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1119/2018

Gründung einer Wirtschaftsförderungs-GmbH - Aktueller Sachstand April 2018

Mitteilung Ausschuss 19.04.2018

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 19.04.2018, TOP 14.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4278 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer  19.04.2018 
 1119/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 19.04.2018 
 
Gründung einer Wirtschaftsförderungs-GmbH - Aktueller Sachstand April 2018 
Der Rat der Stadt Köln befürwortete in seiner Sitzung am 19.12.2017 die Gründung einer Wirtschafts-
förderungs-GmbH in 100%-iger Eigentümerschaft der Stadt und beauftragte die Verwaltung mit der 
Erarbeitung eines entsprechenden Konzepts. Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurden ein Len-
kungskreis bestehend aus der Kämmerin, dem Stadtdirektor und einem Vertreter des OB-Büros so-
wie ein Arbeitskreis mit Vertretern verschiedener Fachbereiche eingerichtet. 
 
Eine Aufgabenbeschreibung für die neue Gesellschaft, die die Grundlage für Personalplanungen und 
die Bearbeitung weiterer Fragen bilden wird, liegt als Entwurfsfassung vor. Mit der Ausgliederung 
sollen die Aufgaben ausgeweitet werden, um die Wirtschaftsförderung in diesem Zuge zu stärken. 
Grundsätzlich decken sich die Aufgaben der Wirtschaftsförderungs-GmbH mit den bisherigen Aufga-
ben des Amtes für Wirtschaftsförderung (ohne Arbeitsmarktförderung) und der Stabsstelle für Medi-
en- und Internetwirtschaft. Letztere ist aktuell mit der Einrichtung der Startup-Unit auch für die The-
men Digitalisierung und Entwicklung/Stärkung des (digitalen) Gründungsgeschehens bzw. des Star-
tup Ökosystems deutlich gestärkt worden. Es soll jedoch erreicht werden, dass Themen durch eine 
bessere Personal- und Ressourcenausstattung offensiv und nicht nur reaktiv angegangen werden 
können. Die im Prognos-Gutachten „Standort Köln – Perspektive 2030“ aus dem Jahr 2016 identifi-
zierten Kernmärkte sollen mit einer Stärkung der Personalausstattung konsequenter bearbeitet wer-
den. 
 
Im Rahmen des Gründungsprozesses hat die Information der betroffenen Beschäftigten hohe Priori-
tät, auch um die Motivation der Mitarbeiter zu erhalten und sie für die Wahrnehmung von Aufgaben in 
der zukünftigen Wirtschaftsförderungs-GmbH zu gewinnen. Die Möglichkeiten der Überleitung von 
Personal auf die neue Gesellschaft wurden untersucht. Eine Überleitung sowohl der Angestellten als 
auch der Beamten ist personalrechtlich möglich. Im März fand eine Mitarbeiterversammlung statt. Das 
Personal- und Verwaltungsmanagement hat im April begonnen, mit allen betroffenen Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeitern Gespräche zu führen. Eine frühzeitige Einbindung von Personalrat und Gleichstel-
lungsbeauftragter in den Gründungsprozess ist unter anderem durch die Teilnahme am Arbeitskreis 
sichergestellt. 
 
Es ist geplant, die Unternehmensleitung mit zwei Geschäftsführern zu besetzen: ein Geschäftsführer, 
der extern eingestellt werden soll und ein Geschäftsführer, der aus der Stadtverwaltung kommt und 
zugleich die herausgehobene Dienststelle leiten soll. 
 
Im Zuge des Gründungsprozesses werden mögliche Probleme und Risiken, die sich durch die Grün-
dung der Gesellschaft und deren Vorbereitung ergeben könnten, möglichst frühzeitig identifiziert und 
beleuchtet. Hierzu gehört unter anderem die veränderte steuerliche Belastung, u.a. da die Personal-
gestellung ab 2021 umsatzsteuerpflichtig wird. Die Frage der steuerlichen Mehrbelastung soll ab-
schließend mit einem Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt geklärt werden. 
 
Ziel der Arbeiten ist es, dem Rat ein Konzept zur Neuausrichtung der Kölner Wirtschaftsförderung mit

2 
 
dem Ziel der Gründung einer städtischen Wirtschaftsförderungs-GmbH, in dem u.a. die Personalaus-
stattung, die Leitung und das erforderliche Budget der zu gründenden Gesellschaft sowie die geplan-
te Ausgestaltung der herausgehobenen Dienststelle geregelt werden sollen, vorzulegen. Unter Be-
rücksichtigung von Gesellschaftsvertrag sowie Wirtschaftsplan und mittelfristiger Finanzplanung wird 
der Rat dann final über die Gründung der Gesellschaft entscheiden können. 
 
Die Mitglieder der Lenkungsgruppe trafen auf der Grundlage der Arbeiten des dezernatsübergreifen-
den Arbeitskreises die Vereinbarung, im jeweiligen Bereich die einzelnen Aufgaben soweit wie mög-
lich zu beschleunigen und parallel zu arbeiten. 
Über den weiteren Fortschritt wird der Wirtschaftsausschuss regelmäßig unterrichtet werden. 
 
 
Gez. Klug

Beratungsverlauf (1)

19.04.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 14.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1119/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.04.2018
Erstellt
10.04.2018 12:10