1119/2018
Gründung einer Wirtschaftsförderungs-GmbH - Aktueller Sachstand April 2018
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 19.04.2018 1119/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 19.04.2018 Gründung einer Wirtschaftsförderungs-GmbH - Aktueller Sachstand April 2018 Der Rat der Stadt Köln befürwortete in seiner Sitzung am 19.12.2017 die Gründung einer Wirtschafts- förderungs-GmbH in 100%-iger Eigentümerschaft der Stadt und beauftragte die Verwaltung mit der Erarbeitung eines entsprechenden Konzepts. Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurden ein Len- kungskreis bestehend aus der Kämmerin, dem Stadtdirektor und einem Vertreter des OB-Büros so- wie ein Arbeitskreis mit Vertretern verschiedener Fachbereiche eingerichtet. Eine Aufgabenbeschreibung für die neue Gesellschaft, die die Grundlage für Personalplanungen und die Bearbeitung weiterer Fragen bilden wird, liegt als Entwurfsfassung vor. Mit der Ausgliederung sollen die Aufgaben ausgeweitet werden, um die Wirtschaftsförderung in diesem Zuge zu stärken. Grundsätzlich decken sich die Aufgaben der Wirtschaftsförderungs-GmbH mit den bisherigen Aufga- ben des Amtes für Wirtschaftsförderung (ohne Arbeitsmarktförderung) und der Stabsstelle für Medi- en- und Internetwirtschaft. Letztere ist aktuell mit der Einrichtung der Startup-Unit auch für die The- men Digitalisierung und Entwicklung/Stärkung des (digitalen) Gründungsgeschehens bzw. des Star- tup Ökosystems deutlich gestärkt worden. Es soll jedoch erreicht werden, dass Themen durch eine bessere Personal- und Ressourcenausstattung offensiv und nicht nur reaktiv angegangen werden können. Die im Prognos-Gutachten „Standort Köln – Perspektive 2030“ aus dem Jahr 2016 identifi- zierten Kernmärkte sollen mit einer Stärkung der Personalausstattung konsequenter bearbeitet wer- den. Im Rahmen des Gründungsprozesses hat die Information der betroffenen Beschäftigten hohe Priori- tät, auch um die Motivation der Mitarbeiter zu erhalten und sie für die Wahrnehmung von Aufgaben in der zukünftigen Wirtschaftsförderungs-GmbH zu gewinnen. Die Möglichkeiten der Überleitung von Personal auf die neue Gesellschaft wurden untersucht. Eine Überleitung sowohl der Angestellten als auch der Beamten ist personalrechtlich möglich. Im März fand eine Mitarbeiterversammlung statt. Das Personal- und Verwaltungsmanagement hat im April begonnen, mit allen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Gespräche zu führen. Eine frühzeitige Einbindung von Personalrat und Gleichstel- lungsbeauftragter in den Gründungsprozess ist unter anderem durch die Teilnahme am Arbeitskreis sichergestellt. Es ist geplant, die Unternehmensleitung mit zwei Geschäftsführern zu besetzen: ein Geschäftsführer, der extern eingestellt werden soll und ein Geschäftsführer, der aus der Stadtverwaltung kommt und zugleich die herausgehobene Dienststelle leiten soll. Im Zuge des Gründungsprozesses werden mögliche Probleme und Risiken, die sich durch die Grün- dung der Gesellschaft und deren Vorbereitung ergeben könnten, möglichst frühzeitig identifiziert und beleuchtet. Hierzu gehört unter anderem die veränderte steuerliche Belastung, u.a. da die Personal- gestellung ab 2021 umsatzsteuerpflichtig wird. Die Frage der steuerlichen Mehrbelastung soll ab- schließend mit einem Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt geklärt werden. Ziel der Arbeiten ist es, dem Rat ein Konzept zur Neuausrichtung der Kölner Wirtschaftsförderung mit 2 dem Ziel der Gründung einer städtischen Wirtschaftsförderungs-GmbH, in dem u.a. die Personalaus- stattung, die Leitung und das erforderliche Budget der zu gründenden Gesellschaft sowie die geplan- te Ausgestaltung der herausgehobenen Dienststelle geregelt werden sollen, vorzulegen. Unter Be- rücksichtigung von Gesellschaftsvertrag sowie Wirtschaftsplan und mittelfristiger Finanzplanung wird der Rat dann final über die Gründung der Gesellschaft entscheiden können. Die Mitglieder der Lenkungsgruppe trafen auf der Grundlage der Arbeiten des dezernatsübergreifen- den Arbeitskreises die Vereinbarung, im jeweiligen Bereich die einzelnen Aufgaben soweit wie mög- lich zu beschleunigen und parallel zu arbeiten. Über den weiteren Fortschritt wird der Wirtschaftsausschuss regelmäßig unterrichtet werden. Gez. Klug
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1119/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.04.2018
- Erstellt
- 10.04.2018 12:10