2420/2024
Grundsanierung des Gebäudes Martinstraße 30 - Kostenfortschreibungs- und Weiterplanungsbeschluss
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Anlage 2 - Aufteilung der Mehrkosten
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Verteilung der Mehrkosten auf Mehrkosten-Kategorien Kostenfortschreibung I 2024 (KF I) bezogen auf Mio. € 2022 Kostenberechnung Baubeschluss: Mio. € 1,01 2024 Kostenfortschreibung I: Mio. € 2,4 rund 750.000€ Statische Ertüchtigungen und Bauen im Bestand 54% der Mehrkosten rund 370.000€ Baunebenkosten 27% der Mehrkosten rund 100.000€ Sonstige Risiken 7% der Mehrkosten Rund 170.000€ Außergewöhnliche Markteinflüsse 12% der Mehrkosten Grundsanierung der Martinstraße 30 in 50667 Köln als Baubüro für innerstädtische Bauprojekte im Kulturwesen sowie Lager- und Arbeitsstätte der Archäologen – Anlage 2
Anlage 3 - Kostenvergleich
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BGF: 655,89 m² Gesamtkosten Bezugsgrößen Abbruch des Gebäudes 200.000,00 € ca .304 €/m² BGF Straßensicherung 150.000,00 € ca. 15.000€/m Gebäudebreite Statische Ersatzmaßnahmen 50.000,00 € Pauschal Sonstiges, Folien, Abdeckungen 10.000,00 € Pauschal Kosten Abriss: 410.000,00 € ca. 625 €/m²BGF Kosten Neubau bezogen auf BGF 4.263.285,00 € 6.500 €/m² BGF Kosten Abriss und Neubau gesamt inklusive 25% Risiko 5.841.606,00 € 8.900 €/m² BGF Kosten Grundsanierung pro m² BGF 2.400.000€ / 655,89 m² 3660 €/m²BGF Begründung für die Sanierung: Anlage 3 - Vergleich der Kosten Abriss/Neubau und Grundsanierung Der Abriss und somit auch Neubau des Gebäudes der Martinstraße 30 kostet im Vergleich zu der Sanierung 145 % mehr. Aus diesem Grund wurde sich für die weitaus kostengünstigere Variante entschieden.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2420/2024 Freigabedatum 02.01.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Grundsanierung des Gebäudes Martinstraße 30 - Kostenfortschreibungs- und Weiterplanungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der GW i,V.m. § 16 V S.1 der Eigenbetriebsverordnung NRW Beschlussorgan Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Gremium Datum 1. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die Mehrkosten in Höhe von rund 1,39 Mio. Euro brutto für die Grundsanierung der Martinstraße 30 zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive Risikozuschlag betragen damit rund 2,4 Mio. Euro brutto statt bisher 1,01 Mio. Euro brutto . 2. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäude-wirtschaft der Stadt Köln. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 03.02.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Das Gebäude Martinstraße 30 wird im Dachbereich gedämmt und erhält eine neue Therme. Dies wirkt sich positiv auf den energetischen Verbrauch des Gebäudes und somit auf den Kli- maschutz aus. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage Mit Beschluss vom 18. Mai 2022 (Vorlagen-Nummer 4019/2021/2) haben der Betriebsaus- schuss Gebäudewirtschaft und der Bauausschuss dem Entwurf und der Kostenschätzung für die Planung und Herrichtung des Gebäudes in der Martinstraße 30, 50667 Köln als Baubüro für städtische Baumaßnahmen in der Innenstadt zugestimmt. Damit entfallen die sonst benö- tigten Büro- und Servicecontainer (Teeküche, Toiletten, Treppen). Vor allem wird die Baustel- lenlogistik entlastet, wozu auch die ständige Änderung der Verkehrsführung im engen Innen- stadtbereich gehört. Entwicklung der Gesamtkosten: Im Planungs- und Baubeschluss vom 18. Mai 2022 wurden Kosten von rund 1,01 Mio. Euro, zuzüglich 25%igem Risikozuschlag von 250.000 Euro, bewilligt. Gemäß der aktualisierten Kostenprognose werden sich die Brutto-Gesamtkosten bedingt durch die Bauzeitverlängerung aufgrund von notwendigen Gründungsarbeiten, sowie dem Be- stand geschuldeten Zusatzarbeiten von rund 1,01 Mio. Euro auf rund 2,4 Mio. Euro erhöhen. Die tatsächlich benötigten Mittel können von den prognostizierten Kosten abweichen. Die für das Projekt identifizierten Mehrkosten wurden in einzelne Bereiche aufgeteilt und kön- nen der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Erläuterungen zu den Mehrkosten sind der Anlage 1 zu entnehmen): Mehrkosten Mio. Euro % Außergewöhnliche Markteinflüsse 0,17 12 Statische Ertüchtigung und Bauen im Bestand 0,75 54 Baunebenkosten 0,37 27 Sonstige Risiken 0,1 7 Gesamtsumme 1,39 100 Zum 1. Oktober 2024 stehen noch 2 Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolumen von circa 25.000 Euro aus. Diese Kosten wurden ebenfalls als Prognose berücksichtigt und in die Kate- gorie der sonstigen Risiken gelegt. 3 Im Zuge der Grundsanierung wurden die Fenster erneuert, die Fassade und der komplette Dachbereich gedämmt und eine neue Wärmepumpe eingebaut. Nach der Erneuerung des Daches wurde eine Photovoltaik-Anlage installiert. Mit der Grundsanierung kann auf den Aufbau einer Container-Anlage als Baubüro verzichtet werden. Bei einer geplanten Nutzungszeit von 15 Jahren wären mit der Containerlösung Kos- ten in Höhe von circa 2,4 Mio. Euro brutto (inklusive Zuschlag für Preissteigerungen und nicht vorhersehbare Markteinflüsse) verbunden. Bauartbedingt ergeben sich über den genannten Zeitraum zudem erhöhte Energiekosten von rund 200.000 Euro. Den (eingesparten) Kosten von rund 2,6 Mio. Euro stehen bei dieser Nutzung des Gebäudes Martinstraße als Baubüro insbesondere Abschreibungsaufwendungen und Finanzierungskos- ten von insgesamt rund 2,2 Mio. Euro gegenüber, sodass sich die Nettoersparnis über 15 Jahre auf circa 400.000 Euro beläuft. Die Investition in die eigene Bausubstanz ist somit auch unter Berücksichtigung der Mehrkosten wirtschaftlicher. Sie ist zudem ökologisch nachhalti- ger, denn bei einer Nutzung des Gebäudes Martinstrasse 30 werden im Vergleich zu einer Baustellen-Container-Anlage circa 40% CO2 eingespart. Im Anschluss an die Nutzung als Baubüro kann die Martinstraße 30 zu Marktkonditionen an andere Großbaustellen der Innenstadt vermietet oder als Bürofläche genutzt werden. Dies ist vor allem durch den beengten Platz im Innenstadtbereich für Baustelleneinrichtungen von Vor- teil. Es wird daher eine Erhöhung des Gesamtbudgets von rund 1,01 Mio. Euro brutto auf rund 2,4 Mio. Euro brutto empfohlen. Vorschläge zur Kostenreduzierung: Einsparpotentiale wurden im Bereich der Planung und der Ausführung bereits bedacht. Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß den Bau- und Qualitätsstandards (BQA) und Energieleitlinien der Stadt Köln erstellt. Finanzierung Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Auf der Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annah- men (zum Beispiel Instandhaltungsansatz laut Empfehlung der KGSt) ist bei Mehrkosten von rund 1,39 Mio. Euro von einer zusätzlichen jährlichen Haushaltsbelastung von rund 71.000 Euro zuzüglich rund 35.000 Euro brutto Reinigungs- und sonstige Nebenkosten auszugehen. Anlagen Anlage 1 – Erläuterung der Kostenfortschreibung Anlage 2 – Übersicht Anlage 3 – Kostenvergleich
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
2420/2024
Stand: 25.08.2025
Sachstandsbericht
Grundsanierung des Gebäudes Martinstraße 30 - Kostenfortschreibungs- und
Weiterplanungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der GW i,V.m.
§ 16 V S.1 der Eigenbetriebsverordnung NRW
Beschluss:
1. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die Mehrkosten in Höhe
von rund 1,39 Mio. Euro brutto für die Grundsanierung der Martinstraße 30 zur Kenntnis und
stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive
Risikozuschlag betragen damit rund 2,4 Mio. Euro brutto statt bisher 1,01 Mio. Euro brutto .
2. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäude-wirtschaft
der Stadt Köln.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Objekt wurde durch die Nutzer*innen bezogen. Folgende Restarbeiten werden noch
durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fertiggestellt:
o Nachträgliche Anpassung der Küche an die Vorgaben der Archäologie im Erd-
geschoss
o Beseitigung der Mängel an der Photovoltaik-Anlage
Nächste Schritte:
Die Restarbeiten werden von der Gebäudewirtschaft fertiggestellt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
25.08.2026
Anlage 1 - Erläuterung der Kostenfortschreibung
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Anlage 1 zur Vorlage 4019/2021/2 Grundsanierung Altgebäude Martinstraße 30 Köln, haushaltsrechtliche Unterrichtung. Sachverhaltsdarstellung Im Zuge der laufenden Grundsanierung des Objektes Martinstraße 30 sind zusätzliche unvorhergesehene Kosten entstanden, die das genehmigte Budget übersteigen. Bewilligt wurden durch den Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft und den Bauausschuss Herrichtungskosten von rund 1,01 Mio. Euro brutto. Zusätzlich wurde ein Risikozuschlag von 25 %, bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtkosten, genehmigt. Aufgrund von nicht vorhersehbarer Bauzeitverlängerung, nicht absehbaren, notwendigen statischen Ertüchtigen, sowie damit einhergehende Kostenerhöhungen kann dieses Budget nicht eingehalten werden. Erläuterung der Mehrkostenbereiche Statische Ertüchtigungen und Bauen im Bestand 750.000 Euro (54 %) Das Gebäude Martinstraße 30 war Bestandteil des ehemaligen Kaufhaus Kutz und wurde auf den Kellerräumen des Kaufhauses errichtet. Im Jahr 2004 wurden große Teile des Kaufhauses Kutz, mit Ausnahme der Martinstraße 30 und den darunterliegenden Räumen, bis unter die Decke, Untergeschoss zu Erdgeschoss, abgebrochen und die im Erdreich verbliebenen Räume bis Oberkante Gelände mit dem Bauschutt des Abbruchs verfüllt. Dies war bei Planungsbeginn der Sanierungsmaßnahme der Martinstraße 30 im Projekt nicht bekannt. Auf dem Gelände des ehemaligen Kaufhauses soll die Erweiterung des Wallraf-Richartz- Museums (WRM) realisiert werden. Hierzu wurden im Zuge der Planung für das WRM diverse Suchschürfungen zur Erkundung der Gründung der umliegenden Bebauung (Steinweg 5, Martinstraße 28, 30 und 32) und des Baufeldes durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass das erste Untergeschoss der Martinstraße 30 zum Baufeld hin offen ist und, dass es darunter noch ein zweites, vorher unbekanntes Untergeschoss gibt. Die gesamte Lastabtragung erfolgte zwischen der nördlichen und südlichen Außenwand ausschließlich über eine einzelne Stütze. Da diese nicht ausreichend groß dimensioniert war um die gesamte Last sicher in den Untergrund abzuleiten und zudem die Gefahr bestand, dass diese bei Beseitigung des Bauschutts vom Kaufhaus Kutz und des Verfüll-Materials versagt, mussten hier entsprechende, dauerhafte Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Um einerseits die Standsicherheit der Martinstraße 30 zu ertüchtigen und zum anderen den Bau des WRM beziehungsweise die Setzung der dafür notwendigen Bohrpfähle zu ermöglichen, mussten unterhalb der östlichen Außenwand 3 Mikrobohrpfähle errichtet werden. Zur weiteren statisch wirksamen Absicherung des zweiten Untergeschosses wurde eine Stahlbetonwand rückseitig ergänzt und mit der Bodenplatte verbunden. Im Zuge der, für die Errichtung der Bohrpfähle notwendigen, Kampfmittelsondierung wurden zwei Anomalien / Hindernisse im Untergrund geortet welche zuerst freigelegt und entsorgt werden mussten. Diverse vorher nicht ersichtliche freiliegende Bewehrungen im Gebäude mussten und müssen saniert und brandschutztechnisch ertüchtigt werden. So war an der Treppe im Untergeschoss die freiliegende Bewehrung erst sichtbar, nachdem Bauschutt entsorgt wurde. Im Zuge der Baumaßnahme ergab sich darüber hinaus die Notwendigkeit der Sanierung des Kanalanschlusses in Pionierstollenbauweise wegen diverser Hindernisse und Leitungen im Gehwegbereich. Außerdem mussten alle Grundleitungen im Gebäude saniert werden. Auf zahlreiche überraschende Hindernisse in der Ausführung musste planerisch und baulich reagiert werden. Baunebenkosten rund 370.000 Euro (27 %) Wegen mehrfacher Umplanung entstanden zusätzliche Kosten. Diese basieren auf unzureichenden Bestandspläne (geschuldet durch Bauen im Bestand), statisch erforderliche Maßnahmen und Umplanung aufgrund brandschutztechnischer Vorgaben, statischer Ertüchtigung rückseitig zur Baugrube des Erweiterungsbaus Wallraf-Richartz-Museum, sowie der damit einhergehenden Bauzeitverlängerung. Das Einholen von fachtechnischen Gutachten und Prüfungen externer Ingenieur*innen bezüglich der mangelhaften Gründung des Gebäudes verursachten hier eine Kostenerhöhung. Des Weiteren waren notwendige Planungs- und Abstimmungsleistungen aufgrund von statischen Abhängigkeiten zwischen Martinstraße 30 und Erweiterungsbau WRM unerlässlich. Außergewöhnliche Markteinflüsse rund 170.000 Euro (12 %) Die Kostenberechnung stammt aus dem Jahr 2022. Die Maßnahme wurde im Frühjahr 2023 begonnen. Nach der Corona-Pandemie stiegen die Preise deutlich an. Auch die wieder anziehende Konjunktur in Asien führte zu steigenden Rohstoffpreisen. Der Krieg in der Ukraine ab Februar 2022 führte zu verstärkten Lieferengpässen. Preise für Baumaterialien und Energie, sowie von Zinskosten, verteuerten sich erheblich. Der Baupreisindex lag im Februar 2022 laut statistik.nrw bei 109 Punkten und im Februar 2024 bei 127,2 Punkten. Hieraus errechnet sich eine Preissteigerung von 16,7 % oder 170.000,00 €. Diese Preissteigerungen entsprechen den bereits beauftragten Gewerken und man kann sie auch annähernd für die noch nicht beauftragten Gewerke der Grundsanierung des Altgebäudes der Martinstraße 30 annehmen. Sonstige Risiken rund 100.000 Euro (7 %) Aufgrund von Bauzeitverlängerungen entstanden Mehrkosten durch die längere Vorhaltung des rückseitigen, sowie vorderseitigen Gerüstes und der Baustelleneinrichtungsfläche. Summe der Mehrkosten rund 1,39 Mio. Euro (100 %)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2420/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.01.2025
- Erstellt
- 07.08.2024 11:22