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1379/2019

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 07.05.2019

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 09.05.2019, TOP 7.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3060 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/2 
 
Vorlagen-Nummer  07.05.2019 
 1379/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 09.05.2019 
 
Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen in städtischen 
Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen 
 
Die Mitteilung Ds. Nr. 3064/2018 Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Be-
gleitpersonen in städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen wurde am 
31.01.2019 im Sportausschuss beraten. 
In dieser Beratung wurden zur Mitteilung zwei Anfragen gestellt: 
1) 
RM Kron und Herr Pfeifer kritisierten, dass für den Sport positive Informationen nicht in der 
Mitteilung dokumentiert seien. 
2) 
RM Breite äußerte den Wunsch, dass auch andere mit dem Sport befassten Institutionen 
(z.B. Sportstätten GmbH) befragt worden wären. 
 
Die Verwaltung beantwortet die beiden Fragen wie folgt: 
1) 
In der Mitteilung Ds. Nr. 3064/2018 Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre 
Begleitpersonen in städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen wird bezüg-
lich der Gewährung von Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitper-
sonen in städtischen Sportstätten folgende positive Information gegeben: 
„Das Sportamt führt selbst keine Veranstaltungen durch, für die Eintritte erhoben w erden. 
Allerdings können entsprechend der "Entgeltordnung für die Benutzung von Sportstätten 
und Schulbädern der Stadt Köln, sow ie der städtischen Nutzungszeiten in den Bädern der 
KölnBäder GmbH und des Schw immleistungszentrums" die dort genannten Sportvereine, 
Gruppen und Organisationen, die ein sportfachlich qualifiziertes Sportangebot für Men-
schen mit Behinderung organisieren, die ungedeckten und die gedeckten städtischen 
Sportstätten entgeltfrei nutzen.“ 
Diese Information ist nach wie vor aktuell. 
2) 
Der Rat der Stadt Köln hat der Verwaltung am 20.12.2016 folgenden Auftrag gegeben: 
Die Entgelt- und Benutzungsordnungen der städtischen Sportstätten, Kultur- und Bil-
dungseinrichtungen w erden im Interesse der Menschen mit Behinderung angeglichen: 
Schw erbehinderte erhalten eine Ermäßigung, berechtigte Begleitpersonen von Menschen 
mit Behinderung (Kennzeichen B im Behindertenausw eis) erhalten kostenlosen Eintritt.

2 
 
Die Stadt w irbt für die Übernahme dieser Regelung bei städtischen Gesellschaften und 
privaten Einrichtungen. 
Auftragsgemäß wurden von der Verwaltung in dem ersten Schritt die städtischen Sportstät-
ten, Kultur- und Bildungseinrichtungen befragt. 
Aktuell sind Anpassungen verschiedener Entgelt- und Benutzungsordnungen städtischer Kul-
tur- und Bildungseinrichtungen in Vorbereitung. 
Wenn diese Anpassungen vom Rat der Stadt Köln beschlossen worden sind, wird die Ver-
waltung für die Übernahme dieser Regelung bei städtischen Gesellschaften und privaten Ei n-
richtungen werben. Zu den städtischen Gesellschaften, die dann angesprochen werden, wird 
auch die Sportstätten GmbH gehören. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

09.05.2019 Sportausschuss
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1379/2019
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
07.05.2019
Erstellt
15.04.2019 08:49