0996/2026
Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion, betr.: Sicherheit und Diskriminierungsfreiheit im Ehrenfelder Nachtleben, AN/0116/2026
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4488 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 0996/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026 Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion, betr.: Sicherheit und Diskriminierungsfreiheit im Ehrenfelder Nachtleben, AN/0116/2026 Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld hat folgende Anfrage gestellt: „1. Schutz vor politisch motivierter Gewalt (Linksextremismus) Ehrenfeld ist ein Ort politischer Vielfalt, aber auch Schauplatz politischer Spannungen. ● Anfrage: Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung (in Abstimmung mit den Sicher- heitsbehörden) über Aktivitäten linksextremistischer Gruppen im Ehrenfelder Nachtle- ben vor (z. B. Sachbeschädigung, Störung von Veranstaltungen oder Druck auf Gast- ronomen)? ● Anfrage: Welche Schutzmaßnahmen werden ergriffen, damit Clubbetreiber und Gäste nicht Opfer von Einschüchterungsversuchen oder Gewalt aus diesem Spektrum wer- den? 2. Prävention von Sexismus-Pauschalverdacht gegen Männer Ein sicheres Nachtleben darf nicht auf der Pauschalisierung ganzer Geschlechtergruppen ba- sieren. ● Anfrage: Wie stellt die Stadt sicher, dass bei Schutzkampagnen (wie z. B. „Edelgard“ oder „Luisa ist hier“) auch eine Sensibilisierung dafür stattfindet, dass Männer nicht pauschal als potenzielle Täter stigmatisiert werden? ● Anfrage: Gibt es Fortbildungsangebote für Sicherheits- und Awareness-Personal, die darauf abzielen, verhaltensbasiertes statt merkmalsbasierten Screenings durchzu- führen (d. h. Fokus auf konkretes Handeln statt auf das Geschlecht)? 3. Objektive Kriterien für Einlass und Sicherheit ● Anfrage: Welche Standards empfiehlt die Verwaltung für Einlasskontrollen, um sicher- zustellen, dass weder die Herkunft noch das Geschlecht zu einem automatischen Aus- schluss führen, während gleichzeitig die Sicherheit vor Sexualstraftaten und K.-o.- Tropfen maximiert wird?“ Antwort der Verwaltung: 2 zu Ziffer 1: Der Polizei Köln liegen keine besonderen Erkenntnisse im Sinne einer spezifischen oder strukturierten Aktivität linksextremistischer Gruppen mit klarem Bezug zum Ehrenfelder Nacht- leben vor. Sachbeschädigungen, die dem linksextremistischen Spektrum zugeordnet werden können, ereignen sich grundsätzlich anlass- und themenbezogen und verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet. Eine räumliche Fokussierung auf den Stadtteil Ehrenfeld ist dabei nicht erkenn- bar. Entsprechendes gilt auch für Störungen von Veranstaltungen. Sofern Veranstaltungen dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind und diese der linken Szene im Vorfeld bekannt werden, ist mit Aktivitäten und ggf. Störungen zu rechnen. Diese erfolgen typischerweise in Form von Versammlungen, teilweise verbunden mit Blockadeaktionen. Eine spezifische Häu- fung solcher Ereignisse im Ehrenfelder Nachtleben ist polizeilich nicht festzustellen. Erkenntnisse über gezielten Druck auf Gastronomiebetriebe im Bereich Ehrenfeld liegen der Polizei Köln nicht vor. Darüber hinaus verfügen die regionalen Bezirksdienste der Polizei Köln über ausgeprägte polizeiliche Kenntnisse zu den einzelnen Stadtteilen und fungieren als An- sprechpartner für Ortsansässige und auch für Gewerbetreibende. Im Rahmen der örtlichen Bezirksdienstarbeit werden Präventionshinweise zu unterschiedlichen Deliktsphänomenen vermittelt, als auch Beratungen und Betreuung im Rahmen der Straftatennachsorge durchge- führt. zu Ziffer 2: Ziele und Inhalte von Kampagnen nicht städtischer Initiativen – wie zum Beispiel EDELGARD oder „Luisa ist hier“ liegen im Entscheidungs- und Verantwortungsbereich dieser Initiativen. Sämtliche Studien zu dem Thema belegen, dass Gewalt im Geschlechterverhältnis vorwie- gend von Männern gegen Frauen und queere Menschen ausgeübt wird. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik 2024 sind bei Vergewaltigungen und sexueller Nötigung rund 97 Prozent der Tatverdächtigen Männer. Wenn der Einlass zu einer gastgewerblichen Diskothek („Club“) bewacht ist, muss das Bewa- chungspersonal (sog. „Türsteher*innen“) u.a. über einen Nachweis der Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung verfügen. Die Prüfung kann bei der IHK abgelegt werden. Ge- genstand der Sachkundeprüfung ist u.a. der Umgang mit Menschen und hier insbesondere das Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen. zu Ziffer 3: vgl. Antwort zu Ziffer 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0996/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 15.04.2026
- Erstellt
- 07.04.2026 15:51