Mandari Insight

3306/2017

"GE westlich Linder Kreuz" in Köln-Porz-Lind, 5. Änderung; 77349/04; Einleitungsbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 22.11.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 14.12.2017, TOP 7.2.5

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Bebauungsplan GE westlich Linder Kreuz

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Erschließungskonzept

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

6257 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 hüls ma 
Vorlagen-Nummer 
 3306/2017 
Freigabedatum 
22.11.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes 77349/04 
Arbeitstitel: "GE westlich Linder Kreuz" in Köln-Porz-Lind, 5. Änderung 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 77349/04 gemäß § 2 Absatz 
1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten 
Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet westlich der Frankfurter Straße gegenüber der 
Einmündung Niederkasseler Straße (Teilflächen aus Gemarkung Lind Flur 2 Flurstücke 695, 
168 und 16) —Arbeitstitel: "GE westlich Linder Kreuz" in Köln-Porz-Lind, 5. Änderung— einzu-
leiten mit dem Ziel, eine öffentliche Verkehrsfläche zur Erschließung des Industriegebietes fest-
zusetzen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zu-
stimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 14.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Bebauungsplan 77349/04 ist seit dem 04.07.2007 rechtskräftig und setzt ein Gewerbe- und In-
dustriegebiet in Köln-Porz-Lind fest. Der Plangeltungsbereich wurde durch die 1. Änderung (rechtkräf-
tig seit dem 20.10.2010) um einen kleinen Teilbereich – zur Verhinderung von städtebaulichen Fehl-
entwicklungen (kein Einzelhandel, keine Vergnügungsstätten und bordellartigen Betriebe) – erweitert. 
Ziel der 2. Änderung (rechtskräftig seit dem 29.01.2014) war es, die ehemals im Bebauungsplan fest-
gesetzte öffentliche Verkehrsfläche in Industriefläche umzuändern, weil feststand, dass die Firma igus 
GmbH die Industriefläche zur Arrondierung ihres benachbarten Firmengeländes (östlich der Frankfur-
ter Straße) erwerben wird. 
 
Im Nachgang der 2. Änderung des Bebauungsplanes wurden Widersprüchlichkeiten bei der Behand-
lung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung festgestellt, die als planungsrechtliche Fehler so-
wohl für den ursprünglichen Bebauungsplan 77349/04 Blatt 1 und Blatt 2 als auch für die 1. und 2. 
Änderung des Bebauungsplanes 77349/04 durchgreifen. Die Fehler erforderten eine dritte Änderung 
des Bebauungsplans. 
 
Die übrigen Inhalte des alten Bebauungsplans (Stand 2. Änderung) blieben erhalten. 
 
Aktuell läuft die 4. Änderung des Bebauungsplans für eine untergeordnete Teilfläche (Gewerbegebiet) 
nördlich der Anschlussstelle Lind, um einen Standort für eine Flüchtlingsunterbringung planungsrecht-
lich auf Grundlage von § 246 BauGB zu ermöglichen (2621/2017). 
 
 
Planungsanlass 
Im Rahmen der Abstimmung im Vorfeld des Baugenehmigungsverfahrens für Erweiterung der Firma 
igus GmbH im Bereich des festgesetzten Industriegebietes südlich der BAB A59, westlich der Frank-
furter Straße (B8) hat das Land Nordrhein-Westfalen als Straßenbaulastträger auf Grundlage von § 9 
Bundesfernstraßengesetz (FStrG) im Zuge der Abstimmung der konkreten Erschließungsplanung, die 
im Bebauungsplan vorgesehene private Erschließung als rechtlich nicht ausreichend eingestuft. Der 
im Bebauungsplan festgesetzte Ein- und Ausfahrtsbereich entspräche nicht den rechtlichen Anforde-
rungen, eine Erschließung sei nur in öffentlich-rechtlicher Form zustimmungsfähig. Aufgrund der nach 
geltender Rechtslage nicht gesicherten Erschließung ist keine Baugenehmigung für die Standorter-
weiterung der Firma igus GmbH möglich. 
 
Als Branchenführer im Bereich Maschinenelemente aus Hochleistungskunststoffen stellt die Firma 
igus GmbH eine zentrale Säule der weltweit agierenden Kölner Unternehmenslandschaft dar. Die seit 
2016 forcierte Standorterweiterung in Porz-Lind ist ein entscheidender Beitrag für die Zukunftsfähig-
keit des Unternehmens und den Standort Köln. Ziel der Verwaltung ist es daher, die zeitnahe Umset-
zung des Vorhabens sicherzustellen. 
 
 
Ziel der 5. Bebauungsplanänderung ist es, auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung die 
Erschließungssituation eindeutig in Form einer öffentlich-rechtlichen Verkehrsfläche zu präzisieren. 
 
Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 ohne Durchführung einer Umweltprüfung 
gemäß § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt werden. Die Voraussetzungen zur Durchführung nach § 13 
BauGB sind gegeben, weil durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung 
nicht berührt werden. Durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes wird keine Zulässigkeit von Vor-
haben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Ge-
setz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder be-
gründet. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des

3 
Schutzzwecks der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Natura 2000 Gebiete im Sinne 
des Bundesnaturschutzgesetzes sowie dafür, dass bei der Planung, Pflichten zur Vermeidung oder 
Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissions-
schutzgesetzes zu beachten sind. 
 
Sonstige Belange oder nachbarliche Interessen sind nicht betroffen. Die Änderung ist mit den öffentli-
chen Belangen vereinbar. 
 
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 
BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) wird abgesehen, da keine grundsätzli-
che Änderung der der 3. Änderung des Bebauungsplans zugrunde liegenden Erschließungsplanung 
vorgesehen ist, sondern nur ihre planungsrechtliche Festsetzung präzisiert wird. 
 
Grundlage für die 5. Bebauungsplanänderung ist eine mit der Stadt abgestimmte Erschließungskon-
zeption gemäß Anlage 2. Auf Grundlage dieser Planung ist es Ziel, Einvernehmen mit dem Straßen-
baulastträger, dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Rhein-
Berg, Außenstelle Köln, zu erzielen.  
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
Anlage 2 Erschließungskonzept 
Anlage 3 Bebauungsplan GE westlich Linder Kreuz in Köln-Porz-Lind, 3. Änderung, Blatt 2

Anlage 0

1963 Zeichen

A N L A G E  0  
613hüls3306-2017 
 
 
 
Beschluss über die Einleitung der Änderung des Bebauungsplans Nr. 77349/04 -  
Arbeitstitel: Westlich Linder Kreuz in Köln-Porz-Lind, 5. Änderung 
Vorlage 3306/2017 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung der Beschlussvorlage in den Sitzun-
gen des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung 7 (Porz) 
 
 
 
 
Mit der beabsichtigten Bebauungsplanänderung soll zeitnah die Erschließung des Industriegebiets 
westlich der Frankfurter Straße (B8), südlich der Anschlussstelle Lind, ermöglicht werden. Im 
Rahmen der Abstimmung im Vorfeld des Baugenehmigungsverfahrens für Erweiterung der Firma 
igus GmbH im Bereich des festgesetzten Industriegebietes südlich der BAB A59 und westlich der 
Frankfurter Straße (B8) hat das Land Nordrhein-Westfalen als Straßenbaulastträger auf Grundlage 
von § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die im Bebauungsplan vorgesehene private Erschlie-
ßung als rechtlich nicht ausreichend eingestuft. Der im Bebauungsplan festgesetzte private Ein- 
und Ausfahrtsbereich entspräche nicht den rechtlichen Anforderungen, eine Erschließung sei nur 
in öffentlich-rechtlicher Form zustimmungsfähig. 
 
Als Branchenführer im Bereich Maschinenelemente aus Hochleistungskunststoffen stellt die Firma 
igus GmbH eine zentrale Säule der weltweit agierenden Kölner Unternehmenslandschaft dar. Die 
seit 2016 forcierte Standorterweiterung in Porz-Lind ist ein entscheidender Beitrag für die Zukunfts-
fähigkeit des Unternehmens und den Standort Köln. Ziel der Verwaltung ist es daher, auf Grundla-
ge der abgestimmten Planung zur Erschließung und zum Hochbau die zeitnahe Umsetzung des 
Vorhabens sicherzustellen. 
 
Eine Beschlussfassung in der vorgeschlagenen Beratungsreihenfolge ist erforderlich, um die pla-
nungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Baugenehmigung bis Mitte 2018 zu erlangen: 
 
Stadtentwicklungsausschuss am 14.12. 2017  
Bezirksvertretung 7 (Porz) am 14.12. 2017

Anlage 3 Bebauungsplan GE westlich Linder Kreuz

36 Zeichen

BET
Fo

| 2m

ET

Ran 9
Autobahn A 5

Anlage 2 Erschließungskonzept

120 Zeichen

Anlage 2
Stadtplanungsamt
GE westlich Linder Kreuz
Erschließungskonzept
in Köln - Porz - Lind, 5. Änderung
unmaßstäblich

Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes

492 Zeichen

GeltungsbereichGHUbQGHUXQJ
Geltungsbereichdes Beb. Plans 77349/04"GE westlich Linder Kreuz"
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes 77349/04GE westlich Linder KreuzLQ.|OQ3RU]/LQGbQGHUXQJ
0D‰VWDE0 15075 300450 Meter
XQPD‰VWlEOLFK

Beratungsverlauf (2)

14.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3306/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.11.2017
Erstellt
26.10.2017 08:59