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Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2022 einschließlich der Finanzplanung bis 2025 und der sonstigen Anlagen - Anregungen der Bezirksvertretung Ehrenfeld gem. § 37 Abs. 4 GO NRW

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2882/2021 vom 17.08.2021

Stand: Am 06.09.2021 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) geändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 2882/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2022 einschließlich der Finanzplanung bis 2025 und der sonstigen Anlagen - Anregungen der Bezirksvertretung Ehrenfeld gem. § 37 Abs. 4 GO NRW Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld nimmt den Haushaltsplan-Entwurf 2022 einschließlich der Fi- nanzplanung bis 2025 und der sonstigen Anlagen zur Kenntnis. 2. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die nachfolgend genannten Vorschläge und Anre- gungen: Die Vorschläge und Anregungen werden in der Sitzung formuliert. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat den Entwurf der Haushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen in seiner Sit- zung am 18.08.2021 entgegen genommen. Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereit- gestellten Haushaltsmittel. Sie wirken an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Sie beraten über alle Haushaltsansätze, die ihren Bezirk und ihre Aufgaben betreffen und können dazu Vorschlä- ge und Anregungen machen. Gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung NRW sind die bezirksbezogenen Haushaltsansätze in einem gesonderten Band des Haushaltsplanes nachzuweisen. Anlagen

Beratungsverlauf

  1. 06.09.2021

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 9.3, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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