V/0069/2011
Sanierung von Spielplätzen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup im Haushaltsjahr 2011 - Planungs- und Baubeschluss -
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Anlage 2 Entwurf Sonnenschutzmaßnahme SP Am Kalvarienberg
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Beschlussvorlage
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V/0069/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Sanierung von Spielplätzen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup im Haushaltsjahr 2011 - Planungs- und Baubeschluss - Beratungsfolge 17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Spielplatz Malteserstraße wird nach den Entwürfen des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz saniert. 2. Die Planungen und Bauausführungen der Spielplätze Holsenkampweg und Alte Furt wer- den zur Kenntnis genommen. 3. Dem Standort für eine Sonnenschutzmaßnahme auf dem Spielplatz Am Kalvarienberg wird zugestimmt. 4. Der Entwurf und die Bauausführung für den Sonnenschutz auf dem Spielplatz Am Kalva- rienberg des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz werden zur Kenntnis genommen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die aufgeführten Spielplatzsanierungen betragen 23.500,-- €. Sie verteilen sich wie folgt auf die Sanierungsobjekte: Zu 1.) 1 Malteserstraße 10.500,-- € Zu 2.) 2 Holsenkampweg 900,-- € 3 Alte Furt 6.150,-- € Zu 3.) 4 Am Kalvarienberg (Sonnenschutz) 5.950,-- € Vorlagen-Nr.: V/0069/2011 Auskunft erteilt: Herr Dieckmann Ruf: 492 67 47 E-Mail: DieckmaE@stadt-muenster.de Datum: 09.02.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0069/2011 Die Folgekosten entsprechen den bisherigen Unterhaltungskosten. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen Investitionsmaßnahme 7500 Sanierung von Spielplätzen; BV-Hiltrup Auszahlungen 2011 23.500 € Summe aller Auszahlungen/Saldo 23.500 € Begründung: Allgemeine Informationen: Die Spielplätze im Sanierungsprogramm für das Haushaltsjahr 2011 sind von den Überlegungen zu Spielplatzschließungen zur Konsolidierung des Haushaltes nicht betroffen. Eine Liste mit betrof- fenen Spielplätzen wird derzeit erarbeitet und anschließend der Bezirksvertretung vorgestellt. Die Sanierungsvorschläge erfolgten in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fa- milien. Mit den vorgelegten Sanierungsmaßnahmen wird weiterhin ein umfangreiches Angebot für integra- tives Spielen im Sinne des barrierefreien „Design for All“ vorgehalten. Im Rahmen der Novellierung der Abfallgesetzgebung der EU und der Umsetzung durch die Bun- desrepublik Deutschland (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) sind für die Sanie- rungsmaßnahmen strengere Regelungen bei der Entsorgung von Altgeräten anzuwenden. Da- durch entstehen höhere Deponiegebühren. Die nachstehenden Sanierungsmaßnahmen sollen im 2. Quartal 2011 durchgeführt werden. Informationen zu den Sanierungsmaßnahmen: Zu 1.) 29705 Spielplatz Malteserstraße Situation: Der Spielplatz liegt am Ostrand eines Wohngebietes und ist über die Malteserstraße erreichbar. Am Südrand schließt sich das Gelände einer Regenwasserbehandlungsanlage, im Osten ein Waldstück (Sandfortsbusch) und im Norden landwirtschaftliche Nutzfläche an. Der Spielplatz ist Teil einer städtischen Grünfläche. Die Spielgerätekombination, die bei der Teil-Sanierung 2004 noch stehen geblieben war, wurde Ende 2010 abgebaut. Dadurch entstand im nördlichen Sandbereich eine „Gerätelücke“, die durch ein neues Spielgerät wieder ausgefüllt werden sollte. In Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird aufgrund des Sanierungs- umfanges und der bereitgestellten Finanzmittel auf die Durchführung einer Kinderbeteiligung ver- zichtet. - 3 - V/0069/2011 Sanierungsvorschlag des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz (Ziffern siehe Plan Nr. K 811/2) Der Spielplatz bietet auf Grund seiner Ausstattung und seiner geschützten Lage allen Altersgrup- pen vielfältige und sichere Spielmöglichkeiten und dient zusätzlich als Quartierstreff für alle An- wohner. Durch den Abbau der Spielgerätekombination ist das Angebot für kleinere Kinder (Alters- gruppe bis 6 Jahre) reduziert worden. Bei den vorhandenen Spielgeräten (Schaukeln, Seilbahn, Karussell, Kletterkombination) liegt der Angebots-Schwerpunkt in der Bewegung. Ein Feuerwehr- auto (14) als neues Gerät für Kleinkinder hat einen großen Spielwert (Rollen-Kletter- und Kommu- nikationsspiel) und stellt eine sinnvolle Ergänzung zum Spielangebot dar. Zudem ist ein Fahrzeug in der Regel ein den Spielplatz prägendes Spiel- und Identifikationselement. Der Spielplatz Bo- delschwinghstraße in Hiltrup-Mitte, der unter Besuchern gern als „Dampfwalzenspielplatz“ be- zeichnet wird, ist ein Beispiel dafür. Zu 2.) 29501 Spielplatz Holsenkampweg Die vorhand ene abgängige Doppelschaukel auf dem Spielplatz Holsenkampweg wird durch eine fast neue Doppelschaukel vom Spielplatz Pater-Kolbe-Straße ersetzt. 29804 Spielplatz Alte Furt Die Kreuzwaage (Holzkonstruktion) ist abgängig und wird durch einen Gurtsteg ersetzt. Entwurfspläne zu den beiden o.g. Sanierungsmaßnahmen wurden nicht erstellt, da es sich nur um den Austausch, bzw. um die Sanierung eines einzelnen Elementes handelt. Zu 3.) 29606 Spielplatz Am Kalvarienberg (Sonnenschutz) Situation: Die Bereitstellung von Finanzmitteln der Bezirksvertretung für die Einrichtung von Sonnenschutz- maßnahmen wurde bisher nicht ausdrücklich an einen Spielplatz gebunden. Aus der Diskussion der letzten Wochen und u.a. auch aus Presseberichten war zu entnehmen, dass ein möglicher Standort für einen Sonnenschutz auf dem Spielplatz Am Kalvarienberg sinnvoll wäre. Nachfolgende Planungsgrundsätze sind Voraussetzungen für die Errichtung von Sonnenschutz- maßnahmen auf öffentlichen Spielplätzen: • Bauliche Sonnenschutzmaßnahmen können bei heißem, sonnigem Wetter nicht die Ver- antwortung der Eltern für ihre Kinder ersetzen, diese adäquat vor Sonneneinstrahlung zu schützen. • Bauliche Sonnenschutzmaßnahmen können nur partiell einen Sandspielbereich beschat- ten. • Bauliche Sonnenschutzmaßnahmen müssen vandalismussicher sein. Sonnensegel und herkömmliche Sonnenschirme, wie sie im Privatgarten oder an beaufsichtigten Kinderta- geseinrichtungen Verwendung finden, eignen sich daher nicht auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen. • Bauliche Sonnenschutzmaßnahmen können die Nutzung/Nutzbarkeit von Spielbereichen - insbesondere Angebote für kleinere Kinder – positiv beeinflussen. • Bauliche Sonnenschutzmaßnahmen stellen nur bedingt eine Alternative zu Bäumen als Schattenspender dar. - 4 - V/0069/2011 • Bauliche Sonnenschutzmaßnahmen sind aus den o.g. Gründen relativ kostenaufwendige Ausstattungselemente, bei deren Einsatz auch die Frage nach dem Verhältnis Kosten- Nutzen gestellt werden muss. • Bei Neu- und Umplanungen von Spielplätzen ist die Verwendung von Bäumen als Schat- tenspender stärker zu priorisieren. Der Spielplatz liegt in unmittelbarer Nähe zur Haupteinkaufsstraße Marktallee in der Mitte Hiltrups und ist über die Straße Am Kalvarienberg erreichbar. Aufgrund der zentralen, fußläufigen Lage zur Marktallee und die ihn umgebende Wohnbebauung wird der Spielplatz sehr gut genutzt und das Spielangebot von allen Altersgruppen angenommen. Umsetzungsvorschlag des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz (Ziffern siehe Plan Nr. K 229/3) Aufgrund der Süd/West-Exposition des Spielplatzes und aufgrund des Fehlens von schattenspen- denden Bäumen ist die Sandspielfläche bei schönem Wetter vollständig der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Das Aufstellen eines stationären Sonnenschirms (7) in Verbindung mit dem vorhande- nen Abenteuerhaus (1) ist sinnvoll, um diesen Spielort für kleinere Kinder zu beschatten und damit auch bei strahlungsintensivem Wetter dessen Nutzbarkeit zu ermöglichen. Bei dem Sonnenschirm handelt es sich um eine schirmartige Dachkonstruktion aus Holz, die auf einem Stahlpfosten montiert ist. Schirmdurchmesser ca. 4,0 m. Auf dem Spielplatz Tengenkamp in Amelsbüren ist ein solcher Schirm bereits aufgestellt worden. I.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: 1) Entwurf Sanierung 2011 Spielplatz Malteserstraße (K 811/2) 2) Entwurf Sonnenschutzmaßnahme Spielplatz Am Kalvarienberg (K 229/3)
Anlage 1 Sanierung 2011 SP Malteserstraße
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Malteserstraße 10
- Marktallee
- Holsenkampweg 900
- Am Kalvarienberg
- Pater-Kolbe-Straße
- Alte Furt 6
- Tengenkamp
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0069/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.02.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37