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AN/1503/2021

Änderungsantrag zu TOP Ö 3.1.17 „Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035“

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 24.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

4323 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.06.2021 
AN/1503/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 24.06.2021 
 
Änderungsantrag zu TOP Ö 3.1.17 „Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen 
Klimaneutralität in Köln bis 2035„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag 
zu TOP Ö 3.1.17 „Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in 
Köln bis 2035“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 24.06.2021 
aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
1. In Antragspunkt 1 wird die Jahreszahl 2035 durch die Jahreszahl 2030 ersetzt. 
 
2. In Antragspunkt 2 wird die Jahreszahl 2035 durch die Jahreszahl 2030 ersetzt. 
 
3. Der Antragspunkt 3 wird durch folgenden neuen Punkt 3 ersetzt. 
Die Verwaltung wird, mit Unterstützung des bereits beauftragten 
Konsortiums und des Klimarates, einen Maßnahmenplan zur Erreichung 
des Klimaziels der Stadtverwaltung, ihrer Beteiligungsgesellschaften 
sowie unter Einbezug möglichst vieler weiterer THG-Emittent*innen 
erarbeiten.  
Dabei sollen nicht nur erfolgreiche Beispiele anderer Großstädte

berücksichtigt werden, sondern auch die Vorschläge zu Grunde gelegt 
werden, die in der Modellrechnung des am 14.02.2019 beschlossenen 
 Klimaschutzmaßnahmenumsetzungsprogramm „KölnKlimaAktiv 2022“ 
auf Seite 10 dargestellt werden. 
Weitere bestehende Konzepte werden berücksichtigt, sektorenspezifische 
Minderungsziele mit Meilensteilen und Zwischenzielen (2024, 2027) 
werden festgelegt und ein geeignetes Indikatoren-Set zur Überprüfung 
eingesetzt, dies gilt auch für die Ausbauziele im Bereich erneuerbarer 
Energien. Der „Maßnahmenplan Klimaneutralität bis 2030" wird basierend 
auf der Ratsentscheidung zur Berechnung von Klimaneutralität 
ämterübergreifend erarbeitet und Maßnahmen und Ziele entsprechend 
verbindlich zugeteilt. Der Maßnahmenplan wird bis Ende 2021 der 
Stadtgesellschaft vorgestellt und dem AKUG und dem Rat zur 
Entscheidung vorgelegt. 
 
4. Die Antragspunkte 4 und 5 bleiben unverändert. 
 
5. Ein Antragspunkt 6 wird angefügt: 
Zwischenzeitlich werden die bereits beschlossenen Maßnahmen 
umgesetzt beziehungsweise der Umsetzung forciert, damit nicht noch 
weitere Zeit verloren geht. 
 
6. Ein Antragspunkt 7 wird angefügt: 
Der Rat der Stadt Köln befasst sich unmittelbar nach der Sommerpause 
mit dem Bürgerbegehren der Klimawende und prüft, ob er dem Begehren 
stattgibt und gemeinsam mit den städtischen Beteiligungsunternehmen 
umsetzt. Parallel bereitet die Verwaltung einen Bürgerentscheid zur 
Bundestagswahl am 26.09.2021 vor. 
 
 
Begründung: 
Bereits beim Beschluss des Klimaschutzmaßnahmenumsetzungsprogramm 
„KölnKlimaAktiv 2022“ im Februar 2019 und auch innerhalb dieses Programms wird 
mehrfach deutlich gemacht, dass uns die Zeit davon läuft. Wenn das Haus aber 
brennt, darf man nicht darüber diskutieren, ob die Eimer zum Löschwasser holen 
aus Holz, Plastik oder Metall sein sollten, sondern muss mit dem Löschen beginnen.

Je länger man wartet, umso schwerer wird es den Brans zu stoppen. Ab einem 
gewissen Punkt, kann man das Haus einfach nicht mehr retten.  
Alle Erfahrung nach läuft es so ab, dass je später vorgegebene Ziele terminiert 
werden umso später die notwendigen Maßnahmen begonnen werden. Wir wissen 
aber, dass je später die Maßnahmen beginnen, umso drastischer müssten diese 
ausfallen. 
Das würde deutlich, wenn zur Bekämpfung des Klimawandels offiziell ein CO2-
Budget akzeptiert würde. Ein solches Emissionsbudget könnte auch als 
Emissionskredit, bezeichnet werden. Es steht für die Menge der CO2-Emissionen 
aus menschengemachten Quellen, die seit Beginn der Industrialisierung freigesetzt 
wurde und welche noch freigesetzt werden dürfte, um mit einer bestimmten 
Wahrscheinlichkeit eine globale Erwärmung über eine definierte Grenze hinaus zu 
vermeiden. Es ist vergleichbar mit dem Wasservorrat, den man mit in der Wüste 
hat. 
 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftführer

Beratungsverlauf (1)

24.06.2021 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1503/2021
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
24.06.2021
Erstellt
24.06.2021 10:02