0715/2022
Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln)
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Anlage 10 - Erläuterungen zum Ortstermin 18.04.2023 und neuer Beschlussvorschlag
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1 Anlage 10 Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) Vorlagen-Nr.: 0715/2022 Erläuterungsbericht zu den einzelnen Diskussionspunkten auf der Befahrung am 18.04.2023 der RadPendlerRoute 2 – Ostteil (Ortstermin) 1. Weg durch die Grünanlage Gesamtschule Holweide Seitens der Verwaltung wurde dargelegt, dass der anzustrebende Qualitätsstandard für RadPendlerRouten (RPR) teilweise eine Verbreiterung der Wege notwendig macht. Dies betrifft insbesondere den Abschnitt zwischen Wichheimer Kirchweg (Verlängerung von „An der Wasserburg“) und Colonia-Allee sowie den Weg entlang des Krankenhauses Holweide. Der Erstgenannte befindet sich darüber hinaus in einem Landschaftsschutzgebiet. 2. Dabringhauser Straße Die Dabringhauser Straße eignet sich aus Sicht der Verwaltung sehr gut für die Einrichtung einer Fahrradstraße. Dafür sprechen geringe Kfz-Verkehrsmengen, die bereits heute hohen Radverkehrsmengen und die lineare Führung über eine längere Strecke. Diskussionsthema waren u. a. die Folgen für das Parken, die mit der Einrichtung einer Fahrradstraße einhergehen würden. Grundsätzlich muss dies im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung werden sich Eingriffe in das Parken für die Anwohnenden in einem zumutbaren Rahmen bewegen. Weitere Ansatzpunkte bieten sich durch eine Reduzierung von Fremdparker*innen. Es wurde berichtet, dass die Parkmöglichkeiten zu großen Teilen von Krankenhausbesucher*innen und Pendler*innen genutzt werden, die hier auf das Verkehrsmittel Stadtbahn umsteigen. Am Ende der Dabringhauser Straße befinden sich eine Engstelle sowie ein kurzer Abschnitt (ca. 50 m), der als verkehrsberuhigter Bereich beschildert ist. Diese Stelle kann aufgrund der Eigentumsverhältnisse und der Bebauung höchstens geringfügig angepasst werden. Unter den Teilnehmenden herrschte überwiegend Einigkeit, dass dies aufgrund der Kürze des Abschnitts und der Attraktivität der übrigen Dabringhauser Straße toleriert werden kann. 3. Hatzfeldstraße Die Kritik an der Führung durch die Hatzfeldstraße war ein Hauptgrund für den Antrag der BV Mülheim. Vielstimmig diskutiert wurde hier, dass die Hatzfeldstraße als zentraler Einzelhandelsstandort genutzt wird und der Supermarkt sowie der Discounter für regen Anliefer- und Parksuchverkehr sorgen. Die Eignung der Straße für die Einrichtung einer Fahrradstraße wurde infrage gestellt. 2 Aus Sicht der Verwaltung gibt es für die Ertüchtigung von RPR einen durchaus breit gefächerten „Instrumentenkoffer“, zu dem neben der Einrichtung von Fahrradstraßen, Radfahrstreifen u. Ä. auch weitere Maßnahmen wie beispielsweise die Neuordnung des Parkens oder verkehrsberuhigende Maßnahmen zählen. In Einzelfällen wie der Hatzfeldstraße kann aus Sicht der Verwaltung zunächst auf die Einrichtung von Fahrradstraßen und der vollständigen Herstellung des Qualitätsstandards verzichtet werden – sofern es sich um kurze Streckenabschnitte handelt und die Qualität in den angrenzenden und fortführenden Abschnitten hoch genug ist, um den hierdurch entstehenden Widerstand auszugleichen. Der Vorschlag, an dieser Stelle zunächst keine Fahrradstraße einzurichten, sondern auf andere Gestaltungsinstrumente zu setzen, fand einen sehr breiten Konsens bei allen Teilnehmenden. 4. Penningsfelder Weg Es wurde seitens der Verwaltung dargelegt, dass die bereits vorhandene Infrastruktur (insb. untermaßige Schutzstreifen) in keiner Weise den Ansprüchen an eine PRR genügt. Die Teilnehmenden konnten dieser fachlichen Sichtweise nach eigener Erkundung des Schutzstreifens folgen. 5. Abzweig Penningsfelder Weg/Weg durch Landschaftschutzgebiet Am Abzweig vom Penningsfelder Weg in Richtung Westen (ca. 100 m Länge) wurde deutlich, dass der vorhandene Trampelpfad/Waldweg nicht in der Lage ist, den Radverkehr einer RPR abzuwickeln und eine Verbreiterung aufgrund der an den Weg angrenzenden Bäume und des Status als Landschaftsschutzgebiet kaum möglich ist. An dieser Stelle wurde zudem thematisiert, dass die Routenführung wenig intuitiv sei und fraglich ist, wie hoch die Akzeptanz durch die Nutzenden sein würde. 6. Fellmühlenweg/Hauswiesenweg Es wurde gemeinsam festgestellt, dass der Fellmühlenweg zwar relativ breit ist, jedoch im Bestand durchgängig als verkehrsberuhigter Bereich („Spielstraße“) beschildert ist. Der Hauswiesenweg ist als Straße teilweise nicht voll ausgebaut. Es wird insgesamt sehr ungeordnet geparkt. Für die Herstellung der vollen Funktionsfähigkeit der RPR wäre hier eine Neuordnung des Parkens und der damit verbundene Entfall von Parkplätzen auf jeden Fall notwendig. 7. Wichheimer Straße Die Wichheimer Straße ist in diesem Abschnitt im Bestand als Einbahnstraße (nicht für den Radverkehr freigegeben) beschildert. Im Kurvenbereich befindet sich eine Engstelle, an der der Begegnungsfall Kfz/Rad nicht sicher abgewickelt werden kann. Seitens der Initiative wurde ausgeführt, dass die Realisierung der RPR an dieser Stelle mit einer Veränderung der Verkehrsführung einhergehen müsste. Die Verwaltung stellte dar, dass die zu beschließende Trasse möglichst schon heute 3 befahrbar sein sollte. Die Engstelle im Kurvenbereich wird von der Verwaltung als kritisch und außerdem als kaum veränderbar betrachtet. 8. Chemnitzer Straße Die Teilnehmenden verständigten sich anschließend darauf, zusätzlich die Chemnitzer Straße sowie den Weg entlang der Strunde als interessante Alternative zu befahren. Nach der Befahrung konnte unter den Teilnehmenden ein breiter Konsens gefunden werden, dass sich die Führung über die Chemnitzer Straße, den Weg entlang der Strunde und weiter über die Schweinheimer/Iddelsfelder Straße als guter Kompromiss zwischen den bisherigen Vorschlägen anbietet und als Trassenführung beschlossen werden sollte. Fazit und Empfehlung Am Ende der gemeinsamen Befahrung waren alle Beteiligten in der Lage und gewillt, sich auf eine Vorzugsvariante festzulegen. Die dreieinhalbstündige Befahrung bezeichneten alle Teilnehmenden aus Politik, Initiative und Verwaltung als Erfolgsmodell, Trassenführungen vor Ort festzulegen. Als Empfehlung entschied sich der Teilnehmerkreis mit breiter Zustimmung auf die so genannte neue „Ortstermin-Variante“ (von Westen nach Osten): Chemnitzer Straße – Weg entlang der Strunde – Schweinheimer Straße – Iddelsfelder Straße – Dabringhauser Straße – Hatzfeldstraße – Strundener Straße – Gierather Straße Der neue Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet daher: Der Verkehrsausschuss beschließt, die im Rahmen des Ortstermins erkundete Variante Chemnitzer Straße – Weg entlang der Strunde – Schweinheimer Straße – Iddelsfelder Straße – Dabringhauser Straße – Hatzfeldstraße – Strundener Straße – Gierather Straße für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) weiterzuverfolgen und die notwendigen weiteren Planungsschritte einzuleiten.
Anlage 8_Darstellung Änderungsantrag
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Initiative Radschnellweg GL-K Verwaltungsvorschlag Machbarkeitsstudie alternativ Machbarkeitsstudie Änderungsantrag_BV Legende Initiative Radschnellweg GL-K Verwaltungsvorschlag Machbarkeitsstudie alternativ Machbarkeitsstudie Änderungsantrag_BV Legende Hintergrundkarte: KölnGIS langfristige Variante 13.06.2022 RPR1 - Leverkusen RPR3 - Rösrath RPR2 - Bergisch- Gladbach
Anlage_2_Uebersicht_Trassenverläufe
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Trasse Machbarkeitsstudie RadPendlerRouten Trasse Machbarkeitsstudie Alternative Trasse Initiative Radschnellweg GL-K Verwaltungsvorschlag Legende Trasse Machbarkeitsstudie RadPendlerRouten Trasse Machbarkeitsstudie Alternative Trasse Initiative Radschnellweg GL-K Verwaltungsvorschlag Legende Hintergrundkarte: KölnGIS Anlage 2 - RPR2 langfristige Variante 14.02.2022
Anlage 11-RPR 2 Ostteil - Planübersicht mit Empfehlung Ortstermin-Variante
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Verwaltungsvorschlag Initiative RSW GL-K BV9-Antrag Anschluss Refrath Studie Ergebnistrasse des Ortstermins Diskussionspunkte (Erläuterung in Anlage) Hintergrundkarte: KölnGIS Trassenfindung RPR 2 - Ost Ergebnis des Ortstermins am 18.04.2023 19.04.2023 Anlage 11
Anlage 7 Stellungnahme zum BV 9-Beschluss
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Anlage 7 Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag AN/1233/2022 (BV-Beschluss) zur Beschlussvorlage 0715/2022 „Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) In der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 13.06.2022 wurde für die RadPenderRoute 2 (RPR2) auf Grundlage des Änderungsantrages AN/1233/2022 vom 12.06.2022 eine Trasse beschlossen, die bislang nicht Bestandteil der bisherigen Untersuchungen und Beschlüsse war. Der Verkehrsausschuss hat daraufhin in der Sondersitzung vom 14.06.2022 die Vorlage bis zum 23.08.2022 zurückgestellt. Zudem wurde um eine Stellungnahme der Verwaltung zum in der Bezirksvertretung Mülheim beschlossenen Antrag gebeten. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, gemäß der vorausgegangenen Beschlüsse und Untersuchungen einen Trassenverlauf zu wählen, der sich aus den Trassen der Machbarkeitsstudie bzw. der Initiative „Radschnellweg GL-K“ zusammensetzt. Zu Beginn des Projekts wurden gutachterlich denkbare Trassenverläufe gesammelt und hinsichtlich ihrer Eignung und der vorhandenen Potenziale untersucht. Es wurden verschiedene Beteiligungsformate durchgeführt und im Rahmen der Beschlussfassung am 06.05.2019 auch die BV Mülheim angehört. Das Ingenieurbüro entwickelte in der Machbarkeitsstudie eine Vorzugsvariante. Dieser wurde vonseiten der Initiative ein Alternativvorschlag entgegengestellt, der auch in den darauffolgenden Beschlüssen Berücksichtigung fand. Im Beschluss 0665/2019 (Juni 2019) wurde dann auch von der BV explizit festgehalten, dass diese beiden Trassenführungen näher zu untersuchen sind. Vor diesem Hintergrund kann festgestellt werden, dass der nun kurzfristig eingereichte und beschlossene Antrag zu einem sehr späten Zeitpunkt im Prozess der Trassenfindung vorgelegt wurde. Die Prüfung und Untersuchung eines zusätzlichen Alternativvorschlags würde nun zu weiteren deutlichen Verzögerungen führen und entspricht nicht den bisherigen Beschlüssen. Zusätzliche zeitliche Verzögerungen sollten unbedingt vermieden werden. Da der vorgeschlagene Trassenverlauf in der bisherigen Trassenentwicklung nicht näher untersucht/berücksichtigt wurde, kann im Rahmen dieser Stellungnahme die Eignung der Streckenabschnitte für die Realisierung der RPR 2 fachlich nicht abschließend bewertet werden. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass der Alternativvorschlag in der eingebrachten Form aufgrund der höheren Umwegigkeit und der wenig intuitiven Routenführung grundsätzlich eine geringe Eignung und auch geringe Potenziale aufweist. Die Verwaltung spricht sich daher dafür aus, den vorgeschlagenen Alternativvorschlag nicht weiterzuverfolgen. Im Antrag wird argumentiert, dass mit dieser Trassenführung die Radfahrenden durch die Trennung von Kfz und Rad geschützt würden. Da auf den RadPendlerRouten bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden sollen und das Ingenieursbüro die entwickelten Trassen in der Untersuchung auf Realisierbarkeit geprüft hat, kann die Sicherheit für Radfahrende auf den untersuchten Trassen gewährleistet werden. Inwiefern dies auf den Alternativvorschlag zutrifft kann ohne nähere Untersuchung nicht beurteilt werden. Der Parksuch- und Anlieferverkehr auf der Hatzfeldstraße stellt aus Verwaltungssicht kein Ausschlusskriterium für eine RadPendlerRoute dar. Für die Führung durch die Hatzfeldstraße spricht zudem, dass sowohl die Machbarkeitsstudie als auch die Initiative (und der Verwaltungsvorschlag) diese bevorzugen. Im Rahmen der Realisierung muss hier eine verträgliche Lösung für alle Verkehrsteilnehmenden gefunden werden. Diesbezüglich ist im weiteren Verlauf die Möglichkeit einer Öffentlichkeitsbeteiligung zu prüfen. Die Dabringhauser Straße bzw. der Grafenmühlenweg ist lediglich im Bereich der Engstelle (~50m Länge) als verkehrsberuhigter Bereich („Spielstraße“) ausgeschildert, sodass es hier nicht um weitreichende Änderungen des Charakters der Dabringhauser Straße geht. Die Darstellung, dass auf dem Alternativvorschlag weitgehend ausreichende Radinfrastruktur vorhanden ist und nur wenige bauliche Maßnahmen nötig wären kann von der Verwaltung nicht bestätigt werden. Es wird auf die Qualitätsstandards und den Planungsleitfaden verwiesen. Die Bestandsinfrastruktur entspricht nicht den dort vorgegebenen Zielvorstellungen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der im Antrag enthaltene Beschluss „Bauliche Maßnahmen oder Markierungen auf der Straße sind ausgeschlossen“ (bezogen auf die Gierather Straße) in keiner Weise den Qualitätsstandards (bzw. dem Planungsleitfaden) entspricht und es unbedingt vermieden werden sollte, dass von vorneherein bestimmte Maßnahmen ausgeschlossen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die BV Mülheim bei der Realisierung einzelner Abschnitte abhängig vom Umfang der Maßnahme im Rahmen des Runden Tisches oder durch Beschlussvorlagen an der konkreten Ausgestaltung beteiligt wird. Abschließend soll darauf hingewiesen werden, dass auch eine nachträgliche Trassenänderung aufgrund veränderter Bedingungen o.ä. durch entsprechende Beschlüsse möglich ist. Fazit: Aus Sicht der Verwaltung sollten weitere Verzögerungen und der Ausschluss wesentlicher Qualitätsstandards von RadPendlerRouten (z. B. Markierungen) unbedingt vermieden werden. Aus diesem sowie den weiteren genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung eine Trasse zu beschließen, die sich aus den Verläufen der beiden bisher untersuchten Trassenvorschläge zusammensetzt.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. x Sonstiges Mit dem Beschluss 0665/2019 vom 18.06.2019 hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung beauftragt, die Alternativtrasse der Initiative „Radschnellweg GL-K“ gleichwertig mit der im Rahmen der Machbarkeitsstudie erarbeiteten Trasse zu prüfen. Die Verwaltung ist dem Auftrag nachgekommen und hat unter Berücksichtigung der Diskussionsergebnisse des Runden Tisches Radverkehr Mülheim eine Variante empfohlen. Dieser Beschlussvorschlag ist somit als Ergänzung zu oben genanntem Beschluss zu verstehen. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 4_Auszug Verkehrsausschuss 17.05.2022
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Anlage 4 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 20.05.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 14. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.05.2022 öffentlich 3.4 Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) 0715/2022 RM Schlömer äußert ihre Freude über diese Verwaltungsvorlage. Im Bereich Thie- lenbruch favorisiere die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jedoch die Variante der Initi- ative, da eine Beleuchtung und Asphaltierung am Rande eines Landschaftsschutzge- bietes nur schwer vorstell- bzw. realisierbar sei. Sie schlage vor, zunächst das Votum der BV Mülheim abzuwarten. Für die CDU-Fraktion schließt sich RM Haeming diesem Verfahrensvorschlag an. Auch RM Jäger ist erfreut, dass es auf dieser wichtigen Route nun voran gehe. Aller- dings habe sie das Gefühl, dass hier nicht die schnellste Verbindung gewählt wurde sondern vielmehr die, die am wenigsten Konflikte mit Anlieger*innen, Naturschutzver- bänden u.Ä. befürchten lasse. Ob dies letztendlich wirklich das Beste für eine RadPendlerRoute sei, müsse im weiteren Planungsprozess nochmals hinterfragt werden. Die Bedenken von Frau Schlömer hinsichtlich des Thielenbrucher Waldes seien sicherlich nicht von der Hand zu weisen; der Vorschlag komme jedoch von der Verwaltung, insofern vertraue sie darauf, dass die Trasse dann auch Radfahrer freundlich hergerichtet werden könne. SB Dr. Beese äußert seitens der FDP-Fraktion Zustimmung zum Verwaltungsvor- schlag. SB Pargmann regt an, den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün in die Beratungsfolge mit aufzunehmen. Weiterhin weist er darauf hin, dass eine vorgeschlagene Radver- bindung mittendrin abbreche, obwohl sie nach seiner Einschätzung geradeaus weiter über die Schweinheimer Straße, Isenburger Straße und Dresdener Straße geführt werden könne. Hier bittet er um eine Prüfung und Stellungnahme. 2 BG Egerer betont, dass es sich hier um ein sehr komplexes Vorhaben und zunächst um die Grundlage handele. Im weiteren Planungsprozess seien noch abschnittsbe- zogen vertiefende Abstimmungen mit den Landschaftsbehörden und städtischen Äm- tern erforderlich, die durchaus Trassenkorrekturen nach sich ziehen könnten. Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, bestätigt, dass die Verwaltung zunächst wissen müsse, auf welcher Basis weiter geplant wer- den könne. Etwaige Verbesserungen würden sich sicherlich im weiteren Verfahren ergeben. Nach kurzer Diskussion wird der Vorschlag, den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün in die Beratungsfolge mit einzubeziehen, einvernehmlich verworfen. Aufgrund des Sitzungstermins erst im August würde es eine erhebliche zeitliche Verzögerung bis in den September hinein geben; zudem sei eine Einbindung des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde ohnehin zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die BV Mülheim. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 5_Auszug BV Mülheim 13.06.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax : (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt-koeln.de Datum: 13.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 13.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 13.06.2022 öffentlich 9.2.4 Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) 0715/2022 9.2.4.1 Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) vom 12.06.2022 AN/1233/2022 Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt zunächst über den Änderungsantrag unter TOP 9.2.4.1 abstimmen, dieser ersetzt den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvor- lage. Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Be- schluss zu fassen: Der Verkehrsausschuss beschließt als Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) eine Mischvariante aus der Trasse der Machbarkeitsstudie „Leis- tungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen“ und dem Vorschlag der Bür- gerinitiative „Radschnellweg GL-K“. Diese hat den folgenden Verlauf (von Osten nach Westen): Im Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt „Gierather Straße/Am Dännekamp“ und dem Knotenpunkt „Strundener Straße/Gemarkenstraße“ wird die Trassenführung der Machbarkeitsstudie übernommen (Am Dännekamp, Thielenbruch, Gemarkenstraße). Im Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt „Hatzfeldstraße/Grafenmühlenweg“ und dem Knotenpunkt „Dabringhauser Straße/Neufelder Straße“ wird die Trassenfüh- rung, die durch die Initiative „Radschnellweg GL-K“ entwickelt wurde (über Dabrin- ghauser Straße), übernommen. Am Knotenpunkt „Dabringhauser Straße/Neufelder Straße“ führt die Trasse auf der Neufelder Straße bis hinter die „Strunde“. Ab dort wird wieder die Trasse der Machbarkeitsstudie übernommen (Wege durch Grünanla- gen und entlang der Colonia-Allee). In den übrigen Abschnitten verlaufen beide Trassenführungen identisch. Vom Knotenpunkt „Dabringhauser Str./Neufelder Str.“ wird die Trasse über die Neufelder Str. und ab dem Kreisverkehr in gerader Linie über den Hauswiesenweg, Fellmühlenweg und über den Thurner Kamp geführt. Im Hauswiesenweg wird zu diesem Zweck der Fahrbahnbe- lag erneuert. An der Einmündung des Thurner Kamps auf die Hardthofstr. wird die Trasse geradeaus über den bereits vorhandenen Fuß- und Radweg entlang des Waldrands bis zur Einmündung auf den Penningsfelder Weg fortgeführt. Eine Ertüchtigung der Leistungsfähig- keit dieser Verbindung ist seitens der Verwaltung zu prüfen. Ab dort gabelt sich die Trasse: Rechts abbiegend auf den Penningsfelder Weg und sodann links auf den Bensberger Marktweg Richtung Stadtgrenze verläuft die Trasse Richtung Refrath; links abbiegend auf den Penningsfelder Weg und sodann rechts abbiegend auf die Gierather Str. Richtung Stadtgrenze verläuft die Trasse Bergisch Gladbach. Zwischen der Einmündung des Penningfelder Wegs in die Gierarther- Straße und Ortseingang Bergisch-Gladbach wird die Wegeführung durch Verkehrs- schilder gekennzeichnet. Bauliche Maßnahmen oder Markierungen auf der Straße sind ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion sowie der Ein- zelmandatsträger Tücks (FDP) und Hengstenberg (AfD) beschlossen. Zur weiteren Trassenführung lässt Herr Bezirksbürgermeister Fuchs anschließend über Alternativvorschlag 1 abstimmen: Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie „Leis- tungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen“ erarbeitete Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) weiterzuverfolgen und die notwen- digen weiteren Planungsschritte einzuleiten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion sowie der Ein- zelmandatsträger Tücks (FDP) und Hengstenberg (AfD) beschlossen. Alternativvorschlag 2: Der Verkehrsausschuss beschließt, die von der Initiative „Radschnellweg GL-K“ ent- wickelte Trasse (Gierather Straße/Strundener Straße/Hatzfeldstraße/Dabringhauser Straße/Iddelsfelder Straße/Kochwiesenstraße/Burgwiesenstraße/Wichheimer Stra- ße/Elisabeth-Schäfer-Weg) für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) weiterzuverfolgen und die notwendigen Planungsschritte einzuleiten.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2023
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Dezernat, Dienststelle
III/68/682
661/4
Vorlagen-Nummer
0715/2022
Stand: 19.06.2023
Sachstandsbericht
Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln)
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt, die im Rahmen des Ortstermins erkundete Variante
Chemnitzer Straße – Weg entlang der Strunde – Schweinheimer Straße – Iddelsfelder Straße
– Dabringhauser Straße – Hatzfeldstraße – Strundener Straße – Gierather Straße
für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) weiterzuverfolgen und die notwendi-
gen weiteren Planungsschritte einzuleiten.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Verwaltung bearbeitet aktuell die Planungen für die RadPendlerRoute 2. Aufgrund der un-
terschiedlichen Planungen (z. B. von Fahrradstraße bis vollständige Umgestaltung) werden
die Planungen für die jeweiligen Abschnitte in Form von Einzelplanungen bearbeitet. Erste Be-
schlussvorlagen sind für 2023 geplant.
Nächste Schritte:
Die Beschlussvorlagen werden erstellt und den politischen Gremien vorgelegt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 0715/2022 Freigabedatum 28.04.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt als Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) eine Mischvariante aus der Trasse der Machbarkeitsstudie „Leistungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen“ und dem Vorschlag der Bürgerinitiative „Radschnellweg GL-K“. Diese hat den folgenden Verlauf (von Osten nach Westen): Im Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt „Gierather Straße/Am Dännekamp“ und dem Knotenpunkt „Strundener Straße/Gemarkenstraße“ wird die Trassenführung der Machbarkeitsstudie übernommen (Am Dännekamp, Thielenbruch, Gemarkenstraße). Im Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt „Hatz- feldstraße/Grafenmühlenweg“ und dem Knotenpunkt „Dabringhauser Straße/Neufelder Straße“ wird die Trassenführung, die durch die Initiative „Radschnellweg GL-K“ entwickelt wurde (über Dabringha- user Straße), übernommen. Am Knotenpunkt „Dabringhauser Straße/Neufelder Straße“ führt die Trasse auf der Neufelder Straße bis hinter die „Strunde“. Ab dort wird wieder die Trasse der Mach- barkeitsstudie übernommen (Wege durch Grünanlagen und entlang der Colonia-Allee). In den übri- gen Abschnitten verlaufen beide Trassenführungen identisch. Alternativvorschlag 1: Der Verkehrsausschuss beschließt, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie „Leistungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen“ erarbeitete Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) weiterzuverfolgen und die notwendigen weiteren Planungsschritte einzuleiten. Alternativvorschlag 2: Der Verkehrsausschuss beschließt, die von der Initiative „Radschnellweg GL-K“ entwickelte Trasse (Gierather Straße/Strundener Straße/Hatzfeldstraße/Dabringhauser Straße/Iddelsfelder Stra- ße/Kochwiesenstraße/Burgwiesenstraße/Wichheimer Straße/Elisabeth-Schäfer-Weg) für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) weiterzuverfolgen und die notwendigen Planungs- schritte einzuleiten. Verkehrsausschuss 17.05.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.06.2022 Verkehrsausschuss 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit dem Beschluss 0665/2019 des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie „Leistungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen“ sowie die in diesem Rahmen erarbeiteten Trassen zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weite- ren Planungsschritte einzuleiten. Für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch-Gladbach – Köln) wurde zu- vor von der Initiative „Radschnellweg GL-K“ ein alternativer Trassenvorschlag eingebracht. Grund- sätzlich unterscheiden sich beide Trassenvarianten (Initiative und Machbarkeitsstudie) insbesondere hinsichtlich ihrer Schwerpunktsetzung. Die Trasse der Machbarkeitsstudie führt in den zwei betroffe- nen Abschnitten zum Großteil durch Grünanlagen und abseits des Kfz-Verkehrs. Die Trasse der Initi- ative führt auf beiden Abschnitten durch Erschließungsstraßen. Im oben genannten Beschluss wurde festgehalten, dass der Vorschlag der Bürgerinitiative gleichwer- tig mit der Trasse der Machbarkeitsstudie zu prüfen sei. Die quantitative Analyse der daraufhin beauf- tragten Nachuntersuchung kommt für beide Varianten zu einem ähnlichen Ergebnis. Die Trasse der Machbarkeitsstudie erreicht hier eine etwas höhere Punktzahl. Unter Berücksichtigung der festgeleg- ten Kriterien empfiehlt die Nachuntersuchung die ursprünglich erarbeitete Trasse. Nach der Diskussi- on beider Varianten im Runden Tisch Radverkehr Mülheim und eingehender Betrachtung der vorhan- denen Herausforderungen und Zwangspunkte wird von Verwaltungsseite eine Mischvariante der bei- den Trassen vorgeschlagen. Da die RadPendlerRoute 2 eine überbezirkliche Verbindung ist, liegt die endgültige Entscheidung einer Trassenvariante beim Verkehrsausschuss. Die in der Beschlussvorlage vorgeschlagenen Trassen beinhalten keinen Maßnahmenkatalog. In den weiteren Detailplanungen, die auch Korrekturen an der Trassenführung beinhalten können, werden das Umwelt- und Verbraucherschutzamt und das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen beteiligt. Nach Beschluss einer Trasse beginnt die Verwaltung mit der Planung auf den westlichen Abschnitten. Begründung Beschlussvorschlag (Mischvariante, Verwaltungsvorschlag): Nach eingehender Abwägung und Betrachtung der vorhandenen Zwangspunkte wird von Verwal- tungsseite der zuvor genannte Trassenverlauf vorgeschlagen. Von der Stadtgrenze bis zum Knotenpunkt Gemarkenstraße/Strundener Straße wird die nördliche Führung gewählt. Auf diese Weise wird die Endhaltestelle Thielenbruch unmittelbar angebunden. Die Anbindung der Endhaltestelle ist unter Berücksichtigung der Anforderungen an die RadPendlerRou- ten von entscheidender Bedeutung. Dabei wird ein erhöhter Abstimmungs- und Planungsaufwand bei der Realisierung der Führung durch den geschützten Landschaftsbestandteil Thielenbruch in Kauf genommen. Dieser Abstimmungsaufwand hängt von der im Rahmen der Umsetzungsplanung ange- strebten Ausgestaltung (Querschnitt und Material) ab. Zwischen dem Grafenmühlenweg und der Neufelder Straße ist die Attraktivität der Verbindung durch 3 die Grünanlage (Machbarkeitsstudie) eher gering. Im Bestand ist hier eine wassergebundene Decke vorzufinden. Darüber hinaus ergeben sich hohe Konfliktpotenziale mit dem Fußverkehr aufgrund des rege frequentierten Spielplatzes. Daher wird in diesem Abschnitt die Führung über die geradlinige Erschließungsstraße „Dabringhauser Straße“ (Vorschlag Initiative) bevorzugt, auch wenn sich am Knotenpunkt Dabringhauser Straße/Grafenmühlenweg ein schmaler Durchgang befindet, der sich aufgrund der Eigentumsverhältnisse nur geringfügig verbreitern lässt. Im Bereich Holweide zwischen Neufelder Straße und BAB3 verläuft die Trasse zum Großteil auf We- gen durch Grünanlagen, die die im Bestand entweder asphaltiert oder gepflastert sind. Die vorhande- nen Breiten variieren. Abschnittsweise ist bei Realisierung dieser Trasse eine Verbreite- rung/Asphaltierung notwendig. Auf diesem Abschnitt gibt es nur an den 3 Knotenpunkten Berüh- rungspunkte mit dem Kfz-Verkehr. Zudem werden die Engstelle an der Wichheimer Straße auf Höhe der Hausnr. 241 sowie eine Lichtsignalanlage (Burgwiesenstraße/Isenburger Kirchweg) vermieden. Teilweise führt die Trasse durch Landschaftsschutzgebiet. Abhängig von der im weiteren Planungs- verlauf angestrebten Ausgestaltung (Querschnitt und Material) ist diesbezüglich von einem erhöhten Planungs- und Abstimmungsaufwand auszugehen. Begründung Alternativvorschlag 1 (Trasse Machbarkeitsstudie): Unter Berücksichtigung der festgelegten Kriterien wird in der Nachuntersuchung der Trassenverlauf der Machbarkeitsstudie empfohlen. Bis auf den Abschnitt Dabringhauser Straße gelten für diese Trasse die gleichen Betrachtungen wie für den Verwaltungsvorschlag. Durch die parallele Führung zur Dabringhauser Straße wird die ge- nannte Engstelle am Knotenpunkte Dabringhauser Straße/Grafenmühlenweg vermieden. Es beste- hen allerdings die benannten Konfliktpotenziale mit dem Fußverkehr am Spielplatz im Bereich Dell- brücker Mauspfad. Begründung Alternativvorschlag 2 (Trasse Inititative): Unter Berücksichtigung potenzieller Konflikte mit den vorhandenen Landschaftsschutzgebieten wird der Trassenverlauf der Initiative „Radschnellweg GL-K“ weiterverfolgt. Da die Trasse der Initiative fast ausschließlich über Wohn- und Erschließungsstraßen führt, ist bei der Realisierung dieser Trasse von der Einrichtung von Fahrradstraßen nach den festgeschriebenen Qualitätsstandards auf den fraglichen Abschnitten auszugehen. Das bedeutet in dem meisten Fällen eine Neuordnung des Straßenraums und unter Umständen den Entfall von Kfz-Stellplätzen. Die Tras- se führt auf keinem Abschnitt durch geschützte Bereiche. Die notwendige Einrichtung einer Fahrradstraße im östlichen Abschnitt (Strundener Straße/Gierather Straße ab Gemarkenstraße) bringt insbesondere aufgrund des vorhandenen Linienbusverkehrs sowie des teilweise sehr hohen Kfz-Aufkommens Konflikte sowie einen erhöhten Planungs- und Abstim- mungsaufwand mit sich. Schwer zu beseitigende Engstellen mit Konfliktpotenzial befinden sich auf der Wichheimer Straße auf Höhe der Hausnr. 241 sowie am Knotenpunkte Dabringhauser Stra- ße/Grafenmühlenweg. Der potentielle Konflikt mit dem Fußverkehr am Spielplatz im Bereich Dellbrü- cker Mauspfad wird durch die Führung über die Dabringhauser Straße vermieden. Die von der Initiati- ve vorgeschlagenen Abschnitte werden nach jetzigem Stand der Abstimmung voraussichtlich Teil des bezirklichen Radverkehrskonzeptes werden und somit mittelfristig auch in diesem Rahmen beplant. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die RadPendlerRouten bilden als Konzept einen Rahmen für Maßnahmen der Radverkehrsförderung. Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisierung von attraktiven Radverkehrsverbin- dungen zwischen der Stadt Köln und den umliegenden Kreisen und Kommunen. Besonders für Pen- delverkehre ergeben sich somit Verlagerungspotenziale. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine 4 adäquate Alternative zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. Dies trägt zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. Anlagen: 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Übersichtskarte Trassenverläufe 3. Nachuntersuchung Trassenvergleich
Anlage 9 - Auszug Verkehrsausschuss 23.08.2022
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Anlage 9 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 25.08.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.08.2022 öffentlich 3.2 Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) 0715/2022 RM Jäger verweist auf den Beschluss der BV Mülheim, der eine neue Variante im Bereich Dellbrück beinhalte. Hierzu gebe es immer noch Beratungsbedarf, so dass sie vorschlage, in der heutigen Sitzung zunächst nur den ersten – unkritischen - Teil der Trasse von Westen kommend bis zur Chemnitzer Straße/Wichheimer Straße zu beschließen, damit die Verwaltung in die Feinplanung eintreten könne. Die Be- schlussfassung über den restlichen Trassenverlauf bitte sie bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen. Zudem appelliert sie an die Verwaltung, zum Bereich Elisabeth-Schäfer-Weg in Buchheim das Gespräch mit dem dortigen Bürgerverein zu suchen und die Örtlich- keiten ggf. in Augenschein zu nehmen. Hier gebe es ein Seniorenheim und einen Kindergarten; darüber hinaus seien Engstellen vorhanden. RM Schlömer bedankt sich zunächst für die Stellungnahme und Bewertung durch die Verwaltung. Es sei ein Herzenswunsch ihrer Fraktion, nach dem Radwegekonzept in der Innenstadt nun auch die RadPendlerRoute nach Bergisch Gladbach zügig in die Umsetzung zu bekommen. Von daher sollte man sich auf die bereits geprüften Vari- anten fokussieren; der neue Vorschlag der BV Mülheim sei da nicht Ziel führend. Dem Vorschlag ihrer Vorrednerin könne sie sich anschließen. Für den östlichen Teil der Trasse favorisiere ihre Fraktion den Vorschlag der Bürgerinitiative. RM De Bellis-Olinger räumt ein, dass der Beschluss der BV Mülheim in der Tat sehr spät gefasst wurde; dennoch müsse er in die wohl überlegte Entscheidungsfindung mit einbezogen werden; insofern begrüße sie den Vorschlag, heute nur einen Teilbe- schluss zu fassen. 2 SB Dr. Beese hingegen beantragt seitens der FDP-Fraktion heute bereits eine Be- schlussfassung bis zur Neufelder Straße vorzunehmen. Abschließend sagt Herr Dörkes, stellv. Leiter des Amtes für nachhaltige Mobilität, zu, mit dem Bürgerverein Buchheim Kontakt aufzunehmen. 1. Beschluss (mündlicher Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion): Der Verkehrsausschuss beschließt als ersten Teil der Trasse für die RadPendler- Route 2 (Bergisch Gladbach – Köln) den Verlauf bis zur Kreuzung Neufelder Straße (von Westen aus kommend). Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion 2. Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt als ersten Teil der Trasse für die RadPendler- Route 2 (Bergisch Gladbach – Köln) zunächst den Verlauf bis zur Kreuzung Chem- nitzer Straße/Wichheimer Straße (von Westen aus kommend) gemäß Verwaltungs- vorlage. Die Beschlussfassung für die restliche Trassenführung wird bis zur Sitzung am 27.09. 2022 zurückgestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 6_Auszug Verkehrsausschuss 14.06.2022
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Anlage 6 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 15.06.2022 Auszug aus der Niederschrift der 4. Sondersitzung/15. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.06.2022 öffentlich 1.3 Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) 0715/2022 RM Schlömer weist darauf hin, dass die BV Mülheim einen sehr kurzfristig einge- reichten Änderungsantrag beschlossen habe, der für ihre Fraktion jedoch nicht nach- vollziehbar bzw. realisierbar sei. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehe sich da- her heute nicht in der Lage einen Beschluss zu fassen und bittet um Vertagung. RM De Bellis-Olinger fügt ergänzend hinzu, dass der hiesige Ausschuss frühzeitig eine Stellungnahme der Verwaltung – hinsichtlich Realisierbarkeit und Bewertung - für die abschließende Entscheidungsfindung benötige. RM Ruffen hätte aus Sicht der FDP-Fraktion heute im Sinne der BV Mülheim be- schließen können; einer Vertagung möchte sie sich jedoch nicht verschließen. Seitens der SPD-Fraktion regt RM Lorenz an, die von der BV Mülheim gewünschten Änderungen in der erbetenen Stellungnahme zur Verdeutlichung auch zeichnerisch abzubilden. RM Syndicus schlägt vor, künftig auch die Geodaten im Ratsinformationssystem zur Verfügung zu stellen. Bei einer Radroute seien nach ihrer Ansicht beispielsweise die Höhenprofile von großem Interesse. An Herr Lorenz gerichtet weist RM Schlömer darauf hin, dass die von der BV Mül- heim beschlossenen Änderungen aus ihrer Sicht zu kleinteilig für eine zeichnerische Abbildung seien. Abschließend teilt BG Egerer mit, dass die heutige Vertagung sehr bedauerlich sei. Dies bedeute eine große zeitliche Verzögerung einer sehr guten Maßnahme. Er sagt 2 jedoch zu, den Beschluss der BV Mülheim aufzuarbeiten; ggf. werde die Verwaltung auch noch ein Fachgespräch anbieten. Die Beschlussfassung wird einvernehmlich bis zur Sitzung am 23.08.2022 zu- rückgestellt.
Anlage_3_Nachuntersuchung Trassenvergleich
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!Anlage 3 1 LINDSCHUL TE · Graf-Adolf-Platz 6 · 40213 Düsseldorf Seite 1/10 STELLUNGNAHME Projekt: RadPendlerRouten Thema: Verlauf der RadPendlerRoute 2 Datum: 5. August 2020 Ansprechpartner: 1. Aufgabenstellung Im Rahmen des Projektes der RadPendlerRouten wurde u.a. für den Trassenkorridor Bergisch Gladbach - Köln Deutz ein Trassenverlauf für die RadPendlerRoute (RPR) vorgeschlagen. Die Initiative Radschnellweg-GL-K schlägt einen hiervon abweichenden Trassenverlauf vor. In der vorliegenden Stellungnahme werden die beiden Varianten vergleichend dargestellt. Darüber hinaus wird die Trassenwahl der Machbarkeitsstudie erläutert. 2. Beschreibung der Trassenverläufe MACHBAR KEITSSTUDIE RADPENDLERROUTEN Die RadPendlerRoute startet am Bahnhof Bergisch Gladbach und verläuft anschließend über die Kalkstraße, De chant-Müller-Straße, Hauptstraße, Richard-Zanders-Straße und den Refrather Weg bis zum Strunder Bach. An schließend folgt die RPR dem Strunder Bach und verläuft über die Straßen Rodemich, Gierather Straße und Am Dännekamp bis der Thielenbruch erreicht wird. Entlang bestehender Wege quert die RPR den Thielenbruch und verläuft weiter über die Gemarkenstraße in Köln Dellbrück. Hierbei wird die Endhaltestelle der Straßenbahnen 3 und 18 (Köln Thielenbruch) unmittelbar an die RPR angebunden. Über die Strundener Straße, die Hatzfeldstraße und den Grafenmühlenweg wird anschließend wieder der Strunder Bach erreicht, entlang welchem die RPR auf bestehenden Wegen fortgeführt wird. Am Krankenhaus Holweide verläuft die RPR entlang der Colonia-Allee und anschließend über einen bestehenden Weg südlich der Gesamtschule Holweide bis die Wic:hheimer Straße erreicht wird. Dort zweigt die RPR auf den Elisabeth-Schäfer-Weg entlang der Straßenbahntrasse ab und mündet in die Heidelberger Straße. Nach Unterquerung der Bahngleise verläuft die RPR über die Rudolf-Clausius-Straße und anschließend entlang der Bahngleise bis zum Bahnhof Deutz. Im Thielenbruch, entlang des Strunder Baches, südlich der Gesamtschule Holweide und entlang des Elisabeth Schäfer-Weges verläuft die RPR auf eigenständigen Wegen losgelöst vom Kfz-Verkehr. Entlang der Bahngleise muss die erforderliche Infrastruktur neugebaut werden, in den übrigen Bereichen müssen bestehende Wege ausge baut bzw. ertüchtigt werden. Dort wo die RPR über bereits bestehende Straßen verläuft ist größtenteils eine Umwid mung in eine Fahrradstraße mit entsprechend baulicher Gestaltung der Straße und der Knotenpunkte vorgesehen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0715/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.04.2022
- Erstellt
- 28.02.2022 16:21