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1996/2022

Zielbild des Ausländeramtes

Mitteilung Ausschuss 20.06.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 29.08.2022, TOP 4.9

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

18772 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer  20.06.2022 
 1996/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 16.08.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.08.2022 
 
Zielbild des Ausländeramtes 
Bereits im Jahr 2019 wurde in einem Haltungspapier des Ausländeramtes festgelegt, dass dieses 
dem Selbstverständnis nach mehr ist, als eine reine Ordnungsbehörde. 
Auftrag ist es, die gesetzlichen Regelungen des Aufenthaltes und der Einbürgerung auf die in Köln 
lebenden Menschen anzuwenden. Dies beinhaltet seit der umfassenden Reform des Ausländerrechts 
von 2005 nicht mehr nur ordnungs-, sondern auch gesellschaftspolitische Aufgaben: von Einreisever-
fahren angefangen über die kommunalen Aufgaben im Asylverfahren, die Bearbeitung der ausländer-
rechtlichen Fragen der Menschen mit sicherem Aufenthaltsstatus, die Prüfung von Duldungsgründen 
und Bleiberechtsansprüchen bis hin zur Beratung zur freiwilligen Rückkehr oder Durchführung von 
Abschiebungen. 
Das Haltungspapier gestaltet die Amtsziele wie folgt aus: 
Wir wollen: 
 professionellen Service für in Köln lebende Menschen leisten  
 dauerhafte Bleibeperspektiven für Menschen schaffen, die sich integrieren wollen und 
können und   
 konsequente Rückführung von Gefährder*innen, Personen aufgrund von (intensiver) 
Straffälligkeit und Personen die sich dauerhaft der Integration verweigern 
 
Professioneller Service 
Hierunter versteht Amt 33 eine qualifizierte Dienstleistung, die dem Einzelfall gerecht wird, zu einer 
einheitlichen und ergebnisorientierten Entscheidungspraxis führt und sich zudem durch einen unvor-
eingenommenen, respektvollen und offenen Umgang mit den in Köln lebenden Menschen auszeich-
net. Die Entscheidungen ergehen auf der Grundlage hoher fachlicher Kompetenz und berücksichtigen 
alle für den Einzelfall bedeutsamen Aspekte, insbesondere auch die für die Beteiligten günstigen Um-
stände. In der täglichen Praxis arbeiten die Mitarbeitenden von der ersten Kontaktaufnahme mit den 
Menschen auf eine aufenthaltsrechtliche sinnvolle Lösung des Einzelfalles hin. Die Kolleg*innen ver-
suchen, die persönliche Situation zu erfassen und weisen darauf hin, welche Bedeutung die geklärte 
Identität, das Erlernen der deutschen Sprache, die Sicherung des Lebensunterhalts durch schulische 
oder berufliche Ausbildung oder die Ausübung eines Berufs sowie die Integration in die Gesellschaft 
haben.  
Durch Einführung eines Beschwerdemanagements werden vielfältig eingehende Beschwerden ge-
bündelt und unabhängig der für den Einzelfall zuständigen Fachbereiche betrachtet und bewertet.

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Erkenntnisse aus Beschwerden werden hierbei immer auch als Steuerungsinstrument für eine ser-
viceorientierte Weiterentwicklung des Amtes und der fachlichen Ausrichtung genutzt. 
 
Schaffung von Bleibeperspektiven 
Hierbei geht es zunächst um die Unterstützung der Menschen mit gesichertem Status. Bei gut inte-
grierten Geduldeten helfen die Mitarbeitenden durch Nutzung vorhandener gesetzlicher Entschei-
dungsspielräume, eine gesicherte Perspektive zu schaffen. In den Fällen, in denen die Vorausset-
zungen für einen Aufenthaltstitel noch nicht erfüllt sind, eine Rückführung aber mittelfristig nicht reali-
sierbar ist, werden die Menschen mit Unterstützung von externen Beratenden motiviert, für sich selbst 
Verantwortung zu übernehmen.  
Das Projekt „Bleiberecht für Langzeitgeduldete“ ist als Modellversuch gestartet und seit Mai 2021 als 
erfolgreiches Bleiberechtsprogramm und wichtiger Bestandteil der Integration mit Beschluss des Ra-
tes dauerhaft etabliert worden. Es zeigt, wie es unter Bewegung aller Beteiligten gelingen kann, für 
die Menschen einen realistischen Plan zu entwickeln, der Schritt für Schritt die Integration in die Ge-
sellschaft ermöglicht.  
Hier ist die externe Begleitung durch die anerkannten Dienstleister der Träger mit ihrer  Fachexpertise 
insbesondere in der interkulturellen Kompetenz ein wichtiger Baustein für die erfolgreiche Umsetzung 
des Programms. 
Derzeit ist der erste Gesetzesentwurf zur Chancen-AE (Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz – ChAR-
Gesetz) in der Abstimmung. Diese Gesetzesinitiative begrüßt das Ausländeramt uneingeschränkt, da 
es Aufenthaltsperspektiven für Menschen mit bisher ungesichertem Aufenthaltsstatus bringt, ohne 
dass bereits alle Integrationsvoraussetzungen aus den Bleiberechtsregelungen erfüllt sein müssen. 
Damit erhält das Kölner Bleiberechtsprogramm eine Bestätigung und mit der Gesetzesänderung wird 
die noch frühzeitigere Integrationsbegleitung ermöglicht. 
 
Konsequente Rückführung 
Eine Ausreisepflicht tritt ein, wenn eine schutzsuchende Person durch das Bundesamt für Migration 
und Flüchtlinge nicht als Asylberechtigte*r anerkannt wird, eine Person unerlaubt ohne erforderlichen 
Aufenthaltstitel in das Bundesgebiet einreist und sich darin aufhält oder eine Person z.B. wegen Straf-
fälligkeit ausgewiesen wird.  
Der Bund ist zuständig für Prüfung und Entscheidung über asylrechtliche Fragen im Rahmen eines 
Asylverfahrens. Dies beinhaltet die  
 Zuerkennung einer Flüchtlingseigenschaft bei begründeter Flucht vor Verfolgung wegen seiner 
Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimm-
ten Gruppe,  
 Gewährung von subsidiärem Schutz bei drohendem, ernsthaftem Schaden im Herkunftsland 
(z.B. bei drohender Todesstrafe, Folter, erniedrigender Behandlung und individueller Bedro-
hung des Lebens), 
 der Feststellung von Rückführungsverboten bei erheblicher konkreter Gefahr für Leib, Leben 
oder Gesundheit sowie  
 die Ausgestaltung des Aufenthalts- und Asylgesetzes. Die Bundesebene setzt damit die ge-
setzlichen Rahmenbedingungen zur Aufenthaltsgewährung und auch der Aufenthaltsbeendi-
gung.  
Die Länderebene konkretisiert, wie das Aufenthaltsgesetz anzuwenden ist, sofern ein Ermessen oder 
eine Ausgestaltung zulässig ist. Der kommunalen Ausländerbehörde obliegen im Rahmen der gesetz-
lichen Normen die Entscheidungen über die mögliche Erteilung eines Bleiberechts oder die Ausset-
zung der Rückführung, wenn Duldungsgründe vorliegen. 
Beispielsweise können Bleiberechte wegen guter Integration gewährt werden, wenn die Ausreise-
pflichtigen sich bereits vier bis acht Jahre in Deutschland aufhalten, sich zur freiheitlich demokrati-
schen Grundordnung bekennen (was sich durch Straffreiheit zeigen kann), der eigene Lebensunter-

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halt überwiegend durch Erwerbstätigkeit gesichert werden kann und hinreichend mündliche Deutsch-
kenntnisse vorliegen. Eine Rückführung kann nur dann ausgesetzt werden, wenn tatsächliche oder 
rechtliche Hindernisse vorliegen. Gründe für eine Aussetzung können z.B. fehlende Reisedokumente, 
familiäre Bindungen, medizinische Gründe, eine Ausbildung oder eine Beschäftigung sein.  
Liegen keine Bleiberechte oder keine tatsächlichen oder rechtlichen Abschiebehindernisse vor, ist die 
Durchsetzung einer Ausreiseverpflichtung zwingend gesetzlich vorgesehen. Derartige Entscheidun-
gen werden unter Berücksichtigung aller für den Einzelfall bedeutsamen Aspekte getroffen, insbeson-
dere auch die für die Beteiligten günstigen Umstände. Hierbei werden die Handlungsspielräume aus 
Gesetzen und Erlassen genutzt, sofern gesetzlich Bleibeperspektiven eröffnet sind. Liegen diese 
nicht vor, ist ein Ausreiseverfahren zu betreiben. Hier besteht für die Ausländerbehörde kein Ermes-
senspielraum. 
Hierbei werden die Rückführungskapazitäten auf Gefährder*innen, Personen aufgrund von (intensi-
ver) Straffälligkeit und sonstige Personen, die sich dauerhaft der Integration verweigern, konzentriert. 
Auch ist es die gesetzliche Aufgabe, auf Fälle von unerlaubter Einreise unmittelbar mit dem Ziel einer 
schnellen Wiederausreise zu reagieren und die Ausreisepflicht der Menschen zu begleiten, die kein 
Bleiberecht erhalten können.  
Im Jahr 2021 lebten in Köln ca. 5.400 Personen, welche grundsätzlich ausreisepflichtig sind, deren 
Rückführung jedoch aus verschiedensten Gründen vorübergehend ausgesetzt war. Etwa 2.580 aus-
reisepflichtigen Personen wurden in den vergangenen Jahren ein Bleiberecht wegen guter Integration 
oder wegen tatsächlicher oder rechtlicher Unmöglichkeit der Rückführung, zur Erwerbstätigkeit oder 
Ausbildung erteilt. Allein 2021 wurden etwa 500 Personen weniger geduldet, hier konnten humanitäre 
Aufenthaltstitel und Bleiberechte erteilt werden. 
Die Anzahl der notwendigen Rückführungen sind hingegen im Vergleich zu den Vorjahren in Ihrer 
Anzahl gleichbleibend, es werden in etwa jährlich 4 % ausreisepflichtige geduldete Personen rückge-
führt. Im Jahr 2021 mussten 215 Personen rückgeführt werden, davon 69 Personen aufgrund Straffäl-
ligkeit und eine als Gefährder eingestufte Person. 164 Personen reisten freiwillig aus, 57 davon nah-
men staatliche, im Rahmen der Rückberatung bereitgestellte Fördermittel in Anspruch.  
Das Ausländeramt Köln berät vor Einleitung einer Rückführungsmaßnahme über die Möglichkeiten 
einer freiwilligen Ausreise und informiert individuell über Fördermöglichkeiten und die Verbesserung 
von Perspektiven im Heimatland durch Rückkehr- und Qualifizierungsprogramme. 
Das Ausländeramt Köln handelt stets im Bewusstsein, dass Rückführungen in die Lebenswirklichkeit 
und -perspektive der Betroffenen eingreifen und es darüber hinaus ein einschneidendes und emotio-
nales Erlebnis für rückzuführende Personen ist. Daher werden sämtliche Grundlagen / Voraussetzun-
gen für aufenthaltsbeendende Maßnahmen vor Durchführung sorgfältig geprüft. Rückführungen wer-
den immer im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, mit geschultem Personal der Ausländerbehörde und 
der in der Situation gebotenen Sensibilität betrieben. 
  
Bezirksausländerämter 
Die pandemiebedingten Einschränkungen – insbesondere von 2020 bis Mitte 2021 – hinsichtlich der 
notwendigen persönlichen Vorsprachen von Ausländer*innen konnten mit abteilungsübergreifender 
Unterstützung weitestgehend bis Ende 2021 aufgearbeitet werden. 
Ab Juli 2021 wurde die Bearbeitung der auslaufenden Titel auf die sog. „Zukunftsliste“ umgestellt. 
Zielsetzung ist, mit diesem Vorlaufsystem auf ein Serviceverfahren umzustellen. Der angestrebte 
Zeitvorlauf für die Kontaktaufnahme von etwa zwei bis drei Monaten wird derzeit in den Bezirksaus-
länderämtern noch nicht erreicht.  
Die Beschwerdelage hat sich aber dennoch schon auf ein deutlich geringes Maß reduziert. 
Im März wurde die organisatorische Betrachtung der Bezirksausländerämter mit dem Personal- und 
Verwaltungsmanagement gestartet. Erste geschäftsoptimierte Prozesse wurden schon implementiert. 
Zur besseren Erreichbarkeit wurde im November 2021 eine telefonische Hotline für die Bezirke Kalk, 
Mülheim, Porz und Ehrenfeld eingerichtet. Weiteres Personal wurde zunächst befristet bis Dezember 
2022 für die Bereinigung der Datensätze. eingestellt.

4 
 
Aufnahme von geflüchteten Menschen aus der Ukraine 
Seit Beginn des Krieges in der Ukraine sind etwa 12.000 Ukrainer*innen nach Köln gekommen. Bis 
zum Ablauf ihrer Visaberechtigung am 31.08.2022 müssen alle Geflüchteten einen aufenthaltsrechtli-
chen Titel erhalten. Für die Zahl von etwa 200 aus der Ukraine eingereisten Drittstaatlern wird es un-
ter Beachtung der rechtlichen Vorgaben individuelle Beratungsangebote und Entscheidungen geben. 
Die zahlreichen ausländerrechtlichen Anpassungen, Erfassungsvorgaben der Bundes- und Landes-
behörden mit einem zusätzlichen Registrierungserfordernis aller aus der Ukraine Geflüchteten und 
letztlich der Rechtskreiswechsel zum 01.06.2022 von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-
gesetz zu Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII ist weiterhin eine Herausforderung in 
der zeitnahen Umsetzung. Diese wird von den Mitarbeitenden des Ausländeramtes mit der Anord-
nung von Mehrarbeitsstunden und mit einem hohen Engagement gemeistert.  
Ein extra für die Ukrainer*innen eingerichtetes Terminsystem ermöglicht seit Mitte März gut 500 Ter-
mine in der Woche anzubieten. Für vulnerable Gruppen können separate Termine vereinbart werden. 
In der Arbeitsmigration erhalten alle Ukrainer*innen mit einem konkreten Arbeitsangebot nach Vorla-
ge der Unterlagen einen separaten Termin für die gesamte Familie. So soll eine zeitnahe Arbeitsauf-
nahme ermöglicht werden. 
Bis heute konnten ca. 11.000 Ukrainer*innen erfasst und bereits ca. 7.000 Aufenthaltstitel erteilt wer-
den. 
 
Zusammenarbeit 
Die ämterübergreifende Zusammenarbeit – insbesondere mit dem Amt für Integration und Vielfalt – ist 
eine Grundlage für ein gutes Serviceangebot. Eine wichtige Säule ist ferner die Zusammenarbeit mit 
den Trägern und den unzähligen Ehrenamtler*innen, die mit ihrem Engagement und ihrer fachlichen 
Expertise einen unschätzbaren Beitrag zur Integration und Betreuung der Ausländer*innen beitragen. 
Das Amt sieht die Zusammenarbeit mit den Ehrenamtler*innen als transparenten, vertrauensvollen 
Dialog zum Wohl der Betroffenen. An Informationsveranstaltungen von und mit Ehrenamtler*innen 
und Trägern nehmen Mitarbeitende regelmäßig teil und initiieren zu besonderen Themen eigene Ar-
beitskreise. Der Lenkungskreis des Bleiberechtsprogramms ist z.B. ein wesentlicher Bestandteil für 
den Erfolg des Programms. Die Teilnahme an den Sitzungen des Integrationsrates und des Runden 
Tisches für Flüchtlingsfragen bieten ebenfalls eine wichtige Plattform, um aktuelle Informationen zu 
geben und Rückfragen zu beantworten. Die ausländerrechtliche Beratungskommission ermöglicht 
besondere Einzelfälle hinsichtlich einer noch möglichen Integration zu betrachten. Darüber hinaus 
finden in problematischen Einzelfällen Erörterungsgespräche über die rechtlichen Rahmenbedingun-
gen und Perspektiven mit bevollmächtigten Interessenvertretungen und Ehrenamtler*innen statt. 
Gerne nehmen die Kolleg*innen des Amtes 33 weiterhin Anregungen und Hinweise der Ehrenamt-
ler*innen auf, um den Service zu verbessern. 
 
Digitalisierungsprojekte 
Bis Anfang 2021 wurde für alle Bereiche des Ausländeramtes die E-Akte eingeführt. Dies ist Grund-
voraussetzung, um auch abteilungsübergreifend arbeiten zu können. Die dazugehörigen Arbeitsab-
läufe wie E-Post usw. werden noch weiter optimiert. 
Neben den bereits bestehenden Informationen auf den Internetseiten der Stadt Köln wurde das Kon-
taktformular, z.B. mit der Möglichkeit Unterlagen hochzuladen, verbessert. Erstanträge und Anträge 
auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln wurden zur vereinfachten Kommunikation ebenfalls eingestellt. 
Hierbei konnten z. B. die Erfahrungen und Hinweise der Ehrenamtler*innen einfließen. 
Signature-Pads zur Vereinfachung der Unterschriftenerfassung werden derzeit, nachdem sie sich in 
einer Erprobung bewährt haben, in den Bezirksausländerämtern installiert. 
Das (Onlinezugangsgesetz) OZG-Projekt Aufenthaltstitel wird seitens des Ministeriums für Kinder, 
Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI NRW), des Amtes für 
Informationsverarbeitung und des Ausländeramtes aufbereitet. Dieses auf Bundesebene initiierte Pro-
jekt wird federführend vom Land Brandenburg vorbereitet. Das Ausländeramt Köln begleitet die fach-

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liche und inhaltliche Ausgestaltung der Online-Anträge. Zielsetzung ist die Produktivschaltung in meh-
reren Sprachen nach Klärung der technischen, finanziellen und vertraglichen Voraussetzungen. 
Die guten Erfahrungen mit dem eingeführten Terminsystem für die Ukrainer*innen werden in die wei-
teren Überlegungen bei der Geschäftsprozessoptimierung der Bezirke mit einfließen. Denkbar wäre, 
zunächst pilotiert, eine Terminbuchung für die Übertragung der Niederlassungserlaubnisse auf die 
neuen Nationalpässe anzulegen, da fast alle Konsulate und Botschaften inzwischen tausende biomet-
rische Pässe monatlich neu ausstellen.  
Die telefonische Hotline soll durch eine neue Software ein erweitertes Angebot mit Informationsansa-
gen u.a. erhalten. Bis zum 31.07.2022 soll dazu der Probebetrieb installiert werden. 
Die Nutzung der Fotoautomaten für biometrische Fotos in den Bezirksrathäusern, die derzeit nur für 
die Kund*innen der  Kundenzentren nutzbar sind, sollen nach Klärung der technischen und daten-
schutzrechtlichen Bestimmungen auch für die Kund*innen der Bezirksausländerämter genutzt werden 
können. 
 
Weiterer Ausblick 
Priorität hat in den nächsten Monaten – neben der konsequenten Akquise von Personal für die erhöh-
te Anzahl der vakanten Stellen in allen Bereichen des Ausländeramtes – die Versorgung der geflüch-
teten Ukrainer*innerinnen mit den notwendigen Aufenthaltstiteln. Dabei soll möglichst weitestgehend 
der Service für die bereits in Köln lebenden Ausländer*innen aufrechterhalten werden. Dennoch wer-
den Rückstände nicht zu vermeiden sein, deren Aufarbeitung im Anschluss, in Abhängigkeit von der 
weiteren Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine, sichergestellt werden muss. 
Die Digitalisierungsprojekte werden weiter konsequent fortgeführt. 
Nach Vorlage  der Gesetzesänderung Chancen-AE (Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz – ChAR-
Gesetz) wird die Zielgruppe des Bleiberechtsprogramms erweitert und die neuen Rahmenbedingun-
gen mit den Trägern in der Lenkungsgruppe abgestimmt. 
Die organisatorische Betrachtung der Bezirksausländerämter soll bis zum Frühjahr 2023 abgeschlos-
sen werden. In diesem Zusammenhang ist – nach Prüfung der Geschäftsprozessoptimierung in der 
Antragsbearbeitung – als eine Möglichkeit angedacht, z.B. die Verlängerungsanträge für die Gruppe 
der Geflüchteten von Lotsen (z.B. Ehrenamtler*innen, Träger) begleiten zu lassen. Dazu bedarf es 
eines Kooperationsvertrages bzw. ggfls. Förderrichtlinie. Zielsetzung wäre, die vertrauensvolle Bin-
dung der Betroffenen an das Ehrenamt im Rahmen der sowieso schon geleisteten Beratung in ande-
ren Angelegenheiten für die Unterstützung bei der Antragstellung zu fördern.  
Sofern gewünscht, kann regelmäßig (z.B. halbjährlich) über die Ergebnisse, den aktuellen Sachstand 
und neue Vorhaben berichtet werden. 
Es stehen somit vielfältige Herausforderungen an, die in den kommenden Monaten zu bewältigen 
sind. Die Kolleg*innen des Amtes 33 sind motiviert und engagiert, diese Herausforderungen anzu-
nehmen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen.  
Den Führungskräften und Mitarbeitenden ist bewusst, dass in diesem Zusammenhang die parallele 
Erreichung der Amtsziele einen großen Kraftakt darstellt und die damit verbundenen Erwartungen 
aktuell nicht immer vollständig erfüllt werden konnten. Alle Kolleg*innen arbeiten laufend daran, die 
geäußerte Kritik dahingehend zu beleuchten, welche Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des Service 
und der Leistungsfähigkeit des Ausländeramtes gewonnen werden können.  
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (3)

16.08.2022 Integrationsrat
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.08.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.08.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1996/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.06.2022
Erstellt
13.06.2022 13:03