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1504/2018

Deutzer Hafen; Einleitungsbeschluss; 227. Änderung (FNP) im Stadtbezirk 1, in Köln-Deutz

Beschlussvorlage Ausschuss 19.06.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 20.09.2018, TOP 7.1

Anlage 4 Begründungsentwurf

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Anlage 2 Bestehende Darstellung Flächennutzungsplan (Plandarstellung)

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Anlage 3 Beabsichtigte Darstellung Flächennutzungsplan (Plandarstellung)

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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

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Anlage 1 Lage des Änderungsbereiches (Plandarstellung)

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 4 Begründungsentwurf

52032 Zeichen

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         ANLAGE 4 
 
Begründung  
zur 227. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 1, in Köln-Deutz 
Arbeitstitel: Deutzer Hafen in Köln-Deutz 
1. Gebietsbeschreibung 
Der Änderungsbereich mit einer Gesamtfläche von 39,8 ha liegt im rechtsrheinischen Innenstadt-
bereich im Stadtteil Deutz zwischen Rhein und Siegburger Straße.  
Das 1.100 m lange und an seiner breitesten Stelle 475  m breite Gebiet umfasst das im Norden an 
den Rhein angebundene Hafenbecken und angrenzende Flächen, die zurzeit überwiegend g e-
werblich genutzt werden oder brach liegen. 
Die Grenze des Änderungsbereichs verläuft im Norden entlang der über die Drehbrücke verla u-
fenden Alfred -Schütte-Allee, im Osten entlang der Siegburger Straße bis zur querenden Güte r-
bahntrasse, welche in Verlängeru ng der Südbrücke parallel zur Straße "Am Schnellert " verläuft 
und die südliche Grenze bildet. Im Westen wird der Änderungsbereich durch die parallel zum 
Rheinufer verlaufende Alfred-Schütte-Allee begrenzt. 
Im Norden grenzen an den Geltungsbereich jenseits der Alfred -Schütte-Allee (Drehbrücke) die 
Wasserflächen des Rheins, eine Feuerlöschstation sowie der Hafenpark  an, der zur Deutzer Werft 
überleitet. Das Stadtteilzentrum von Deutz liegt in ca. 1 km Entfernung nördlich der Severinsbrücke 
/ Gotenring (Bundesstraße 55). Nordöstlich zwischen Siegburger Straße und der Straße "Im Ha-
sental" befinden sich Wohnnutzungen. Das unmittelbare Umfeld östlich der Siegburger Straße ist 
überwiegend durch Büronutzungen geprägt. Süd östlich und südlich der Bahnlinie in Poll gre nzen 
beiderseits der Siegburger Straße Wohnbereiche an. Weiter westlich Richtung Rhein befinden sich 
gewerblich-industrielle Nutzungen sowie freizeitbezogene Einrichtungen. Nach Westen zum Rhein 
hin grenzt der Geltungsbereich an das Landschaftsschutzgebiet der Poller Wiesen  an. In Sichtwei-
te auf der anderen Rheinseite befinden sich der Rheinauhafen, ein architektonisch markantes i n-
nerstädtisches Quartier für Wohnen und Dienstleistungen, sowie in ca. 2 km (Luftlinie) die Kölner  
Innenstadt.  
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 
2.1 Geschichte des Deutzer Hafens 
Der Bereich des Deutzer Hafens erlangte schon im Mittelalter Bedeutung als Anlegestelle. Bereits 
im Jahr 1400 werden Uferverstärkungen in Poll urkundlich erwähnt. Mit der Eingem eindung von 
Deutz und Poll nach Köln im Jahr 1888 entstanden die ortspolitischen Voraussetzungen zum H a-
fenbau. Nach der Entfestigung von Deutz wurde 1907 der Deutzer Hafen unter Einbeziehung eines 
"Schnellert" genannten toten Rheinarms zum Industriehafen a usgebaut. Der Deutzer Bas sinhafen 
besteht heute aus zwei Hafenbecken, die durch eine 1906 -08 erbaute elektrisch betriebene Dre h-
brücke voneinander getrennt sind.  
Die Hafenanlagen in Deutz wurden von Beginn an für Industriezwecke konzipiert. Wichtigste A n-
lieger am neuen Hafen wurden zwei Mühlenbetriebe. Nach Zerstörungen im II. Weltkrieg wurden 
die Mühlengebäude nach 1945 wieder aufgebaut und 1950 in Betrieb genommen.  Seitdem erfolg-
ten sukzessive diverse Neubauten und Modifizierungen an den bestehenden Gebäuden.

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Der wirtschaftliche Strukturwandel am Ende des 20. Jahrhunderts wie auch damit einhergehende 
neue Anforderungen an die Binnenschifffahrt haben den Deutzer Hafen und seine Bedeutung als 
Logistikstandort stark verändert. Hafentypische Betriebe wurden d urch nicht hafenaffine und lager-
intensive Betriebe ersetzt, während gleichzeitig städtebauliche Missstände durch Leerstände und 
Mindernutzungen entstanden. Nur noch Teile der Flächen werden mit Bezug auf den Hafenbetrieb 
genutzt. Infolgedessen hat der Deutzer Hafen nur noch eine geringe Bedeutung als Industriehafen. 
Der Umschlag ist in den letzten Jahren stetig gesunken und umfasst lediglich noch rd. 2,2 % des 
Umschlags der Kölner Häfen. Für die Binnenschifffahrt spielt der Deutzer Hafen als Umschlag s-
platz für Waren und Güter insgesamt keine bedeutsame Rolle mehr. Eine Ertüchtigung und ein 
funktionaler Ausbau als Hafen sind bereits aufgrund der Lage in der Innenstadt und aufgrund der 
herangerückten Büronutzungen, die eine noch höhere Lärmbelastung durch Indu striebetriebe nicht 
erlauben, sowie aufgrund der fehlenden flächenhaften Erweiterungsmöglichkeiten nicht möglich.  
Die Neuentwicklung des Industriehafens in Deutz, der seine angestammte Rolle weitgehend verl o-
ren hat, ist ein wichtiger Baustein , um die Hera usforderungen des starken Wachstums der Stadt 
Köln mit einem hohen Bedarf an Wohnraum und Arbeitsplätzen zu bewältigen. Vor diesem Hinte r-
grund hat der Rat der Stadt Köln im April 2015 den Grundsatzbeschluss gefasst, die bisherige H a-
fennutzung aufzugeben un d den Standort als innerstädtisches Quartier für Wohnen und Arbeiten 
zu entwickeln (Vorlagen-Nr. 0255/2015). 
2.2 Entwicklungsvorhaben 
Die Stadt Köln beabsichtigt, das Areal des Deutzer Hafens im Umfang von  39,8 ha einschließlich 
8,5 ha Wasserfläche in den komm enden Jahren als eines der zentralen städtebaulichen Projekte 
Kölns zu einem gemischten urbanen Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. Auf dem 
innerstädtischen Standort sollen 3.000 Wohnungen für 6.900 Einwohner und Büroflächen für 6.000 
Arbeitsplätze neu entstehen. Das Projekt gibt damit einen wichtigen Impuls nicht nur für die En t-
wicklung des rechtsrheinischen Stadtgebietes, sondern für die Entwicklung der gesamten Stadt 
Köln. Geplant ist ein dichtes, gemischtes Stadtquartier am Rhein, das neue A kzente setzt und mit 
den angrenzenden Stadtteilen Deutz und Poll vernetzt wird. 
Die Revitalisierung des Deutzer Hafens bietet die Chance, dem  hohen Wohnraum - und Arbeit s-
platzbedarf in der Stadt Köln gerecht zu werden . Auf Grundlage einer städtischen Stando rtunter-
suchung im Jahr 2009 wurden erste Planungs - und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung fo r-
muliert. In diesem Zuge wurden v erkehrliche Belange, Lärmentwicklung, Altlastenproblematik, 
landschaftsschutzrechtliche Belange  sowie baurechtliche Vorgaben aus L andesentwicklungsplan, 
Regionalplan und Flächennutzungsplan geprüft. Besondere Bedeutung kommt dabei den Bela n-
gen des vorbeugenden Hochwassermanagements zu. Das gesamte engere Hafenareal des Deu t-
zer Hafens liegt bis zur Hochwasserschutzmauer entlang der We stseite von Siegburger Straße 
bzw. Poller Kirchweg vollständig im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des 
Rheins. Aus diesem Grunde kann jede weitere Nutzung des Deutzer Hafens nur unter Berücksic h-
tigung der gesetzlich vorgegebenen Belange des H ochwassermanagements erfolgen und muss 
hochwasserangepasst ausgeführt werden. 
Die Ideen und Vorplanungen zur Umnutzung und Revitalisierung des Deutzer Hafens zielten z u-
nächst auf eine Lösung  ab, die den wirtschaftlichen Weiterbestand der im Gebiet befindli chen Ell-
mühle vorsah . Im Jahre 2016 konnte die ‘moderne stadt’ als Stadtentwicklungsgesellschaft der 
Stadtwerke Köln GmbH und der Stadt Köln jedoch einen Vertrag über den Kauf und die Verlag e-
rung des Mühlenbetriebes mit den Eigentümern der Ellmühle abschli eßen. Damit wurde die En t-

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wicklung eines modernen urbanen gemischten Standortes mit Anteilen aus Wohnen, Einzelhandel 
und Gastronomie ohne Einschränkungen durch die Emissionen des Großbetriebs Ellmühle mö g-
lich.  
Zusammen mit den Flächen der Häfen und Güterv erkehr Köln AG, die ihr Logistikgeschäft auf a n-
deren Hafenstandorten Köln konzentrieren will , und ihre Flächen daher ebenfalls an dies moderne 
stadt veräußert hat, befinden sich umfangreiche Teile der Hafenfläche im Eigentum der städt i-
schen Entwicklungsges ellschaft. Die angestrebte Entwicklung schließt darüber hinaus auch Fl ä-
chen weiterer, privater Eigentümer mit ein. Die Neugestaltung des Hafenareals erfordert in enger 
Verzahnung mit den Anforderungen des Hochwassermanagements  umfangreiche Erschließungs- 
und Ordnungsmaßnahmen, die sich aus der geplanten Konversion des derzeitigen innerstädti-
schen Gewerbestandortes zu einem urbanen Wohn- und Bürostandort ergeben.  
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Köln  zur Sicherung der städt ebaulichen Entwicklung das 
Areal des Deutzer Hafen als städtebaulichen Entwicklungsbereich gemäß § 165 ff. Baugesetzbuch 
(BauGB) festgelegt. 
3. Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) 
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt seit seiner Rechts gültigkeit in 1984 innerhalb des Plang e-
biets westlich und im südlichen Bereich des Hafenbeckens Industriegebiet (GI) dar. Östlich des 
Hafenbeckens erstreckt sich die GI -Darstellung bis zum Poller Kirchweg. Die Hafenflächen zw i-
schen Hafenbecken und Siegburger Straße, nördlich  der Einmündung Poller Kirchweg, sind als 
Gewerbegebiet (GE) dargestellt, ebenso die benachbarte Fläche zwischen Siegburger Straße, 
Poller Kirchweg und der Straße "Am Schnellert" (so genannter 'Annexbereich'). Entlang des westli-
chen Ufers des Hafenbeckens einschließlich der Bahngleise ist eine Fläche als Sondergebiet H a-
fen (SO Hafen) dargestellt. Das Hafenbecken selbst ist als Wasserfläche dargestellt. 
4. Berücksichtigung anderer Planungen 
4.1 Ziele der Landesplanung und Raumordnung 
Der Deutzer  Hafen wird im aktuellen Landesentwicklungsplan NRW (LEP) von 2/201 7 nicht 
mehr als landesbedeutsamer Hafen eingestuft. Der LEP fordert zudem eine stärkere Innenentwic k-
lung der Städte, um den Freiraum zu schützen und landwirtschaftliche Nutzflächen im Auße nbe-
reich zu erhalten. Diesen Zielen trägt die Hafenkonversion Rechnung. 
Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2017 die 25. Änderung des geltenden Regional-
plans für den Regierungsbezirk  Köln, Teilabschnitt Region Köln beschlossen. Danach soll der 
bestehende Gewerbe - und Industriebereich (GIB) des Hafenareals in einen Allgemeinen Sie d-
lungsbereich (ASB) umgew andelt werden. Die Regionalplan änderung ist der Landesplanungsb e-
hörde gemäß § 19 Abs. 6 Landesplanungsgesetz (LPlG) angezeigt worden.  Durch Bekanntma-
chung im Gesetz - und Verordnungsblatt NRW  am 13.04.2018 wurde die Regionalplanänderung 
wirksam. 
4.2 Landschaftsplan 
Der Änderungsbereich liegt nicht im Bereich des Landschaftsplanes.

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4.3 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln 
Der Städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln , der 2009 vom Rat der Stadt Köln beschlossen 
wurde, sieht die Umnutzung und Neuausrichtung des Deutzer Hafens für Wohnen und Dienstlei s-
tungsnutzungen vor und bezeichnet den Deutzer Hafen neben dem Mülheimer Hafen als eine der 
letzten großen Reserven am innerstädtischen Rheinufer.  
Er empfiehlt , Szenarien möglicher Entwicklungen zu prüfen . In diesem Kontext seien  nicht nur 
künftige rechtliche und tatsächliche Spielräume für Art und Maß der baulichen Nutzung system a-
tisch zu erkunden, sondern a uch die Qualität der städtebaulichen und architektonischen Ausfü h-
rung künftiger Bebauungen  zu qualifizieren. Erst nach Abschluss der planerischen Erkundung sei 
die Vorbereitung weiterführender Verfahren, wie Wettbewerben empfehlenswert.1 
4.4 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010 
Das Einzelhandels - und Zentrenkonzept für die Stadt Köln wurde am 17.12.2013 vom Rat der 
Stadt beschlossen. Seine Ziele sind unter anderem die Förderung der Attraktivität der Kölner City, 
die Stärkung der Haupt - und Nebenzentren in ihrer Versorgungsfunktion und als Mittelpunkte des 
öffentlichen Lebens sowie die Steuerung der Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetri e-
ben. 
Zur Belebung des Gebietes und zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung sind in Teilb erei-
chen des Planungsgebietes gewerbliche Nutzungen vorgesehen (Dienstleistungen, Gastronomie 
und Handel). Der zentren - und nahversorgungsrelevante Handel soll  in Form eines Na hversor-
gungszentrums in Höhe des Stadtbahnhaltepunktes verortet werden und eine angemessene D i-
mensionierung anhand der Einwohnertragfähigkeit des Plangebiets haben. Die neuen Einzelha n-
delsflächen am Deutzer Hafen sollen nicht in Konkurrenz zu den gewachsenen Stadt teilzentren in 
Deutz und Poll treten. Sie sind daher lediglich in der Gr ößenordnung eines Nah versorgungszent-
rums für die Versorgung des Gebietes sowie der angrenzenden Wohn - und Bürobebauung östlich 
der Siegburger Straße vorgesehen. 
4.5 Hochwasserschutzkonzept Köln 
Der Rat der Stadt Köln hat im Februar 1996 das Hochwasserschutzkon zept Köln als ganzheitl i-
chen kommunalen Aktionsplan beschlossen. Dieser zeigt auf, wie das vorsorgende Hochwasser-
management mit dem Ausbau technischer Hochwasserschutzanlagen gewährleistet werden soll. 
Die erforderlichen Rechtsgrundlagen der bestehenden Ho chwasserschutzanlagen wurden mit 
mehreren Planfeststellungsverfahren geschaffen. Das gesamte engere Hafenareal des Deutzer 
Hafens liegt bis zur Hochwasserschutzmauer entlang der Westseite von Siegburger Straße bzw. 
Poller Kirchweg vollständig im  gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins und 
nicht im Bereich des Hochwasserschutzkonzeptes. I m Deutzer Süden sind die Flächen östlich der 
o.g. Hochwasserschutzanlagen entsprechend dem hier 2006 umgesetzten städtischen Hochwa s-
serschutzkonzept vor Hochwasserereignissen bis zu 11,90  m KP (200-jährliches Hochwasser) ge-
schützt.  
Aus diesem Grunde kann jede weitere Nutzung des Deut zer Hafens nur unter Berücksichtigung 
der gesetzlich vorgegebenen Belange des Hochwasser managements erfolgen. Der Entwicklung 
des Deutzer Hafens kommt nach den Vorgaben des Integrierten Plans ein Modellcharakter zu, da 
die Planung im Einklang mit den Belangen der Hochwasservorsorge erfolgt. Alle Entwicklung s-
                                                 
1  ASP (2008), Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln, S. 116/117, Beschlussvorlage 5681/2008

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schritte werden hochwasserangepasst ausgeführt. Retentionsraum, welcher e ventuell durch eine 
Baumaßnahme im Überschwemmungsgebiet verloren geht, wird nach dem Wassergesetz zeit -, 
umfang- und funktionsgleich ausgeglichen. Es gelten die Prinzipien des Verschlechterungsverbots 
und Verbesserungsgebotes. 
4.6 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 
Die flächendeckende Konversion des derzeitigen Industrie - und Gewerbestandortes zu einem u r-
banen Wohn - und Büroquartier erfordert umfangreiche Neuerschließungs - und flächendeckende 
Ordnungsmaßnahmen. Insbesondere die Bewältigung der Hochwasserprobl ematik (Höherlegung 
des Geländes in Bezug auf ein 200 -jährliches Ereignis - HQ 200 entsprechend 11,90 m Kölner 
Pegel), der Lärmbelastungen, der Altlastenproblematik und der landschaftsschutzrechtlichen B e-
lange sowie die Neuerschließung erfordern eine gesch lossene städtebauliche Gesamtmaßnahme 
zur Entwicklung des Gebietes. Deshalb hat Rat der Stadt Köln am 03.05.2018 einen Beschluss zur 
Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs 'Deutzer Hafen' nach § 165 Absatz 6 des 
BauGB (Vorlagen-Nr. 0507/2018) gefasst. 
4.7 Bebauungspläne 
Wesentliche Teile des Plangebietes  sind planungsrechtlich nach § 34 BauGB , eine Nutzung des 
Hafenbeckens nach § 35 BauGB zu beurteilen. Lediglich für den Annexbereich liegt der rechtskräf-
tige Bebauungsplan Nr. 69430/05 vom 18. Juni 2008 vor. Dieser setzt als Art der baulichen Nu t-
zung "Gewerbegebiet" (GE) gemäß § 8 BauNVO  unter anderem mit dem Ausschluss von Einzel-
handel fest. 
Um die Zielsetzung des Integrierten Plans umsetzen zu können, wird dieser Bereich in die Änd e-
rung des Flächennutzungsplans einbezogen. 
4.8 Denkmalschutz 
Im Änderungsbereich liegt mit der Drehbrücke (1907/08) ein eingetragenes Baudenkmal gemäß § 
2 DSchG NRW (Stand 15.5.17). Nach Einschätzung des LVR umfasst der Deutzer Hafen darüber 
hinaus weitere denkmalwerte bauliche Anlagen, deren Eintragung in die Denkmalliste beantragt 
wurde. Diese umfassen das Hafenbecken inkl. Becken, Böschungen und Befestigungen, sowie die 
Ell- und Auermühle. Die Erhaltung des baukulturellen Erbes und die Belange des Denkmalschu t-
zes stehen einer städtebaulichen Konversion des Hafenareals indessen nicht entgegen. Vielmehr 
können die erhaltenswerten Gebäude und Anlagen in die künftigen Nutzungen integriert werden, 
so dass eine Bewahrung durch Nutzung im Sinne des Denkmalschutzes ermöglicht wird. 
5. Das Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan (FNP) 
5.1 Bestehende Nutzungen 
Die Belegung und Nutzung der rd. 20 ha Gewerbe - und Industrieflächen am Hafen (engerer H a-
fenbereich) stellt sich nach einer Bestandsaufnahme 2017 (vgl. Vorbereitende Untersuchungen zur 
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen, Kapitel 3.5) wie folgt dar: 
 Hafenbezogene Nutzung (z.B. Mühlenbetrieb, Eisen - und Stahlhandel, Asphalt-Mischwerk) (rd. 
60 % der Fläche) 
 Nicht hafenbezogene Nutzungen (z.B. Dienstleistungen, Büro, Wohnen, Bauhof) (rd. 20 % der 
Fläche)

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 Leerstand bzw. erhebliche Mindernutzung (rd. 20 % der Fläche) 
Die überwiegende Bebauung des Deutzer Hafens wird durch offene und gedeckte Lagerstätten für 
Schrott, Stahl - und Walzwerkerz eugnisse, Hölzer und Straßenbaumaterialien geprägt. Eine Au s-
nahme bilden allein die massiv errichteten hochgeschossigen Mühlenbauten. Der Mühlenbetrieb, 
das WAW-Asphaltmischwerk und das Metallentsorgungsunternehmen betreiben im Deutzer Hafen 
Anlagen, die n ach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtig sind. Eine 
untergeordnete Bürobebauung findet sich eingestreut an den Rändern. 
Auf dem Areal sind derzeit lediglich noch fünf Betriebe mit hafenaffinen Nutzungen anzutreffen. 
Der Bereich zwis chen Siegburger Straße und Poller Kirchweg weist keine hafenbezogenen Nu t-
zungen auf. Nördlich der stadteigenen Fläche "Am Schnellert ", die derzeit als Parkplatz genutzt 
wird, befinden sich eine Lagerhalle und ein vollvermietetes Bürogebäude aus den 1990er Jahren. 
Des Weiteren schließen sich entlang der Siegburger Straße ein Grundstück mit einem Mehrfamil i-
enhaus, ein Lebensmitteldiscounter sowie ein Umspannwerk der RheinEnergie an. Eine Tankstelle 
schließt den Bereich im Norden ab.  
5.2 Städtebauliche Planung 
Aufgabe der bisherigen Darstellung im FNP  
Der Rat der Stadt Köln fasste in seiner Sitzung am 23.06.2015 den Grundsatzbeschluss zur zu-
künftigen Entwicklung des Deutzer Hafens zu einem gemischten urbanen Quartier für Wohnen und 
Arbeiten. 
Aufgrund seiner nur n och geringen Bedeutung als Industriehafen bzw. als Umschlagplatz für W a-
ren und Güter können die bestehenden Darstellungen zur hafenaffinen Nutzung aufgegeben we r-
den. 
In einem kooperativen Verfahren von Februar bis September 2016 wurde die städtebauliche Pl a-
nung entwickelt, die im Integrierten Plan vertieft wurde. Fünf interdisziplinäre Planungsteams era r-
beiteten innerhalb der Konzeptphase jeweils ein städtebauliches Konzept unter Begleitung der 
Kölner Stadtgesellschaft, von Fachleuten aus Ämtern Behörden un d externen Gutachtern sowie 
Vertreterinnen und Vertretern der Lenkungsgruppe Masterplan Innenstadt Köln aus.  
Nach der Entscheidung für den Entwurf des Planungsteams COBE mit Ramboll Studio Dreiseitl 
und Transsolar sowie knp.bauphysik wurde dieser im Jahr 2017 in einem umfangreichen Absti m-
mungsprozess mit moderne stadt, der Stadt Köln, den Fachämtern sowie Fachplanern als Int e-
grierter Plan vertieft überarbeitet.  
Der Integrierte Plan, der auf dem  qualitätssichernden und kooperativen Verfahren basiert, liefe rt 
die Grundlage für die Erarbeitung der notwendigen vorbereitenden und verbindlichen Bauleitpläne.  
Dem Rat der Stadt Köln wird der Integrierte Plan zur Beschlussfassung voraussichtlich im 3. Qua r-
tal 2018 vorgelegt werden.  
Zukünftige Darstellung im FNP: 
Ziel ist, im Bereich des Deutzer Hafens innerhalb des Geltungsbereichs  ein gemischtes urbanes 
Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. Neben der Entwicklung baulicher Nutzungen ist 
die Realisierung von Freiflächen in Form von Parkanlagen, Plätzen und der Uferpromenade vorge-
sehen. Zu diesem Zweck bedarf es der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen auf den 
Ebenen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung.

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Für die geplanten städtebaulichen Nutzungen im Deutzer Hafen ist eine Änderung de r bestehen-
den Darstellungen im FNP GE , GI und SO Hafen erforderlich. Angedacht ist die Darstellung einer 
Gemischten Baufläche in Verbindung mit einer Fläche für den Gemeinbedarf (Schule) sowie Grü n-
flächen. Die zukünftigen Darstellungen werden im weiteren V erlauf des Verfahrens in enger Ve r-
zahnung mit der verbindlichen Bauleitplanung geprüft und dem Bedarf entsprechend präzisiert o-
der erweitert. 
6. Konzept zur Neudarstellung des FNP im Änderungsbereich 
6.1 Vorbemerkung 
Zum Zeitpunkt des Einleitungsbeschlusses wird noch keine endgültige Darstellung der geplanten 
Art der baulichen Nutzungen festgelegt. Wenn auch grobe Zielrichtungen auf der FNP -Ebene vor-
gegeben werden können, unterliegen Revitalisierungsflächen aber im Detail einer besonderen D y-
namik, die sich in Abhä ngigkeit von Umgebungsfaktoren, Nutzungseinschränkungen, möglichen 
Bodenbelastungen und sozialen wie kulturellen Anforderungen sehr flexibel entwickeln muss. Das 
Nutzungskorsett des FNP muss daher einerseits so eng geschnürt werden, dass unerwünschte 
Nutzungen unterbleiben, muss aber auch andererseits so weitmaschig gefasst sein, dass sich g e-
wünschte Nutzungen flexibel entwickeln können. In den vorangegangenen Planungs - und Werk-
stattverfahren sind voraussichtlich alle raumwirksamen und planungsrelevanten Fa ktoren bereits 
erkannt, diskutiert und berücksichtigt worden und haben ihren Einfluss auf das zukünftige Nu t-
zungsmosaik ausgeübt. Eine flächenhaft abschließende Aussage wird aus den vorgenannten 
Gründen erst in den dem Einleitungsbeschluss nachfolgenden Verfahrensschritten erfolgen. 
Dargestellt wird die Umsetzung des bisher erarbeiteten Entwicklungskonzeptes in eine FNP - Aus-
sage, die vor allem die Verteilung von Freiraum- und Siedlungsflächen zum Ziel hat. 
6.2 Städtebauliches Konzept (Integrierter Plan) 
Der Entwurf von COBE, Kopenhagen lässt sich anhand folgender Merkmale charakterisieren: 
Das Nutzungskonzept sieht eine ausgewogene Mischung von Wohnen, Arbeiten, Versorgung 
sowie sozialer und kultureller Infrastruktur vor. Die Art und die Körnigkeit der Mischung variieren 
zwischen unterschiedlichen Zonen des Änderungsbereichs. Dabei liegt der Fokus auf der östl ichen 
Seite des Hafenbeckens stärker auf gewerblichen Nutzungen, während auf der Westseite der A n-
teil der Wohnnutzungen überwiegt. Südlich – entlang der Gleistrasse – übernehmen die angedach-
ten gewerblichen Nutzungen eine Pufferfunktion gegenüber den Gleisanlagen der Südbrücke.  
Zur Erschließung führt eine Anliegerstraße ausgehend von der Siegburger Straße von Osten in 
das Areal und quert mit einer neuen Brücke das Hafenbecken, um den westlichen Teil des neuen 
Quartiers bis zur Straße "Am Schnellert" zu erschließen. Die Ufer des Hafenbeckens werden als 
fußläufige Boulevards konzipiert. Eine weitere, ausschließlich für Fußgänger - und Radfahrer ko n-
zipierte Brücke, dient der engen Vermaschung des Verkehrsnetzes und verbindet auf Höhe des 
Marktplatzes die KVB-Haltestelle mit der Halbinsel. 
Die Freiraumstruktur stellt sich auf den beiden Seiten des Hafenbeckens differenziert dar. Östlich 
des Hafenbeckens wird die Bebauungsstruktur durch eine Abfolge von Plätzen – verbunden durch 
die Uferpromenade – aufgelockert. A uf der westlichen Halbinsel wird diese Funktion primär von 
einer Abfolge dreier Parkanlagen in der Größenordnung von ca. 0,5 ha bis 1,5 ha übernommen. 
Diese werden ebenfalls durch eine Uferpromenade verbunden, an der im zentralen Bereich der 
Halbinsel ein Platz liegt. Dieser soll über eine Fußgängerbrücke mit dem zentralen Platz auf der

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Ostseite des Hafenbeckens verbunden werden. Der Hafenkopf wird durch einen weiteren Platz 
betont, der neben den geplanten Brücken (und der vorhandenen Drehbrücke) das Bindeg lied zwi-
schen den Uferpromenaden darstellt. 
Die erhaltenswerten Gebäude , die z.T. unter Denkmalschutz stehen (Drehbrücke) oder deren 
Unterschutzstellung beantragt wurde (z.B. Ellmühle) sowie die historischen Kräne und Schiene n-
anlagenwerden sind in das Nutzungskonzept und in die öffentlichen Räume integriert. 
Teil des Hochwassermanagements sind die umfangreichen Grün- und Freiflächen sowie die flu t-
baren Kellergeschosse (Tiefgaragen) als Retentionsräume bei. Diese Funktion können auch die 
Hafenpromenade sowie die Parks übernehmen, die sich auf Niveaus zwischen 43,00 und 44,50 m 
ü.NN befinden. 
Im Hinblick auf die Hochwassersituation verlaufen die Straßen auf einem bis HQ 200 hochwasse r-
sicherem Niveau von 47,20 m ü.NN, so dass alle wichtigen Funktionen (Wohnen, Büros, Geschäf-
te) auch bei einem 200- jährlichen Hochwasser mit allen Verkehrsmitteln erreichbar bleiben. 
Die Flächenverteilung im integrierten Plan stellt sich aktuell wie folgt dar: 
 Baufelder  ca. 14,5 ha 
 Plätze, Promenaden  ca .4,6 ha 
 Parks  ca. 3,1 ha 
 Straßen, Radwege  ca. 4,9 ha 
6.3 Die soziale Infrastruktur  
Die kleinräumige Versorgung mit Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wird in den einzelnen 
Erschließungsbereichen entsprechend des vom Fachamt errechneten Bedarfs durch die jeweiligen 
Projektentwickler geleistet. Dazu zählen auch  Kindergärten sowie  die erforderlichen Spielplätze. 
Die Lage einer künftigen Grundschule ist im nördlichen Bereich zwischen Hafenbecken und Poller 
Wiesen vorgesehen. 
6.4 Verkehr und technische Infrastruktur 
Ein umfassendes Mobilitätskonzept ist zurzeit in Arbeit, das unter Berücksichtigung der ermittelten 
Verkehrsdaten und –prognosen, Maßnahmen für die Abwicklung der zusätzlich entstehenden Ve r-
kehre, den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs, die Errichtung von Mobilitätst ationen 
sowie Lösungen für den ruhenden Verkehr beinhalten wird. 
Motorisierter Individualverkehr (MIV): 
Das Hafenareal ist gut an das örtliche und überörtliche Hauptstraßennetz angebunden. Dazu di e-
nen die örtlichen Hauptstraßen Siegburger Straße und die Straße "Im Hasental", die zum Östlichen 
Autobahnzubringer (örtlicher Hauptverkehrszug) und darüber hinaus zum Kölner Autobahnring 
(Autobahnkreuz Köln -Gremberg mit A 4 und A 559)  führt. Die Anbindung an das linksrheinische 
Gebiet und das nördliche Stadtgebiet  ist über die Severinsbrücke, die Deutzer Brücke bzw. den 
Deutzer Ring, den Walter -Pauli-Ring und die Straße des 17. Juni zur Zoobrücke möglich. Diese 
Verbindungen bleiben gemäß dem am 05.11.2013 beschlossenen LKW -Führungskonzept auch 
zukünftig für den Lkw-Verkehr geöffnet (Ausnahme Deutzer Brücke).  
Aktuell wird eine umfassende Verkehrsuntersuchung durchgeführt. M ittels Prognosen und unter 
Berücksichtigung der Verkehrsdaten angrenzender Quartiere werden verkehrstechnische Lösu n-
gen und Maßnahmen für die künftige verkehrliche Entwicklung sowie die Steuerung der zusätzl i-
che Verkehre ermittelt.

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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): 
Die Anbindung an den ÖPNV ist über die Stadtbahnlinie 7 (Frechen -Benzelrath – Porz-Zündorf) in 
der Siegburger Straße vorhanden. Die Linie 7 verkehrt unmittelbar zum zentralen innerstädtischen 
Knotenpunkt Neumarkt, eine direkte Anbindung an das Netz des Schienenpersonenverkehrs (S -
Bahnen / Regionalzüge / Fernverkehre im Bahnhof Messe/Deutz oder Hauptbahnhof) besteht i n-
dessen nicht . Das Hafengelände befindet sich im 400 m -Einzugsradius (Luftlinie) um die Stad t-
bahn- Haltestellen 'Drehbrücke', 'Poller Kirchweg' und 'Raiffeisenstraße' und kann damit gemäß 
den Vorgaben des Nahverkehrsplans Köln als erschlossen gelten. 
 
In einem Verkehrsgutachten wird die Verbesserung der ÖPNV -Anbindung unter Berücksichtigung 
der geplanten Quartiersentwicklung untersucht. Dabei werden Varianten mit zusätzlicher Qua r-
tiersbuserschließung ebenso betrachtet wie eine mögliche rechtsrheinische Nord -Süd-Verbindung 
einer Stadtbahnlinie von Porz/Poll über die Siegburger Straße zum Bahnhof Messe/Deutz. Mittels 
Ertüchtigung der Gleisanlagen am Ostkopf der Deutzer Brücke, deren Machbarkeit noch detailliert 
zu untersuchen ist, wäre eine Durchbindung der Stadtba hn von der Siegburger Straße bis zum 
Bahnhof Köln Messe/Deutz und damit zum Fern - und Regionalverkehr erreichbar. Durch diese 
Maßnahme könnte zudem eine Taktverdichtung auf einen 5-Minutentakt auf der Siegburger Straße 
ermöglicht werden. 
Fuß- und Radverkehr 
Die rheinseitige Teilfläche des Deutzer Hafens grenzt direkt an die Euro -Velo-Route 15, den 
Rhein-Radweg, der auf der rechten Rheinseite als kombinierter Geh -/Radweg über den Poller 
Damm, die Alfred-Schütte-Allee und die Drehbrücke des Hafens sowie weite r an der Deutzer Br ü-
cke vorbei rheinabwärts bis in die Niederlande führt.  
Hafenbecken und Wasserstraßen 
Das rd. 8, 5 ha große Hafenbecken südlich der Drehbrücke ist über den rd. 400 m langen Vorh a-
fenbereich unterhalb der Severinsbrücke unmittelbar mit der Bundeswasserstraße Rhein verbu n-
den. Das ca. 1.000 m lange und ca. 80 m breite private Hafenbecken ist  südlich der Drehbrücke  
keine gewidmete Fläche der Bundeswasserstraße. Die Anlegestellen im Vorhafenbereich nördlich 
der Drehbrücke werden außer von der Wa sserschutzpolizei und Wasserfeuerwehr teilweise auch 
von der Passagierschifffahrt genutzt. 
Die Stadt Köln folgt der Einschätzung  einer Kölner Rechtswanwaltskanzlei, dass der Deutzer H a-
fen im rechtlichen Sinne kein Schutzhafen ist, da es an einem erforderli chen widmenden Publikati-
onsakt (Allgemeinverfügung) zur Begründung der Qualifizierung als Schutzhafen fehlt.  
Auch ohne die rechtliche Qualität eines Schutzhafens ist es faktisch ggf. möglich, dass für den se l-
ten auftretenden Hochwasserfall oder bei Havari en auf dem Rhein Teile des Hafens für Wasse r-
fahrzeuge zur Verfügung stehen.  Die Schutzhafenfunktion des Deutzer Hafens wird im Rahmen 
der Bebauungsplanung abschließend überprüft und geklärt. 
7. Auswirkungen der Planänderung 
Mit der 227. Änderung des Flächennutzungsplanes "Deutzer Hafen" wird der Anstoß gegeben, das 
Hafengelände zu einem hochwertigen gemischten Quartier in stadträumlich zentraler Lage zu en t-
wickeln.

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Die geplante Entwicklung leistet einen Beitrag zur Deckung der massiven Wohnraumnachfrage im 
zentralen Bereich der Stadt. Durch die Revitalisierung solcher Innenbereichsflächen wird die Fl ä-
cheninanspruchnahme durch Siedlungsdispersion im Außenbereich reduziert. 
8. Umweltbericht 
A Einleitung 
Für das Verfahren zur 227. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) wird eine Umweltprüfung 
gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach §  1 Absatz 6 Nummer 7 und 
§ 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß §  2a und Anla-
ge 1 BauGB dargestellt. 
8.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplans 
Die geplante FNP-Änderung stellt die planungsrechtliche Grundlage für die städtebauliche Revit a-
lisierung des zurzeit mindergenutzten Deutzer Industriehafens dar. Damit sollen die Voraussetzung 
für die Entwicklung eines gemischten urbanen Quartiers für Wohnen und Arbeiten  geschaffen wer-
den. Neben der Entwicklung baulicher Nutzungen ist die Realisierung von Freiflächen in Form von 
Parkanlagen, Plätzen und einer Uferpromenade vorgesehen.  
Für die geplanten Nutzungen ist eine Änderung der bestehenden FNP-Darstellungen (GE, GI und 
SO Hafen) erforderlich. Angedacht ist die Darstellung einer Gemischten Baufläche in Verbindung 
mit einer Fläche für den Gemeinbedarf (Schule) sowie Grünflächen.  
Die zukünftigen Darstellungen werden im weiteren Verlauf des Verfahrens in enger Verzahnung 
mit der verbindlichen Bauleitplanung geprüft und dem Bedarf entsprechend präzisiert. 
8.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen 
festgelegten  
 Ziele des Umweltschutzes 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, 
Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen " zugrunde gelegt, die für die jeweiligen 
Schutzgüter in Bauleitplan -Verfahren anzuwenden s ind. Die EU -Schutzziele finden sich im W e-
sentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG, Luftreinhaltepl a-
nung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG – 
Arten-, Landschafts- und Biotopschutz) dem Wasserhaushalts gestellt (WHG) und Bundesboden-
schutzgesetz (BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenverä n-
derungen) und seiner Verordnung sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf Landeseben 
greifen weitere Regelungen wie die Geruchsrichtlinie Nordrhein Westfalen (GIRL – Beurteilung von 
Gerüchen), das Landeswassergesetz Nordrhein Westfalen (LWG NRW – Schutz des Grundwa s-
ser-dargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzonen -
Verordnungen und der Luftreinhalteplan.  
Auf kommunaler Ebene  werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt Köln 
berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewertung der  
einzelnen Schutzgüter näher beschrieben.

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/ 12 
 
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan -
Änderungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu erwa r-
ten. Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt. 
B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 
 
8.3 Grundlagen 
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formuli e-
rung in §  2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an der Darstellung der 227. Änderung des Flächennutzungspl a-
nes (FNP). Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen durch die Umsetzung des Flächennu t-
zungsplanänderung auf die Umweltbelange entstehen können und welche Einwirkungen auf die 
geplanten Nutzungen im Geltungsbereich aus der Umgebung erheblich einwirken können. Hierzu 
werden vernünftigerweise regelmäßig erhebliche anzunehmende Einwirkungen geprüft, nicht j e-
doch, außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse. 
Die Flächennutzungsplanung ist die vorbereitende Bauleitplanung. Da durch die Flächennutzung s-
planänderung keine konkrete Vorhabenzulässigkeit ausgelöst  wird, beinhaltet die hier vorliegende 
Umweltprüfung nicht die Untersuchung der Auswirkungen in der Bauphase. 
Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und verwe n-
det, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen werden. 
Weiterhin werden bei Vorliegen mehrerer Planungen in räumlicher Nähe kumulierende Umwel t-
auswirkungen beschrieben. 
 
8.3.1  Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) 
Der 39,8  ha große Plan bereich liegt im rechtsrheinischen Innenstadtbereich im Stadtteil Deutz 
zwischen Rhein und Siegburger Straße.  
Das Gelände wird gewerblich und als Hafen genutzt. Das Gebiet umfasst das Hafenbecken und 
angrenzende Flächen . Der Deutzer Hafen ist zu  großen Anteilen intensiv bebaut und versiegelt. 
Die gewerbliche und Hafennutzung bedingte einen großvolumigen Gebäudebestand, insbesondere 
die Mühlengebäude zwischen Hafenbecken und Siegburger Straße. Daneben besteht eine Reihe 
geringgeschossiger, aber in  Teilen großflächiger Gebäude für Lagerung, Produktion und Verwa l-
tung. Die Außenflächen werden überwiegend als Lager - und Abstellfläche genutzt und sind in gr o-
ßen Teilen versiegelt. Kleinere Teilbereiche des Hafengebietes werden als Grünflächen genutzt. 
Die gewerbliche Nutzung als Hafen hat mittlerweile stark an Bedeutung verloren. Fast 50  % der 
Flächen sind minder- oder fehlgenutzt oder liegen vollständig brach. Kleinere Brachflächen weisen 
ruderale Krautfluren und erste Staudenfluren auf.  
Der Annex-Bereich zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg weist keine hafenbezogenen 
Nutzungen auf. Er ist jedoch mit Lagerhalle und Bürogebäude, Mehrfamilienhaus, Lebensmitteldis-
counter, Umspannwerk der Stadtwerke Köln sowie einer  Tankstelle bereits großfläc hig bebaut . 
Auch in diesem Bereich treten ruderale Strukturen auf. 
Ökologisch hochwertige Strukturen sind im Plangebiet nicht vorhanden. Es ist von einer  geringen 
faunistischen Betroffenheit auszugehen.

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In Richtung Westen grenzen die Poller Wiesen und der  Rhein an das Plangebiet, in Richtung No r-
den weitere Teile des Hafenbeckens. Nach Osten schließen an das Plangebiet die Siegburger 
Straße mit den dort bestehenden gemischten Baustrukturen an. Nach Süden wird das Plangebiet 
durch die Südbrücke und deren zuführende Gleistrassen begrenzt. 
 
8.3.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 
 (Nullvariante) 
Der Flächennutzungsplan stellt westlich, südlich und östlich des Hafenbeckens ein Industriegebiet 
(GI) dar. Östlich des Hafenbeckens erstreck t sich die GI -Darstellung bis zum Poller Kirchweg. Die 
übrigen Hafenflächen einschließlich des Annex -Bereiches sind als Gewerbegebiet (GE) darg e-
stellt. Entlang des westlichen Ufers des Hafenbeckens einschließlich der Bahngleise ist ein Son-
dergebiet Hafen (SO Hafen) dargestellt. Das Hafenbecken selbst ist als Wasserfläche dargestellt. 
Planungsrechtlich ist das Areal überwiegend nach § 34 BauGB zu beurteilen. Ausnahme bildet das 
Hafenbecken bis zur mittleren Mittelwasserlinie, das nach §  35 BauGB zu beurteilen ist. Das vo r-
handene Baurecht ermöglicht zusammen mit den Darstellungen des FNP in der Nullvariante eine 
im Vergleich zum heutigen untergenutzten Zustand intensivere Nutzung, sowohl bezogen auf die 
zulässigen Nutzungsarten (Industrie und Gewerbe) als auch bezogen auf die Flächenausnutzung. 
 
8.3.3 Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung (Planszenario) 
Innerhalb des Geltungsbereichs  soll ein gemischtes urbanes Quartier für Wohnen und Arbeiten 
entstehen. Neben der Entwicklung baulicher Nutzunge n ist die Realisierung von Freiflächen in 
Form von Parkanlagen, Plätzen und der Uferpromenade vorgesehen.  
Angedacht ist die Darstellung einer Gemischten Baufläche in Verbindung mit einer Fläche für den 
Gemeinbedarf (Schule) sowie Grünflächen. Weitere Informationen enthält das Kapitel 6. 
 
8.4 Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und § 1a 
BauGB 
Die vorliegenden Unterlagen spiegeln den Wissenstand zum Änderungsbeschluss Flächennut-
zungsplan wider. Im Rahmen des weiteren Bauleitplanverfahrens wird eine ausführliche Umwelt-
prüfung mit Umweltbericht erarbeitet. Durch Voruntersuchungen zum integrierten Plan liegen b e-
reits erste Erkenntnisse zu den im Umweltbericht zu untersuchenden Schutzgütern vor. Diese E r-
kenntnisse werden im den folgenden Kapiteln beschrieben. 
Vorbehaltlich der Ergebnisse der frühzeitigen Dienststellenbeteiligung zum Untersuchungsumfang 
der Umweltprüfung (Scoping) zeichnet sich mit dem aktuellen Kenntnisstand zudem eine Betro f-
fenheit der folgenden Umweltbelange ab: 
- Tiere 
- Hochwasserschutz und Retention 
- Verkehrs-, Gewerbe- und Freizeitlärm 
- Altlasten/ Bodensanierung 
Im weiteren Verfahren werden für die FNP -Änderung weitere mögliche Betroffenheiten geprüft s o-
wie entsprechende Fachgutachten und Konzepte zu diesen Themen erstellt.

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8.4.1  Tiere  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Im Jahr 2014 fanden im Deutzer Hafen faunistische Erfassungen statt (Vogelarten, Fledermäuse, 
Reptilien, Nachtkerzen -Schwärmer und Asiatische Keiljungfer sowie Suche nach potenziellen 
Laichgewässern von Amphibienarten).  
 Geeignete Laichhabitate für Amphibienarten nach Anhang IV der FFH -Richtlinie stehen im 
Plangebiet und dessen Umgebung nicht zur Verfügung.  
 Nachtkerzen-Schwärmer und Asiatische Keiljungfer wurden nicht nachgewiesen. 
 Häufigste Fledermausart ist die Zwergfledermaus. Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus 
und Wasserfledermaus treten nur vereinzelt auf. Ein Quartier der Zwergfledermaus wurde in 
einer Holzhandlung bzw. einem Holzlager im nordwestlichen Vorhabensbereich nach gewiesen. 
Hinweise auf weitere Quartiere liegen nicht vor, auch wenn potenzielle Baum - und Gebäude-
quartiere vorhanden sind. 
 Die Mauereidechse als weitere Art nach Anhang IV der FFH -Richtlinie wurde auf den Gleis t-
rassen südlich der Südbrücke außerhalb des Änderungsbereichs nachgewiesen. 
 Von den 36 festgestellten Vogelarten können 11 als planungsrelevant angesehen werden. Nur 
der regional gefährdete Haussperling besitzt Fortpflanzungsstätten im Areal zwischen Poller 
Kirchweg und Siegburger Straße an Wohnhäuse rn und einem Discounter. Die übrigen Arten 
(Flussregenpfeifer, Graureiher, Heringsmöwe, Kormoran, Lachmöwe, Mäusebussard, Meh l-
schwalbe, Silbermöwe, Sturmmöwe, Turmfalke) treten nur als Nahrungsgäste oder Durchzü g-
ler auf.  
Die Gutachter stellten fest, dass aufgrund einer nur geringen faunistischen Betroffenheit die Um-
nutzung des Deutzer Hafens aus artenschutzrechtlicher Sicht  als zulässig angesehen werden 
kann. Die Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen stellt sicher, dass eine 
Betroffenheit von wildlebenden Vogelarten und Arten nach Anhang der IV der FHH Richtlinie ve r-
hindert werden.  
Die sachgerechte Bewältigung der möglicherweise entstehenden artenschutzrechtlichen Konflikte 
kann unter fachgutachterlicher Begleitung im Bebauungsplanverfahren im Rahmen der Umweltprü-
fung und der Artenschutzprüfung erfolgen. 
 
8.4.2  Pflanzen 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Der Deutzer Hafen ist zu großen Anteilen bebaut und versiegelt. Bereits über 46 % dieser Flächen 
sind minder - oder fehlgenutzt oder liegen volls tändig brach. Die Brachflächen südlich der Mühle 
weisen ruderale Krautfluren und erste Staudenfluren  auf. Das Hafengebiet enthält darüber hinaus 
wenige kleine Grünflächen. 
Durch die Planung werden keine im Sinne des Naturschutzrechtes schützenswerten Fläch en (Bio-
topkatasterflächen, Biotopverbundflächen des LANUV) oder Schutzgebiete (Naturschutzgebiete 
gemäß Landschaftsplan) in Anspruch genommen.  
 
8.4.3  Fläche  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB)

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Die FNP-Änderung bereitet eine Umnutzung eines industriell-gewerblich geprägten Bereiches über 
ein Flächenrecycling vor, dass die Inanspruchnahme bislang unbebauter Böden im Stadtgebiet 
reduziert und der Stärkung der Innenentwicklung dient. 
 
8.4.4  Boden  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Der in den Poller Rheinwiesen als "A8 Brauner Auenboden" klassifizierte Boden, Bodenwertzahl 
40 bis 60 (mittlere Güte) ist im gesamten Änderungsbereich durch Abgrabung, Aufschichtung, U m-
lagerung, Verdichtung und Versiegelung anthropogen überprägt und hat seine natürlichen Eige n-
schaften eingebüßt. Es erfolgt keine Inanspruchnahme schutzwürdiger Böden. 
 
8.4.5  Wasser  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
 
8.4.5.1 Oberflächenwasser 
Innerhalb des Plangebietes liegt der Rhein und eines seiner Hafenbecken.  
Im Deutzer Süden sind die Flächen östlich der Hochwasserschutzanlagen vor Hochwassererei g-
nissen bis zu 11,90 m KP (200-jährliches Hochwasser) geschützt. 
Das gesamte engere Hafenareal des Deutzer Hafens liegt bis zur Hochwasserschutzmauer en t-
lang der Westseite von Si egburger Straße bzw. Poller Kirchweg vollständig im gesetzlich festg e-
setzten Überschwemmungsgebiet des Rheins, ausgelegt auf ein 100 -jährliches Hochwasserereig-
nis (HQ100).  
Bei einem 100 -jährlichen Hochwasser wird bei derzeitigem Geländeniveau nahezu der g esamte 
Deutzer Hafen überflutet, bei einer Überflutungshöhe von einigen Zentimetern bis maximal ca. 
1,50 m bis ca. 1,70 m in einigen Bereichen der Kaikanten des Hafenbeckens. 
Jede weitere Nutzung des Deutzer Hafens kann nur unter Berücksichtigung der geset zlich vorge-
gebenen Belange des Hochwasserschutzes erfolgen. Das Planungsverbot des §  78 Abs. 1 Satz 1 
Nr. 1 WHG greift jedoch nicht. Wegen der vorhandenen Bebauung im Deutzer Hafen liegt nach 
dem Grundsatzurteil des BVerwG vom 03.06.2014 (AZ 4Cn 6.12) kein  'neues Baugebiet' vor. Bei 
der Umsetzung der Planung muss jedoch der bestehende Retentionsraum zumindest erhalten 
werden. 
Unter Berücksichtigung von Anforderungen an den Hochwasserschutz ist die städtebauliche Ko n-
version des Hafenareals aus rechtlicher un d hydrologischer Sicht grundsätzlich möglich. Um bei 
einer Umstrukturierung von Nutzungsarten und Bebauungsstruktur eine Verschlechterung der 
Hochwassersituation zu vermeiden, s ollen umfangreiche Grün - und Freifläche n sowie flutbare 
Tiefgaragen den Retentionsraum vergrößern. Entsprechende Maßgaben sind im Integrierten  Plan 
berücksichtigt, so dass Gebäude und Straßenraum auf 42,7 m ü. NN hochwasserfrei bleiben. 
 
8.4.6  Luft 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB)

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/ 16 
 
Im Deutzer  Hafen befinden sich zurzeit noch luftschadstoffemittierende Betriebe, die jedoch im 
Laufe des Verfahrens verlagert werden. 
Die Luftschadstoffsituation wird von der allgemeinen städtischen Hintergrundbelastung sowie 
von Emissionen des Kraftfahrzeugverkehrs , des Schienenverkehrs (Güterloks mit Dieselmotoren) 
und der Schifffahrt geprägt. Aufgrund der Lage nahe des Rheins mit seiner Durchlüftungsfunktion 
kann davon ausgegangen werden, dass keine Grenzwerte überschritten werden.  
 
8.4.7  Klima 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Stadtklimatisch eignet sich der Deutzer Hafen für ein gemischtes urbanes Quartier mit den Funkt i-
onen Wohnen, Arbeiten und Erholung. In Bezug auf die Einflüsse und die langfristige Veränderu n-
gen des Stadtklimas weist das Gebiet aufgrund seiner Lage am Rhein, der zentralen Wasserfläche 
und einer entsprechend höheren Ventilation günstige Voraussetzungen für qualitätsvolle Wohn - 
und Arbeitsbedingungen auf. 
 
8.4.8  Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von  
  gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7b BauGB) 
Das insgesamt 2.335  ha große FFH -Gebiet DE -4405-301 "Rhein-Fischschutzzonen zwischen 
Emmerich und Bad Honnef" zielt überwiegend auf den Schutz von Laichhabitaten für verschiedene 
Fischarten ab. 
Das dem Planbereich nächstgelegene FFH -Gebiet liegt ca. drei Flusskilometer flussaufwärts. Ein 
weiterer geschützter Uferabschnitt befindet sich ca. 18 km weiter flussabwärts.  
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes dieser Natura 2000 -
Gebiete kann aufgrund des Abstandes des Planbereichs zu den geschützten Gebieten und den 
Inhalten der Planung (Umwandlung einer industriell -gewerblichen Nutzung m it Schifffahrt) ausge-
schlossen werden. 
 
8.4.9  Mensch, Gesundheit, Bevölkerung  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7c BauGB) 
8.4.9.1 Lärm 
Maßgebliche Gewerbelärmemittenten im Plangebiet sind die Kampffmeyer Mühlen, die Industri e-
betriebe an der Alfred-Schütte-Allee, die Aral-Tankstelle und der vorhandene Discounter.  
Die stark lärmemittierenden Mühlen -, Hafen - und Industriebetriebe mit BImSchG -Genehmigung 
werden aufgegeben bzw. verlagert. Daher stellt der Gewerbelärm künftig keinen limitierenden Fa k-
tor für die städtebauliche Entwicklung mehr dar. 
Weitere Lärmemissionen und -immissionen resultieren aus dem umliegenden Straßen -, Schienen- 
und Schiffsverkehr. Für die weitere Entwicklung des Deutzer Hafens vor allem bestimmend sind 
die Emissionen des Schienenverkehrs auf der Stadtbahntrasse sowie auf der Südbrücke.

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/ 17 
 
Der Straßenverkehrslärm im Nahbereich wird durch die das Untersuchungsgebiet umgebenden 
Straßen sowie im Fernbereich von der Severinsbrücke und der linksrheinischen Rheinuferstraße  
bestimmt.  
Die gewerbliche Binnenschifffahrt auf  dem Rhein, der Sportmotorbootsverkehr und die Schifffah r-
ten in den Deutzer Hafen bestimmten die Lärmsituation beim Schiffsverkehr. Der Schiffsverkehr 
auf dem Rhein wird hinsichtlich der geplanten Nutzungen im Deutzer Hafen unkritisch gesehen. 
Die Verkehrs lärmbelastungen stehen der städtebaulichen Konversion des Deutzer Hafens nicht 
grundsätzlich entgegen. Durch eine entsprechende Staffelung der Nutzungen nach ihrer Lärmemp-
findlichkeit, durch eine gezielte abschirmende Bebauungsstruktur sowie durch andere M aßnahmen 
des passiven Lärmschutzes kann die Lärmsituation im künftigen Quartier erheblich verbessert 
werden. 
Die Aussagen zum Thema Lärm werden im weiteren Verfahren – in Abhängigkeit der angestrebten 
Festsetzungen – konkretisiert (Lärmeinwirkungen und -auswirkungen). Das Bauleitplanverfahren 
wird vor diesem Hintergrund weiterhin fachgutachterlich begleitet. 
 
8.4.9.2 Altlasten 
Aufgrund des ursprünglichen Hafenausbaus ist im gesamten Untersuchungsgebiet mit großfläch i-
gen Auffüllungen sowie mit Bodenkontaminationen zu rechnen.  
Im Deutzer Hafen befinden sich mehrere Flächen, die im Kataster der Altlasten und altlastverdäc h-
tigen Flächen (gem. §  2 BBodSchG) des städtischen Umwelt - und Verbraucherschutzamtes regis-
triert sind. Erkenntnisse liegen über Altstandorte, Altabl agerungen, schädliche Bodenverunrein i-
gungen und Schadensfälle vor.  
Im Hinblick auf die geplante städtebauliche Konversion werden sämtliche Verdachtsflächen des 
Altlastenkatasters geprüft. Maßgaben dafür sind im Untersuchungskonzept Deutzer Hafen Köln 
(Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH 2016) formuliert.  
Eine Gefährdung von Boden und Grundwasser wird somit durch eine fachgutachterliche Erfassung 
und Bewertung, eine Gefahrenermittlung sowie die Durchführung ggf. erforderlicher Sanierung s-
maßnahmen ausgeschlossen.  
Die bestehenden Bodenkontaminationen werden im Zuge der Entwicklung vollständig beseitigt, so 
dass keine Bedenken gegen eine Wohnnutzung auf dem Standort bestehen. 
 
8.4.9.3 sonstige Gesundheitsbelange / Risiken 
Bei einem 100 -jährlichen Hochwasser wird bei derzeitigem Geländeniveau nahezu der gesamte 
Deutzer Hafen überflutet. Bei jeder weiteren Nutzung des Deutzer Hafens sind daher die geset z-
lich vorgegebenen Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen. 
Detailliertere Aussagen erfolgen im weiteren Verfahren.  
 
8.4.10  Kultur- und sonstige Sachgüter  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7d BauGB) 
Die Belange des Denkmalschutzes fließen bei der weiteren städtebaulichen Konversion des H a-
fenareals in angemessenem Umfang in die Bauleitp lanung ein. Das eingetragene Baudenkmal

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Drehbrücke sowie die erhaltenswerten Gebäude und Anlagen sowie die Ellmühle werden in die 
künftigen Nutzungen integriert und im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt, so dass eine Erha l-
tung durch Nutzung im Sinne des Denkmalschutzes ermöglicht wird. 
 
8.4.11  Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, 
insbesondere des  
  Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7g BauGB) 
Der Änderungsbereich liegt nicht im Bereich des Landschaftsplanes.  Die Betroffenheit von sonst i-
gen Plänen wird im weiteren Verfahren geprüft.  
 
8.4.12  Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen  
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7j BauGB) 
In Bezug auf störfallrechtliche Belange sind keine Planungskonflikte zu erwarten. Das Plangebiet 
liegt außerhalb der Achtungsabständen und angemessenen Abstände von relevanten Störfallb e-
trieben.  
 
8.4.13 Eingriffsregelung 
(§ 1a Abs. 3 BauGB) 
Die Eingriffsregelung wird in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan abgehandelt, der in Form 
eines Fachgutachtens im weiteren Verfahren erstellt wird. Basis bilden die Festsetzungen des B e-
bauungsplans sowie eine Einschätzung der jetzigen Bebaubarkeit nach § 34 BauGB. 
 
9. Kenndaten der 227. Änderung FNP Deutzer Hafen 
 
Kenndaten 
Art der Nutzung bisherige Darstellung 
in ha 
beabsichtigte Darstellung 
in ha 
Industriegebiet 16,8 0 
Gewerbegebiet 11,8 0 
Sonderbaufläche Hafen 1,6 0 
Gemische Baufläche 0 26,3 
Besonderes Wohnen 0,9 0 
Fläche für den Gemeinbedarf 0 1,0 
Grünfläche 0,2 4,4 
Wasserfläche 8,5 8,1 
Signet "Umspannwerk" ja (3) nein 
Signet "Schule" nein ja 
Insgesamt 39,8 39,8

- 18 - 
 
 
 
 
Hochwasserschutz  
100-jährliches Hochwasser (HQ 100) 11,30mKP (=46,60 müNN) 
200-jährliches Hochwasser (HQ 200) 11,90mKP (=47,20 müNN) 
Niveau Kaimauer 44,50 müNN    
Retentionsraumvolumen:  
Bestand HQ 200 309.100 m³ 
Geplant HQ 200 327.000 m³

Anlage 2 Bestehende Darstellung Flächennutzungsplan (Plandarstellung)

656 Zeichen

GI
 
 
GE
 
 
SO
Hafen
 
 
 
 
WB
 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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SO
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SO
FH
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
SO
Festplatz
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 2
- bisherige Darstellung -
Änderung des Flächennutzungsplanes:
227. Änderung Deutzer Hafen in Köln-Deutz
Legende
Änderungsbereich
Wohnbaufläche
Grünfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
1:7.500M.:
0 100 200 30050
Meter

Anlage 3 Beabsichtigte Darstellung Flächennutzungsplan (Plandarstellung)

814 Zeichen

M
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
M
 
 
 
 
 
M
 
 
 
 
 
 
Schule
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
W
 
 
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GE
 
 
W
 
 
 
 
 
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WB
 
 
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GE
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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GE
 
 
MK
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
M
 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
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SO
Hafen
 
GE
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
WB
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
SO
FH
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
SO
Festplatz
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 3
- beabsichtigte Darstellung -
Änderung des Flächennutzungsplanes:
227. Änderung Deutzer Hafen in Köln-Deutz
Legende
Änderungsbereich
Besonderes Wohngebiet
Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Sonderbaufläche
Industriefläche
Gewerbefläche
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Wasserfläche
Fläche für Bahnanlagen
Grünfläche
Schule
Wasserfläche
1:7.500M.:
0 100 200 30050
Meter

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

853 Zeichen

A N L A G E  0  
 
 
 
Beschluss über die 227. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 1 in Köln-
Deutz, Arbeitstitel: Deutzer Hafen 
 
Vorlage 1504/2018 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit zur Beratung 
in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.06.2018 
 
 
Um die Qualitäten, die der Integrierte Plan Deutzer Hafen darstellt, umzusetzen und zu sichern, ist 
es notwendig, die Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu ändern. Dies soll parallel zur Auf-
stellung des Bebauungsplanes stattfinden. 
 
Die Vorlage zum Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Deutzer Hafen in 
Köln Deutz (1510/2018) liegt bereits vor. Die drei Vorlagen zum Deutzer Hafen (Integrierter Plan, 
Flächennutzungsplanänderung sowie Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan) sollen in einem ge-
meinsamen Sitzungslauf beraten werden.

Anlage 1 Lage des Änderungsbereiches (Plandarstellung)

363 Zeichen

Anlage 1
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
Änderung des Flächennutzungsplanes:
227. Änderung Deutzer Hafen in Köln-Deutz
- Lage des Änderungsbereiches -
Änderungsbereich
1:10.000M.:

Beschlussvorlage Ausschuss

6836 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
611/1 wagn ma 
Vorlagen-Nummer 
 1504/2018 
Freigabedatum 
19.06.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
227. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 1, in Köln-Deutz 
Arbeitstitel: Deutzer Hafen 
hier: Einleitungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Be-
reich zwischen der Drehbrücke im Norden, der Siegburger Straße im Osten, der auf die Süd-
brücke führende Güterbahntrasse im Süden und den Poller Wiesen im Westen eine Planände-
rung gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 (Abendveranstaltung). 
3. verzichtet auf die Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz ohne 
Einschränkung zustimmen. 
 
Alternative:  
 
keine Alternative 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.09.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die rechtsrheinischen Kölner Stadtteile Deutz, Mülheim, Kalk und Humboldt-Gremberg stellten fast 
150 Jahre lang den größten gewerblich-industriell geprägten Verflechtungsraum innerhalb des Kölner 
Stadtgebietes. Der Versorgung der dort angesiedelten Firmen diente der Deutzer Hafen. Der Rück-
zug der Industrie hinterließ am Ende des 20. Jahrhunderts zwischen Rhein und Eisenbahnring große 
Brachflächen und setzte einen Konversionsprozess in Gang, der bis heute anhält. Heute befinden 
sich im Hafen überwiegend hafenfremde Nutzungen, nur noch drei Unternehmen nutzen den Was-
seranschluss. Darüber hinaus ist der Deutzer Hafen seit seiner Entstehung im Jahr 1906 Standort der 
Auermühle und der Ellmühle, die im Verlauf zu einer gewerblichen Mühleneinheit fusionierten. 
 
Der Strukturwandel in der Flächennutzung und die inzwischen geplante Verlagerung der Mühlen be-
wirkten, dass über eine neue Nutzung des innerstädtischen Standortes, besonders vor dem Hinter-
grund des hohen Bedarfs an Wohnraum und Büroflächen in gut erschlossenen Lagen, nachgedacht 
werden konnte. 
 
Der Deutzer Hafen liegt größtenteils im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins. Die Um-
nutzung des Areals ist erst seit einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) 
vom 03. Juni 2014 (AZ 4 CN6.12) zum Bauen in Überschwemmungsgebieten unter Beachtung der 
Belange des Hochwasserschutzes im Einklang mit dem Wasserhaushaltsrecht möglich. 
 
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Köln am 23. Juni 2015 in einer Grundsatzentscheidung 
die Umnutzung des Deutzer Hafens von der derzeitigen Hafen- und Gewerbenutzung zu einem neu-
en urban gemischten Quartier mit Wohn- und Dienstleistungsnutzungen sowie den notwendigen Ge-
meinbedarfs- und Folgeeinrichtungen bei Erhalt der seinerzeit gerade modernisierten Großmühle 
beschlossen. Bestandteil der Vorlage ist ein Moratoriumsbeschluss, der die Fortführung der beste-
henden Pachtverhältnisse und damit die gewerbliche Hafennutzung bis zum 31.12.2020 vorsieht 
(Vorlagen-Nr. 0255/2015). 
 
In diesem Beschluss beauftragte der Rat die Verwaltung mit der Durchführung eines kooperativen 
Verfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit, wobei die Flächen der Großmühle im Laufe des Pro-
zesses durch die Entwicklungsgesellschaft 'moderne stadt' (moderne stadt Gesellschaft zur Förde-
rung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH) erworben und dadurch in die Umplanung 
mit einbezogen werden konnten (Vorlagen-Nr. 2348/2016). Das kooperative Verfahren wurde im Feb-
ruar 2016 gestartet und hat mit der Abschlusspräsentation am 23./24. September 2016 zu der Emp-
fehlung des Begleitgremiums geführt, den Entwurf des Team COBE als Grundlage für die städtebau-
liche Entwicklung des Deutzer Hafens zu nehmen. Dieses Ergebnis hat der Stadtentwicklungsaus-
schuss am 15. Dezember 2016 zur Kenntnis genommen und beschlossen, auf dieser Grundlage ei-
nen Integrierten Plan auf der Ebene der Vorentwurfsplanung durch das Team COBE erarbeiten zu 
lassen und die Stadtgesellschaft in diesen Prozess einzubinden (Vorlagen-Nr. 3302/2016). 
 
An der zügigen Durchführung der Flächenkonversion besteht insbesondere angesichts des erhebli-
chen Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten, der Bedeutung des Projektes für die Stadtentwicklung 
sowie wegen der umfangreichen finanziellen Vorleistungen ein hohes öffentliches Interesse. Deshalb 
hat der Rat am 22. September 2016 parallel die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen 
(VU) nach § 165 Abs. 4 BauGB beschlossen und am 03.05.2018 eine Städtebauliche Entwicklungs-
maßnahme als Satzung für den Deutzer Hafen beschlossen (Vorlagen-Nr. 0507/2018).

3 
 
Der Integrierte Plan wurde von Januar 2017 an unter Fortschreibung der begleitenden Fachgutachten 
wie beispielsweise für den Verkehr, die Hochwasservorsorge, den Lärmschutz, den Boden, die Be-
lichtung, die Durchlüftung und den vorbeugenden Brandschutz weiter entwickelt und mit der Öffent-
lichkeit in einer Zwischenpräsentation am 07.07.2017 und in einer Abschlusspräsentation am 
01.03.2018 diskutiert. Die abschließende Überarbeitung wird dem Rat der Stadt Köln als städtebauli-
ches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als Grundlage für diese Änderung des Flächennut-
zungsplans und die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplans zum Beschluss vorgelegt. 
 
Zurzeit werden Verkehrsuntersuchungen und -prognosen erstellt, deren Ergebnisse voraussichtlich 
im Sommer dieses Jahres vorliegen werden. Aufbauend auf den Ergebnissen sowie dem städtebauli-
chen Konzept wird ein Verkehrsgutachten erarbeitet, das gegenwärtig noch nicht abgeschlossen ist. 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB soll in Folge, voraussichtlich im 
4. Quartal 2018 stattfinden. 
 
Auf der Basis des Integrierten Planes soll die heutige Flächendarstellung von Gewerbegebiet im Be-
reich der Mühlen und dem Annexbereich, der zwischen der Siegburger Straße und dem Poller Kirch-
weg liegt, Industriegebiet im übrigen Teil des Hafens sowie eines Streifens Sondergebiet Hafen für 
die Hafenbahn entlang der westlichen Hafenkante in gemischte Baufläche (M) nach § 1 Abs. 2 
BauNVO, Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule und Grünfläche geändert werden. 
 
 
 
Anlagen 
1 Lage des Änderungsbereiches (Plandarstellung) 
2 Bestehende Darstellung Flächennutzungsplan (Plandarstellung) 
3 Beabsichtigte Darstellung Flächennutzungsplan (Plandarstellung) 
4 Begründungsentwurf zur 227. FNP-Änderung  
—Arbeitstitel: Deutzer Hafen (Text)

Beratungsverlauf (4)

28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
17.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
20.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1504/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.06.2018
Erstellt
07.05.2018 08:24