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2490/2017

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parksituation am Hansaring 119 für Anwohner (Az.: 02-1600-84/17)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 14.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 08.03.2018, TOP 5.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

8653 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2490/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parksituation am Hansaring 119 für Anwohner (Az.: 02-
1600-84/17) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt der Petentin für Ihre Anregung, beschließt aber dennoch den 
Antrag der Petentin abzulehnen. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.12.2017

2 
Begründung: 
Die Petentin beklagt die Parksituation für Anwohner im Bereich Hansaring 119. Im Einzelnen führt sie 
Klage darüber, dass Inhaber eines Bewohnerparkausweises für das Bewohnerparkgebiet Eigelstein 
in diesem Bereich ihr Fahrzeug lediglich auf dem Mittelstreifen, nicht jedoch auf dem Seitenstreifen 
des Hansarings abstellen dürfen. Weiterhin beklagt sich die Petentin über die Vergabe von insgesamt 
5 Stellplätzen im Bereich der Mittelinsel an das Car-Sharing- 
Unternehmen Cambio. Hierdurch bedingt stehen 1/3 der dort vorhandenen Parkmöglichkeiten nicht 
mehr für Bewohner zur Verfügung. Darüber hinaus führt sie an, dass die Ladezone im Bereich des 
dortigen Seitenstreifens nicht zur Anlieferung genutzt wird und die Fahrzeuge in zweiter Reihe auf 
dem Hansaring parken würden. Es wird die Umwandlung dieser Ladezone in Bewohnerparkplätze 
gewünscht (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Bei den Firmen Cambio und Flinkster handelt es sich um stationsbasierte Car-Sharing-Unternehmen, 
denen nach einem Beschluss des Verkehrsausschusses der Stadt Köln vom 19.01.2010 sowie dem 
Ergänzungsbeschluss vom 09.03.2015 Stellplätze im öffentlichen Straßenland zur Verfügung gestellt 
werden, um möglichst viele Car-Sharing-Kunden anzusprechen. Forschungsergebnisse zum Car-
Sharing ergeben, dass ein Car-Sharing-Stellplatz 8-12 Stellplätze für private Fahrzeuge ersetzt, da 
hier viele Nutzer das private Fahrzeug abschaffen. Car-Sharing leistet somit einen wichtigen Beitrag 
zum Erreichen der Ziele des Mobilitätskonzeptes „Köln mobil 2025“, welches einen Rückgang des 
motorisierten Individualverkehrs und eine Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Rad, 
zu Fuß gehen, ÖPNV) vorsieht. Für die von Car-Sharingfahrzeugen genutzten Stellplätze wird eine 
Gebühr erhoben, die sich an der Lage des Standortes orientiert. Nutzer, die das Fahrzeug an einer 
anderen Cambio-Station übernommen haben, können dieses während der Mietdauer selbstverständ-
lich auch auf freien Parkplätzen, unter Beachtung der dort gültigen Parkregelungen, abstellen. 
 
Im Gegensatz zu stationsbasierten Car-Sharing-Unternehmen stellen Car-Sharing-Unternehmen oh-
ne feste Stationen, die sogenannten „Free Floater“, Fahrzeuge auf freien, nicht reservierten Stellplät-
zen im öffentlichen Straßenland oder in Parkhäusern ab. Hierbei sind auf bewirtschafteten Parkflä-
chen die üblichen Parkgebühren zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt automatisiert über das Han-
dyparksystem unmittelbar durch den Betreiber. 
Gegenüber den stationsgebundenen Car-Sharing-Angeboten unterscheiden sich Free Floater insbe-
sondere dadurch, dass keine spezielle bzw. langfristige Vormerkung für ein Fahrzeug erfolgt und 
auch keine ausgewiesenen Stationen für das Abstellen dieser Fahrzeuge bestehen. 
 
Als stationsbasiertem Car-Sharing-Unternehmen sind der Firma Cambio nach dem o.g. Beschluss an 
Verknüpfungspunkten zum ÖPNV insgesamt bis zu 5 Stellplätzen pro Standort im Umkreis von 300 m 
im öffentlichen Straßenland zur Verfügung zu stellen. Im Bereich Hansaring stehen der Firma Cambio 
insgesamt lediglich 3 Stellplätze zur Verfügung.  
 
Die genaue Lage der jeweiligen Stellplätze wird für die einzelnen Standorte in Absprache mit der Fir-
ma Cambio festgelegt. Hierbei ist neben einer stadtverträglichen Unterbringung, die Entfernung zur 
nächstgelegenen Anbindung an den ÖPNV, die Erreichbarkeit und die Frequentierung der Parkplätze 
sowie die Möglichkeit eines leichten Ein- und Ausparkens zu berücksichtigen. Darüber hinaus muss 
im Bereich der Stellplätze eine Unterbringungsmöglichkeit für den Schlüsseltresor vorhanden sein. 
Unter diesen Aspekten wurde der jetzige Standort Hansaring ausgewählt. 
Im Bereich des Seitenstreifens wurden Kurzzeitparkplätze eingerichtet, um der Nachfrage nach Kurz-
zeitparkmöglichkeiten in diesem Abschnitt, z. B. für Abholer von Zugfahrgästen und Besuchern der 
Anwohner und umliegenden Gewerbebetrieben gerecht zu werden.  
Würde in diesen Bereichen das Parken für Bewohner zugelassen, wären diese Stellmöglichkeiten mit 
Fahrzeugen von Bewohnern dauerhaft blockiert. Dies hätte einen erheblich steigenden Parksuchver-
kehr mit den einhergehenden Belastungen für die Bewohner der umliegenden Straßen zur Folge. 
 
Die Einrichtung der Ladezone in diesem Abschnitt erfolgte, um die Andienung der dortigen Gewerbe-
betriebe sicher zu stellen. Das Abstellen der Lieferfahrzeuge in zweiter Reihe erfolgt überwiegend 
dann, wenn die Ladezone durch parkende Fahrzeuge blockiert wird. Eine Abschaffung dieser Lade-
zone würde dieses Problem noch verstärken.

3 
Außerhalb der Bewirtschaftungszeiten kann jedermann sowohl die dortigen Kurzzeitstellplätze als 
auch die Stellplätze der Ladezone kostenfrei nutzen. 
 
Es wird großen Wert darauf gelegt, den Bewohnern unter Berücksichtigung der Gesamtsituation und 
im Rahmen der tatsächlichen Möglichkeiten ein Bewohnerparkvorrecht zu ermöglichen. Jedoch kann 
selbst mit der Bewohnerparkregelung kein Stellplatz in einem Bewohnerparkgebiet garantiert werden. 
Beim Bewohnerparken handelt es sich nach der Intention der StVO um ein den Bewohnern angebo-
tenes Vorrecht. Daraus lassen sich weder Ansprüche auf eine bestimmte Anzahl von Abstellplätzen 
im Allgemeinen oder in einer Straße noch der Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz herleiten. 
Nach der StVO ist in Großstädten wie Köln eine fußläufige Distanz von bis zu 1.000 m vom Stellplatz 
des Fahrzeuges bis zur Wohnung zumutbar. 
 
Stellungnahme zu Punkt 2 der Petentin:  
Der Inhaber des Rollergeschäftes wurde nochmals darauf hingewiesen, dass auf gebührenpflichtigen 
Parkplätzen auch Zweiräder während der entgeltpflichtigen Parkzeit einen gültigen Parkschein benö-
tigen und dieser gut sichtbar am Zweirad anzubringen ist. Fehlt ein gültiger Parkschein erfolgt somit 
auch eine kostenpflichtige Verwarnung.  
 
Hinsichtlich des Gehwegparkens gilt folgendes: 
 
Sofern das Gehwegparken nicht durch Zeichen 315 StVO angeordnet ist, ergibt sich im Umkehr-
schluss das Verbot des Gehwegparkens. § 12 Abs. 2 StVO stellt bei der Definition des Parkbegriffes 
klar, dass nur Fahrzeuge von den Parkvorschriften erfasst werden. Motorräder fallen begrifflich unter 
Fahrzeuge, so dass die Bestimmungen des § 12 StVO anzuwenden sind. Grundsätzlich gilt das 
Parkverbot auf Gehwegen somit auch für Motorräder. Aufgrund der vorherrschenden Parkplatznot in 
Köln wird das Gehwegparken von Motorrädern allerdings geduldet, so lang keine Behinderung für 
Fußgänger und Radfahrer entsteht. 
Motorräder, die ohne Behinderung auf dem Gehweg parken, werden im Rahmen des pflichtgemäßen 
Ermessens nicht verwarnt. 
Das behindernde Gehwegparken wird unter Berücksichtigung des vorhandenen Ermessensspiel-
raums allerdings dann geahndet, wenn eine der folgenden besonderen Umstände vorliegt: 
 
 wahrscheinliche Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer (z. B. Fußgänger), 
 mögliche Gefährdung des fließenden Verkehrs beim Ausparken an viel- oder schnellbe-            
fahrenen Straßen bzw. an unübersichtlichen Stellen, 
 behinderndes Gehwegparken hinter Bordsteinabsenkungen, 
 zu erwartende Behinderungen durch den Nachahmungseffekt, 
 behinderndes Gehwegparken vor Fußgängerüberwegen. 
Motorräder, die behindernd auf dem Gehweg parken, werden konsequent verwarnt.  
Auch bei verpackten Zweirädern wird eingeschritten, wenn diese über einen langen Zeitraum unbe-
nutzt im öffentlichen Straßenland abgestellt sind. 
Zusammenfassung: 
Die heutige Nutzungsverteilung ist nach Auffassung der Verwaltung sachgerecht, Ladezonen in Nähe 
der ortsansässigen Geschäfte sind vorhanden, entsprechende Kurzzeitparkplätze für Kunden dieser 
Geschäfte und für Zugabholer des nahegelegenen S-Bahn Haltepunktes Hansaring werden zielnah 
vorgehalten. 
Die Lage der Cambio-Stellplätze ist nach Auffassung der Verwaltung ebenfalls sachgerecht und ori-
entiert sich mit drei Fahrzeugen am tatsächlichen Bedarf.  
Parkende Motorräder auf dem Gehweg werden geduldet, solange keine Behinderung der Fußgänger 
entsteht und solange die Verkehrssicherheit bei Ein- und Ausparkvorgängen gewährleistet ist.

Anlage 1 Eingabe

3567 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Ich wohne am Hansaring 119, direkt bei der S-Bahnhaltestelle. 
 
Leider muss ich eine Beschwerde einreichen über die aktuelle Parksituation am Hansaring. Meine Beschwerde 
betrifft 2-3 Bereiche/Punkte 
 
Erster Bereich: 
Anwohner dürfen nur auf dem Mittelstreifen parken und in den Seitenstraßen aber nicht auf dem Seitenstreifen 
am Hansaring. Das wäre an sich in Ordnung, wenn das Car-Sharing-Unternehmen "Cambio" gar keine oder nur 
2 Parkplätze auf dem Mittelstreifen hätte. Es gibt 16 Parkplätze auf dem Mittelstreifen davon sind inzwischen 
1/3 (5Parkplätze) an Cambio vermietet. Leider sind diese 5 Parkplätze nie komplett belegt (siehe Foto im 
Anhang) es sind immer nur max. 2 Parkplätze belegt...  
meine Fragen dazu sind: 
1. warum kriegt Cambio feste Parkplätze? Andere Car-Sharing-Unternehmen haben auch keine feste Parkplätze 
zur Verfügung.  
2. Warum werden die Parkplätze von Cambio auf den Mittelstreifenparkplatz am Handaring gebaut, wo die 
wenigstens Parkplätze zu Verfügung stehen? Auf der anderen Seite der S-Bahn sind mindestens doppelt so viele 
Parkplätze auf diesen Mittelstreifen. 
 
Das Schlimme ist es werden schon extra 5 Parkplätze blockiert und trotzdem parken die Cambio-Autos nicht in 
den vorgesehenen Parklücken sondern in einer Seitenstraße (siehe Anhang), dann braucht man den Anliegern 
nicht die Parkplätze auf dem Mittelstreifen "weg nehmen". 
 
Zweites Anliegen: 
Direkt neben meinem Haus ist ein Rollergeschäft. Dieser blockiert einen Parkplatz und stellt seine Roller sogar 
auf den Bürgersteig (siehe Bilder im Anhang) 
Meine Fragen: 
1. Warum kriegt keiner der Roller ein Strafzettel, wenn alle kein Parkticket gezogen haben, obwohl die Roller 
auf einem "kostenpflichtigen Parkplatz" stehen?  
2. Warum dürfen die Roller auf dem Gehweg parken und Fußgänger behindern?  
Stellen Sie sich vor jeder Anwohner vom Hansaring würde seinen Roller auf die Straße abstellen ohne für das 
Parken etwas zu zahlen oder auf dem Gehweg (dann gäbe es vermutlich keine Gehwege mehr) 
3. Warum Darf 24/7 ein Roller ABGEDECKT und UNBENUTZT da stehen? Wenn Fahrräder länger "rum 
stehen" werden diese auch von der Stadt entfernt.. 
Wie Sie auch im Anhang auf einem Foto sehen können stellt er 2 Roller nach Geschäftsschluss auf die Straße um 
sich den Parkplatz zu "reservieren". 
 
Ein anderes Problem sehe ich auch darin, dass am Seitenstreifen vom Hansaring extra 3 Parkplätze als 
"Ladezone" bis 18h reserviert sind. In diesem einem Jahr wo ich hier wohne habe ich noch nie einen LKW oder 
Transporter in dieser Ladezone parken sehen. Die Fahrzeuge stellen sich immer in zweiter Reihe auf die Straße.  
 
 
Ich habe auch über Lösungen für mein Anliegen gedacht, denn beschweren kann sich jeder... 
 
Meine Idee ist es, dass Anwohner am Hansaring auch auf dem Steitenstreifen des Hansarings parken dürfen und 
das man evtl. die Ladezone entfernt, da sie eh keiner nutzt. (Denn es kann nicht sein das ich oft mehr als ein 
Kilometer von einem Parkplatz bis zu mir nachhause laufen muss...) 
 
Bzgl. des Rollergeschäfts habe ich leider keinen Vorschlag. Fakt ist aber, dass man das Verhalten nicht mehr 
akzeptieren kann!  Ich habe mit mehreren Nachbarn gesprochen und alle sind sehr genervt von dem Verhalten 
des Besitzers. Er tut was er will. Wenn man ihn oder seine Mitarbeiter auf die Problematik anspricht, werden sie 
laut und unverschämt. Dieses Verhalten muss gestoppt werden!  
 
Ich hoffe auf eine positive Rückmeldung auf meine Beschwerde 
 
Vielen Dank im Voraus  
 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hansaring 119
  • Eigelstein

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Details

Aktenzeichen
2490/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
14.11.2017
Erstellt
10.08.2017 14:52