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A-H/0013/2016

Tempo 30 auf der Davertstraße

Antrag an die BV Hiltrup 17.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 19.01.2017, TOP 6.3

A-H 0013 2016_Stellungnahme

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Ansehen

A-H-0013-2016

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A-H 0013 2016_Stellungnahme

6699 Zeichen

Bezirksverwaltung Münster-Hiltrup 22.11.2016
492-1631

‚Amt 61 - Herrn Witt über Dezernent Ill

Amt 32 - Herrn Schulik über Dezernent I

Antrag Ifd. Nr. A-H/0013/2016 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-
Hiltrup

„Tempo 30 auf der Davertstraße

(Antrag der SPD-Fraktion vom 29.10.2016)“

Der beiliegende Antrag wird mit der Bitte um Kenntnisnahme und Prüfung bis zur nächsten
Sitzung der Bezirksvertretung am 19.01.2017 übersandt.

Auf Ziffer 9, Absatz 3, Satz 2 der Geschäftsanweisung über die Zusammenarbeit mit den
Bezirksvertretungen (VHb B 10.16) nehme ich Bezug.

Tüns

Dt. du,

A-H/0013/2016

SPD-Fraktion in der BV Hiltrup

Hermann Geusendam-Wode

Fraktionsvorsitzender

Im Hain 4a, 48165 Münster

Tel.: 02501/25490

Email: hermann.geusendam-wode@spd-muenster.de

29.10.2016

Antrag: Tempo 30 auf der Davertstraße

Die Bezirksvertretung möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit
auf der Davertstraße in Amelsbüren, im Bereich vom Kreisverkehr Davertstraße bis
zur Westfalentankstelle, von Tempo 50 auf Tempo 30 reduziert werden kann.

Begründung:

Durch die Veränderungen im Wohnumfeld der Davertstraße (Neubaugebiete) stellt
sich ‚die‘ Verkehrssituation inzwischen deutlich verändert dar. Entlang der
Davertstraße sind täglich deutlich mehr Kinder alleine unterwegs: Zur Schule, nach
Hause oder zu Freizeitaktivitäten.

Die Davertstraße ist für den Ortskern von Amelsbüren sowohl eine zentrale
Erschließungsstraße, als auch eine Straße mit erheblichem Durchgangsverkehr.
Obwohl die Baustofffiima Elbers inzwischen einen neuen Standort außerhalb des
Ortes hat, ist auch weiterhin erheblicher Schwerlastverkehr auf der Straße.

Viele Eltern sprechen daher die Verkehrssituation als Problem an und sehen
besonders Kinder im Grundschulalter durch den zu schnellen Straßenverkehr als
gefährdet an.

Eine Reduzierung auf Tempo 30 in diesem Straßenabschnitt, würde nach unserer
Einschätzung lediglich eine Verzögerung von etwa 1 Minute für den Autoverkehr
bedeuten, was sicher zumutbar ist.

Wir bitten diesen Antrag wegen der besonders unfallträchtigen dunklen Jahreszeit
kurzfristig zu bearbeiten.

Hermann Geusendam-Wode
« Martin Leusmann und Fraktion

SPD Fraktion in der BV Hiltrup — www.spd-hiltrup.de

61.42.00 19.12.2016
Herr Kuhn sin

Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Münster-Hiltrup

Bezirksvertretung Münster-Hiltrup

über Herrn Stadtrat Peck

Tempo 30 auf der Davertstraße

Antrag Ifd. Nr. A-H/0013/2016 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-
Hiltrup vom 29.10.2016

Mit dem Antrag (A-H/0013/2016) der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-
Hiltrup vom 29.10.2016 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf der Davertstraße in Amelsbüren, im Bereich vom Kreisverkehr
Davertstraße bis zur Ottmarsbocholter Straße (Westfalentankstelle), von Tempo 50 auf
Tempo 30 reduziert werden kann.

Die Verwaltung hat den o. g. Antrag unter Beteiligung der zuständigen Fachämter und der
Polizei geprüft und abgestimmt. Folgendes Ergebnis wird hiermit vorgestellt:

Die Davertstraße ist als Kreisstraße K 39 klassifiziert und gehört damit zum Vorbehalts-
netz der Stadt Münster. In dieser Funktion liegt die Davertstraße in der Zuständigkeit des
Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft. Nach dem
Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW sind Kreisstraßen Straßen mit überörtlicher
Verkehrsbedeutung, die den zwischenörtlichen Verkehrsverbindungen dienen.

Der Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr Davertstraße und der Straße Am Dornbusch ist
mit ca. 3.900 Kfz/24h belastet. Die Belastung für den Abschnitt Am Dornbusch bis Ott-
marsbocholter Straße (Westfalentankstelle) liegt bei ca. 2.800 Kfz/24h. Der gesamte Be-
reich liegt innerhalb der geschlossenen Ortslage. Bezogen ‚auf die o. g. Funktion der Da-
vertstraße ist sie in diesem Abschnitt vergleichsweise gering belastet.

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit
innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h. Unter den Voraussetzungen des $ 45 Ab-
satz 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden aus Gründen der Sicherheit oder Ord-
nung des Verkehrs die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken beschrän-
ken. Bei der beantragten Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Davert-
straße handelt es sich um eine solche Beschränkung. Dabei verpflichtet $ 45 Absatz 9
StVO die Straßenverkehrsbehörde, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort
anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbe-

r

rn 7 00,

sondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet
werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht,
die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in Frage kommenden Rechtsgüter
erheblich übersteigt. Ausnahmen von der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind
also nur dann möglich, wenn eine konkrete Gefahr für den Verkehrsteilnehmer an einem
Straßenabschnitt vorliegt, die sich von den anderen typischen Gefahrensituationen des
öffentlichen Straßenverkehrs abgrenzen lässt.

Nach Auswertung der Unfalldatenblätter der Polizei liegen im Streckenabschnitt der Da-
vertstraße zwischen dem Kreisverkehr Davertstraße und der Ottmarsbocholter Straße
(Westfalentankstelle) keine Unfallhäufungspunkte vor. In den letzten Jahren haben sich im
0.9. Abschnitt keine Unfälle mit der Ursache Geschwindigkeit ereignet. Insofern bestehen
für den o.g. Abschnitt der Davertstraße keine Gründe, die für eine Geschwindigkeitsbe-
schränkung auf Strecke sprechen.

Durch eine Neuregelung der StVO wird es den Straßenverkehrsbehörden ab sofort er-
leichtert, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen an Hauptverkehrsstraßen
anzuordnen, wenn allgemeinbildende Schulen, Kindergärten oder ähnliche Einrichtungen
einen direkten Zugang zu dieser Straße haben. Für den von Ihnen angeführten Abschnitt
der Davertstraße trifft dies nicht zu. Auch die Veränderungen im Wohnumfeld der Davert-
straße (Neubaugebiete, Schulweg, Freizeitaktivitäten) führen zu keiner anderen Einschät-
zung bzgl. einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Grundsätzlich erfordert die Teilnahme am
Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt,
hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den
Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird ($ 1 StVO).

Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Davertstraße zwischen dem Kreisverkehr Da-
vertstraße und der Ottmarsbocholter Straße (Westfalentankstelle) kommt somit nicht in
Betracht.

U

Schowe

A-H-0013-2016

1680 Zeichen

A-H/0013/2016

SPD-Fraktion in der BV Hiltrup

Hermann Geusendam-Wode

Fraktionsvorsitzender

Im Hain 4a, 48165 Münster

Tel.: 02501/25490

Email: hermann.geusendam-wode@spd-muenster.de

29.10.2016

Antrag: Tempo 30 auf der Davertstraße

Die Bezirksvertretung möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit
auf der Davertstraße in Amelsbüren, im Bereich vom Kreisverkehr Davertstraße bis
zur Westfalentankstelle, von Tempo 50 auf Tempo 30 reduziert werden kann.

Begründung:

Durch die Veränderungen im Wohnumfeld der Davertstraße (Neubaugebiete) stellt
sich ‚die‘ Verkehrssituation inzwischen deutlich verändert dar. Entlang der
Davertstraße sind täglich deutlich mehr Kinder alleine unterwegs: Zur Schule, nach
Hause oder zu Freizeitaktivitäten.

Die Davertstraße ist für den Ortskern von Amelsbüren sowohl eine zentrale
Erschließungsstraße, als auch eine Straße mit erheblichem Durchgangsverkehr.
Obwohl die Baustofffirma Elbers inzwischen einen neuen Standort außerhalb des
Ortes hat, ist auch weiterhin erheblicher Schwerlastverkehr auf der Straße.

Viele Eltern sprechen daher die Verkehrssituation als Problem an und sehen
besonders Kinder im Grundschulalter durch den zu schnellen Straßenverkehr als
gefährdet an.

Eine Reduzierung auf Tempo 30 in diesem Straßenabschnitt, würde nach unserer
Einschätzung lediglich eine Verzögerung von etwa 1 Minute für den Autoverkehr
bedeuten, was sicher zumutbar ist.

Wir bitten diesen Antrag wegen der besonders unfallträchtigen dunklen Jahreszeit
kurzfristig zu bearbeiten.

Hermann Geusendam-Wode
Martin Leusmann und Fraktion

SPD Fraktion in der BV Hiltrup — www.spd-hiltrup.de

Beratungsverlauf (1)

19.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Davertstraße
  • Ottmarsbocholter Straße
  • Am Dornbusch
  • Im Hain 4a

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Details

Aktenzeichen
A-H/0013/2016
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
17.06.2025
Erstellt
06.10.2020 14:37