1033/2021
Elektronisch versenkbare Poller in Blumenberg
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3026 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/1 Vorlagen-Nummer 1033/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.06.2021 Elektronisch versenkbare Poller in Blumenberg In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 14. März 2019 hat die SPD-Fraktion einen Antrag (AN/0279/2019) zu elektronisch versenkbaren Pfosten an der S-Bahn-Station in Blumenberg gestellt. Zu diesem stellt Sie nun die folgenden Fragen: „1. Wie weit ist die Stadtverwaltung mit der Prüfung des Anliegens? 2. Wann ist mit einer Antwort auf den Prüfantrag zu rechnen? 3. Was unternimmt die Stadtverwaltung, um die Sicherheit der Menschen an der S-Bahn-Station zu gewährleisten?“ Antworten der Verwaltung: Zu den Fragen 1 und 2: Es handelt sich um eine Fußgängerzone im Stadtteil Blumenberg, die von der Geiersbergstraße kommend mit dem Zusatz „Lieferverkehr frei“ ausgewiesen ist. Von der Ernstbergstraße ist der Be- reich ebenfalls als Fußgängerzone ausgewiesen, aber nicht für den Lieferverkehr freigegeben. Die Fußgängerzone ist von beiden Straßen abgepfostet. Gemäß § 25 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Andere als zu Fuß Gehende die Fußgängerzone nicht benutzen. Es sei denn, es wurden mit Zusatzzeichen andere Verkehrsarten zugelassen. Weitere verkehrstechnische Maßnahmen sind angesichts der örtlichen Gegebenheiten nicht ange- zeigt, zumal es nicht möglich ist, alle gesetzlichen Verhaltensvorschriften durch bauliche oder techni- sche Maßnahmen durchzusetzen. Der Gesetzgeber will die Eigenverantwortung der Verkehrsteil- nehmenden stärken und auf gegenseitige Rücksichtnahme im Sinne des § 1 Straßenverkehrsord- nung hinwirken. In Fällen, wo dies wirkungslos ist, kann die Polizei zielgerichtet überwachen und bei festgestellten Verstößen Bußgelder verhängen. Der Einsatz von versenkbaren Pollern an der S-Bahn-Station in Blumenberg wird von der Verwaltung abgelehnt. Die Anschaffung, sowie die Folgekosten für den Betrieb und Unterhaltung der Polleranlage sind sehr kostenintensiv. Die Reparatur dieser Anlagen ist z. B. bei Vandalismus immer zeit- und kos- tenintensiv, wie die bestehenden Anlagen (z. B. Bahnhofsvorplatz) permanent beweisen. Daher ist zwingend der Abschluss eines Wartungsvertrages erforderlich, damit bei evtl. Defekten sofort reagiert werden kann. Die Kosten für die Reparatur belaufen sich, je nach Pollertyp und Schaden, von 500 € - 2.000 €. Hinzu werden jährlich anfallende Kosten für Wartung, je nach Pollertyp, bis zu 1.000 € erwar- tet. Zudem ist eine Regelung der Zugangs-, bzw. Durchfahrtsberechtigung mittels Transpondern oder Schlüssel nur sehr schwer zu bewerkstelligen. 2 Zu Frage 3: Die vorhandene StVO-Beschilderung und die Verkehrseinrichtungen wurden vor Ort überprüft. Die Beschilderungen sind eindeutig erkennbar und für Verkehrsteilnehmende deutlich angebracht. Zusätzliche verkehrliche Maßnahmen sind weder erforderlich noch angemessen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1033/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.06.2021
- Erstellt
- 16.03.2021 15:43