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3980/2017

Hundefreilauffläche in Vingst

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 19.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 08.03.2018, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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HFF Anl 2 Ostheimer-Vingster Ring

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HFF Anl 3 Eingabe Ewert

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HFF Anl 1Ostheimer-Vingster Ring

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3153 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3980/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Hundefreilauffläche in Vingst 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk bedankt sich für die Eingabe der Bürgerin.  
 
Die Bezirksvertretung lehnt die Einrichtung einer Hundefreilauffläche in Vingst an den vorgeschlage-
nen Standorten ab.  
 
Alternativ:  
 
Die Bezirksvertretung beschließt die Einrichtung einer Hundefreilauffläche neben dem Vingster Markt 
entlang der Ostheimer Straße. Die finanziellen Mittel werden aus dem „Stadtverschönerungspro-
gramm“ genommen.  
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2018

2 
Begründung: 
 
Die beiden für die Einrichtung einer Hundefreilauffläche vorgeschlagenen Flächen sind ungeeignet.  
 
Die Fläche am Josef-Boschbach-Weg gehört nach Auskunft des Amtes für Liegenschaften und Ka-
taster zum Schulgrundstück und kann somit nicht für die Öffentlichkeit genutzt werden. Vermutlich 
würde auch der Schulbetrieb durch Hundegebell und die Rufe von „Frauchen“ und „Herrchen“ gestört 
werden.  
 
Die zweite vorgeschlagene Fläche liegt diesbezüglich zwar günstiger, müsste wegen der direkt an-
grenzenden Ostheimer Straße zweckmäßigerweise aber eingezäunt werden. Außerdem grenzt die 
Fläche direkt an den Vingster Markt, wo hier ohne Umzäunung Konflikte mit Marktbesuchern vorpro-
grammiert sind.  
 
Bei einer Umzäunung bleibt es jedoch nicht bei der einmaligen Ausgabe für Anschaffung und Bau des 
Zaunes. Die Stadt Köln hätte für die Anlage auch die Verkehrssicherungspflicht, sodass jährlich wei-
tere Kosten für den Unterhalt, also Kontrolle und Reparatur, z.B. nach Vandalismus, anfielen. Dafür 
sind beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen jedoch keine finanziellen Mittel vorhanden.  
 
Neben den genannten technischen und finanziellen Gesichtspunkten sprechen auch einige rechtliche 
Vorgaben, u.a. wie sie sich aus Kölner Stadtordnung (KSO) ergeben, gegen die Einrichtung einer 
Hundefreilauffläche. Die KSO schränkt die Nutzung öffentlicher Grünanlagen im Bereich der Hunde-
freilaufflächen für andere Bürgerinnen und Bürger für Sport und Spiele durch den § 24 (6) Nr.5 KSO 
sehr stark ein und nach § 26 KSO wäre dort dann z.B. auch Grillen verboten. Erfahrungsgemäß wird 
zudem der Hundekot von den Tierhaltern nicht, wie auch für Freilaufflächen gesetzlich vorgegeben, 
eingesammelt. Dies alles würde eine größere Bevölkerungsgruppe zugunsten der kleineren der Hun-
dehalter benachteiligen.  
 
Zudem befinden sich ganz in der Nähe der vorgeschlagenen Flächen zwei große Freilaufflächen in 
den angrenzenden Stadtvierteln Ostheim und Merheim mit den Nummern 84 und 81. Damit wäre die 
Gegend aus Sicht des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen hinreichend mit Hundefreilauf-
flächen ausgestattet.  
 
Sollte die Einrichtung einer Freilauffläche von der Bezirksvertretung dennoch beschlossen werden, 
müsste auch die Finanzierung gesichert sein. Eventuell könnten hierfür Mittel aus dem sog. Stadtver-
schönerungsprogramm verwendet werden.  
 
 
 
 
Anlagen

HFF Anl 2 Ostheimer-Vingster Ring

539 Zeichen

P1: 15m
P2: 33m
P3: 52m
P4: 64m
P5: 141m
P6: 191m
P7: 245m
P8: 306m
P9: 323m
P10: 337m
P11: 459m
E 32361463
N 5644213
E 32361151N 5644031
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: Luftbild 2016, Flurstuecke,  Gebaeude u.a.
Maßstab 1:1250   Datum: 19.12.2017
KölnGIS
100 m

HFF Anl 3 Eingabe Ewert

3471 Zeichen

Kim Ramona Ewert Köln, 23.07.2017
Heßhofstr. 23
51107 Köln
Hundefreilauffläche Köln-Vingst 
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Kim Ramona Ewert, ich bin 27 Jahre alt und lebe mit meinem Golden Retriever Ben
in Köln-Vingst. Ich wende mich heute mit einem Anliegen an Sie und hoffe, dass Sie mir 
weiterhelfen können und wollen. Es geht darum, dass es im Stadtteil Köln-Vingst keine einzige 
Hundefreilauffläche gibt. Ich bin somit darauf angewiesen, mit dem Auto in einen Nachbarstadtteil 
(oder weiter) zu fahren, damit Ben die Möglichkeit hat mit anderen Hunden zusammen zu spielen 
und zu toben. Es ist nicht nur sehr schön den Hunden zuzusehen wie glücklich sie sind, wenn sie 
miteinander spielen können, es ist auch sehr wichtig für das Sozialverhalten der Tiere. Aus diesem 
Grund habe ich mich an des Bürgertelefon gewandt, um mich zu informieren, wie man eine neue 
Hundefreilauffläche beantragt. 
Nach einigen Telefonaten habe ich die Telefonnummer von Frau Pitterek erhalten, die – so sagte 
man mir – für das Thema „Hunde und Hundefreilaufflächen“ zuständig sei. Ich habe sie sofort 
angerufen und sie sagte mir, dass vor einigen Jahren in den verschiedenen Stadtteilen Kölns 
überprüft wurde, wo Hundefreilaufflächen entstehen können. Das dies jedoch nicht in jedem 
Stadtteil möglich sei läge daran, dass es dann generell zu wenig Grünflächen gäbe und man die 
wenigen Grünflächen den Menschen nicht „wegnehmen“ könne. Ich solle jedoch mein Glück 
versuchen und mich an die Bezirksvertretung Kalk wenden und mein Anliegen schildern. Aus 
diesem Grund wende ich mich heute an Sie.
In der unmittelbaren Umgebung meines Wohnhauses sind einige Parks, Wälder und Grünflächen zu 
finden. Speziell eine kleine Wiese in der Nachbarschaft wird jedoch zu keiner Tageszeit von 
Menschen genutzt, da nebenan eine weitere große Wiese und daneben ein Spielplatz liegen. 
Nachfolgend finden Sie einen Ausschnitt aus Google Maps, in dem ich diese Wiese rot 
gekennzeichnet habe.

Auch bei folgende Wiese habe ich persönlich noch nie gesehen, dass diese von Menschen so 
genutzt wurde. Lediglich Hundebesitzer sieht man hier hin und wieder mit ihren Vierbeinern 
spazieren gehen. Da eine recht viel befahrene Straße neben der Wiese liegt und auch ein 
Kinderspielplatz auf der anderen Seite nicht weit ist, ist diese Wiese für Kinder und Familien auch 
nicht besonders attraktiv. Nachfolgend auch ein Ausschnitt aus Google Maps zu dieser Wiese.
Ich möchte Sie hiermit bitten zu überprüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, eine Hundefreilauffläche 
auf einer dieser zwei Wiesen (oder auch an einem anderen Ort in Köln-Vingst) genehmigen zu 
lassen. Ähnlich wie bei der Hundewiese im V olksgarten sollte die Hundewiese von einem Zaun 
umgeben sein, da auf der einen Wiese in der Nähe zwei Schulen und ein Kindergarten liegen und in 
der Nähe der zweiten Wiese eine recht viel befahrene Straße, was ein zu hohes Risiko für die Hunde
darstellen würde. Sollte es Gründe geben, die gegen diese Wiesen als Hundefreilauffläche sprechen,
so möchte ich Sie bitten, mir Informationen zukommen zu lassen, nach welchen Kriterien solche

Anträge geprüft werden. Ich werde mich dann nach weiteren Möglichkeiten umsehen.
Über eine zeitnahe Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Sollte mein Anliegen bei Ihnen nicht 
richtig platziert sein, so bitte ich Sie mir mitzuteilen, an wen ich mich hierfür wenden kann.
Vielen Dank im V oraus für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Kim Ewert

Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3980/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.01.2018
Erstellt
19.12.2017 09:32