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V/0069/2011

Sanierung von Spielplätzen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup im Haushaltsjahr 2011 - Planungs- und Baubeschluss -

Vorlagen 08.02.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 17.03.2011, TOP 5.1

Anlage 2 Entwurf Sonnenschutzmaßnahme SP Am Kalvarienberg

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 Sanierung 2011 SP Malteserstraße

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Anlage 2 Entwurf Sonnenschutzmaßnahme SP Am Kalvarienberg

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Beschlussvorlage

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V/0069/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sanierung von Spielplätzen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup im Haushaltsjahr 2011 - Planungs- und 
Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Spielplatz Malteserstraße wird nach den Entwürfen des Amtes für Grünflächen und 
Umweltschutz saniert. 
 
2. Die Planungen und Bauausführungen der Spielplätze Holsenkampweg und Alte Furt wer-
den zur Kenntnis genommen. 
 
3. Dem Standort für eine Sonnenschutzmaßnahme auf dem Spielplatz Am Kalvarienberg wird 
zugestimmt. 
 
4. Der Entwurf und die Bauausführung für den Sonnenschutz auf dem Spielplatz Am Kalva-
rienberg des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz werden zur Kenntnis genommen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Kosten für die aufgeführten Spielplatzsanierungen betragen 23.500,-- €. 
Sie verteilen sich wie folgt auf die Sanierungsobjekte: 
 
Zu 1.) 
 1 Malteserstraße    10.500,-- € 
  
Zu 2.) 
 2 Holsenkampweg         900,-- € 
 3 Alte Furt       6.150,-- € 
 
Zu 3.) 
 4 Am Kalvarienberg (Sonnenschutz)     5.950,-- €  
Vorlagen-Nr.: 
V/0069/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Dieckmann 
Ruf: 
492 67 47 
E-Mail: 
DieckmaE@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.02.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0069/2011 
 
 
Die Folgekosten entsprechen den bisherigen Unterhaltungskosten. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen    
Investitionsmaßnahme 7500 Sanierung von Spielplätzen; 
BV-Hiltrup 
   
Auszahlungen   2011 23.500 €  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  23.500 €  
 
 
 
Begründung: 
 
Allgemeine Informationen:
 
 
Die Spielplätze im Sanierungsprogramm für das Haushaltsjahr 2011 sind von den Überlegungen 
zu Spielplatzschließungen zur Konsolidierung des Haushaltes nicht betroffen. Eine Liste mit betrof-
fenen Spielplätzen wird derzeit erarbeitet und anschließend der Bezirksvertretung vorgestellt.  
 
Die Sanierungsvorschläge erfolgten in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien. 
 
Mit den vorgelegten Sanierungsmaßnahmen wird weiterhin ein umfangreiches Angebot für integra-
tives Spielen im Sinne des barrierefreien „Design for All“ vorgehalten. 
 
Im Rahmen der Novellierung der Abfallgesetzgebung der EU und der Umsetzung durch die Bun-
desrepublik Deutschland (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) sind für die Sanie-
rungsmaßnahmen strengere Regelungen bei der Entsorgung von Altgeräten anzuwenden. Da-
durch entstehen höhere Deponiegebühren. 
 
 
Die nachstehenden Sanierungsmaßnahmen sollen im 2. Quartal 2011 durchgeführt werden. 
 
Informationen zu den Sanierungsmaßnahmen:
 
 
Zu 1.) 
29705 Spielplatz Malteserstraße 
Situation: 
Der Spielplatz liegt am Ostrand eines Wohngebietes und ist über die Malteserstraße erreichbar. 
Am Südrand schließt sich das Gelände einer Regenwasserbehandlungsanlage, im Osten ein 
Waldstück (Sandfortsbusch) und im Norden landwirtschaftliche Nutzfläche an. Der Spielplatz ist 
Teil einer städtischen Grünfläche. 
Die Spielgerätekombination, die bei der Teil-Sanierung 2004 noch stehen geblieben war, wurde 
Ende 2010 abgebaut. Dadurch entstand im nördlichen Sandbereich eine „Gerätelücke“, die durch 
ein neues Spielgerät wieder ausgefüllt werden sollte. 
In Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird aufgrund des Sanierungs-
umfanges und der bereitgestellten Finanzmittel auf die Durchführung einer Kinderbeteiligung ver-
zichtet.

- 3 - 
V/0069/2011 
 
Sanierungsvorschlag des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz 
(Ziffern siehe Plan Nr. K 811/2) 
Der Spielplatz bietet auf Grund seiner Ausstattung und seiner geschützten Lage allen Altersgrup-
pen vielfältige und sichere Spielmöglichkeiten und dient  zusätzlich als Quartierstreff für alle An-
wohner. Durch den Abbau der Spielgerätekombination ist das Angebot für kleinere Kinder (Alters-
gruppe bis 6 Jahre) reduziert worden. Bei den vorhandenen Spielgeräten (Schaukeln, Seilbahn, 
Karussell, Kletterkombination) liegt der Angebots-Schwerpunkt in der Bewegung. Ein Feuerwehr-
auto (14) als neues Gerät für Kleinkinder hat einen großen Spielwert (Rollen-Kletter- und Kommu-
nikationsspiel) und stellt eine sinnvolle Ergänzung zum Spielangebot dar. Zudem ist ein Fahrzeug 
in der Regel ein den Spielplatz prägendes Spiel- und Identifikationselement. Der Spielplatz Bo-
delschwinghstraße in Hiltrup-Mitte, der unter Besuchern gern als  „Dampfwalzenspielplatz“ be-
zeichnet wird, ist ein Beispiel dafür. 
 
Zu 2.) 
 
29501 Spielplatz Holsenkampweg 
 
Die vorhand
ene abgängige Doppelschaukel auf dem Spielplatz Holsenkampweg wird durch eine 
fast neue Doppelschaukel vom Spielplatz Pater-Kolbe-Straße ersetzt. 
 
29804 Spielplatz Alte Furt 
 
Die Kreuzwaage (Holzkonstruktion) 
ist abgängig und wird durch einen Gurtsteg ersetzt. 
 
Entwurfspläne zu den beiden o.g. Sanierungsmaßnahmen wurden nicht erstellt, da es sich nur um 
den Austausch, bzw. um die Sanierung eines einzelnen Elementes handelt. 
 
 
Zu 3.) 
 
29606 Spielplatz Am Kalvarienberg (Sonnenschutz) 
 
Situation:
 
Die Bereitstellung von Finanzmitteln der Bezirksvertretung für die Einrichtung von Sonnenschutz-
maßnahmen wurde bisher nicht ausdrücklich an  einen Spielplatz gebunden. Aus der Diskussion 
der letzten Wochen und u.a. auch aus Presseberichten war zu entnehmen, dass ein
 möglicher 
Standort für einen Sonnenschutz auf dem Spielplatz Am Kalvarienberg sinnvoll wäre. 
Nachfolgende Planungsgrundsätze sind Voraussetzungen für die Errichtung von Sonnenschutz-
maßnahmen auf öffentlichen Spielplätzen: 
• Bauliche Sonnenschutzmaßnahmen können bei heißem, sonnigem Wetter nicht die Ver-
antwortung der Eltern für ihre Kinder ersetzen, diese adäquat vor Sonneneinstrahlung zu 
schützen.  
• Bauliche Sonnenschutzmaßnahmen können nur partiell einen Sandspielbereich beschat-
ten. 
• Bauliche Sonnenschutzmaßnahmen müssen vandalismussicher sein. Sonnensegel und 
herkömmliche Sonnenschirme, wie sie im Privatgarten oder an beaufsichtigten Kinderta-
geseinrichtungen Verwendung finden, eignen sich daher nicht auf öffentlich zugänglichen 
Spielplätzen. 
• Bauliche Sonnenschutzmaßnahmen können die Nutzung/Nutzbarkeit von Spielbereichen - 
insbesondere Angebote für kleinere Kinder – positiv beeinflussen. 
• Bauliche Sonnenschutzmaßnahmen stellen nur bedingt eine Alternative zu Bäumen als 
Schattenspender dar.

- 4 - 
V/0069/2011 
• Bauliche Sonnenschutzmaßnahmen sind aus den o.g. Gründen relativ kostenaufwendige 
Ausstattungselemente, bei deren Einsatz auch die Frage nach dem Verhältnis Kosten-
Nutzen gestellt werden muss. 
• Bei Neu- und Umplanungen von Spielplätzen ist die Verwendung von Bäumen als Schat-
tenspender stärker zu priorisieren.  
 
Der Spielplatz liegt in unmittelbarer Nähe zur Haupteinkaufsstraße Marktallee in der Mitte Hiltrups 
und ist über die Straße Am Kalvarienberg erreichbar. Aufgrund der zentralen, fußläufigen Lage zur 
Marktallee und die ihn umgebende Wohnbebauung wird der Spielplatz sehr gut genutzt und das 
Spielangebot von allen Altersgruppen angenommen. 
 
Umsetzungsvorschlag des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz
 
(Ziffern siehe Plan Nr. K 229/3) 
 
Aufgrund der Süd/West-Exposition des Spielplatzes und aufgrund des Fehlens von schattenspen-
denden Bäumen ist die Sandspielfläche bei schönem Wetter vollständig der Sonneneinstrahlung 
ausgesetzt. Das Aufstellen eines stationären Sonnenschirms (7) in Verbindung mit dem vorhande-
nen Abenteuerhaus (1) ist sinnvoll, um diesen Spielort für kleinere Kinder zu beschatten und damit 
auch bei strahlungsintensivem Wetter dessen Nutzbarkeit zu ermöglichen. 
Bei dem Sonnenschirm handelt es sich um eine schirmartige Dachkonstruktion aus Holz, die auf 
einem Stahlpfosten montiert ist. Schirmdurchmesser ca. 4,0 m. Auf dem Spielplatz Tengenkamp in 
Amelsbüren ist ein solcher Schirm bereits aufgestellt worden. 
 
 
I.V. 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
1) Entwurf Sanierung 2011 Spielplatz Malteserstraße (K 811/2) 
2) Entwurf Sonnenschutzmaßnahme Spielplatz Am Kalvarienberg (K 229/3)

Anlage 1 Sanierung 2011 SP Malteserstraße

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Beratungsverlauf (1)

17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Malteserstraße 10
  • Marktallee
  • Holsenkampweg 900
  • Am Kalvarienberg
  • Pater-Kolbe-Straße
  • Alte Furt 6
  • Tengenkamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0069/2011
Typ
Vorlagen
Datum
08.02.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37