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2041/2020

Jugendzentren Köln gGmbH, Jugendzentrum "Alte Schule Widdersdorf", hier:

Mitteilung Ausschuss 24.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 31.08.2020, TOP 11.3.8

Anlage 02 - Freiraumplanung

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Ansehen

Anlage 01 - Beschlussvorlage 2917-2020

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 02 - Freiraumplanung

2588 Zeichen

widd_npa_GR_Freianlagen
Planersteller
841x594 DIN A1
BlattgrößeMaßstab Datum
1:100 SR
BAUHERR :
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Kinder , Jugend - und Familie
Abt . 514 Kita -Bau
Willy -Brandt -Platz 2, D 50679 Köln
Tel: 0221 221 0
ARCHITEKT :
Nebel Pössl Architekten GmbH
Hansaring 97
D-50670  Köln
Tel: +49 221 73293015
E-Mail : post @nebelpoessl .de
Web : www .nebelpoessl .de
BAUVORHABEN :
Alte Schule Widdersdorf
Neubau Bewegungsraum Pavillon - Mehrzwecksaal und Sanitärtrakt
An den Kastanien 7-9
50859 Köln
0221 5002101
 LPH5 - Ausführung
± 0,00 = 54,90 m üNN = OK FFB EG
DatumIndex Änderung Bearb.
VORABZUG
Alle Fundamente nach statischer Berechnung
Dimension und Lage der Schlitze, Decken- und Wanddurch-
brüche gemäß Angabe des Fachingenieurs. Die Übereinstim-
mung mit den Angaben des jeweiligen Fachingenieurs sind ei-
gen verantwortlich zu prüfen. Eventuelle Abweichungen sind mit der örtlichen
Bauleitung abzuklären.
Alle Angaben über elektro- und haustechnische Anlagen und Leuchten sind
ausschließlich geometrische Vorgaben, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.Sie
gelten nur im Zusammenhang mit den entsprechenden Montageplänen der
ausführenden Firmen und der Ausführungsplanung des Fachingenieurs.
S
L
E
H
HEIZUNG
LÜFTUNG
SANITÄR
ELEKTRO
Symbol zur
Markierung der
letzten
Änderungen
Detailverweis
Hinweis
Detailschnitt
+0,15
±0,00
BW
RWA
T90
RS
T30
BRANDWAND
RAUCH-WÄRME-ABZUG
RAUCHSCHUTZTÜR
FEUERHEMMENDE TÜR
FEUERBESTÄNDIGE TÜR
LEGENDE BRANDSCHUTZ
ÜZ
LEGENDE BEZEICHNUNGEN
BRH
BE
RR
TS
AS
DEHNFUGE
REGENROHR
OBERKANTE
VORDERKANTE
UNTERZUG
SICHTMAUERWERK
DECKENSPRUNG
BRÜSTUNGSHÖHE
UNTERKANTE
BODENEINLAUF
TÜRÖFFNER
TÜRSCHLIEßER
ANKERSCHIENE
ÜBERZUG
LEGENDE AUSSPARUNGEN
SANITÄR
ABSTURZSICHERUNG
Oberkante Fertig
Oberkante Roh
Unterkante Fertig
Unterkante Roh
PS
LÜFTUNG
SANITÄR
ELEKTRO
PUMPENSUMPF
-1,00
-0,56
UK
UZ
OK
VK
SM
DS
TÖ
DF
Abst.s.
OKF
OKR
UKF
UKR
STURZHÖHESTH
DECKENDURCHBRUCH
WANDDURCHBRUCH
BREITE / TIEFE  (cm)
BREITE / TIEFE  (cm)
DD
70 / 30
WD
70 / 30
10.07.2020
LEGENDE MATERIALIEN
Trockenbauwand
Beton unbewehrt
Stahlbeton
Dämmung
Holzbalken Vollholz
D
BRH                            OK FFB bis OK Holzbalken (roh)
7,925
16,355
5,00
2,50
Terrasse Bestand
1 2 3
4 Zugang
Bestand "Alte Schule"
Terrasse Bestand
Haupteingang
Mehrzwecksaal/Bewegungsraum
Zugang Sanitärtrakt
Grundstückszugang
Hof/Mehrzwecksaal/Bewegungsraum
An den Kastanien
5
1
1
2
2
6
63
3
4
4
5
5
7
7
A A
B B
CC
D D
3
3
AA
BB
CC
B2B2
A3 A3
C2
37,805
4,25
Baum neu
Zugang Außenlager
Nebeneingang
Mehrzwecksaal/Bewegungsraum
Zugang
Innenhof
neu
Nebeneingang
Bestand "Alte Schule"

Anlage 01 - Beschlussvorlage 2917-2020

11209 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/514 
 
Vorlagen-Nummer 
 2917/2019 
Freigabedatum  13.03.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Jugendzentren Köln gGmbH, Jugendzentrum "Alte Schule Widdersdorf", 
hier: Baubeschluss zur baulichen Erneuerung des Bewegungsraumes "Pavillon" auf dem 
Außengelände 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Herbeiführung einer Baugenehmi-
gung sowie der weiteren Planung und Ausführung des Projekts Mehrzweckraum „Pavillon“ im Ju-
gendzentrum Alte Schule Widdersdorf, An den Kastanien 7-9 in 50859 Köln Lindenthal / Widders-
dorf. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2020 eine Mittelfreigabe von investiven Aus-
zahlungsermächtigungen in Höhe von 729.862,01 € (Ermächtigungsübertragung der 800.000 Eu-
ro Ansatz aus 2019 nach 2020, abzüglich bereits in 2019 getätigter Projektauszahlungen) für den 
Neubau des Mehrzweckraums der „Alten Schule Widdersdorf“, An den Kastanien 7-9 in 50859 
Köln Lindenthal / Widdersdorf. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 16.03.2020 
Finanzausschuss 23.03.2020 
Bauausschuss 04.05.2020 
Jugendhilfeausschuss 05.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   955.642 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 714.600      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   23.891 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   17.865   € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Das Jugendzentrum Alte Schule Widdersdorf wird betrieben von der Jugendzentren Köln gGmbH und 
umfasst unter anderem den Mehrzweck - und Bewegungsraum „Pavillon“, der in den 1960er Jahren 
als Provisorium errichtet wurde. 
Der Bestand ist baufällig und seit März 2017 zur Nutzung gesperrt. Außerdem verfügten die Räu m-
lichkeiten nie über eine Wärme- oder Schallisolation. In den jüngsten Untersuchungen wurden zudem 
Schadstoffbelastungen in der Bausubstanz festgestellt. Eine Sanierung kann somit von vornherein als 
unwirtschaftlich ausgeschlossen werden. Das Gebäude wird daher voraussichtlich im zweiten Quartal 
2020 niedergelegt. 
 
Bedarf im Stadtteil 
Der Stadtteil Widdersdorf ist in den vergangenen Jahren durch diverse groß e Neubaugebiete stark 
gewachsen. Zum Stichtag 31.12.2018 leben in Widdersdorf 2.679 Kinder und Jugendliche im Alter 
von 6 bis 20 Jahren. Die Tendenz ist seit zehn Jahren durchweg steigend. Allein seit 2016 ist die A n-
zahl von Kindern und Jugendlichen in dieser Altersgruppe um 273 Personen angestiegen. 
Hinzu kommt die spezielle Ortslage. Widdersdorf liegt am Stadtrand und grenzt baulich nicht direkt an 
die nächstgelegenen Stadtteile an. 
Vor diesem Hintergrund ist es zum einen besonders wichtig, im Stadtteil W idderdorf selbst ein J u-
gendangebot vorzuhalten; zum anderen ist die Möglichkeit der Mehrzwecknutzung auch generati o-
nenübergreifend für die Widdersdorfer Bevölkerung von Bedeutung. 
Dieser Bedarf findet zugleich Ausdruck in der freiwilligen Unterstützung der  Maßnahme. So wurden 
beispielsweise mittels einer Crowdfunding -Aktion bereits über 6.000, - € an Spenden für die Erneu e-
rung des Mehrzweckraums gewonnen.  
 
Ablauf der Maßnahme 
Dem Träger Jugendzentren Köln gGmbH werden die Alte Schule Widdersdorf und weitere Objekte im 
städtischen Eigentum mittels eines Rahmenmietvertrags zur Verfügung gestellt. Die Unterhaltung und 
Instandsetzung der Gebäude und Anlagen werden mieterseitig übernommen.

3 
Im vorliegenden Fall hat der Träger die Machbarkeit baulicher Maßnahmen prüfen lassen und diese 
Prüfung mittels des o.g. Crowdfundings finanziert. 
Das Architekturbüro Nebel Pössl Architekten hat daraufhin eine Bestandsaufnahme durchgeführt und 
anschließend im städtischen Auftrag die vorliegende Neubauplanung entwickelt. 
In Anbetracht sowohl des Bedarfs im Stadtteil als auch des Volumens und der über eine Instandse t-
zung hinausgehenden Komplexität der Maßnahme hat die Stadt Köln als Eigentümer die weitere Pl a-
nung und Ausführung übernommen. Bis zum Stichtag 24.01.2020 sind Auszahlungen in Höhe von 
111.558,79 € für Planungsleistungen sowie die Einrichtung der Baustelle er folgt. Dem gegenüber 
stehen bisher Einzahlungen aus Fördermitteln in Höhe von 91.499,61 €. 
 
Bauvorhaben 
Das Bauvorhaben umfasst den eigentlichen Mehrzweckraum, einen Sanitärtrakt sowie angrenzende 
Lagerräume, die barrierefrei ausgestaltet werden. 
 
Die hofbildende Anordnung der Alten Schule Widdersdorf aus Vorderhaus, Pavillon /Mehrzwecksaal 
und dem die nördliche Grundstücksgrenze begleitenden Arkadengang soll erhalten und gestärkt we r-
den. Der Neubau richtet sich mit seine Eingängen und großen Glasflächen ko nsequent auf den Hof 
aus. Lärmemissionen in die Nachbarschaft werden so minimiert. Überdies wird ein neuer Zugang zum 
Mehrzweckraum nördlich der Alten Schule geschaffen.  
 
Der eigentliche Mehrzweckraum wird in der ehemaligen Flächengröße wiederhergestellt und wird 
ausgelegt auf bis zu 270 Personen. Ein flächenelastischer Schwingboden bietet ideale Vorausse t-
zungen für Spiel, Sport, Gymnastik und Tanz. 
 
Das Lager wird seitlich als separater Raum angegliedert und um eine von außen zugängliche Lage r-
fläche ergänzt.  
 
Der Sanitärtrakt besteht aus geschlechtergetrennten Toiletten und Umkleideräumen sowie einer we i-
teren Toilette für Menschen mit Behinderung. 
 
Die entsprechende Kostenberechnung wurde dem städtischen Rechnungsprüfungsamt vorgelegt und 
mit Schreiben vom 23.01.2020 (Anlage 5) bestätigt. Die Hinweise aus dem Prüfbericht z.B. hinsich t-
lich der Kanaluntersuchung oder der Holzfassade wurden zum Teil bereits umgesetzt und finden 
anonsten im weiteren Verlauf Berücksichtigung. 
 
Nutzung und Betriebskonzept 
Das Kinder- und Jugendhaus „Alte Schule“ in Widdersdorf pflegt seit Entstehen die Kooperation mit 
Anbietern sozialer, kultureller und freizeitpädagogischer Anbieter aus Widdersdorf und Umgebung. 
Viele dieser Angebote fanden im Mehrzweckraum statt und sollen zukünftig wieder dort erfolgen. 
Der ursprüngliche Zweck, der sich an dem Sozialraum und der ländlichen Infrastruktur in Widdersdorf 
orientiert hat, soll auch nach dem Neubau wieder aufgegriffen werden. Dabei legt der Träger den 
Schwerpunkt auf die Schaffung attraktiver, zeitgemäßer Angebote und außergewöhnlicher Events für 
Kinder und Jugendliche, darunter: 
- Sporttrainer, Kunstschaffende, Musiker bieten AGs, Kurse und Workshops an 
- regelmäßige freiwillige Sport- und Kreativangebote für die Besucher der Alten Schule 
- freizeitpädagogische Angebote jeglicher Art 
- Gamingabende für Jugendliche, insbesondere im E-Sports Bereich 
- geschlechtsspezifische Arbeit 
- Musikevents (Die Alte Schule hat eine Bühne zum Aufbauen) 
- alljährliche Feste, die sich bereits in der E inrichtung etabliert haben. (Sommerfest, Flohmarkt, Wi n-
terzauber) 
- Themenabende / Mottopartys (Halloween, Dinner im Dunkeln,..) 
- Vermietung für private Zwecke (Geburtstage, Kommunion, etc) 
- Kulturelle Events 
- Wohltätige Zwecke 
 
Klimanotstand 
Im Hinblick auf Belange des Klimaschutzes stellt der Neubau eine deutliche Verbesserung gegenüber

4 
dem Altbestand dar. Im Gegensatz zum Altbestand wird der Neubau bauphysikalisch so beschaffen 
sein, dass Heizwärme und Kühlenergiebedarf begrenzt werden, insbesondere d urch eine effektive 
Dämmung, Verschattung und Belüftung. Beispielsweise werden Lamellenfenster im oberen Teil der 
Außenwände positioniert, so dass sie gezielt für einen Austausch der erwärmten Luft sorgen. Auch 
werden die erforderlichen Nachweise nach Ener gieeinsparverordnung (EnEV) mit dem Bauantrag 
erbracht, so dass ein wesentlich energieeffizienteres Gebäude als zuvor entsteht. 
Weiterhin wird beim Neubau Wert gelegt auf die Verwendung nachwachsender Ressourcen. Sowohl 
die Unter- als auch die Außenkonstruktion werden in Holz ausgeführt.  
 
Förderung/Finanzierung 
In 2017 wurden die Gesamtkosten des Projekts in der Mitteilung 3301/2017 an den Jugendhilfeaus-
schuss mit rund 800.000,- € benannt. Die Steigerung der Kosten im Vergleich zu dieser ersten Schät-
zung gründet auf der Konkretisierung der Maßnahme, sowie auf der aufwändigeren Schadstoffent-
sorgung und Baustellenzufahrt. Letztere waren zum Zeitpunkt des Planungsbeginns nicht abzusehen. 
 
Für die Maßnahme wurde am 26.07.2018 ein Städtebauförderantrag im Rahmen des Förderaufrufes 
„Investitionspaket Soziale Integration im Quartier“ gestellt. Die grundsätzlich zuwendungsfähigen Ge-
samtkosten beliefen sich auf 799.979,56 € und wurden um die anrechenbaren Crowdfunding-
Einnahmen von 5.064,47 € reduziert. Dies ergab zuwendungsfähige Kosten von 794.915,09 € für den 
Förderantrag. Dem Antrag wurde mit Zuwendungsbescheid vom 05.11.2018 entsprochen. Die bean-
tragten zuwendungsfähigen Kosten wurden auf volle Tausend Euro abgerundet und in Höhe von 
794.000,- € anerkannt. Die Zuwendung wurde mit einem Fördersatz von 90% (714.600,- €) bewilligt. 
Die Mehrkosten von 155.642,- € (rd. 19% Kostensteigerung gegenüber dem Förderantrag) sind aus 
städtischen Mitteln zu tragen. Eine Nachförderung ist ausgeschlossen. 
 
Die investiven Mittel in Höhe von 800.000 € wurden im Rahmen der Haushaltsplananmeldung 2019 
im Teilfinanzplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, in Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnah-
men, bei Finanzstelle 5100-0604-0-4101 auf der Finanzposition 5102.578.5100.4 berücksichtigt und 
werden in 2020 durch Ermächtigungsübertragung bereitgestellt. 
Der Mehrbedarf i. H. v. 155.642 € wird im Rahmen der Bewirtschaftung aus dem Teilfinanzplan 0604 
Kinder- und Jugendarbeit finanziert. 
 
Für die Maßnahme entstehen investive Mehreinzahlungen in Höhe von bis zu 714.600 € (74,85 % der 
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) im Teilfinanzplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, in Teilplan-
zeile 1, Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen, bei Finanzstelle 5100-0604-0-4101 auf der Fi-
nanzposition 5102.168.1800.3 aus dem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 
05.11.2018.  
 
Geplant ist eine Inbetriebnahme zum 01.06.2021. 
Dies führt zu ergebniswirksamen jährlichen Folgeaufwendungen für bilanzielle Abschreibungen in 
Höhe von 19.850 €. Die Aufwendungen wurden in der Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 0604, 
Kinder- und Jugendarbeit, in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, veranschlagt. 
Weiterhin führt die Auflösung des Sonderpostens zu ergebniswirksamen jährlichen Folgeerträgen in 
Höhe von 17.865 €. Die Erträge werden im Teilergebnisplan 0604, Kinder - und Jugendarbeit, in Teil-
planzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, als Mehrerträge berücksichtigt. 
 
 
Anlagen 
Anlage 01 – Lageplan 
Anlage 02 – Luftbild 
Anlage 03 – Grundriss 
Anlage 04 – Ansichten 
Anlage 05 – RPA Prüfbericht

Mitteilung Ausschuss

3512 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/514 
 
Vorlagen-Nummer  24.07.2020 
 2041/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 25.08.2020 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 31.08.2020 
 
Jugendzentren Köln gGmbH, Jugendzentrum "Alte Schule Widdersdorf", hier: Prüfung der 
Umsetzbarkeit verschiedener Maßnahmen, u.a. Photovoltaik 
 
In seiner Sitzung vom 05.05.2020 hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, die Verwaltung mit der 
Herbeiführung einer Baugenehmigung sowie der wei teren Planung und Ausführung des Projekts 
Mehrzweckraum „Pavillon“ im Jugendzentrum Alte Schule Widdersdorf, An den Kastanien 7 -9 in 
50859 Köln Lindenthal / Widdersdorf zu beauftragen. 
 
Im Zuge dessen wurde die Verwaltung darum gebeten, bei der weiteren Pl anung folgende Maßnah-
men zu überprüfen und ggf. umzusetzen: 
- Installation einer Photovoltaik-Anlage 
- Verwendung schallschluckender Spezialfenster zur Nachbarschaft hin 
- Vorlage eines Begrünungskonzepts 
- Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln 
 
 
Photovoltaik-Anlage 
Der Einbau einer Photovoltaik-Anlage war in der ursprünglichen Planung nicht vorgesehen. Die damit 
verbundenen Kosten sind nicht in der Förderung enthalten. Eine nachträgliche Erhöhung der Förder-
summe ist rechtlich ausgeschlossen. 
 
Grundsätzlich ist der Einbau einer Photovoltaik -Anlage möglich. Die Mehrkosten für eine entspr e-
chende Veränderung der Planung sowie die Umsetzung würden sich nach Schätzung durch die b e-
auftragten Fachplaner auf ca. 28.750,- € zzgl. MwSt. belaufen. 
 
Neben der nicht mehr zu erhöhenden Fördersumme sind aktuell insbesondere die Haushaltsbewir t-
schaftungsvorgaben der städtischen Kämmerei vor dem Hintergrund der Corona -Pandemie zu be-
rücksichtigen. Hinsichtlich der Installation einer Photovoltaikanlage besteht keine rechtliche Verpflich-
tung; vielmehr würde die Umplanung den Leistungsumfang noch unzulässig erweitern. 
 
Von der Installation einer Photovoltaikanlage wird daher zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen. Der 
nachträgliche Einbau ist jedoch möglich, der geplante Umbau berücksichtigt bereits die – dem Grun-
de nach ebenfalls förderfähige – Nachrüstung. 
 
Energiespar- und Klimaschutzmaßnahmen, die bereit umgesetzt werden, sind LED -Beleuchtung, 
3fach-Wärmeschutzverglasung sowie die Ausführung von Dach, Innen - und Außenwänden in Holz-
bauweise.

2 
 
Verwendung schallschluckender Spezialfenster 
Das Erfordernis von Lärmschutzmaßnahmen wird im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens geprüft. 
Nach jetzigem Kenntnisstand ist schon aufgrund der Lage der Fenster bauphysikalisch keine una n-
gemessene Beeinträchtigung der Nachbarschaft zu erwarten. 
 
Sollte im Genehmigungsverfahren dennoch die Notwendigkeit von Emissionsschutzmaßnahmen fest-
gestellt werden, werden diese in angemessener Form umgesetzt, z.B. durch Schallschutzverglasung. 
 
 
Begrünungskonzept 
Der Bestand an Grün wird weitgehend erhalten bleiben. Ein Plan des Außenraums ist beigefügt. 
 
 
Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln 
Das Barrierefreiheitskonzept wird ebenfalls dem Bauantrag beigefügt. 
 
Die gewünschte kurzfristige Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragen hat dennoch stattgefu n-
den. Herr Dr. Bell teilt mit Schrei ben vom 04.06.2020 mit, auf Grundlage des Barrierefrei -Konzepts 
keine Einwände gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zu erheben. 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 01 – Beschlussvorlage 2917/2019 
Anlage 02 – Außenraumplan 
 
Gez. i.V. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

25.08.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.8 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2041/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.07.2020
Erstellt
07.07.2020 13:52