V/0961/2006
Hilfen beim Umzug für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen
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Berichtsvorlage
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V/0961/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Wohnungswesen Stiftungsverwaltung Betrifft Hilfen beim Umzug für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen Beratungsfolge 07.12.2006 Stiftungskommission Bericht Bericht: 1. Ausgangslage Der Rat der Stadt Münster beschloss am 17.05.2006 in seiner Funktion als oberstes Stif- tungsorgan der Stiftung Magdalenenhospital die Stiftung zu beauftragen, gemeinsam mit dem Amt für Wohnungswesen der Stadt Münster ein Kooperationsprojekt zur Bereitstellung von Hilfen beim Umzug für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen zeitbefristet auf 4 Jahre durchzuführen. Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde in der Sitzung der Stiftungskommission am 30.03.2006 beschlossen, die finanziellen Mittel zunächst nur für das Jahr 2006 freizugeben. Die Mittel sollen erst nach Berichterstattung in der Stiftungskommission für die Folgejahre ab 2007 beschlossen werden. Das Amt für Wohnungswesen und die Stiftungsverwaltung legen den erwarteten Bericht mit dieser Vorlage vor. Die Stiftungskommission wird in der Sitzung am 07.12.2006 im Rahmen der Vorberatung des Wirtschaftsplanes der Stiftung Magdalenenhospital ebenso die Bereit- stellung der Mittel vorberaten. 2. Ziele Die Angebote der Wohnberatung werden seit 1995 (Wohnungsanpassungsberatung) bzw. 1997 (Hilfen beim Umzug) von der Stadt Müns ter vorgehalten und richten sich an ältere Menschen mit und ohne Pflegebedarf sowie Menschen mit Behinderungen. Vor dem Hin- tergrund des demografischen Wandels und der stetigen Zunahme hochaltriger Menschen wurden die Angebote des Modellprojektes des Landes NRW, dem weitere 40 Beratungs- stellen angehören, mit Beginn des Jahres 2006 auf die Zielgruppe von Menschen mit ein- geschränkter Alltagskompetenz (§ 45 a SGB XI) ausgeweitet. Vorlagen-Nr.: V/0961/2006 Auskunft erteilt: Herr Leskow, Herr Claahsen Ruf: 4 92 64 81, 4 92 59 03 E-Mail: LeskowR@stadt-muenster.de Claahsen@stadt-muenster.de Datum: 14.11.2006 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0961/2006 Dabei dienen die Angebote der Wohnberatung dem Erhalt bzw. der Förderung einer mög- lichst langen selbständigen und unabhängigen Lebensführung in der eigenen Wohnung. Sofern bauliche Anpassungsmaßnahmen der bisherigen Wohnung nicht in Betracht kom- men, werden mit den Angeboten der „Hilfen beim Umzug“ neben Beratungsleistungen zu möglichen Wohnformen zwingend notwendige Wohnungswechsel in eine den persönli- chen Bedürfnissen entsprechende Wohnung organisatorisch und/oder finanziell unterstützt. 3. Arbeitsschwerpunkte „Hilfen beim Umzug“ in 2006 Schwerpunkt des Angebotes sind die Beratung und Suche nach einer den persönlichen Bedürfnissen entsprechender Wohnung sowie die persönliche und bei Bedarf auch finan- zielle Unterstützung beim Umzug. Dazu zählen insbesondere das Einholen und die Über- prüfung von Kostenvoranschlägen für Umzüge oder Renovierungsarbeiten, das Aufstellen eines Zeit- und Kostenplanes, die Klärung persönlicher und finanzieller Bedarfe sowie eine enge persönliche Begleitung während der Umzugsphase. Auch die komplette Übernahme der Organisation des Umzuges ist im Krankheitsfall erforderlich, wenn keine Angehörigen eingeschaltet werden können. Hierunter fallen 44 % oder 1.144 von 2.612 aller persönli- chen oder telefonischen Kontakte im Zeitraum Januar bis Oktober 2006. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Fälle, die eine fachlich umfassende und persön- lich intensive Betreuung durch die Wohnberatung zur Realisierung eines Umzuges benöti- gen, deutlich gestiegen. Allein bis Ende Oktober 2006 fielen 225 Hausbesuche und Orts- termine an. Der bisherige Höchststand umfasste im Jahr 2004 insgesamt 193 Hausbesuche durch die Wohnberatung. Diese Entwicklung ist sowohl auf die erweiterte Zielgruppe als auch auf einen erhöhten individuellen Unterstützungsbedarf alleinstehender Älterer infolge von Krankheit und zunehmender persönlicher Hilflosigkeit zurückzuführen. Gründe für den zunehmenden Hilfebedarf und Anlass für den größten Teil dieser Hausbe- suche sind vorrangig • Krankheit • Gebrechlichkeit • soziale Isolation und • persönliche finanzielle Engpässe. Bei diesen Intensivbetreuungsfällen, dazu zählen auch die Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, erforderten 11 Fälle Intensivbetreuung mit 7 bis 30 Hausbesuchen je Fall. Zu den Hausbesuchen zählen alle Ortstermine, wie z. B. die Besuche in der bisheri- gen Wohnung, in der neuen Wohnung und auch im Einzelfall Krankenhausbesuche. Für die Beratung zu den unterschiedlichsten Wohnformen (Wohnungssuche Erstkontakte) im Vorfeld eines Umzuges und die aktive Unterstützung bei der Wohnungssuche (Woh- nungssuche lfd. Fälle) wurden zusammen 28 % bzw. 736 aller persönlichen und telefoni- schen Kontakte erforderlich. Im folgenden Diagramm werden alle 2.612 Beratungsgespräche und persönlichen Kontakte von Januar bis Ende Oktober 2006 in Bezug auf die einzelnen Arbeitsinhalte dargestellt: 3 V/0961/2006 Erstkontakte Umzug; 139 laufende Umzugsfälle; 1144 Wohungssuche Erstkontakte; 289 Wohnungssuche lfd. Fälle; 447 fachbezogene Beratungen; 244 sonstige Beratungen; 194 Öffentlichkeitsarbeit; 155 Die rückwirkende Betrachtung aller durchgeführten Hausbesuche und auch die Anzahl aller Gesamtkontakte für die Jahre 2000 bis 2006 macht deutlich, dass die städtische Serviceleis- tung kontinuierlich mit zunehmender Tendenz abgefragt wurde. 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 (bis Oktober) Hausbesuche 165 191 146 159 193 185 225 Kontakte 2.639 2.772 2. 908 2.681 3.130 2.960 2.612 4. Gründe für den Umzug, Problemlagen Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass den von der Wohnberatung unterstützten Umzü- gen ohne Ausnahme zwingende und akute Anlässe für einen vorzunehmenden Woh- nungswechsel zugrunde liegen. Die Antragsteller sind nicht in der Lage, vorausschauend präventiv umzuziehen. Die zwingenden Anlässe sind: ¾ die Ungeeignetheit der bisherigen Wohnung infolge eines verschlechterten Gesund- heitszustandes und ¾ persönliche Engpässe zur Finanzierung anfallender Wohnkosten. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, z.B. in Folge chronischer Erkrankungen, Schlaganfall oder altersbedingtem Nachlassen der Mobilität zwingen viele Betroffene zum Wechsel in barrierefreie Wohnqualitäten, die ein selbständiges Wohnen fördern und notwendige Pfle- geleistungen bei Bedarf erleichtern können. 4 V/0961/2006 Die unterstützungsbedürftigen Haushalte verfügen überwiegend über äußerst knappe fi- nanzielle Ressourcen und sind daher i.d.R. auf preiswerten Wohnraum angewiesen. Die seit dem 01.01.2005 geltenden Regelungen im Rahmen der Grundsicherung nach SGB XII haben erhebliche Auswirkungen auf die Hilfen beim Umzug. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbs- gemindert sind, erhalten einkommensabhängig Grundsicherung auf niedrigem Niveau. Mit der Anhebung des Regelsatzes von 296 € auf 345 €/Monat für eine Einzelperson entfallen bisherige Zusatzleistungen, so dass mit diesem Budget z. B. auch Kosten für Medikamente, Bekleidung, Heiz- und Nebenkostennachzahlungen, Reparaturen und sonstige Anschaf- fungen zu finanzieren sind. Nach den Erfahrungen aus der Praxis der Wohnberatung sind viele Haushalte nicht in der Lage, die dafür notwendigen Rücklagen in ausreichendem Maß zu schaffen. Für einen notwendigen Umzug werden für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung 75 € für ein Umzugsfahrzeug und 25 € je Helfer gewährt. Renovierungs- und Malerarbeiten sowie fällige Doppelmieten während der Kündigungsfrist müssen selbst aufgebracht wer- den. Die dafür notwendige persönliche Liquidität ist in vielen Fällen nicht gegeben. In der Praxis der Wohnberatung mehren sich die Fälle, in denen wegen vorhandener Verschul- dungen (z. B. Rückstände bei Stadtwerken oder Vermietern) im Zuge eines notwendigen Wohnungswechsels zusätzlich Kontakt zur Schuldnerberatung herzustellen ist. Für die Betroffenen bestehen aufgrund des Alters und wegen geringer Einkünfte oft keine Möglichkeiten, sich bei Kreditinstituten notwendige Darlehen zu beschaffen. Finanzielle Engpässe und persönliche Hilfebed ürftigkeit bei der Bewältigung anstehender Herausforderungen lassen den Unterstützungsbedarf durch die Wohnberatung weiter an- steigen. Die finanzielle Situation wird sich vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten, vor allem steigender Miet- oder Nebenkosten (insbes. Strom- und Heizkosten) weiter ver- schlechtern und belastet dann häufig in nicht erwartetem Ausmaß die bescheidenen Mög- lichkeiten der Betroffenen. In Folge dessen kann sich der gesundheitliche Zustand betroffe- ner Personen auf Grund unzureichender Medikamentenversorgung und nicht bezahlbarer Arztbesuche zusätzlich verschlechtern. Ein dadurch erwachsender erhöhter Hilfebedarf ist dann die Folge. Oft führt schon das Erkennen dieser prekären finanziellen Situation bei ei- nigen Personen zu schweren Belastungen, Überforderungen und Depressionen. Die Gewährung finanzieller Hilfen aus der Stiftung Magdalenenhospital ist in allen geförder- ten Fällen wesentliche Voraussetzung dafür, dass ein erforderlicher Wohnungswechsel zum Erhalt der Selbständigkeit trotz Alter und /oder Pflegebedürftigkeit realisiert werden kann. 5. Mittelverwendung für Umzüge Erst nach dem Beschluss des Rates vom 17.05.2006 konnten die Mittel der Stiftung Mag- dalenenhospital in Höhe von 35.000 € für die vorliegenden Einzelfälle konkret eingeplant und zum Teil auch sehr kurzfristig verausgabt werden. Ein Teil der in 2006 geplanten Um- züge konnte bereits abgeschlossen werden, andere Umzüge und deren finanzielle Abwick- lung stehen noch an, insbesondere die Umzüge in einen Neubau an der Friedrich-Ebert- Straße. Hier werden kurzfristig 9 bedürftige Einzelpersonen eine für sie bezahlbare Woh- nung beziehen. Das Gebäude verfügt über Aufzüge; die Wohnungen sind barrierefrei aus- gestattet. Durch den Bezug der Wohnungen wurden für die betroffenen älteren und/oder behinderten Menschen die notwendigen Voraussetzungen für eine möglichst lange selb- ständige Lebensführung geschaffen. 5 V/0961/2006 Insgesamt wurden in 2006 etwa 65 Haushalte beim Umzug beraten oder unterstützt, davon 41 bei denen nach Prüfung der finanziellen Verhältnisse ein Einsatz von Stiftungsmitteln nicht gewährt wurde. Sie profitieren jedoch von der Beratung und von der teilweise sehr in- tensiven Begleitung des Umzugsmanagements. Bis zum Jahresende werden mit dem zur Verfügung stehenden Budget aus der Stiftung Magdalenenhospital voraussichtlich 24 Umzüge von Hilfesuchenden, die die Einkommens- grenzen des sozialen Wohnungsbaues als Fördervoraussetzung einhalten, finanzielle Un- terstützung erfahren. Das folgende Diagramm zeigt auf, in welcher Höhe und für welche Zwecke die Mittel bisher verausgabt wurden. Insgesamt konnten bis Ende Oktober 2006 20.532,82 € aufgrund vor- liegender Rechnungen für 16 Fälle ausgezahlt werden. Weitere 14.500 € sind für weitere 8 Umzüge bis Mitte Dezember eingeplant. Das sind durchschnittlich 1.458 € pro Umzug, da- bei differieren die Beträge von 75 € bis 2800 €. Die bis Oktober 2006 verausgabten Mittel teilen sich wie folgt auf: 6.351,36 9.541,76 4.639,70 0,00 2.000,00 4.000,00 6.000,00 8.000,00 10.000,00 12.000,00 Doppelmieten Renovierung Umzug Seit Bestehen der Umzugshilfen im Jahre 1997 konnten insgesamt 260 Haushalte von den Fördermitteln profitieren und eine neue Wohnung beziehen. 6. Resümee Die demographische Entwicklung stellt neue Herausforderung an die kommunale Sozial- und Wohnungspolitik. Eine bedarfsgerechte Wohnungsversorgung ermöglicht mobilitäts- eingeschränkten Menschen trotz Alter und/oder Behinderung eine weitestgehend selb- ständige Lebensführung und unterstützt notwendige häusliche Pflegeleistungen. Das För- derprogramm der Stiftung Magdalenenhospital bietet in diesem Kontext insbesondere wirt- schaftlich Benachteiligten die erforderliche finanzielle Unterstützung zur Realisierung eines zwingend notwendigen Wohnungswechsels. I. V. gez. Bickeböller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Friedrich-Ebert-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0961/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 14.11.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37