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0352/2018

Verkehrsregelung Schillingsrotter Straße in Köln Rodenkirchen zwischen Ringstraße und Römerstraße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.02.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 19.02.2018, TOP 7.1.8

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2310 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663 
 
Vorlagen-Nummer 
 0352/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.02.2018 
 
Verkehrsregelung Schillingsrotter Straße in Köln Rodenkirchen zwischen Ringstraße und 
Römerstraße 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 
26.06.2017, TOP 7.2.6 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um die Beantwortung folgender Fra-
gen: 
„1. Sind die gewünschten Prüfungen an der Schillingsrotter Straße, eine Querungshilfe in Höhe der 
Klinik Links vom Rhein einzurichten, sowie eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zwi-
schen Ringstraße und Römerstraße, erfolgt?  
2. Welche Ergebnisse liegen vor?  
3. Warum ist bisher keine Umsetzung der geforderten Maßnahmen durchgeführt worden?  
4. Besteht die Möglichkeit, vor der Klinik Links vom Rhein, Parkplätze für Patienten einzurichten?“ 
 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
zu 1 und 2:  
Eine Überprüfung der zulässigen Geschwindigkeit im Bereich zwischen Römerstraße und Ringstraße 
ist in einem gemeinsamen Ortstermin mit der Polizei erfolgt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass in 
diesem Bereich aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten die zulässige Höchstgeschwindig-
keit auf 30 km/h beschränkt werden kann. 
 
Die Regelbreite einer Querungshilfe beträgt 2,50 m und die Fahrstreifen sind jeweils 3,25 m breit. 
Somit ergibt sich eine erforderliche Gesamtbreite von 9,0 m. Die bestehende Fahrbahnbreite beträgt 
etwa 8,0 m. Die Errichtung einer Querungshilfe hätte somit den Entfall der öffentlichen Stellplätze vor 
der Klinik Links vom Rhein zur Folge. 
 
zu 3:  
Die Anordnung zur Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h wurde getroffen. Die 
Ausführung kann nun zeitnah erfolgen, wenn die Ressourcenbindung aufgrund von Ereignissen (Sil-
vester, Karneval, Hochwasser) es zulässt. 
 
zu 4:  
Die Straßenverkehrsordnung lässt die Reservierung von öffentlichem Parkraum für spezielle Perso-
nenkreise - abgesehen von Parkplätzen für Schwerbehinderte sowie in gewissem Umfang für Be-
wohner von Parkgebieten - nicht zu. Daher können im öffentlichen Straßenland keine besonderen 
Patientenparkplätze ausgewiesen werden.

2

Beratungsverlauf (1)

19.02.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Römerstraße
  • Schillingsrotter Straße
  • Ringstraße

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Details

Aktenzeichen
0352/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.02.2018
Erstellt
29.01.2018 13:06