Mandari Insight

0715/2022

Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln)

Beschlussvorlage Ausschuss 28.04.2022

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Anlage 10 - Erläuterungen zum Ortstermin 18.04.2023 und neuer Beschlussvorschlag

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Anlage 8_Darstellung Änderungsantrag

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Anlage_2_Uebersicht_Trassenverläufe

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Anlage 11-RPR 2 Ostteil - Planübersicht mit Empfehlung Ortstermin-Variante

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Anlage 7 Stellungnahme zum BV 9-Beschluss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Anlage 4_Auszug Verkehrsausschuss 17.05.2022

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Anlage 5_Auszug BV Mülheim 13.06.2022

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2023

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 9 - Auszug Verkehrsausschuss 23.08.2022

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Anlage 6_Auszug Verkehrsausschuss 14.06.2022

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Anlage_3_Nachuntersuchung Trassenvergleich

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Anlage 10 - Erläuterungen zum Ortstermin 18.04.2023 und neuer Beschlussvorschlag

6957 Zeichen

1 
 
Anlage 10 
 
Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) 
Vorlagen-Nr.: 0715/2022 
 
Erläuterungsbericht zu den einzelnen Diskussionspunkten auf der Befahrung 
am 18.04.2023 der RadPendlerRoute 2 – Ostteil (Ortstermin) 
 
1. Weg durch die Grünanlage Gesamtschule Holweide  
Seitens der Verwaltung wurde dargelegt, dass der anzustrebende Qualitätsstandard 
für RadPendlerRouten (RPR) teilweise eine Verbreiterung der Wege notwendig 
macht. Dies betrifft insbesondere den Abschnitt zwischen Wichheimer Kirchweg 
(Verlängerung von „An der Wasserburg“) und Colonia-Allee sowie den Weg entlang 
des Krankenhauses Holweide. Der Erstgenannte befindet sich darüber hinaus in 
einem Landschaftsschutzgebiet. 
 
2. Dabringhauser Straße 
Die Dabringhauser Straße eignet sich aus Sicht der Verwaltung sehr gut für die 
Einrichtung einer Fahrradstraße. Dafür sprechen geringe Kfz-Verkehrsmengen, die 
bereits heute hohen Radverkehrsmengen und die lineare Führung über eine längere 
Strecke. Diskussionsthema waren u. a. die Folgen für das Parken, die mit der 
Einrichtung einer Fahrradstraße einhergehen würden. Grundsätzlich muss dies im 
Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung 
werden sich Eingriffe in das Parken für die Anwohnenden in einem zumutbaren 
Rahmen bewegen. Weitere Ansatzpunkte bieten sich durch eine Reduzierung von 
Fremdparker*innen. Es wurde berichtet, dass die Parkmöglichkeiten zu großen 
Teilen von Krankenhausbesucher*innen und Pendler*innen genutzt werden, die hier 
auf das Verkehrsmittel Stadtbahn umsteigen.  
Am Ende der Dabringhauser Straße befinden sich eine Engstelle sowie ein kurzer 
Abschnitt (ca. 50 m), der als verkehrsberuhigter Bereich beschildert ist. Diese Stelle 
kann aufgrund der Eigentumsverhältnisse und der Bebauung höchstens geringfügig 
angepasst werden. Unter den Teilnehmenden herrschte überwiegend Einigkeit, dass 
dies aufgrund der Kürze des Abschnitts und der Attraktivität der übrigen 
Dabringhauser Straße toleriert werden kann. 
 
3. Hatzfeldstraße 
Die Kritik an der Führung durch die Hatzfeldstraße war ein Hauptgrund für den 
Antrag der BV Mülheim. Vielstimmig diskutiert wurde hier, dass die Hatzfeldstraße 
als zentraler Einzelhandelsstandort genutzt wird und der Supermarkt sowie der 
Discounter für regen Anliefer- und Parksuchverkehr sorgen. Die Eignung der Straße 
für die Einrichtung einer Fahrradstraße wurde infrage gestellt.

2 
 
Aus Sicht der Verwaltung gibt es für die Ertüchtigung von RPR einen durchaus breit 
gefächerten „Instrumentenkoffer“, zu dem neben der Einrichtung von Fahrradstraßen, 
Radfahrstreifen u. Ä. auch weitere Maßnahmen wie beispielsweise die Neuordnung 
des Parkens oder verkehrsberuhigende Maßnahmen zählen. In Einzelfällen wie der 
Hatzfeldstraße kann aus Sicht der Verwaltung zunächst auf die Einrichtung von 
Fahrradstraßen und der vollständigen Herstellung des Qualitätsstandards verzichtet 
werden – sofern es sich um kurze Streckenabschnitte handelt und die Qualität in den 
angrenzenden und fortführenden Abschnitten hoch genug ist, um den hierdurch 
entstehenden Widerstand auszugleichen. Der Vorschlag, an dieser Stelle zunächst 
keine Fahrradstraße einzurichten, sondern auf andere Gestaltungsinstrumente zu 
setzen, fand einen sehr breiten Konsens bei allen Teilnehmenden. 
 
4. Penningsfelder Weg 
Es wurde seitens der Verwaltung dargelegt, dass die bereits vorhandene Infrastruktur 
(insb. untermaßige Schutzstreifen) in keiner Weise den Ansprüchen an eine PRR 
genügt. Die Teilnehmenden konnten dieser fachlichen Sichtweise nach eigener 
Erkundung des Schutzstreifens folgen. 
 
5. Abzweig Penningsfelder Weg/Weg durch Landschaftschutzgebiet  
Am Abzweig vom Penningsfelder Weg in Richtung Westen (ca. 100 m Länge) wurde 
deutlich, dass der vorhandene Trampelpfad/Waldweg nicht in der Lage ist, den 
Radverkehr einer RPR abzuwickeln und eine Verbreiterung aufgrund der an den 
Weg angrenzenden Bäume und des Status als Landschaftsschutzgebiet kaum 
möglich ist. An dieser Stelle wurde zudem thematisiert, dass die Routenführung 
wenig intuitiv sei und fraglich ist, wie hoch die Akzeptanz durch die Nutzenden sein 
würde.  
 
6. Fellmühlenweg/Hauswiesenweg  
Es wurde gemeinsam festgestellt, dass der Fellmühlenweg zwar relativ breit ist, 
jedoch im Bestand durchgängig als verkehrsberuhigter Bereich („Spielstraße“) 
beschildert ist. Der Hauswiesenweg ist als Straße teilweise nicht voll ausgebaut. Es 
wird insgesamt sehr ungeordnet geparkt. Für die Herstellung der vollen 
Funktionsfähigkeit der RPR wäre hier eine Neuordnung des Parkens und der damit 
verbundene Entfall von Parkplätzen auf jeden Fall notwendig. 
 
7. Wichheimer Straße 
Die Wichheimer Straße ist in diesem Abschnitt im Bestand als Einbahnstraße (nicht 
für den Radverkehr freigegeben) beschildert. Im Kurvenbereich befindet sich eine 
Engstelle, an der der Begegnungsfall Kfz/Rad nicht sicher abgewickelt werden kann. 
Seitens der Initiative wurde ausgeführt, dass die Realisierung der RPR an dieser 
Stelle mit einer Veränderung der Verkehrsführung einhergehen müsste. Die 
Verwaltung stellte dar, dass die zu beschließende Trasse möglichst schon heute

3 
 
befahrbar sein sollte. Die Engstelle im Kurvenbereich wird von der Verwaltung als 
kritisch und außerdem als kaum veränderbar betrachtet. 
 
8. Chemnitzer Straße 
Die Teilnehmenden verständigten sich anschließend darauf, zusätzlich die 
Chemnitzer Straße sowie den Weg entlang der Strunde als interessante Alternative 
zu befahren. Nach der Befahrung konnte unter den Teilnehmenden ein breiter 
Konsens gefunden werden, dass sich die Führung über die Chemnitzer Straße, den 
Weg entlang der Strunde und weiter über die Schweinheimer/Iddelsfelder Straße als 
guter Kompromiss zwischen den bisherigen Vorschlägen anbietet und als 
Trassenführung beschlossen werden sollte. 
 
Fazit und Empfehlung 
Am Ende der gemeinsamen Befahrung waren alle Beteiligten in der Lage und gewillt, 
sich auf eine Vorzugsvariante festzulegen. Die dreieinhalbstündige Befahrung 
bezeichneten alle Teilnehmenden aus Politik, Initiative und Verwaltung als 
Erfolgsmodell, Trassenführungen vor Ort festzulegen.  
Als Empfehlung entschied sich der Teilnehmerkreis mit breiter Zustimmung auf die 
so genannte neue „Ortstermin-Variante“ (von Westen nach Osten): 
Chemnitzer Straße – Weg entlang der Strunde – Schweinheimer Straße – 
Iddelsfelder Straße – Dabringhauser Straße – Hatzfeldstraße – Strundener 
Straße – Gierather Straße 
 
Der neue Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet daher: 
Der Verkehrsausschuss beschließt, die im Rahmen des Ortstermins erkundete 
Variante 
 
Chemnitzer Straße – Weg entlang der Strunde – Schweinheimer Straße – 
Iddelsfelder Straße – Dabringhauser Straße – Hatzfeldstraße – Strundener Straße – 
Gierather Straße 
für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) weiterzuverfolgen und die 
notwendigen weiteren Planungsschritte einzuleiten.

Anlage 8_Darstellung Änderungsantrag

377 Zeichen

Initiative Radschnellweg GL-K
Verwaltungsvorschlag
Machbarkeitsstudie alternativ
Machbarkeitsstudie
Änderungsantrag_BV
 Legende
Initiative Radschnellweg GL-K
Verwaltungsvorschlag
Machbarkeitsstudie alternativ
Machbarkeitsstudie
Änderungsantrag_BV
 Legende
Hintergrundkarte: KölnGIS
 langfristige Variante
13.06.2022
 RPR1 - Leverkusen
 RPR3 - Rösrath
 RPR2 - Bergisch-
Gladbach

Anlage_2_Uebersicht_Trassenverläufe

370 Zeichen

Trasse Machbarkeitsstudie RadPendlerRouten 
Trasse Machbarkeitsstudie Alternative
Trasse Initiative Radschnellweg GL-K
Verwaltungsvorschlag
Legende
Trasse Machbarkeitsstudie RadPendlerRouten 
Trasse Machbarkeitsstudie Alternative
Trasse Initiative Radschnellweg GL-K
Verwaltungsvorschlag
Legende
Hintergrundkarte: KölnGIS
Anlage 2 - RPR2
langfristige
Variante
14.02.2022

Anlage 11-RPR 2 Ostteil - Planübersicht mit Empfehlung Ortstermin-Variante

262 Zeichen

Verwaltungsvorschlag
Initiative RSW GL-K
BV9-Antrag
Anschluss Refrath Studie
Ergebnistrasse des Ortstermins
Diskussionspunkte (Erläuterung in Anlage)
Hintergrundkarte: KölnGIS
Trassenfindung RPR 2 - Ost
Ergebnis des Ortstermins am 18.04.2023
19.04.2023
Anlage 11

Anlage 7 Stellungnahme zum BV 9-Beschluss

5509 Zeichen

Anlage 7 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag AN/1233/2022 (BV-Beschluss) 
zur Beschlussvorlage 0715/2022 „Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 
(Bergisch Gladbach – Köln) 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 13.06.2022 wurde für die 
RadPenderRoute 2 (RPR2) auf Grundlage des Änderungsantrages AN/1233/2022 vom 
12.06.2022 eine Trasse beschlossen, die bislang nicht Bestandteil der bisherigen 
Untersuchungen und Beschlüsse war. Der Verkehrsausschuss hat daraufhin in der 
Sondersitzung vom 14.06.2022 die Vorlage bis zum 23.08.2022 zurückgestellt. Zudem 
wurde um eine Stellungnahme der Verwaltung zum in der Bezirksvertretung Mülheim 
beschlossenen Antrag gebeten. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung empfiehlt, gemäß der vorausgegangenen Beschlüsse und Untersuchungen 
einen Trassenverlauf zu wählen, der sich aus den Trassen der Machbarkeitsstudie bzw. der 
Initiative „Radschnellweg GL-K“ zusammensetzt.  
Zu Beginn des Projekts wurden gutachterlich denkbare Trassenverläufe gesammelt und 
hinsichtlich ihrer Eignung und der vorhandenen Potenziale untersucht. Es wurden 
verschiedene Beteiligungsformate durchgeführt und im Rahmen der Beschlussfassung am 
06.05.2019 auch die BV Mülheim angehört. Das Ingenieurbüro entwickelte in der 
Machbarkeitsstudie eine Vorzugsvariante. Dieser wurde vonseiten der Initiative ein 
Alternativvorschlag entgegengestellt, der auch in den darauffolgenden Beschlüssen 
Berücksichtigung fand. Im Beschluss 0665/2019 (Juni 2019) wurde dann auch von der BV 
explizit festgehalten, dass diese beiden Trassenführungen näher zu untersuchen sind. Vor 
diesem Hintergrund kann festgestellt werden, dass der nun kurzfristig eingereichte und 
beschlossene Antrag zu einem sehr späten Zeitpunkt im Prozess der Trassenfindung 
vorgelegt wurde. Die Prüfung und Untersuchung eines zusätzlichen Alternativvorschlags 
würde nun zu weiteren deutlichen Verzögerungen führen und entspricht nicht den bisherigen 
Beschlüssen. Zusätzliche zeitliche Verzögerungen sollten unbedingt vermieden werden.  
Da der vorgeschlagene Trassenverlauf in der bisherigen Trassenentwicklung nicht näher 
untersucht/berücksichtigt wurde, kann im Rahmen dieser Stellungnahme die Eignung der 
Streckenabschnitte für die Realisierung der RPR 2 fachlich nicht abschließend bewertet 
werden. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass der Alternativvorschlag in der 
eingebrachten Form aufgrund der höheren Umwegigkeit und der wenig intuitiven 
Routenführung grundsätzlich eine geringe Eignung und auch geringe Potenziale aufweist. 
Die Verwaltung spricht sich daher dafür aus, den vorgeschlagenen Alternativvorschlag nicht 
weiterzuverfolgen. 
Im Antrag wird argumentiert, dass mit dieser Trassenführung die Radfahrenden durch die 
Trennung von Kfz und Rad geschützt würden. Da auf den RadPendlerRouten bestimmte 
Qualitätsstandards eingehalten werden sollen und das Ingenieursbüro die entwickelten 
Trassen in der Untersuchung auf Realisierbarkeit geprüft hat, kann die Sicherheit für 
Radfahrende auf den untersuchten Trassen gewährleistet werden. Inwiefern dies auf den 
Alternativvorschlag zutrifft kann ohne nähere Untersuchung nicht beurteilt werden.  
Der Parksuch- und Anlieferverkehr auf der Hatzfeldstraße stellt aus Verwaltungssicht kein 
Ausschlusskriterium für eine RadPendlerRoute dar. Für die Führung durch die

Hatzfeldstraße spricht zudem, dass sowohl die Machbarkeitsstudie als auch die Initiative 
(und der Verwaltungsvorschlag) diese bevorzugen. Im Rahmen der Realisierung muss hier 
eine verträgliche Lösung für alle Verkehrsteilnehmenden gefunden werden. Diesbezüglich ist 
im weiteren Verlauf die Möglichkeit einer Öffentlichkeitsbeteiligung zu prüfen. 
Die Dabringhauser Straße bzw. der Grafenmühlenweg ist lediglich im Bereich der Engstelle 
(~50m Länge) als verkehrsberuhigter Bereich („Spielstraße“) ausgeschildert, sodass es hier 
nicht um weitreichende Änderungen des Charakters der Dabringhauser Straße geht. 
Die Darstellung, dass auf dem Alternativvorschlag weitgehend ausreichende Radinfrastruktur 
vorhanden ist und nur wenige bauliche Maßnahmen nötig wären kann von der Verwaltung 
nicht bestätigt werden. Es wird auf die Qualitätsstandards und den Planungsleitfaden 
verwiesen. Die Bestandsinfrastruktur entspricht nicht den dort vorgegebenen 
Zielvorstellungen. 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der im Antrag enthaltene Beschluss „Bauliche 
Maßnahmen oder Markierungen auf der Straße sind ausgeschlossen“ (bezogen auf die 
Gierather Straße) in keiner Weise den Qualitätsstandards (bzw. dem Planungsleitfaden) 
entspricht und es unbedingt vermieden werden sollte, dass von vorneherein bestimmte 
Maßnahmen ausgeschlossen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die BV Mülheim bei 
der Realisierung einzelner Abschnitte abhängig vom Umfang der Maßnahme im Rahmen 
des Runden Tisches oder durch Beschlussvorlagen an der konkreten Ausgestaltung beteiligt 
wird. 
Abschließend soll darauf hingewiesen werden, dass auch eine nachträgliche 
Trassenänderung aufgrund veränderter Bedingungen o.ä. durch entsprechende Beschlüsse 
möglich ist. 
 
Fazit: 
Aus Sicht der Verwaltung sollten weitere Verzögerungen und der Ausschluss wesentlicher 
Qualitätsstandards von RadPendlerRouten (z. B. Markierungen) unbedingt vermieden 
werden. Aus diesem sowie den weiteren genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung eine 
Trasse zu beschließen, die sich aus den Verläufen der beiden bisher untersuchten 
Trassenvorschläge zusammensetzt.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

2040 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
x Sonstiges Mit dem Beschluss 0665/2019 vom 
18.06.2019 hat der Verkehrsausschuss die 
Verwaltung beauftragt, die Alternativtrasse 
der Initiative „Radschnellweg GL-K“ 
gleichwertig mit der im Rahmen der 
Machbarkeitsstudie erarbeiteten Trasse zu 
prüfen. Die Verwaltung ist dem Auftrag 
nachgekommen und hat unter 
Berücksichtigung der 
Diskussionsergebnisse des Runden 
Tisches Radverkehr Mülheim eine Variante 
empfohlen. Dieser Beschlussvorschlag ist 
somit als Ergänzung zu oben genanntem 
Beschluss zu verstehen.

Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 4_Auszug Verkehrsausschuss 17.05.2022

3116 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 20.05.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 14. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 17.05.2022  
öffentlich 
3.4 Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach 
– Köln) 
0715/2022 
RM Schlömer äußert ihre Freude über diese Verwaltungsvorlage. Im Bereich Thie-
lenbruch favorisiere die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jedoch die Variante der Initi-
ative, da eine Beleuchtung und Asphaltierung am Rande eines Landschaftsschutzge-
bietes nur schwer vorstell- bzw. realisierbar sei. Sie schlage vor, zunächst das Votum 
der BV Mülheim abzuwarten. 
 
Für die CDU-Fraktion schließt sich RM Haeming diesem Verfahrensvorschlag an. 
 
Auch RM Jäger ist erfreut, dass es auf dieser wichtigen Route nun voran gehe. Aller-
dings habe sie das Gefühl, dass hier nicht die schnellste Verbindung gewählt wurde 
sondern vielmehr die, die am wenigsten Konflikte mit Anlieger*innen, Naturschutzver-
bänden u.Ä. befürchten lasse. Ob dies letztendlich wirklich das Beste für eine 
RadPendlerRoute sei, müsse im weiteren Planungsprozess nochmals hinterfragt 
werden. Die Bedenken von Frau Schlömer hinsichtlich des Thielenbrucher Waldes 
seien sicherlich nicht von der Hand zu weisen; der Vorschlag komme jedoch von der 
Verwaltung, insofern vertraue sie darauf, dass die Trasse dann auch Radfahrer 
freundlich hergerichtet werden könne.  
 
SB Dr. Beese äußert seitens der FDP-Fraktion Zustimmung zum Verwaltungsvor-
schlag. 
 
SB Pargmann regt an, den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün in die Beratungsfolge 
mit aufzunehmen. Weiterhin weist er darauf hin, dass eine vorgeschlagene Radver-
bindung mittendrin abbreche, obwohl sie nach seiner Einschätzung geradeaus weiter 
über die Schweinheimer Straße, Isenburger Straße und Dresdener Straße geführt 
werden könne. Hier bittet er um eine Prüfung und Stellungnahme.

2 
 
BG Egerer betont, dass es sich hier um ein sehr komplexes Vorhaben und zunächst 
um die Grundlage handele. Im weiteren Planungsprozess seien noch abschnittsbe-
zogen vertiefende Abstimmungen mit den Landschaftsbehörden und städtischen Äm-
tern erforderlich, die durchaus Trassenkorrekturen nach sich ziehen könnten.  
 
Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, bestätigt, 
dass die Verwaltung zunächst wissen müsse, auf welcher Basis weiter geplant wer-
den könne. Etwaige Verbesserungen würden sich sicherlich im weiteren Verfahren 
ergeben.  
 
Nach kurzer Diskussion wird der Vorschlag, den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
in die Beratungsfolge mit einzubeziehen, einvernehmlich verworfen. Aufgrund des 
Sitzungstermins erst im August würde es eine erhebliche zeitliche Verzögerung bis in 
den September hinein geben; zudem sei eine Einbindung des Beirats der Unteren 
Naturschutzbehörde ohnehin zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich.  
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die BV Mülheim. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 5_Auszug BV Mülheim 13.06.2022

4406 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon:  (0221) 99322  
Fax       :  (0221) 99412 
E-Mail:  andre.schultheis@stadt-koeln.de 
Datum: 13.06.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 13.Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 13.06.2022 
öffentlich 
9.2.4 Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach 
– Köln) 
0715/2022 
9.2.4.1 Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach 
– Köln)  
Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion 
und des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) vom 12.06.2022 
AN/1233/2022 
 
 
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt zunächst über den Änderungsantrag unter 
TOP 9.2.4.1 abstimmen, dieser ersetzt den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvor-
lage. 
 
Geänderter Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Be-
schluss zu fassen: 
 
Der Verkehrsausschuss beschließt als Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch 
Gladbach – Köln) eine Mischvariante aus der Trasse der Machbarkeitsstudie „Leis-
tungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen“ und dem Vorschlag der Bür-
gerinitiative „Radschnellweg GL-K“. Diese hat den folgenden Verlauf (von Osten 
nach Westen): 
 
Im Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt „Gierather Straße/Am Dännekamp“ und 
dem Knotenpunkt „Strundener Straße/Gemarkenstraße“ wird die Trassenführung der

Machbarkeitsstudie übernommen (Am Dännekamp, Thielenbruch, Gemarkenstraße). 
Im Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt „Hatzfeldstraße/Grafenmühlenweg“ und 
dem Knotenpunkt „Dabringhauser Straße/Neufelder Straße“ wird die Trassenfüh-
rung, die durch die Initiative „Radschnellweg GL-K“ entwickelt wurde (über Dabrin-
ghauser Straße), übernommen. Am Knotenpunkt „Dabringhauser Straße/Neufelder 
Straße“ führt die Trasse auf der Neufelder Straße bis hinter die „Strunde“. Ab dort 
wird wieder die Trasse der Machbarkeitsstudie übernommen (Wege durch Grünanla-
gen und entlang der Colonia-Allee). In den übrigen Abschnitten verlaufen beide 
Trassenführungen identisch. 
 
Vom Knotenpunkt „Dabringhauser Str./Neufelder Str.“ wird die Trasse über die Neufelder Str. 
und ab dem Kreisverkehr in gerader Linie über den Hauswiesenweg, Fellmühlenweg und 
über den Thurner Kamp geführt. Im Hauswiesenweg wird zu diesem Zweck der Fahrbahnbe-
lag erneuert. An der Einmündung des Thurner Kamps auf die Hardthofstr. wird die Trasse 
geradeaus über den bereits vorhandenen Fuß- und Radweg entlang des Waldrands bis zur 
Einmündung auf den Penningsfelder Weg fortgeführt. Eine Ertüchtigung der Leistungsfähig-
keit dieser Verbindung ist seitens der Verwaltung zu prüfen.  
Ab dort gabelt sich die Trasse: Rechts abbiegend auf den Penningsfelder Weg und 
sodann links auf den Bensberger Marktweg Richtung Stadtgrenze verläuft die Trasse 
Richtung Refrath; links abbiegend auf den Penningsfelder Weg und sodann rechts 
abbiegend auf die Gierather Str. Richtung Stadtgrenze verläuft die Trasse Bergisch 
Gladbach. Zwischen der Einmündung des Penningfelder Wegs in die Gierarther-
Straße und Ortseingang Bergisch-Gladbach wird die Wegeführung durch Verkehrs-
schilder gekennzeichnet. Bauliche Maßnahmen oder Markierungen auf der Straße 
sind ausgeschlossen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion sowie der Ein-
zelmandatsträger Tücks (FDP) und Hengstenberg (AfD) beschlossen. 
 
Zur weiteren Trassenführung lässt Herr Bezirksbürgermeister Fuchs anschließend 
über Alternativvorschlag 1 abstimmen: 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beschließt, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie „Leis-
tungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen“ erarbeitete Trasse für die 
RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) weiterzuverfolgen und die notwen-
digen weiteren Planungsschritte einzuleiten. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion sowie der Ein-
zelmandatsträger Tücks (FDP) und Hengstenberg (AfD) beschlossen. 
 
Alternativvorschlag 2: 
Der Verkehrsausschuss beschließt, die von der Initiative „Radschnellweg GL-K“ ent-
wickelte Trasse (Gierather Straße/Strundener Straße/Hatzfeldstraße/Dabringhauser 
Straße/Iddelsfelder Straße/Kochwiesenstraße/Burgwiesenstraße/Wichheimer Stra-
ße/Elisabeth-Schäfer-Weg) für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) 
weiterzuverfolgen und die notwendigen Planungsschritte einzuleiten.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2023

1138 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682 
661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
0715/2022
Stand: 19.06.2023 
Sachstandsbericht  
Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beschließt, die im Rahmen des Ortstermins erkundete Variante 
Chemnitzer Straße – Weg entlang der Strunde – Schweinheimer Straße – Iddelsfelder Straße 
– Dabringhauser Straße – Hatzfeldstraße – Strundener Straße – Gierather Straße 
für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) weiterzuverfolgen und die notwendi-
gen weiteren Planungsschritte einzuleiten. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung bearbeitet aktuell die Planungen für die RadPendlerRoute 2. Aufgrund der un-
terschiedlichen Planungen (z. B. von Fahrradstraße bis vollständige Umgestaltung) werden 
die Planungen für die jeweiligen Abschnitte in Form von Einzelplanungen bearbeitet. Erste Be-
schlussvorlagen sind für 2023 geplant. 
Nächste Schritte: 
Die Beschlussvorlagen werden erstellt und den politischen Gremien vorgelegt. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
--

Beschlussvorlage Ausschuss

10028 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 0715/2022 
Freigabedatum 
 28.04.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beschließt als Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) 
eine Mischvariante aus der Trasse der Machbarkeitsstudie „Leistungsfähige RadPendlerRouten im 
Rechtsrheinischen“ und dem Vorschlag der Bürgerinitiative „Radschnellweg GL-K“. Diese hat den 
folgenden Verlauf (von Osten nach Westen): 
 
Im Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt „Gierather Straße/Am Dännekamp“ und dem Knotenpunkt 
„Strundener Straße/Gemarkenstraße“ wird die Trassenführung der Machbarkeitsstudie übernommen 
(Am Dännekamp, Thielenbruch, Gemarkenstraße). Im Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt „Hatz-
feldstraße/Grafenmühlenweg“ und dem Knotenpunkt „Dabringhauser Straße/Neufelder Straße“ wird 
die Trassenführung, die durch die Initiative „Radschnellweg GL-K“ entwickelt wurde (über Dabringha-
user Straße), übernommen. Am Knotenpunkt „Dabringhauser Straße/Neufelder Straße“ führt die 
Trasse auf der Neufelder Straße bis hinter die „Strunde“. Ab dort wird wieder die Trasse der Mach-
barkeitsstudie übernommen (Wege durch Grünanlagen und entlang der Colonia-Allee). In den übri-
gen Abschnitten verlaufen beide Trassenführungen identisch. 
 
 
Alternativvorschlag 1: 
 
Der Verkehrsausschuss beschließt, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie „Leistungsfähige 
RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen“ erarbeitete Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch 
Gladbach – Köln) weiterzuverfolgen und die notwendigen weiteren Planungsschritte einzuleiten. 
 
 
Alternativvorschlag 2: 
 
Der Verkehrsausschuss beschließt, die von der Initiative „Radschnellweg GL-K“ entwickelte Trasse 
(Gierather Straße/Strundener Straße/Hatzfeldstraße/Dabringhauser Straße/Iddelsfelder Stra-
ße/Kochwiesenstraße/Burgwiesenstraße/Wichheimer Straße/Elisabeth-Schäfer-Weg) für die 
RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) weiterzuverfolgen und die notwendigen Planungs-
schritte einzuleiten.  
 
 
Verkehrsausschuss 17.05.2022 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.06.2022 
Verkehrsausschuss

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss 0665/2019 des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 wurden die Ergebnisse der 
Machbarkeitsstudie „Leistungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen“ sowie die in diesem 
Rahmen erarbeiteten Trassen zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weite-
ren Planungsschritte einzuleiten. Für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch-Gladbach – Köln) wurde zu-
vor von der Initiative „Radschnellweg GL-K“ ein alternativer Trassenvorschlag eingebracht. Grund-
sätzlich unterscheiden sich beide Trassenvarianten (Initiative und Machbarkeitsstudie) insbesondere 
hinsichtlich ihrer Schwerpunktsetzung. Die Trasse der Machbarkeitsstudie führt in den zwei betroffe-
nen Abschnitten zum Großteil durch Grünanlagen und abseits des Kfz-Verkehrs. Die Trasse der Initi-
ative führt auf beiden Abschnitten durch Erschließungsstraßen.  
 
Im oben genannten Beschluss wurde festgehalten, dass der Vorschlag der Bürgerinitiative gleichwer-
tig mit der Trasse der Machbarkeitsstudie zu prüfen sei. Die quantitative Analyse der daraufhin beauf-
tragten Nachuntersuchung kommt für beide Varianten zu einem ähnlichen Ergebnis. Die Trasse der 
Machbarkeitsstudie erreicht hier eine etwas höhere Punktzahl. Unter Berücksichtigung der festgeleg-
ten Kriterien empfiehlt die Nachuntersuchung die ursprünglich erarbeitete Trasse. Nach der Diskussi-
on beider Varianten im Runden Tisch Radverkehr Mülheim und eingehender Betrachtung der vorhan-
denen Herausforderungen und Zwangspunkte wird von Verwaltungsseite eine Mischvariante der bei-
den Trassen vorgeschlagen. Da die RadPendlerRoute 2 eine überbezirkliche Verbindung ist, liegt die 
endgültige Entscheidung einer Trassenvariante beim Verkehrsausschuss. 
 
Die in der Beschlussvorlage vorgeschlagenen Trassen beinhalten keinen Maßnahmenkatalog.  
In den weiteren Detailplanungen, die auch Korrekturen an der Trassenführung beinhalten können, 
werden das Umwelt- und Verbraucherschutzamt und das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
beteiligt. 
 
Nach Beschluss einer Trasse beginnt die Verwaltung mit der Planung auf den westlichen Abschnitten. 
 
 
 
Begründung Beschlussvorschlag (Mischvariante, Verwaltungsvorschlag): 
 
Nach eingehender Abwägung und Betrachtung der vorhandenen Zwangspunkte wird von Verwal-
tungsseite der zuvor genannte Trassenverlauf vorgeschlagen.  
Von der Stadtgrenze bis zum Knotenpunkt Gemarkenstraße/Strundener Straße wird die nördliche 
Führung gewählt. Auf diese Weise wird die Endhaltestelle Thielenbruch unmittelbar angebunden. Die 
Anbindung der Endhaltestelle ist unter Berücksichtigung der Anforderungen an die RadPendlerRou-
ten von entscheidender Bedeutung. Dabei wird ein erhöhter Abstimmungs- und Planungsaufwand bei 
der Realisierung der Führung durch den geschützten Landschaftsbestandteil Thielenbruch in Kauf 
genommen. Dieser Abstimmungsaufwand hängt von der im Rahmen der Umsetzungsplanung ange-
strebten Ausgestaltung (Querschnitt und Material) ab.   
 
Zwischen dem Grafenmühlenweg und der Neufelder Straße ist die Attraktivität der Verbindung durch

3 
die Grünanlage (Machbarkeitsstudie) eher gering. Im Bestand ist hier eine wassergebundene Decke 
vorzufinden. Darüber hinaus ergeben sich hohe Konfliktpotenziale mit dem Fußverkehr aufgrund des 
rege frequentierten Spielplatzes. Daher wird in diesem Abschnitt die Führung über die geradlinige 
Erschließungsstraße „Dabringhauser Straße“ (Vorschlag Initiative) bevorzugt, auch wenn sich am 
Knotenpunkt Dabringhauser Straße/Grafenmühlenweg ein schmaler Durchgang befindet, der sich 
aufgrund der Eigentumsverhältnisse nur geringfügig verbreitern lässt. 
 
Im Bereich Holweide zwischen Neufelder Straße und BAB3 verläuft die Trasse zum Großteil auf We-
gen durch Grünanlagen, die die im Bestand entweder asphaltiert oder gepflastert sind. Die vorhande-
nen Breiten variieren. Abschnittsweise ist bei Realisierung dieser Trasse eine Verbreite-
rung/Asphaltierung notwendig. Auf diesem Abschnitt gibt es nur an den 3 Knotenpunkten Berüh-
rungspunkte mit dem Kfz-Verkehr. Zudem werden die Engstelle an der Wichheimer Straße auf Höhe 
der Hausnr. 241 sowie eine Lichtsignalanlage (Burgwiesenstraße/Isenburger Kirchweg) vermieden. 
Teilweise führt die Trasse durch Landschaftsschutzgebiet. Abhängig von der im weiteren Planungs-
verlauf angestrebten Ausgestaltung (Querschnitt und Material) ist diesbezüglich von einem erhöhten 
Planungs- und Abstimmungsaufwand auszugehen.  
 
 
Begründung Alternativvorschlag 1 (Trasse Machbarkeitsstudie): 
 
Unter Berücksichtigung der festgelegten Kriterien wird in der Nachuntersuchung der Trassenverlauf 
der Machbarkeitsstudie empfohlen. 
Bis auf den Abschnitt Dabringhauser Straße gelten für diese Trasse die gleichen Betrachtungen wie 
für den Verwaltungsvorschlag. Durch die parallele Führung zur Dabringhauser Straße wird die ge-
nannte Engstelle am Knotenpunkte Dabringhauser Straße/Grafenmühlenweg vermieden. Es beste-
hen allerdings die benannten Konfliktpotenziale mit dem Fußverkehr am Spielplatz im Bereich Dell-
brücker Mauspfad. 
 
 
Begründung Alternativvorschlag 2 (Trasse Inititative): 
 
Unter Berücksichtigung potenzieller Konflikte mit den vorhandenen Landschaftsschutzgebieten wird 
der Trassenverlauf der Initiative „Radschnellweg GL-K“ weiterverfolgt. 
Da die Trasse der Initiative fast ausschließlich über Wohn- und Erschließungsstraßen führt, ist bei der 
Realisierung dieser Trasse von der Einrichtung von Fahrradstraßen nach den festgeschriebenen 
Qualitätsstandards auf den fraglichen Abschnitten auszugehen. Das bedeutet in dem meisten Fällen 
eine Neuordnung des Straßenraums und unter Umständen den Entfall von Kfz-Stellplätzen. Die Tras-
se führt auf keinem Abschnitt durch geschützte Bereiche. 
 
Die notwendige Einrichtung einer Fahrradstraße im östlichen Abschnitt (Strundener Straße/Gierather 
Straße ab Gemarkenstraße) bringt insbesondere aufgrund des vorhandenen Linienbusverkehrs sowie 
des teilweise sehr hohen Kfz-Aufkommens Konflikte sowie einen erhöhten Planungs- und Abstim-
mungsaufwand mit sich. Schwer zu beseitigende Engstellen mit Konfliktpotenzial befinden sich auf 
der Wichheimer Straße auf Höhe der Hausnr. 241 sowie am Knotenpunkte Dabringhauser Stra-
ße/Grafenmühlenweg. Der potentielle Konflikt mit dem Fußverkehr am Spielplatz im Bereich Dellbrü-
cker Mauspfad wird durch die Führung über die Dabringhauser Straße vermieden. Die von der Initiati-
ve vorgeschlagenen Abschnitte werden nach jetzigem Stand der Abstimmung voraussichtlich Teil des 
bezirklichen Radverkehrskonzeptes werden und somit mittelfristig auch in diesem Rahmen beplant. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
 
Die RadPendlerRouten bilden als Konzept einen Rahmen für Maßnahmen der Radverkehrsförderung. 
Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisierung von attraktiven Radverkehrsverbin-
dungen zwischen der Stadt Köln und den umliegenden Kreisen und Kommunen. Besonders für Pen-
delverkehre ergeben sich somit Verlagerungspotenziale. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine

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adäquate Alternative zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. 
Dies trägt zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss 
einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. 
 
 
Anlagen: 
1.  Öffentlichkeitsbeteiligung 
2.  Übersichtskarte Trassenverläufe 
3.  Nachuntersuchung Trassenvergleich

Anlage 9 - Auszug Verkehrsausschuss 23.08.2022

3060 Zeichen

Anlage 9 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 25.08.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 16. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 23.08.2022  
öffentlich 
3.2 Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach 
– Köln) 
0715/2022 
RM Jäger verweist auf den Beschluss der BV Mülheim, der eine neue Variante im 
Bereich Dellbrück beinhalte. Hierzu gebe es immer noch Beratungsbedarf, so dass 
sie vorschlage, in der heutigen Sitzung zunächst nur den ersten – unkritischen - Teil 
der Trasse von Westen kommend bis zur Chemnitzer Straße/Wichheimer Straße zu 
beschließen, damit die Verwaltung in die Feinplanung eintreten könne. Die Be-
schlussfassung über den restlichen Trassenverlauf bitte sie bis zur nächsten Sitzung 
zurückzustellen. 
 
Zudem appelliert sie an die Verwaltung, zum Bereich Elisabeth-Schäfer-Weg in 
Buchheim das Gespräch mit dem dortigen Bürgerverein zu suchen und die Örtlich-
keiten ggf. in Augenschein zu nehmen. Hier gebe es ein Seniorenheim und einen 
Kindergarten; darüber hinaus seien Engstellen vorhanden.  
 
RM Schlömer bedankt sich zunächst für die Stellungnahme und Bewertung durch die 
Verwaltung. Es sei ein Herzenswunsch ihrer Fraktion, nach dem Radwegekonzept in 
der Innenstadt nun auch die RadPendlerRoute nach Bergisch Gladbach zügig in die 
Umsetzung zu bekommen. Von daher sollte man sich auf die bereits geprüften Vari-
anten fokussieren; der neue Vorschlag der BV Mülheim sei da nicht Ziel führend. 
Dem Vorschlag ihrer Vorrednerin könne sie sich anschließen. Für den östlichen Teil 
der Trasse favorisiere ihre Fraktion den Vorschlag der Bürgerinitiative.  
 
RM De Bellis-Olinger räumt ein, dass der Beschluss der BV Mülheim in der Tat sehr 
spät gefasst wurde; dennoch müsse er in die wohl überlegte Entscheidungsfindung 
mit einbezogen werden; insofern begrüße sie den Vorschlag, heute nur einen Teilbe-
schluss zu fassen.

2 
 
SB Dr. Beese hingegen beantragt seitens der FDP-Fraktion heute bereits eine Be-
schlussfassung bis zur Neufelder Straße vorzunehmen.  
 
Abschließend sagt Herr Dörkes, stellv. Leiter des Amtes für nachhaltige Mobilität, zu, 
mit dem Bürgerverein Buchheim Kontakt aufzunehmen.  
 
1. Beschluss (mündlicher Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion): 
Der Verkehrsausschuss beschließt als ersten Teil der Trasse für die RadPendler-
Route 2 (Bergisch Gladbach – Köln) den Verlauf bis zur Kreuzung Neufelder Straße 
(von Westen aus kommend). 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion  
 
2. Geänderter Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beschließt als ersten Teil der Trasse für die RadPendler-
Route 2 (Bergisch Gladbach – Köln) zunächst den Verlauf bis zur Kreuzung Chem-
nitzer Straße/Wichheimer Straße (von Westen aus kommend) gemäß Verwaltungs-
vorlage. Die Beschlussfassung für die restliche Trassenführung wird bis zur Sitzung 
am 27.09. 2022 zurückgestellt.  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 6_Auszug Verkehrsausschuss 14.06.2022

2053 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 15.06.2022 
Auszug 
aus der Niederschrift der 4. Sondersitzung/15. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 14.06.2022  
öffentlich 
1.3 Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach 
– Köln) 
0715/2022 
RM Schlömer weist darauf hin, dass die BV Mülheim einen sehr kurzfristig einge-
reichten Änderungsantrag beschlossen habe, der für ihre Fraktion jedoch nicht nach-
vollziehbar bzw. realisierbar sei. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehe sich da-
her heute nicht in der Lage einen Beschluss zu fassen und bittet um Vertagung. 
 
RM De Bellis-Olinger fügt ergänzend hinzu, dass der hiesige Ausschuss frühzeitig 
eine Stellungnahme der Verwaltung – hinsichtlich Realisierbarkeit und Bewertung - 
für die abschließende Entscheidungsfindung benötige. 
 
RM Ruffen hätte aus Sicht der FDP-Fraktion heute im Sinne der BV Mülheim be-
schließen können; einer Vertagung möchte sie sich jedoch nicht verschließen. 
 
Seitens der SPD-Fraktion regt RM Lorenz an, die von der BV Mülheim gewünschten 
Änderungen in der erbetenen Stellungnahme zur Verdeutlichung auch zeichnerisch 
abzubilden. 
 
RM Syndicus schlägt vor, künftig auch die Geodaten im Ratsinformationssystem zur 
Verfügung zu stellen. Bei einer Radroute seien nach ihrer Ansicht beispielsweise die 
Höhenprofile von großem Interesse. 
 
An Herr Lorenz gerichtet weist RM Schlömer darauf hin, dass die von der BV Mül-
heim beschlossenen Änderungen aus ihrer Sicht zu kleinteilig für eine zeichnerische 
Abbildung seien.  
 
Abschließend teilt BG Egerer mit, dass die heutige Vertagung sehr bedauerlich sei. 
Dies bedeute eine große zeitliche Verzögerung einer sehr guten Maßnahme. Er sagt

2 
 
jedoch zu, den Beschluss der BV Mülheim aufzuarbeiten; ggf. werde die Verwaltung 
auch noch ein Fachgespräch anbieten.  
 
 Die Beschlussfassung wird einvernehmlich bis zur Sitzung am 23.08.2022 zu-
rückgestellt.

Anlage_3_Nachuntersuchung Trassenvergleich

2517 Zeichen

!Anlage 3 1
LINDSCHUL TE · Graf-Adolf-Platz 6 · 40213 Düsseldorf Seite 1/10 
STELLUNGNAHME 
Projekt: RadPendlerRouten 
Thema: Verlauf der RadPendlerRoute 2 
Datum: 5. August 2020
Ansprechpartner: 
1. Aufgabenstellung
Im Rahmen des Projektes der RadPendlerRouten wurde u.a. für den Trassenkorridor Bergisch Gladbach - Köln­
Deutz ein Trassenverlauf für die RadPendlerRoute (RPR) vorgeschlagen. Die Initiative Radschnellweg-GL-K schlägt 
einen hiervon abweichenden Trassenverlauf vor. In der vorliegenden Stellungnahme werden die beiden Varianten 
vergleichend dargestellt. Darüber hinaus wird die Trassenwahl der Machbarkeitsstudie erläutert. 
2. Beschreibung der Trassenverläufe
MACHBAR KEITSSTUDIE RADPENDLERROUTEN 
Die RadPendlerRoute startet am Bahnhof Bergisch Gladbach und verläuft anschließend über die Kalkstraße, De­
chant-Müller-Straße, Hauptstraße, Richard-Zanders-Straße und den Refrather Weg bis zum Strunder Bach. An­
schließend folgt die RPR dem Strunder Bach und verläuft über die Straßen Rodemich, Gierather Straße und Am 
Dännekamp bis der Thielenbruch erreicht wird. 
Entlang bestehender Wege quert die RPR den Thielenbruch und verläuft weiter über die Gemarkenstraße in Köln­
Dellbrück. Hierbei wird die Endhaltestelle der Straßenbahnen 3 und 18 (Köln Thielenbruch) unmittelbar an die RPR 
angebunden. Über die Strundener Straße, die Hatzfeldstraße und den Grafenmühlenweg wird anschließend wieder 
der Strunder Bach erreicht, entlang welchem die RPR auf bestehenden Wegen fortgeführt wird. 
Am Krankenhaus Holweide verläuft die RPR entlang der Colonia-Allee und anschließend über einen bestehenden 
Weg südlich der Gesamtschule Holweide bis die Wic:hheimer Straße erreicht wird. Dort zweigt die RPR auf den 
Elisabeth-Schäfer-Weg entlang der Straßenbahntrasse ab und mündet in die Heidelberger Straße. 
Nach Unterquerung der Bahngleise verläuft die RPR über die Rudolf-Clausius-Straße und anschließend entlang der 
Bahngleise bis zum Bahnhof Deutz. 
Im Thielenbruch, entlang des Strunder Baches, südlich der Gesamtschule Holweide und entlang des Elisabeth­
Schäfer-Weges verläuft die RPR auf eigenständigen Wegen losgelöst vom Kfz-Verkehr. Entlang der Bahngleise 
muss die erforderliche Infrastruktur neugebaut werden, in den übrigen Bereichen müssen bestehende Wege ausge­
baut bzw. ertüchtigt werden. Dort wo die RPR über bereits bestehende Straßen verläuft ist größtenteils eine Umwid­
mung in eine Fahrradstraße mit entsprechend baulicher Gestaltung der Straße und der Knotenpunkte vorgesehen.

Beratungsverlauf (3)

17.05.2022 Verkehrsausschuss
TOP 3.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
13.06.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung
25.04.2023 Verkehrsausschuss
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0715/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.04.2022
Erstellt
28.02.2022 16:21