0605/2017
Programm "Starke Veedel - Starkes Köln"
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Ökol. Revit. Westerwaldstr.
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14 j 23.12.2016 143/1 2016-1589 BD 67 EFRE ökol. Revitalisierung Wes- terwaldstraße.docx 67 Planung Ökologische Revitalisierung Westerwaldstraße Bedarfsprüfung (Wiedervorlage) - RPA-Nr.: 2016/1589 Kostenannahme: 454.000,- € netto (540.260,- € brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, 67 legtam 15.12.2016 die Bedarfsprüfung für externe Planungsleistungen zur Ökologischen Revitalisierung Westerwaldstraße als Wiedervorlage vor. Die geplante Maßnahme ist Teil des Integrierten Handlungskonzepts (IHK) Hum- boldt/Gremberg und Kalk („Starke Veedel -Starkes Köln“). Ein qualifiziertes Einzel-IHK sowie die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung (Leistungs- phasen 1 bis 3 HOAI) als Bestandteil des Förderantrages (ESF, EFRE) sollen dem MBWSV NRW Anfang 2017 zur Abstimmung vorgelegt werden. Eine zeitgerechte Umsetzung der Maßnahme wäre nur bei der Beauftragung externer Planer gewährleistet, da Ihre eigenen Personalkapazitäten anderweitig ausgelastet seien. Die Kosten für die ersten drei Leistungsphasen werden nach Ihrer Aussage Bestandteil des Förderantrages und sind zuwendungsfähig. Die anrechenbaren Kosten (Baukosten) wurden anhand von Erfahrungswerten auf 30,- €/m? (netto) geschätzt. Die zu überplanende Fläche wird mit ca. 6 ha angegeben, so dass die an- rechenbaren Baukosten (Honorarberechnungsgrundlage) mit 1,8 Mio. € netto zur Honorarbe- rechnung anzusetzen sind. Das Projekt wurde in die Honorarstufe IV, Mindestsatz, einge- stuft, Nebenkosten mit 3,5% berücksichtigt. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgese- hen. Eine Honorarvorausberechnung wurde nicht vorgelegt. Auf Nachfrage wurde von 67 erklärt, die Kostenannahme von 454.000,- resultiere aus einem prozentualen Ansatz (20 Prozent der Gesamtprojektkosten von 2,27 Mio. € netto) auf Grund- lage der Erfahrungswerte aus dem Projekt Rheinboulevard Deutz. In der Summe von 454.000,- € seien neben den Kosten der externen Planungsleistungen auch weitere Nebenkosten enthalten (Vorstudien, Baugrund- und Altlastenuntersuchungen, Durchführung der Bürgerbeteiligung, Erstellen der Förderanträge etc.). Der Bedarf wird dem Grund nach anerkannt. Die Ermittlung der voraussichtlichen Kosten ist in der vorgelegten Form nicht prüffähig. Die geschätzten Kosten erscheinen überschlägig betrachtet jedoch nicht unrealistisch. Mit freundlichen Grüßen Pe eil
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/671/46 Vorlagen-Nummer 0605/2017 Freigabedatum 20.03.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" Sozialraum Humboldt/Gremberg und Kalk 4.7.1 "Integrierte Maßnahme zur ökologischen Revitalisierung Westerwaldstraße" Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der Anerken- nung des Integrierten Handlungskonzeptes für den Sozialraum Humboldt/Gremberg und Kalk durch das Land - mit der Planung der integrierten Maßnahme zur ökologischen Revitalisierung Westerwaldstraße. Mit der Planung soll ein externes Landschaftsarchitekturbüro beauftragt werden. 2. Der Finanzausschuss beschließt unter gleichem Vorbehalt die Freigabe einer investiven Aus- zahlungsermächtigung in Höhe von 157.000,00 € im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 1502-0902-8-1015 – Starke Veedel – Westerwaldstraße im Haushaltsjahr 2017. Alternative: Der Ausschuss für Umwelt und Grün lehnt die Planung der Maßnahme ab. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.03.2017 Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017 Ausschuss für Umwelt und Grün 04.05.2017 Finanzausschuss 15.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 157.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 70 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 157.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 70 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Das Programmgebiet Humboldt-Gremberg/Kalk zeichnet sich durch eine hohe Unterversorgung mit Grünflächen aus (hoher Versiegelungsgrad, geringer Anteil an Grünflächen je Einwohner). Zudem weist das Programmgebiet Humboldt-Gremberg/Kalk den höchsten Anteil aller Programmge- biete an zukünftig von sehr hoher Wärmebelastung betroffenen Gebieten auf. Darüber hinaus ist es das am zweitstärksten von Luftschadstoffbelastung betroffene Gebiet. Aufgrund der hohen Verdich- tung des Gebietes ist die absolute Anzahl der von Straßenlärm betroffenen Bevölkerung in diesem Programmgebiet am höchsten. Neben der Lärm- und Luftbelastung stellt auch die Verbesserung der Biodiversität eine wichtige Auf- gabe in Zeiten des Artenschwundes und des Klimawandels dar, der es mit geeigneten Mitteln entge- genzusteuern gilt. Da die Stadt Köln die Deklaration „Biodiversität in Kommunen“ unterzeichnet hat und damit eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Berücksichtigung der Artenvielfalt in allen Hand- lungsbereichen eingegangen ist, besteht hier konkreter Handlungsbedarf, zumal die Kommune bei dem Wettbewerb „Biodiversität in Kommunen“ sehr schlecht abgeschnitten hat. Die zu beplanende Fläche ist wesentlicher Bestandteil einer radialen Grünverbindung aus dem Quar- tier heraus zum Äußeren Grüngürtel. Sie stellt mit ihren Teilbereichen die Verbindung zum Grember- ger Wäldchen als Teil des Äußeren Grüngürtels her. Ziel der hier vorgeschlagenen Maßnahme Westerwaldstraße ist es, die überwiegend als Wiesenflä- chen genutzten und z.T. als Brache bzw. Weide verpachteten Flächen aufzuwerten und ihnen eine angemessene und vielfältige Nutzung sowie eine qualitative Gestaltung zu verleihen. 3 Die Inwertsetzung der betroffenen Flächen soll sowohl unter ökologischen wie auch unter funktiona- len und gestalterischen Aspekten erfolgen. Die vorgesehenen Einzelmaßnahmen sollen dazu beitra- gen, den Anteil an vielfältig nutzbaren und gestalteten Grünflächen im nahen Umfeld der Quartiere zu erhöhen und somit zu einer lebenswerten Umwelt in den Quartieren beitragen. Maßnahmen im Einzelnen sollen sein: - Vernetzung und Aufwertung der vorhandenen Grünflächen auch hinsichtlich der ökologischen Gegebenheiten, Herstellen von übergeordneten Wegeverbindungen für Fußgänger und Rad- fahrer, - Herstellen von Rundwegen mit Verweilqualität, - Schaffen von Grün- und Erholungsraum, - Schaffen von Begegnungsräumen, - Schaffen von Spiel- Sport- und Bewegungsangeboten unter Berücksichtigung von Trendsport- arten wie z.B. Skaten, BMXen, Klettern, Slacklinen, - Pflanzen von Straßenbäumen (Aufwertung des Stadtraumes und Verbesserung des Stadtkli- mas), - Erhöhen der Biodiversität. Das Integrierte Handlungskonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ als Leitkonzept in der neuen EFRE/ESF-Förderphase 2014 bis 2020 hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 20.12.2016 beschlossen (Vorlagennummer 2899/2016). Die Anerkennung des Leitkonzeptes durch die Intermi- nisterielle Arbeitsgruppe des Landes Nordrhein-Westfalen unter Leitung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) erfolgte am 04.11.2016. Nach Maßgabe des Landes ist für Maßnahmen, für die eine Förderung aus Mitteln der Städtebauför- derung beantragt werden soll, die Vorlage eines Integrierten Handlungskonzeptes für die einzelnen Sozialräume erforderlich. Das IHK für den Sozialraum Humboldt/Gremberg und Kalk befindet sich in der finalen verwaltungsin- ternen Abstimmung und wird kurzfristig dem Land zur Anerkennung eingereicht. Des Weiteren wird dieses IHK den jeweils zuständigen politischen Gremien und dem Rat der Stadt Köln zur Beschluss- fassung vorgelegt. Für eine Beantragung der Städtebaufördermittel in 2017 zum Stadterneuerungsprogramm 2018 des Landes NRW ist die Vorlage einer qualifizierten Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung erforderlich. Zur Einhaltung dieser Vorgabe ist ein zügiger Beginn des Planungsprozesses bereits vor Anerkennung des IHK erforderlich. Für die integrierte Maßnahme zur ökologischen Revitalisierung der Westerwaldstraße sind derzeit geschätzte Gesamtkosten von 2.700.000 € veranschlagt. Im Rahmen des Planungsprozesses ist eine intensive Bürgerbeteiligung vorgesehen. Für die zeitge- mäße Umsetzung ist die Unterstützung eines externen Landschaftsarchitekturbüros erforderlich. Die gesamten externen Planungskosten einschl. Nebenkosten für Vorstudien, Baugrund- und Altlastenun- tersuchungen, Durchführung der Bürgerbeteiligung sowie Erstellung der Förderanträge beträgt 540.260,00 €. Zur Antragsstellung für den Förderantrag sind die Unterlagen bis zur Leistungsphase 3 HOAI (Ent- wurfsplanung) erforderlich. Um eine Förderschädlichkeit zu vermeiden, wird der Planungsauftrag auch erst bis zur Leistungsphase 3 HOAI (157.000,00 €) erteilt. 4 Das Rechnungsprüfungsamt hat am 23.12.2016 (RPA-Nr. 2016/1589) den Bedarf anerkannt, siehe Anlage 1. Im Rahmen der Städtebauförderung ist das Integrierte Handlungskonzept „Starke Veedel - Starkes Köln“ im Hpl. 2016/2017 incl. Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teil- planzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagt. Die ökologische Revitalisierung der Westerwaldstraße stellt eine Investition im als Festwert bewerte- ten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmana- gements (NKF) entstehen für den Festwert keine jährlichen bilanziellen Abschreibungsaufwendun- gen, jedoch sind den Festwert betreffende Neu- und Ersatzinvestitionen in voller Höhe gleichfalls im Ergebnisplan als Aufwand abzubilden. Die für Maßnahmen im Festwert Grün entstehenden Aufwen- dungen sind im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanla- gen abzubilden. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen stellen sich somit sowohl als investive Auszah- lung im Teilfinanzplan als auch als konsumtive Aufwendung im Teilergebnisplan dar. Analog bilden sich die investiven Zuschüsse gleichfalls in voller Höhe ertragswirksam ab. Zur haushaltskonformen Abbildung erfolgte im Rahmen der Bewirtschaftung 2017 die Mittelbereitstel- lung der Veranschlagung 2017 in Höhe von 675.000 € auf Finanzstelle 1502-0902-8-1015 – Starke Veedel - Westerwaldstraße. Gleichfalls wurde der Aufwand Festwert sachgerecht in den Teilergeb- nisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen umgeschichtet. Der Abruf der Fördermittel erfolgt nach Maßnahmenfortschritt. Die Einzahlungen/Erträge werden da- her zeitversetzt zu den Aufwendungen und investiven Auszahlungen abgebildet. Anlagen: Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 – Bedarfsprüfung RPA
Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung
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Begründung der Dringlichkeit Wie bereits in der Begründung dargelegt, ist zur Erreichung der terminierten Förderqualifizierung die unverzügliche Einleitung des hierfür erforderlichen Planungsprozesses erforderlich. Die verspätete Vorlage begründet sich dadurch, dass eine intensive Abstimmung zwischen den Fachämtern erforderlich war. Sollten die avisierten Sitzungstermine nicht erreicht werden können, würde sich die Finanzmittelfreigabe in unvertretbare Weise verzögern.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0605/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27