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V/0961/2006

Hilfen beim Umzug für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen

Vorlage 14.11.2006

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Nächste Beratung: Stiftungskommission, Sitzung am 07.12.2006, TOP 6

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0961/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wohnungswesen 
Stiftungsverwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Hilfen beim Umzug für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.12.2006 Stiftungskommission Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
1. Ausgangslage
  
 
Der Rat der Stadt Münster beschloss am 17.05.2006 in seiner Funktion als oberstes Stif-
tungsorgan der Stiftung Magdalenenhospital die Stiftung zu beauftragen, gemeinsam mit 
dem Amt für Wohnungswesen der Stadt Münster ein Kooperationsprojekt zur Bereitstellung 
von Hilfen beim Umzug für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen 
zeitbefristet auf 4 Jahre durchzuführen. 
 
Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde in der Sitzung der Stiftungskommission am 30.03.2006 
beschlossen, die finanziellen Mittel zunächst nur für das Jahr 2006 freizugeben. Die Mittel 
sollen erst nach Berichterstattung in der Stiftungskommission für die Folgejahre ab 2007 
beschlossen werden.   
 
Das Amt für Wohnungswesen und die Stiftungsverwaltung legen den erwarteten Bericht mit 
dieser Vorlage vor. Die Stiftungskommission wird in der Sitzung am 07.12.2006 im Rahmen 
der Vorberatung des Wirtschaftsplanes der Stiftung Magdalenenhospital ebenso die Bereit-
stellung der Mittel vorberaten. 
 
2. Ziele
  
 
Die Angebote der Wohnberatung werden seit 1995 (Wohnungsanpassungsberatung) bzw. 
1997 (Hilfen beim Umzug) von der Stadt Müns ter vorgehalten und richten sich an ältere 
Menschen mit und ohne Pflegebedarf sowie Menschen mit Behinderungen. Vor dem Hin-
tergrund des demografischen Wandels und der stetigen Zunahme hochaltriger Menschen 
wurden die Angebote des Modellprojektes des Landes NRW, dem weitere 40 Beratungs-
stellen angehören, mit Beginn des Jahres 2006 auf die Zielgruppe von Menschen mit ein-
geschränkter Alltagskompetenz (§ 45 a SGB XI) ausgeweitet.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0961/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Leskow, Herr Claahsen 
Ruf: 
4 92 64 81, 4 92 59 03 
E-Mail: 
LeskowR@stadt-muenster.de 
Claahsen@stadt-muenster.de 
Datum: 
14.11.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0961/2006 
 
 
Dabei dienen die Angebote der Wohnberatung dem Erhalt bzw. der Förderung einer mög-
lichst langen selbständigen und unabhängigen Lebensführung in der eigenen  Wohnung. 
Sofern bauliche Anpassungsmaßnahmen der bisherigen Wohnung nicht in Betracht kom-
men, werden mit den Angeboten der „Hilfen beim Umzug“ neben Beratungsleistungen zu 
möglichen  Wohnformen  zwingend notwendige  Wohnungswechsel in eine den persönli-
chen Bedürfnissen entsprechende Wohnung organisatorisch und/oder finanziell unterstützt. 
 
 
3. Arbeitsschwerpunkte „Hilfen beim Umzug“ in 2006  
 
Schwerpunkt des Angebotes sind die Beratung und Suche nach einer den persönlichen 
Bedürfnissen entsprechender Wohnung sowie die persönliche und bei Bedarf auch finan-
zielle Unterstützung beim Umzug. Dazu zählen insbesondere das  Einholen und die Über-
prüfung von Kostenvoranschlägen für Umzüge oder  Renovierungsarbeiten, das Aufstellen 
eines Zeit- und Kostenplanes, die Klärung persönlicher und finanzieller Bedarfe sowie eine 
enge  persönliche Begleitung während der Umzugsphase. Auch die komplette Übernahme 
der Organisation des Umzuges ist im Krankheitsfall erforderlich, wenn keine Angehörigen 
eingeschaltet werden können. Hierunter fallen 44 % oder 1.144 von 2.612 aller persönli-
chen oder telefonischen Kontakte im Zeitraum Januar bis Oktober 2006.  
 
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Fälle, die eine fachlich umfassende und persön-
lich intensive Betreuung durch die Wohnberatung zur Realisierung eines Umzuges benöti-
gen, deutlich gestiegen. Allein bis Ende Oktober 2006 fielen 225 Hausbesuche und Orts-
termine an. Der bisherige Höchststand umfasste im Jahr 2004 insgesamt 193 Hausbesuche 
durch die Wohnberatung. Diese Entwicklung ist sowohl auf die erweiterte Zielgruppe als 
auch auf einen erhöhten individuellen Unterstützungsbedarf alleinstehender Älterer infolge 
von Krankheit und zunehmender persönlicher  Hilflosigkeit zurückzuführen. 
 
Gründe für den zunehmenden Hilfebedarf und Anlass für den größten Teil dieser Hausbe-
suche sind vorrangig  
• Krankheit 
• Gebrechlichkeit 
• soziale Isolation und  
• persönliche finanzielle Engpässe. 
 
Bei diesen Intensivbetreuungsfällen, dazu zählen auch die Menschen mit eingeschränkter 
Alltagskompetenz,  erforderten 11 Fälle Intensivbetreuung mit 7 bis 30 Hausbesuchen je 
Fall. Zu den Hausbesuchen zählen alle Ortstermine,  wie z. B. die Besuche in der bisheri-
gen Wohnung, in der neuen Wohnung und auch im Einzelfall Krankenhausbesuche.  
 
Für die Beratung zu den unterschiedlichsten Wohnformen (Wohnungssuche Erstkontakte) 
im Vorfeld eines Umzuges und die aktive Unterstützung bei der Wohnungssuche (Woh-
nungssuche lfd. Fälle) wurden zusammen 28 % bzw. 736 aller persönlichen und telefoni-
schen Kontakte erforderlich.  
 
Im folgenden Diagramm werden alle 2.612 Beratungsgespräche und persönlichen Kontakte 
von Januar bis Ende Oktober 2006 in Bezug auf die einzelnen Arbeitsinhalte dargestellt:

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V/0961/2006 
 
Erstkontakte Umzug; 139
laufende Umzugsfälle; 
1144
Wohungssuche 
Erstkontakte; 289
Wohnungssuche lfd. 
Fälle; 447
fachbezogene 
Beratungen; 244
sonstige Beratungen; 194
Öffentlichkeitsarbeit; 155
 
Die rückwirkende Betrachtung aller durchgeführten Hausbesuche und auch die Anzahl aller 
Gesamtkontakte für die Jahre 2000 bis 2006 macht deutlich, dass die städtische Serviceleis-
tung kontinuierlich mit zunehmender Tendenz abgefragt wurde.  
 
 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 
(bis Oktober) 
Hausbesuche 165 191 146 159 193 185 225 
Kontakte 2.639 2.772 2. 908 2.681 3.130 2.960 2.612 
 
  
4. Gründe für den Umzug, Problemlagen 
 
Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass den von der Wohnberatung unterstützten Umzü-
gen ohne Ausnahme zwingende und akute Anlässe für einen vorzunehmenden Woh-
nungswechsel zugrunde liegen. Die Antragsteller sind nicht in der Lage, vorausschauend 
präventiv umzuziehen. 
 
Die zwingenden Anlässe sind:  
 
¾ die Ungeeignetheit der bisherigen Wohnung infolge eines verschlechterten Gesund-
heitszustandes und  
¾ persönliche Engpässe zur Finanzierung anfallender Wohnkosten. 
 
Gesundheitliche Beeinträchtigungen, z.B. in Folge  chronischer Erkrankungen, Schlaganfall 
oder altersbedingtem Nachlassen der Mobilität zwingen viele Betroffene zum Wechsel in 
barrierefreie Wohnqualitäten, die ein selbständiges Wohnen fördern und notwendige  Pfle-
geleistungen bei Bedarf erleichtern können.

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V/0961/2006 
 
Die unterstützungsbedürftigen Haushalte verfügen überwiegend über äußerst knappe  fi-
nanzielle Ressourcen und sind daher i.d.R. auf preiswerten Wohnraum angewiesen.  
 
Die seit dem 01.01.2005 geltenden Regelungen im Rahmen der Grundsicherung nach  
SGB XII haben erhebliche Auswirkungen auf die Hilfen beim Umzug. Personen, die das 65. 
Lebensjahr vollendet haben oder die aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbs-
gemindert sind, erhalten einkommensabhängig Grundsicherung auf niedrigem Niveau. Mit 
der Anhebung des Regelsatzes von 296 € auf 345 €/Monat für eine Einzelperson entfallen 
bisherige Zusatzleistungen, so dass mit diesem Budget z. B. auch Kosten für Medikamente, 
Bekleidung, Heiz- und Nebenkostennachzahlungen, Reparaturen und sonstige Anschaf-
fungen zu finanzieren sind. Nach den Erfahrungen aus der Praxis der Wohnberatung sind 
viele Haushalte  nicht in der Lage, die dafür notwendigen Rücklagen in ausreichendem 
Maß zu schaffen.  
 
Für einen notwendigen Umzug werden für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung 
75 € für ein Umzugsfahrzeug und 25 € je Helfer gewährt. Renovierungs- und Malerarbeiten 
sowie fällige Doppelmieten während der Kündigungsfrist müssen selbst aufgebracht wer-
den. Die dafür notwendige persönliche Liquidität ist in vielen Fällen nicht gegeben. In der 
Praxis der Wohnberatung mehren sich die Fälle, in denen wegen vorhandener Verschul-
dungen (z. B. Rückstände bei Stadtwerken oder Vermietern) im Zuge eines notwendigen 
Wohnungswechsels zusätzlich Kontakt zur Schuldnerberatung herzustellen ist.  
 
Für die Betroffenen bestehen aufgrund des Alters und wegen geringer Einkünfte oft keine 
Möglichkeiten, sich bei Kreditinstituten notwendige Darlehen zu beschaffen.  
 
Finanzielle Engpässe und persönliche Hilfebed ürftigkeit bei der Bewältigung anstehender 
Herausforderungen lassen den Unterstützungsbedarf durch die Wohnberatung weiter an-
steigen.  
 
Die finanzielle Situation wird sich vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten, 
vor allem steigender Miet- oder Nebenkosten (insbes. Strom- und Heizkosten) weiter ver-
schlechtern und belastet dann häufig in nicht erwartetem Ausmaß die bescheidenen Mög-
lichkeiten der Betroffenen. In Folge dessen kann sich der gesundheitliche Zustand betroffe-
ner Personen auf Grund unzureichender Medikamentenversorgung und nicht bezahlbarer 
Arztbesuche zusätzlich verschlechtern. Ein dadurch erwachsender erhöhter Hilfebedarf ist 
dann die Folge. Oft führt schon das Erkennen dieser prekären finanziellen Situation bei ei-
nigen Personen zu schweren Belastungen, Überforderungen und Depressionen. 
 
Die Gewährung finanzieller Hilfen aus der Stiftung Magdalenenhospital ist in allen geförder-
ten Fällen wesentliche Voraussetzung dafür, dass ein  erforderlicher Wohnungswechsel  
zum Erhalt der Selbständigkeit trotz Alter und /oder Pflegebedürftigkeit realisiert werden 
kann.  
 
5. Mittelverwendung für Umzüge
 
 
Erst nach dem Beschluss des Rates vom 17.05.2006 konnten die Mittel der Stiftung Mag-
dalenenhospital in Höhe von 35.000 € für die vorliegenden Einzelfälle konkret eingeplant 
und zum Teil auch sehr kurzfristig verausgabt werden. Ein Teil der in 2006 geplanten Um-
züge konnte bereits abgeschlossen werden, andere Umzüge und deren finanzielle Abwick-
lung stehen noch an, insbesondere die Umzüge in einen Neubau an der Friedrich-Ebert-
Straße. Hier werden kurzfristig 9 bedürftige Einzelpersonen eine für sie bezahlbare Woh-
nung beziehen. Das Gebäude verfügt über Aufzüge; die Wohnungen sind barrierefrei aus-
gestattet. Durch den Bezug der Wohnungen wurden für die betroffenen älteren und/oder 
behinderten Menschen die notwendigen Voraussetzungen für eine möglichst lange selb-
ständige Lebensführung geschaffen.

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V/0961/2006 
 
Insgesamt wurden in 2006 etwa 65 Haushalte beim Umzug beraten oder unterstützt, davon 
41 bei denen nach Prüfung der finanziellen Verhältnisse ein Einsatz von Stiftungsmitteln 
nicht gewährt wurde. Sie profitieren jedoch von der Beratung und von der teilweise sehr in-
tensiven Begleitung des Umzugsmanagements. 
 
Bis zum Jahresende werden mit dem zur Verfügung stehenden Budget aus der Stiftung 
Magdalenenhospital voraussichtlich 24 Umzüge von Hilfesuchenden, die die Einkommens-
grenzen des sozialen Wohnungsbaues als Fördervoraussetzung einhalten, finanzielle Un-
terstützung erfahren.  
 
Das folgende Diagramm zeigt auf, in welcher Höhe und für welche Zwecke die Mittel bisher 
verausgabt wurden. Insgesamt konnten bis Ende Oktober 2006 20.532,82 € aufgrund vor-
liegender Rechnungen für 16 Fälle ausgezahlt werden. Weitere 14.500 € sind für weitere 8 
Umzüge bis Mitte Dezember eingeplant. Das sind durchschnittlich 1.458 € pro Umzug, da-
bei differieren die Beträge von 75 € bis 2800 €. 
 
Die bis Oktober 2006 verausgabten Mittel teilen sich wie folgt auf: 
 
 
6.351,36
9.541,76
4.639,70
0,00
2.000,00
4.000,00
6.000,00
8.000,00
10.000,00
12.000,00
Doppelmieten Renovierung Umzug
 
Seit Bestehen der Umzugshilfen im Jahre 1997 konnten insgesamt 260 Haushalte von den 
Fördermitteln profitieren und eine neue Wohnung beziehen.  
 
6. Resümee  
Die demographische Entwicklung stellt neue Herausforderung an  die kommunale Sozial- 
und Wohnungspolitik. Eine bedarfsgerechte Wohnungsversorgung ermöglicht mobilitäts-
eingeschränkten Menschen trotz Alter  und/oder Behinderung eine weitestgehend selb-
ständige Lebensführung und unterstützt notwendige häusliche Pflegeleistungen. Das För-
derprogramm der Stiftung Magdalenenhospital bietet in diesem Kontext insbesondere wirt-
schaftlich Benachteiligten die  erforderliche finanzielle Unterstützung zur Realisierung eines 
zwingend notwendigen  Wohnungswechsels.   
 
I. V. 
  
 
gez. 
Bickeböller

Beratungsverlauf (1)

07.12.2006 Stiftungskommission
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0961/2006
Typ
Vorlage
Datum
14.11.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37