom 09.05.2012 und der entsprechenden vertraglichen Vereinba-
rung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) für diesen seit dem 01.08.2012 die 
Aufgaben der „Beauftragten Stelle“ wahr. Diese beinhaltet eine Zusammenarbeit bei der Leistung 
von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII.   
 
Mit der Vorlage V/0502/2013 vom 21.08.2013 hat der Rat die Fortsetzung dieser Zusammenar-
beit beschlossen. Der entsprechend verlängerte Vertrag enthält eine Kündigungsfrist von drei 
Monaten zum Jahresende. Der LWL hat sich bereits festgelegt, an der Vereinbarung mindestens 
bis zum 31.12.2016 festzuhalten. 
Die Verwaltung hatte sich in der letzten Vorlage verpflichtet, dem zuständigen Fachausschuss 
nach Ablauf eines weiteren Jahres einen Bericht über die Entwicklung der „Beauftragten Stelle“ 
vorzulegen. Dem wird hiermit nachgekommen. 
 
 
2. Finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen  
 
Für die Wahrnehmung der Aufgaben der „Beauftragten Stelle“ ist im Stellenplan eine 1,0 Stelle 
Sozialarbeiter/-in verankert. Diese wird refinanziert durch die vom LWL für die Leistungen der 
„Beauftragten Stelle“ an die Stadt Münster zu erstattenden Fallpauschalen. Die finanzielle Leis-
tung ist dabei jeweils abhängig von Anzahl und Verlauf der zu bearbeitenden Anträge und Hilfe-
pläne. Die Abrechnung erfolgt halbjährlich auf Basis der konkreten Fallzahlen der letzten sechs 
Monate. Sofern aufgrund der Fallentwicklung und der daran gekoppelten Erträge der Arbeitsauf-
wand die Kapazitäten der 1,0 Stelle übersteigt, besteht die Möglichkeit, dem eingesetzten Perso-
nal eine jeweils für ein Jahr befristete Stundenaufstockung anzubieten.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0134/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Schlickbernd 
Frau Nonte 
Ruf: 
492-5365 und -5359 
E-Mail: 
Schlickbernd@stadt-muenster.de 
NonteAngelika@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.02.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0134/2015 
 
Es bedarf somit einer jährlichen Prognose der Fall- und Ertragsentwicklung, da die Stadt mit der 
Bereitstellung der erforderlichen Personal- und Sachressourcen finanziell zunächst in Vorleistung 
tritt. 
Für das Jahr 2014 wurden dem LWL insgesamt 56.522 € als Fallpauschale in Rechnung gestellt. 
Damit konnten die eingesetzten Personal- und Sachmittel refinanziert werden. 
 
 
3. Aufgabenwahrnehmung 
 
Als örtlicher Träger der Sozialhilfe ist die Stadt ohnehin Kooperationspartner des LWL im Bereich 
der Hilfen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten und z. B. Beteiligter der jährlichen gemein-
samen Planungskonferenz zur Bewertung und Abstimmung der Bedarfs- und Strukturplanung. 
Die Stadt hält aber keine eigenen Einrichtungen für die vom LWL finanzierten Hilfen nach § 67 
SGB XII vor. Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Gewährung dieser Hilfe ist beim 
LWL verblieben. Die „Beauftragte Stelle“ berät den LWL in allen Fällen und bereitet die Entschei-
dungen fachlich vor. 
 
Zum Personenkreis, der nach § 67 SBG XII betreut wird, zählen Menschen die aufgrund ihrer 
besonderen sozialen Schwierigkeiten, gekoppelt mit einer krisenhaften Lebenssituation, obdach-
los oder von Obdachlosigkeit bedroht sind. Um diesem Personenkreis zugeordnet zu werden, 
prüft die „Beauftragte Stelle“, ob und in welcher Intensität Hilfesuchende Unterstützung in Form 
von Betreutem Wohnen (ambulant, teil- oder vollstationär) nach § 67 SGB XII benötigen. Im 
Rahmen eines persönlichen Gesprächs zwischen Hilfesuchendem und „Beauftragter Stelle“ gibt 
eine differenzierte Bedarfsermittlung Aufschluss darüber, in welchem Umfang Hilfen notwendig 
sind. Der LWL als Leistungsträger entscheidet aufgrund dieser Informationen. 
 
 
3.1 Quantitative Entwicklung 
 
Das Arbeitsaufkommen im Jahr 2014 war schwankend, blieb aber im Vergleich zum Vorjahr in 
der Anzahl der bearbeiteten Fälle insgesamt auf gleichbleibend hohem Niveau. Grundsätzlich 
richtet sich das Arbeitsvolumen nach der Bewegung der Klienten und ist somit schwer zu kalku-
lieren. Erfahrungsgemäß ist die Anfrage nach betreuten Wohnplätzen im Bereich der § 67er-
Hilfen in den Monaten Februar und März besonders hoch. Fehlende freie Plätze in den Einrich-
tungen und der angespannte Wohnungsmarkt in Münster führen zeitweise zum verzögerten Be-
ginn des Hilfeprozesses.  
Das Fallaufkommen der „Beauftragten Stelle“ im Zeitraum vom 01.01.2014 – 31.12.2014 spie-
geln folgende Zahlen wieder: 
 
• Prüfverfahren:   174 
• erste Hilfepläne:   140 
• fortgeschriebene Hilfepläne:  110 
 
 
3.2. Qualitative Entwicklung 
 
Die Stadt Münster ist als „Beauftragte Stelle“ das „Bindeglied“ zum LWL. Durch die z.T. aufsu-
chende Arbeit der Mitarbeiterinnen besteht persönlicher Kontakt zu den Klientinnen und Klienten 
und den betreuenden Einrichtungen. Die Klientenstruktur ist altersmäßig (21 - 64 Jahre) und auf-
grund der individuellen Lebensumstände sehr heterogen. Ca. 80 % der Antragstellenden sind 
männlich. Ca. 2/3 der Hilfesuchenden haben eine Migrationsvorgeschichte. Eine Entwicklung in 
Richtung längerfristigem Hilfebedarf und eine große Anzahl an Antragsstellenden unter 30 Jah-
ren ist zu beobachten. Häufig sehr komplexe Lebensumstände und die Abgrenzung zu Hilfen 
nach § 53 SGB XII und § 41 / § 35a SGB VIII stellen hohe Anforderungen an die „Beauftragte 
Stelle“. 
Besonders in der Begleitung fortgeschriebener Hilfeplanung hat sich eine konstruktive Zusam-

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menarbeit zwischen der “Beauftragten Stelle“ und den Anbietern entwickelt. So werden gemein-
sam geführte Reflexionsgespräche als Gewinn und häufig als neuer Impuls für die Klientinnen 
und Klienten gesehen.  
Bezogen auf Klientinnen und Klienten über 30 Jahre wird eine gewisse „Sogwirkung“ von Müns-
ter erkennbar. Im Vergleich zu umliegenden Kreisen/Städten bietet die Stadt ein differenzierteres 
Versorgungsnetz. 
Mit der Einrichtung einer Beauftragten Stelle, die exklusiv für Hilfen nach § 67 SGB XII zuständig 
ist, hat die Stadt Münster dieser Situation Rechnung getragen und das Hilfeverfahren auch quali-
tativ unterstützt. Zugleich beobachtet die „Beauftragte Stelle“, dass sich die Leistungsanbieter für 
Hilfen nach § 67 SGB XII angesichts der sich verändernden Bedarfe und der Entwicklung des 
Wohnungsmarktes laufend mit der Ausgestaltung der Hilfen auseinander setzen. 
 
Die Beratung und Hilfeplanung berücksichtigt ein anbieterneutrales und breites Angebotsspekt-
rum als Voraussetzung für zielgerichtete, individuelle und effektive Hilfeleistungen. Die in diesem 
Prozess gewonnenen Erkenntnisse können in die Weiterentwicklung der Hilfen nach § 67 SGB 
XII einfließen und damit auch in die Ausgestaltung des Hilfeangebots für die Menschen in Müns-
ter. 
 
Durch die über Jahrzehnte gewachsene Anbieterstruktur in Münster brauchte und braucht es 
auch weiterhin Zeit und Nachhaltigkeit um „eingeschliffene“ Prozesse zu verändern. Dies ist eine 
fortlaufende Anforderung für alle Beteiligten. Die „Beauftragte Stelle“ hat sich als verlässlicher 
und kompetenter Ansprechpartner für die Einrichtungen und Antragsteller sowie als konstruktiver 
Kooperationspartner des LWL etabliert. 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

11.03.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0134/2015
Typ
Vorlagen
Datum
18.02.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37