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Änderungsantrag zu TOP Ö 3.1.17 „Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035“

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 AN/1503/2021 vom 24.06.2021

Stand: Am 24.06.2021 im Rat endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • Linke Änderungsantrag nach § 13

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    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.06.2021 AN/1503/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 24.06.2021 Änderungsantrag zu TOP Ö 3.1.17 „Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP Ö 3.1.17 „Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 24.06.2021 aufzunehmen: Beschluss: 1. In Antragspunkt 1 wird die Jahreszahl 2035 durch die Jahreszahl 2030 ersetzt. 2. In Antragspunkt 2 wird die Jahreszahl 2035 durch die Jahreszahl 2030 ersetzt. 3. Der Antragspunkt 3 wird durch folgenden neuen Punkt 3 ersetzt. Die Verwaltung wird, mit Unterstützung des bereits beauftragten Konsortiums und des Klimarates, einen Maßnahmenplan zur Erreichung des Klimaziels der Stadtverwaltung, ihrer Beteiligungsgesellschaften sowie unter Einbezug möglichst vieler weiterer THG-Emittent*innen erarbeiten. Dabei sollen nicht nur erfolgreiche Beispiele anderer Großstädte berücksichtigt werden, sondern auch die Vorschläge zu Grunde gelegt werden, die in der Modellrechnung des am 14.02.2019 beschlossenen Klimaschutzmaßnahmenumsetzungsprogramm „KölnKlimaAktiv 2022“ auf Seite 10 dargestellt werden. Weitere bestehende Konzepte werden berücksichtigt, sektorenspezifische Minderungsziele mit Meilensteilen und Zwischenzielen (2024, 2027) werden festgelegt und ein geeignetes Indikatoren-Set zur Überprüfung eingesetzt, dies gilt auch für die Ausbauziele im Bereich erneuerbarer Energien. Der „Maßnahmenplan Klimaneutralität bis 2030" wird basierend auf der Ratsentscheidung zur Berechnung von Klimaneutralität ämterübergreifend erarbeitet und Maßnahmen und Ziele entsprechend verbindlich zugeteilt. Der Maßnahmenplan wird bis Ende 2021 der Stadtgesellschaft vorgestellt und dem AKUG und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. 4. Die Antragspunkte 4 und 5 bleiben unverändert. 5. Ein Antragspunkt 6 wird angefügt: Zwischenzeitlich werden die bereits beschlossenen Maßnahmen umgesetzt beziehungsweise der Umsetzung forciert, damit nicht noch weitere Zeit verloren geht. 6. Ein Antragspunkt 7 wird angefügt: Der Rat der Stadt Köln befasst sich unmittelbar nach der Sommerpause mit dem Bürgerbegehren der Klimawende und prüft, ob er dem Begehren stattgibt und gemeinsam mit den städtischen Beteiligungsunternehmen umsetzt. Parallel bereitet die Verwaltung einen Bürgerentscheid zur Bundestagswahl am 26.09.2021 vor. Begründung: Bereits beim Beschluss des Klimaschutzmaßnahmenumsetzungsprogramm „KölnKlimaAktiv 2022“ im Februar 2019 und auch innerhalb dieses Programms wird mehrfach deutlich gemacht, dass uns die Zeit davon läuft. Wenn das Haus aber brennt, darf man nicht darüber diskutieren, ob die Eimer zum Löschwasser holen aus Holz, Plastik oder Metall sein sollten, sondern muss mit dem Löschen beginnen. Je länger man wartet, umso schwerer wird es den Brans zu stoppen. Ab einem gewissen Punkt, kann man das Haus einfach nicht mehr retten. Alle Erfahrung nach läuft es so ab, dass je später vorgegebene Ziele terminiert werden umso später die notwendigen Maßnahmen begonnen werden. Wir wissen aber, dass je später die Maßnahmen beginnen, umso drastischer müssten diese ausfallen. Das würde deutlich, wenn zur Bekämpfung des Klimawandels offiziell ein CO2- Budget akzeptiert würde. Ein solches Emissionsbudget könnte auch als Emissionskredit, bezeichnet werden. Es steht für die Menge der CO2-Emissionen aus menschengemachten Quellen, die seit Beginn der Industrialisierung freigesetzt wurde und welche noch freigesetzt werden dürfte, um mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit eine globale Erwärmung über eine definierte Grenze hinaus zu vermeiden. Es ist vergleichbar mit dem Wasservorrat, den man mit in der Wüste hat. gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftführer

Beratungsverlauf

  1. 24.06.2021

    Rat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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