1379/2019
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3060 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 07.05.2019 1379/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 09.05.2019 Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen in städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen Die Mitteilung Ds. Nr. 3064/2018 Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Be- gleitpersonen in städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen wurde am 31.01.2019 im Sportausschuss beraten. In dieser Beratung wurden zur Mitteilung zwei Anfragen gestellt: 1) RM Kron und Herr Pfeifer kritisierten, dass für den Sport positive Informationen nicht in der Mitteilung dokumentiert seien. 2) RM Breite äußerte den Wunsch, dass auch andere mit dem Sport befassten Institutionen (z.B. Sportstätten GmbH) befragt worden wären. Die Verwaltung beantwortet die beiden Fragen wie folgt: 1) In der Mitteilung Ds. Nr. 3064/2018 Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen in städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen wird bezüg- lich der Gewährung von Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitper- sonen in städtischen Sportstätten folgende positive Information gegeben: „Das Sportamt führt selbst keine Veranstaltungen durch, für die Eintritte erhoben w erden. Allerdings können entsprechend der "Entgeltordnung für die Benutzung von Sportstätten und Schulbädern der Stadt Köln, sow ie der städtischen Nutzungszeiten in den Bädern der KölnBäder GmbH und des Schw immleistungszentrums" die dort genannten Sportvereine, Gruppen und Organisationen, die ein sportfachlich qualifiziertes Sportangebot für Men- schen mit Behinderung organisieren, die ungedeckten und die gedeckten städtischen Sportstätten entgeltfrei nutzen.“ Diese Information ist nach wie vor aktuell. 2) Der Rat der Stadt Köln hat der Verwaltung am 20.12.2016 folgenden Auftrag gegeben: Die Entgelt- und Benutzungsordnungen der städtischen Sportstätten, Kultur- und Bil- dungseinrichtungen w erden im Interesse der Menschen mit Behinderung angeglichen: Schw erbehinderte erhalten eine Ermäßigung, berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen B im Behindertenausw eis) erhalten kostenlosen Eintritt. 2 Die Stadt w irbt für die Übernahme dieser Regelung bei städtischen Gesellschaften und privaten Einrichtungen. Auftragsgemäß wurden von der Verwaltung in dem ersten Schritt die städtischen Sportstät- ten, Kultur- und Bildungseinrichtungen befragt. Aktuell sind Anpassungen verschiedener Entgelt- und Benutzungsordnungen städtischer Kul- tur- und Bildungseinrichtungen in Vorbereitung. Wenn diese Anpassungen vom Rat der Stadt Köln beschlossen worden sind, wird die Ver- waltung für die Übernahme dieser Regelung bei städtischen Gesellschaften und privaten Ei n- richtungen werben. Zu den städtischen Gesellschaften, die dann angesprochen werden, wird auch die Sportstätten GmbH gehören. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1379/2019
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 07.05.2019
- Erstellt
- 15.04.2019 08:49