2041/2020
Jugendzentren Köln gGmbH, Jugendzentrum "Alte Schule Widdersdorf", hier:
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 01 - Beschlussvorlage 2917-2020
11209 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/514 Vorlagen-Nummer 2917/2019 Freigabedatum 13.03.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Jugendzentren Köln gGmbH, Jugendzentrum "Alte Schule Widdersdorf", hier: Baubeschluss zur baulichen Erneuerung des Bewegungsraumes "Pavillon" auf dem Außengelände Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Herbeiführung einer Baugenehmi- gung sowie der weiteren Planung und Ausführung des Projekts Mehrzweckraum „Pavillon“ im Ju- gendzentrum Alte Schule Widdersdorf, An den Kastanien 7-9 in 50859 Köln Lindenthal / Widders- dorf. 2. Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2020 eine Mittelfreigabe von investiven Aus- zahlungsermächtigungen in Höhe von 729.862,01 € (Ermächtigungsübertragung der 800.000 Eu- ro Ansatz aus 2019 nach 2020, abzüglich bereits in 2019 getätigter Projektauszahlungen) für den Neubau des Mehrzweckraums der „Alten Schule Widdersdorf“, An den Kastanien 7-9 in 50859 Köln Lindenthal / Widdersdorf. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 16.03.2020 Finanzausschuss 23.03.2020 Bauausschuss 04.05.2020 Jugendhilfeausschuss 05.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 955.642 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 714.600 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 23.891 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 17.865 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Das Jugendzentrum Alte Schule Widdersdorf wird betrieben von der Jugendzentren Köln gGmbH und umfasst unter anderem den Mehrzweck - und Bewegungsraum „Pavillon“, der in den 1960er Jahren als Provisorium errichtet wurde. Der Bestand ist baufällig und seit März 2017 zur Nutzung gesperrt. Außerdem verfügten die Räu m- lichkeiten nie über eine Wärme- oder Schallisolation. In den jüngsten Untersuchungen wurden zudem Schadstoffbelastungen in der Bausubstanz festgestellt. Eine Sanierung kann somit von vornherein als unwirtschaftlich ausgeschlossen werden. Das Gebäude wird daher voraussichtlich im zweiten Quartal 2020 niedergelegt. Bedarf im Stadtteil Der Stadtteil Widdersdorf ist in den vergangenen Jahren durch diverse groß e Neubaugebiete stark gewachsen. Zum Stichtag 31.12.2018 leben in Widdersdorf 2.679 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 20 Jahren. Die Tendenz ist seit zehn Jahren durchweg steigend. Allein seit 2016 ist die A n- zahl von Kindern und Jugendlichen in dieser Altersgruppe um 273 Personen angestiegen. Hinzu kommt die spezielle Ortslage. Widdersdorf liegt am Stadtrand und grenzt baulich nicht direkt an die nächstgelegenen Stadtteile an. Vor diesem Hintergrund ist es zum einen besonders wichtig, im Stadtteil W idderdorf selbst ein J u- gendangebot vorzuhalten; zum anderen ist die Möglichkeit der Mehrzwecknutzung auch generati o- nenübergreifend für die Widdersdorfer Bevölkerung von Bedeutung. Dieser Bedarf findet zugleich Ausdruck in der freiwilligen Unterstützung der Maßnahme. So wurden beispielsweise mittels einer Crowdfunding -Aktion bereits über 6.000, - € an Spenden für die Erneu e- rung des Mehrzweckraums gewonnen. Ablauf der Maßnahme Dem Träger Jugendzentren Köln gGmbH werden die Alte Schule Widdersdorf und weitere Objekte im städtischen Eigentum mittels eines Rahmenmietvertrags zur Verfügung gestellt. Die Unterhaltung und Instandsetzung der Gebäude und Anlagen werden mieterseitig übernommen. 3 Im vorliegenden Fall hat der Träger die Machbarkeit baulicher Maßnahmen prüfen lassen und diese Prüfung mittels des o.g. Crowdfundings finanziert. Das Architekturbüro Nebel Pössl Architekten hat daraufhin eine Bestandsaufnahme durchgeführt und anschließend im städtischen Auftrag die vorliegende Neubauplanung entwickelt. In Anbetracht sowohl des Bedarfs im Stadtteil als auch des Volumens und der über eine Instandse t- zung hinausgehenden Komplexität der Maßnahme hat die Stadt Köln als Eigentümer die weitere Pl a- nung und Ausführung übernommen. Bis zum Stichtag 24.01.2020 sind Auszahlungen in Höhe von 111.558,79 € für Planungsleistungen sowie die Einrichtung der Baustelle er folgt. Dem gegenüber stehen bisher Einzahlungen aus Fördermitteln in Höhe von 91.499,61 €. Bauvorhaben Das Bauvorhaben umfasst den eigentlichen Mehrzweckraum, einen Sanitärtrakt sowie angrenzende Lagerräume, die barrierefrei ausgestaltet werden. Die hofbildende Anordnung der Alten Schule Widdersdorf aus Vorderhaus, Pavillon /Mehrzwecksaal und dem die nördliche Grundstücksgrenze begleitenden Arkadengang soll erhalten und gestärkt we r- den. Der Neubau richtet sich mit seine Eingängen und großen Glasflächen ko nsequent auf den Hof aus. Lärmemissionen in die Nachbarschaft werden so minimiert. Überdies wird ein neuer Zugang zum Mehrzweckraum nördlich der Alten Schule geschaffen. Der eigentliche Mehrzweckraum wird in der ehemaligen Flächengröße wiederhergestellt und wird ausgelegt auf bis zu 270 Personen. Ein flächenelastischer Schwingboden bietet ideale Vorausse t- zungen für Spiel, Sport, Gymnastik und Tanz. Das Lager wird seitlich als separater Raum angegliedert und um eine von außen zugängliche Lage r- fläche ergänzt. Der Sanitärtrakt besteht aus geschlechtergetrennten Toiletten und Umkleideräumen sowie einer we i- teren Toilette für Menschen mit Behinderung. Die entsprechende Kostenberechnung wurde dem städtischen Rechnungsprüfungsamt vorgelegt und mit Schreiben vom 23.01.2020 (Anlage 5) bestätigt. Die Hinweise aus dem Prüfbericht z.B. hinsich t- lich der Kanaluntersuchung oder der Holzfassade wurden zum Teil bereits umgesetzt und finden anonsten im weiteren Verlauf Berücksichtigung. Nutzung und Betriebskonzept Das Kinder- und Jugendhaus „Alte Schule“ in Widdersdorf pflegt seit Entstehen die Kooperation mit Anbietern sozialer, kultureller und freizeitpädagogischer Anbieter aus Widdersdorf und Umgebung. Viele dieser Angebote fanden im Mehrzweckraum statt und sollen zukünftig wieder dort erfolgen. Der ursprüngliche Zweck, der sich an dem Sozialraum und der ländlichen Infrastruktur in Widdersdorf orientiert hat, soll auch nach dem Neubau wieder aufgegriffen werden. Dabei legt der Träger den Schwerpunkt auf die Schaffung attraktiver, zeitgemäßer Angebote und außergewöhnlicher Events für Kinder und Jugendliche, darunter: - Sporttrainer, Kunstschaffende, Musiker bieten AGs, Kurse und Workshops an - regelmäßige freiwillige Sport- und Kreativangebote für die Besucher der Alten Schule - freizeitpädagogische Angebote jeglicher Art - Gamingabende für Jugendliche, insbesondere im E-Sports Bereich - geschlechtsspezifische Arbeit - Musikevents (Die Alte Schule hat eine Bühne zum Aufbauen) - alljährliche Feste, die sich bereits in der E inrichtung etabliert haben. (Sommerfest, Flohmarkt, Wi n- terzauber) - Themenabende / Mottopartys (Halloween, Dinner im Dunkeln,..) - Vermietung für private Zwecke (Geburtstage, Kommunion, etc) - Kulturelle Events - Wohltätige Zwecke Klimanotstand Im Hinblick auf Belange des Klimaschutzes stellt der Neubau eine deutliche Verbesserung gegenüber 4 dem Altbestand dar. Im Gegensatz zum Altbestand wird der Neubau bauphysikalisch so beschaffen sein, dass Heizwärme und Kühlenergiebedarf begrenzt werden, insbesondere d urch eine effektive Dämmung, Verschattung und Belüftung. Beispielsweise werden Lamellenfenster im oberen Teil der Außenwände positioniert, so dass sie gezielt für einen Austausch der erwärmten Luft sorgen. Auch werden die erforderlichen Nachweise nach Ener gieeinsparverordnung (EnEV) mit dem Bauantrag erbracht, so dass ein wesentlich energieeffizienteres Gebäude als zuvor entsteht. Weiterhin wird beim Neubau Wert gelegt auf die Verwendung nachwachsender Ressourcen. Sowohl die Unter- als auch die Außenkonstruktion werden in Holz ausgeführt. Förderung/Finanzierung In 2017 wurden die Gesamtkosten des Projekts in der Mitteilung 3301/2017 an den Jugendhilfeaus- schuss mit rund 800.000,- € benannt. Die Steigerung der Kosten im Vergleich zu dieser ersten Schät- zung gründet auf der Konkretisierung der Maßnahme, sowie auf der aufwändigeren Schadstoffent- sorgung und Baustellenzufahrt. Letztere waren zum Zeitpunkt des Planungsbeginns nicht abzusehen. Für die Maßnahme wurde am 26.07.2018 ein Städtebauförderantrag im Rahmen des Förderaufrufes „Investitionspaket Soziale Integration im Quartier“ gestellt. Die grundsätzlich zuwendungsfähigen Ge- samtkosten beliefen sich auf 799.979,56 € und wurden um die anrechenbaren Crowdfunding- Einnahmen von 5.064,47 € reduziert. Dies ergab zuwendungsfähige Kosten von 794.915,09 € für den Förderantrag. Dem Antrag wurde mit Zuwendungsbescheid vom 05.11.2018 entsprochen. Die bean- tragten zuwendungsfähigen Kosten wurden auf volle Tausend Euro abgerundet und in Höhe von 794.000,- € anerkannt. Die Zuwendung wurde mit einem Fördersatz von 90% (714.600,- €) bewilligt. Die Mehrkosten von 155.642,- € (rd. 19% Kostensteigerung gegenüber dem Förderantrag) sind aus städtischen Mitteln zu tragen. Eine Nachförderung ist ausgeschlossen. Die investiven Mittel in Höhe von 800.000 € wurden im Rahmen der Haushaltsplananmeldung 2019 im Teilfinanzplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, in Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnah- men, bei Finanzstelle 5100-0604-0-4101 auf der Finanzposition 5102.578.5100.4 berücksichtigt und werden in 2020 durch Ermächtigungsübertragung bereitgestellt. Der Mehrbedarf i. H. v. 155.642 € wird im Rahmen der Bewirtschaftung aus dem Teilfinanzplan 0604 Kinder- und Jugendarbeit finanziert. Für die Maßnahme entstehen investive Mehreinzahlungen in Höhe von bis zu 714.600 € (74,85 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) im Teilfinanzplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, in Teilplan- zeile 1, Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen, bei Finanzstelle 5100-0604-0-4101 auf der Fi- nanzposition 5102.168.1800.3 aus dem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 05.11.2018. Geplant ist eine Inbetriebnahme zum 01.06.2021. Dies führt zu ergebniswirksamen jährlichen Folgeaufwendungen für bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 19.850 €. Die Aufwendungen wurden in der Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, veranschlagt. Weiterhin führt die Auflösung des Sonderpostens zu ergebniswirksamen jährlichen Folgeerträgen in Höhe von 17.865 €. Die Erträge werden im Teilergebnisplan 0604, Kinder - und Jugendarbeit, in Teil- planzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, als Mehrerträge berücksichtigt. Anlagen Anlage 01 – Lageplan Anlage 02 – Luftbild Anlage 03 – Grundriss Anlage 04 – Ansichten Anlage 05 – RPA Prüfbericht
Mitteilung Ausschuss
3512 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/514 Vorlagen-Nummer 24.07.2020 2041/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 25.08.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 31.08.2020 Jugendzentren Köln gGmbH, Jugendzentrum "Alte Schule Widdersdorf", hier: Prüfung der Umsetzbarkeit verschiedener Maßnahmen, u.a. Photovoltaik In seiner Sitzung vom 05.05.2020 hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, die Verwaltung mit der Herbeiführung einer Baugenehmigung sowie der wei teren Planung und Ausführung des Projekts Mehrzweckraum „Pavillon“ im Jugendzentrum Alte Schule Widdersdorf, An den Kastanien 7 -9 in 50859 Köln Lindenthal / Widdersdorf zu beauftragen. Im Zuge dessen wurde die Verwaltung darum gebeten, bei der weiteren Pl anung folgende Maßnah- men zu überprüfen und ggf. umzusetzen: - Installation einer Photovoltaik-Anlage - Verwendung schallschluckender Spezialfenster zur Nachbarschaft hin - Vorlage eines Begrünungskonzepts - Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln Photovoltaik-Anlage Der Einbau einer Photovoltaik-Anlage war in der ursprünglichen Planung nicht vorgesehen. Die damit verbundenen Kosten sind nicht in der Förderung enthalten. Eine nachträgliche Erhöhung der Förder- summe ist rechtlich ausgeschlossen. Grundsätzlich ist der Einbau einer Photovoltaik -Anlage möglich. Die Mehrkosten für eine entspr e- chende Veränderung der Planung sowie die Umsetzung würden sich nach Schätzung durch die b e- auftragten Fachplaner auf ca. 28.750,- € zzgl. MwSt. belaufen. Neben der nicht mehr zu erhöhenden Fördersumme sind aktuell insbesondere die Haushaltsbewir t- schaftungsvorgaben der städtischen Kämmerei vor dem Hintergrund der Corona -Pandemie zu be- rücksichtigen. Hinsichtlich der Installation einer Photovoltaikanlage besteht keine rechtliche Verpflich- tung; vielmehr würde die Umplanung den Leistungsumfang noch unzulässig erweitern. Von der Installation einer Photovoltaikanlage wird daher zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen. Der nachträgliche Einbau ist jedoch möglich, der geplante Umbau berücksichtigt bereits die – dem Grun- de nach ebenfalls förderfähige – Nachrüstung. Energiespar- und Klimaschutzmaßnahmen, die bereit umgesetzt werden, sind LED -Beleuchtung, 3fach-Wärmeschutzverglasung sowie die Ausführung von Dach, Innen - und Außenwänden in Holz- bauweise. 2 Verwendung schallschluckender Spezialfenster Das Erfordernis von Lärmschutzmaßnahmen wird im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Nach jetzigem Kenntnisstand ist schon aufgrund der Lage der Fenster bauphysikalisch keine una n- gemessene Beeinträchtigung der Nachbarschaft zu erwarten. Sollte im Genehmigungsverfahren dennoch die Notwendigkeit von Emissionsschutzmaßnahmen fest- gestellt werden, werden diese in angemessener Form umgesetzt, z.B. durch Schallschutzverglasung. Begrünungskonzept Der Bestand an Grün wird weitgehend erhalten bleiben. Ein Plan des Außenraums ist beigefügt. Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln Das Barrierefreiheitskonzept wird ebenfalls dem Bauantrag beigefügt. Die gewünschte kurzfristige Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragen hat dennoch stattgefu n- den. Herr Dr. Bell teilt mit Schrei ben vom 04.06.2020 mit, auf Grundlage des Barrierefrei -Konzepts keine Einwände gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zu erheben. Anlagen Anlage 01 – Beschlussvorlage 2917/2019 Anlage 02 – Außenraumplan Gez. i.V. Greitemann
Anlage 02 - Freiraumplanung
2588 Zeichen
widd_npa_GR_Freianlagen Planersteller 841x594 DIN A1 BlattgrößeMaßstab Datum 1:100 SR BAUHERR : Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Kinder , Jugend - und Familie Abt . 514 Kita -Bau Willy -Brandt -Platz 2, D 50679 Köln Tel: 0221 221 0 ARCHITEKT : Nebel Pössl Architekten GmbH Hansaring 97 D-50670 Köln Tel: +49 221 73293015 E-Mail : post @nebelpoessl .de Web : www .nebelpoessl .de BAUVORHABEN : Alte Schule Widdersdorf Neubau Bewegungsraum Pavillon - Mehrzwecksaal und Sanitärtrakt An den Kastanien 7-9 50859 Köln 0221 5002101 LPH5 - Ausführung ± 0,00 = 54,90 m üNN = OK FFB EG DatumIndex Änderung Bearb. VORABZUG Alle Fundamente nach statischer Berechnung Dimension und Lage der Schlitze, Decken- und Wanddurch- brüche gemäß Angabe des Fachingenieurs. Die Übereinstim- mung mit den Angaben des jeweiligen Fachingenieurs sind ei- gen verantwortlich zu prüfen. Eventuelle Abweichungen sind mit der örtlichen Bauleitung abzuklären. Alle Angaben über elektro- und haustechnische Anlagen und Leuchten sind ausschließlich geometrische Vorgaben, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.Sie gelten nur im Zusammenhang mit den entsprechenden Montageplänen der ausführenden Firmen und der Ausführungsplanung des Fachingenieurs. S L E H HEIZUNG LÜFTUNG SANITÄR ELEKTRO Symbol zur Markierung der letzten Änderungen Detailverweis Hinweis Detailschnitt +0,15 ±0,00 BW RWA T90 RS T30 BRANDWAND RAUCH-WÄRME-ABZUG RAUCHSCHUTZTÜR FEUERHEMMENDE TÜR FEUERBESTÄNDIGE TÜR LEGENDE BRANDSCHUTZ ÜZ LEGENDE BEZEICHNUNGEN BRH BE RR TS AS DEHNFUGE REGENROHR OBERKANTE VORDERKANTE UNTERZUG SICHTMAUERWERK DECKENSPRUNG BRÜSTUNGSHÖHE UNTERKANTE BODENEINLAUF TÜRÖFFNER TÜRSCHLIEßER ANKERSCHIENE ÜBERZUG LEGENDE AUSSPARUNGEN SANITÄR ABSTURZSICHERUNG Oberkante Fertig Oberkante Roh Unterkante Fertig Unterkante Roh PS LÜFTUNG SANITÄR ELEKTRO PUMPENSUMPF -1,00 -0,56 UK UZ OK VK SM DS TÖ DF Abst.s. OKF OKR UKF UKR STURZHÖHESTH DECKENDURCHBRUCH WANDDURCHBRUCH BREITE / TIEFE (cm) BREITE / TIEFE (cm) DD 70 / 30 WD 70 / 30 10.07.2020 LEGENDE MATERIALIEN Trockenbauwand Beton unbewehrt Stahlbeton Dämmung Holzbalken Vollholz D BRH OK FFB bis OK Holzbalken (roh) 7,925 16,355 5,00 2,50 Terrasse Bestand 1 2 3 4 Zugang Bestand "Alte Schule" Terrasse Bestand Haupteingang Mehrzwecksaal/Bewegungsraum Zugang Sanitärtrakt Grundstückszugang Hof/Mehrzwecksaal/Bewegungsraum An den Kastanien 5 1 1 2 2 6 63 3 4 4 5 5 7 7 A A B B CC D D 3 3 AA BB CC B2B2 A3 A3 C2 37,805 4,25 Baum neu Zugang Außenlager Nebeneingang Mehrzwecksaal/Bewegungsraum Zugang Innenhof neu Nebeneingang Bestand "Alte Schule"
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2041/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 24.07.2020
- Erstellt
- 07.07.2020 13:52