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0325/2017

Mehr Verkehrssicherheit an der Toni-Welter-Straße/Anna-Langohr-Weg in Köln-Volkhoven

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 11.05.2017, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3260 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/663/33 
 
Vorlagen-Nummer 
 0325/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2017 
 
Mehr Verkehrssicherheit an der Toni-Welter-Straße/Anna-Langohr-Weg in Köln-Volkhoven 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler zur Sitzung am 09.03.2017, 
TOP 7.2.4 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
„Auf der Straßenseite gegenüber von ALDI parken häufig Autos am Straßenrand, zumeist auch Lkw. 
Diese verhindern die Einsicht der von der Straße Anna-Langohr-Weg abbiegenden Autos auf die To-
ni-Welter-Straße. Erschwerend kommen für die abbiegenden Autos die vom ALDI-Parkplatz gegen-
über auf die Toni-Welter-Straße einfahrenden Autos hinzu. 
 
Um für mehr Sicherheit, insbesondere an der Einmündung Toni-Welter-Straße/Anna-Langohr-Weg zu 
sorgen, hatten wir im März 2015 ein Parkverbot gefordert. Dies wurde abgelehnt, mit der Begrün-
dung, die Straße sei breit genug. 
 
Die Anwohner beschweren sich jedoch über die weiterhin unübersichtliche Situation, insbesondere 
bei länger parkenden Lkw.“ 
 
Fragen 1-3 
1. Dürfen große Lkw an der Stelle parken? 
2. Wenn nein, wird hier regelmäßig kontrolliert? 
3. Welche Maßnahmen gibt es, die Verkehrssicherheit für die Anwohner des Anna-Langohr-
Weges bei der Ausfahrt auf die Toni-Welter-Straße zu erhöhen? 
 
 
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1-3: 
 
In § 12 Abs. 3 Ziffer 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und 
Einmündungen bis zu je 5,00 m unzulässig. Nach § 12 Abs. 3a ist das regelmäßige Parken von Kraft-
fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t innerhalb geschlossener Ortschaften in 
der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. 
 
Gemäß § 12 Abs. 4 StVO gilt auf der Toni-Welter-Straße vom Anna-Langohr-Weg das Rechtspark-
gebot, d. h. das Parken ist am rechten Fahrbahnrand zulässig. Es handelt sich bei der Toni-Welter-
Straße um eine gut ausgebaute Straße, an der Parken am rechten Fahrbahnrand erlaubt ist. Insofern 
wird hier auf § 10 StVO verwiesen. Wenn die Sicht behindert ist, muss sich der Fahrzeugführer vor-
sichtig in die Fahrbahn "hineintasten". 
 
Auf der Toni-Welter-Straße ab der Einmündung Anna-Langohr-Weg ist die Geschwindigkeit durch 
Einzelbeschilderung auf 30 km/h gesenkt. Zusätzlich befindet sich dort die Beschilderung VZ 136 
StVO (Achtung Kinder) auf 300 m.

2 
 
Das hier angebrachte VZ 136 StVO (Kinder) fordert eine der Gefahrenlage angemessene Verhal-
tensweise des Kraftfahrzeugführers. Das Zeichen verlangt vom Fahrzeugführer so zu fahren, dass er 
plötzlich auftauchende Kinder nicht gefährdet. 
 
Bei den durchgeführten Ortsbesichtigungen konnte keine Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeu-
ge festgestellt werden. 
 
Das Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Verkehrsüberwachung, wurde gebeten verstärkt Kontrol-
len in der Örtlichkeit durchzuführen. 
 
Die Verkehrssituation in der Toni-Welter-Straße ist vergleichbar mit vielen Straßen im Kölner Stadt-
gebiet, so dass die Verwaltung in der Örtlichkeit keinen zusätzlichen Handlungsbedarf sieht.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Toni-Welter-Straße
  • Anna-Langohr-Weg

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Details

Aktenzeichen
0325/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27