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0605/2017

Programm "Starke Veedel - Starkes Köln"

Beschlussvorlage Ausschuss 20.03.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.05.2017, TOP 7.3

Ökol. Revit. Westerwaldstr.

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

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Ökol. Revit. Westerwaldstr.

2331 Zeichen

14 j 23.12.2016

143/1
2016-1589 BD 67 EFRE
ökol. Revitalisierung Wes-
terwaldstraße.docx

67

Planung Ökologische Revitalisierung Westerwaldstraße
Bedarfsprüfung (Wiedervorlage) - RPA-Nr.: 2016/1589

Kostenannahme: 454.000,- € netto (540.260,- € brutto)

Sehr geehrte Damen und Herren,

67 legtam 15.12.2016 die Bedarfsprüfung für externe Planungsleistungen zur Ökologischen
Revitalisierung Westerwaldstraße als Wiedervorlage vor.

Die geplante Maßnahme ist Teil des Integrierten Handlungskonzepts (IHK) Hum-
boldt/Gremberg und Kalk („Starke Veedel -Starkes Köln“).

Ein qualifiziertes Einzel-IHK sowie die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung (Leistungs-
phasen 1 bis 3 HOAI) als Bestandteil des Förderantrages (ESF, EFRE) sollen dem MBWSV
NRW Anfang 2017 zur Abstimmung vorgelegt werden.

Eine zeitgerechte Umsetzung der Maßnahme wäre nur bei der Beauftragung externer Planer
gewährleistet, da Ihre eigenen Personalkapazitäten anderweitig ausgelastet seien.

Die Kosten für die ersten drei Leistungsphasen werden nach Ihrer Aussage Bestandteil des
Förderantrages und sind zuwendungsfähig.

Die anrechenbaren Kosten (Baukosten) wurden anhand von Erfahrungswerten auf 30,- €/m?
(netto) geschätzt. Die zu überplanende Fläche wird mit ca. 6 ha angegeben, so dass die an-
rechenbaren Baukosten (Honorarberechnungsgrundlage) mit 1,8 Mio. € netto zur Honorarbe-
rechnung anzusetzen sind. Das Projekt wurde in die Honorarstufe IV, Mindestsatz, einge-
stuft, Nebenkosten mit 3,5% berücksichtigt. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgese-
hen.

Eine Honorarvorausberechnung wurde nicht vorgelegt.

Auf Nachfrage wurde von 67 erklärt, die Kostenannahme von 454.000,- resultiere aus einem
prozentualen Ansatz (20 Prozent der Gesamtprojektkosten von 2,27 Mio. € netto) auf Grund-
lage der Erfahrungswerte aus dem Projekt Rheinboulevard Deutz.

In der Summe von 454.000,- € seien neben den Kosten der externen Planungsleistungen
auch weitere Nebenkosten enthalten (Vorstudien, Baugrund- und Altlastenuntersuchungen,
Durchführung der Bürgerbeteiligung, Erstellen der Förderanträge etc.).

Der Bedarf wird dem Grund nach anerkannt.

Die Ermittlung der voraussichtlichen Kosten ist in der vorgelegten Form nicht prüffähig. Die
geschätzten Kosten erscheinen überschlägig betrachtet jedoch nicht unrealistisch.

Mit freundlichen Grüßen

Pe eil

Beschlussvorlage Ausschuss

8801 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/671/46 
 
Vorlagen-Nummer 
 0605/2017 
Freigabedatum  20.03.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" 
Sozialraum Humboldt/Gremberg und Kalk 
4.7.1 "Integrierte Maßnahme zur ökologischen Revitalisierung Westerwaldstraße" 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Umwelt und Grün Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der Anerken-
nung des Integrierten Handlungskonzeptes für den Sozialraum Humboldt/Gremberg und Kalk 
durch das Land - mit der Planung der integrierten Maßnahme zur ökologischen Revitalisierung 
Westerwaldstraße. Mit der Planung soll ein externes Landschaftsarchitekturbüro beauftragt 
werden. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt unter gleichem Vorbehalt die Freigabe einer investiven Aus-
zahlungsermächtigung in Höhe von 157.000,00 € im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung, 
Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 1502-0902-8-1015 – 
Starke Veedel – Westerwaldstraße im Haushaltsjahr 2017.  
 
Alternative: 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün lehnt die Planung der Maßnahme ab. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.03.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017 
Ausschuss für Umwelt und Grün 04.05.2017 
Finanzausschuss 15.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   157.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        70 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  157.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        70 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Das Programmgebiet Humboldt-Gremberg/Kalk zeichnet sich durch eine hohe Unterversorgung mit 
Grünflächen aus (hoher Versiegelungsgrad, geringer Anteil an Grünflächen je Einwohner).  
Zudem weist das Programmgebiet Humboldt-Gremberg/Kalk den höchsten Anteil aller Programmge-
biete an zukünftig von sehr hoher Wärmebelastung betroffenen Gebieten auf. Darüber hinaus ist es 
das am zweitstärksten von Luftschadstoffbelastung betroffene Gebiet. Aufgrund der hohen Verdich-
tung des Gebietes ist die absolute Anzahl der von Straßenlärm betroffenen Bevölkerung in diesem 
Programmgebiet am höchsten.  
Neben der Lärm- und Luftbelastung stellt auch die Verbesserung der Biodiversität eine wichtige Auf-
gabe in Zeiten des Artenschwundes und des Klimawandels dar, der es mit geeigneten Mitteln entge-
genzusteuern gilt. Da die Stadt Köln die Deklaration „Biodiversität in Kommunen“ unterzeichnet hat 
und damit eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Berücksichtigung der Artenvielfalt in allen Hand-
lungsbereichen eingegangen ist, besteht hier konkreter Handlungsbedarf, zumal die Kommune bei 
dem Wettbewerb „Biodiversität in Kommunen“ sehr schlecht abgeschnitten hat.  
Die zu beplanende Fläche ist wesentlicher Bestandteil einer radialen Grünverbindung aus dem Quar-
tier heraus zum Äußeren Grüngürtel. Sie stellt mit ihren Teilbereichen die Verbindung zum Grember-
ger Wäldchen als Teil des Äußeren Grüngürtels her.  
Ziel der hier vorgeschlagenen Maßnahme Westerwaldstraße ist es, die überwiegend als Wiesenflä-
chen genutzten und z.T. als Brache bzw. Weide verpachteten Flächen aufzuwerten und ihnen eine 
angemessene und vielfältige Nutzung sowie eine qualitative Gestaltung zu verleihen.

3 
Die Inwertsetzung der betroffenen Flächen soll sowohl unter ökologischen wie auch unter funktiona-
len und gestalterischen Aspekten erfolgen. Die vorgesehenen Einzelmaßnahmen sollen dazu beitra-
gen, den Anteil an vielfältig nutzbaren und gestalteten Grünflächen im nahen Umfeld der Quartiere zu 
erhöhen und somit zu einer lebenswerten Umwelt in den Quartieren beitragen. 
Maßnahmen im Einzelnen sollen sein: 
- Vernetzung und Aufwertung der vorhandenen Grünflächen auch hinsichtlich der ökologischen 
Gegebenheiten, Herstellen von übergeordneten Wegeverbindungen für Fußgänger und Rad-
fahrer, 
- Herstellen von Rundwegen mit Verweilqualität, 
- Schaffen von Grün- und Erholungsraum, 
- Schaffen von Begegnungsräumen,  
- Schaffen von Spiel- Sport- und Bewegungsangeboten unter Berücksichtigung von Trendsport-
arten wie z.B. Skaten, BMXen, Klettern, Slacklinen, 
- Pflanzen von Straßenbäumen (Aufwertung des Stadtraumes und Verbesserung des Stadtkli-
mas), 
- Erhöhen der Biodiversität. 
Das Integrierte Handlungskonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ als Leitkonzept in der neuen  
EFRE/ESF-Förderphase 2014 bis 2020 hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 20.12.2016 
beschlossen (Vorlagennummer 2899/2016). Die Anerkennung des Leitkonzeptes durch die Intermi-
nisterielle Arbeitsgruppe des Landes Nordrhein-Westfalen unter Leitung des Ministeriums für Bauen, 
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) erfolgte am 04.11.2016. 
Nach Maßgabe des Landes ist für Maßnahmen, für die eine Förderung aus Mitteln der Städtebauför-
derung beantragt werden soll, die Vorlage eines Integrierten Handlungskonzeptes für die einzelnen 
Sozialräume erforderlich.  
Das IHK für den Sozialraum Humboldt/Gremberg und Kalk befindet sich in der finalen verwaltungsin-
ternen Abstimmung und wird kurzfristig dem Land zur Anerkennung eingereicht. Des Weiteren wird 
dieses IHK den jeweils zuständigen politischen Gremien und dem Rat der Stadt Köln zur Beschluss-
fassung vorgelegt.  
Für eine Beantragung der Städtebaufördermittel in 2017 zum Stadterneuerungsprogramm 2018 des 
Landes NRW ist die Vorlage einer qualifizierten Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung 
erforderlich. Zur Einhaltung dieser Vorgabe ist ein zügiger Beginn des Planungsprozesses bereits vor 
Anerkennung des IHK erforderlich. Für die integrierte Maßnahme zur ökologischen Revitalisierung 
der Westerwaldstraße sind derzeit geschätzte Gesamtkosten von 2.700.000 € veranschlagt. 
Im Rahmen des Planungsprozesses ist eine intensive Bürgerbeteiligung vorgesehen. Für die zeitge-
mäße Umsetzung  ist die Unterstützung eines externen Landschaftsarchitekturbüros erforderlich. Die 
gesamten externen Planungskosten einschl. Nebenkosten für Vorstudien, Baugrund- und Altlastenun-
tersuchungen, Durchführung der Bürgerbeteiligung sowie Erstellung der Förderanträge beträgt 
540.260,00 €. 
Zur Antragsstellung für den Förderantrag sind die Unterlagen bis zur Leistungsphase 3 HOAI (Ent-
wurfsplanung) erforderlich. Um eine Förderschädlichkeit zu vermeiden, wird der Planungsauftrag 
auch erst bis zur Leistungsphase 3 HOAI (157.000,00 €) erteilt.

4 
Das Rechnungsprüfungsamt hat am 23.12.2016 (RPA-Nr. 2016/1589) den Bedarf anerkannt, siehe 
Anlage 1. 
Im Rahmen der Städtebauförderung ist das Integrierte Handlungskonzept „Starke Veedel - Starkes 
Köln“ im Hpl. 2016/2017 incl. Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teil-
planzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagt.  
Die ökologische Revitalisierung der Westerwaldstraße stellt eine Investition im als Festwert bewerte-
ten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmana-
gements (NKF) entstehen für den Festwert keine jährlichen bilanziellen Abschreibungsaufwendun-
gen, jedoch sind den Festwert betreffende Neu- und Ersatzinvestitionen in voller Höhe gleichfalls im 
Ergebnisplan als Aufwand abzubilden. Die für Maßnahmen im Festwert Grün entstehenden Aufwen-
dungen sind im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanla-
gen abzubilden. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen stellen sich somit sowohl als investive Auszah-
lung im Teilfinanzplan als auch als konsumtive Aufwendung im Teilergebnisplan dar. Analog bilden 
sich die investiven Zuschüsse gleichfalls in voller Höhe ertragswirksam ab. 
Zur haushaltskonformen Abbildung erfolgte im Rahmen der Bewirtschaftung 2017 die Mittelbereitstel-
lung der Veranschlagung 2017 in Höhe von 675.000 € auf Finanzstelle 1502-0902-8-1015 – Starke 
Veedel - Westerwaldstraße. Gleichfalls wurde der Aufwand Festwert sachgerecht in den Teilergeb-
nisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen umgeschichtet.  
Der Abruf der Fördermittel erfolgt nach Maßnahmenfortschritt. Die Einzahlungen/Erträge werden da-
her zeitversetzt zu den Aufwendungen und investiven Auszahlungen abgebildet.  
 
Anlagen: 
 
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 – Bedarfsprüfung RPA

Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

481 Zeichen

Begründung der Dringlichkeit 
 
Wie bereits in der Begründung dargelegt, ist zur Erreichung der terminierten 
Förderqualifizierung die unverzügliche Einleitung des hierfür erforderlichen 
Planungsprozesses erforderlich. Die verspätete Vorlage begründet sich dadurch, dass eine 
intensive Abstimmung zwischen den Fachämtern erforderlich war. 
Sollten die avisierten Sitzungstermine nicht erreicht werden können, würde sich die 
Finanzmittelfreigabe in unvertretbare Weise verzögern.

Beratungsverlauf (4)

23.03.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.03.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.05.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2017 Finanzausschuss
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0605/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27