A-H/0013/2016
Tempo 30 auf der Davertstraße
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A-H 0013 2016_Stellungnahme
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Bezirksverwaltung Münster-Hiltrup 22.11.2016 492-1631 ‚Amt 61 - Herrn Witt über Dezernent Ill Amt 32 - Herrn Schulik über Dezernent I Antrag Ifd. Nr. A-H/0013/2016 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster- Hiltrup „Tempo 30 auf der Davertstraße (Antrag der SPD-Fraktion vom 29.10.2016)“ Der beiliegende Antrag wird mit der Bitte um Kenntnisnahme und Prüfung bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 19.01.2017 übersandt. Auf Ziffer 9, Absatz 3, Satz 2 der Geschäftsanweisung über die Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen (VHb B 10.16) nehme ich Bezug. Tüns Dt. du, A-H/0013/2016 SPD-Fraktion in der BV Hiltrup Hermann Geusendam-Wode Fraktionsvorsitzender Im Hain 4a, 48165 Münster Tel.: 02501/25490 Email: hermann.geusendam-wode@spd-muenster.de 29.10.2016 Antrag: Tempo 30 auf der Davertstraße Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Davertstraße in Amelsbüren, im Bereich vom Kreisverkehr Davertstraße bis zur Westfalentankstelle, von Tempo 50 auf Tempo 30 reduziert werden kann. Begründung: Durch die Veränderungen im Wohnumfeld der Davertstraße (Neubaugebiete) stellt sich ‚die‘ Verkehrssituation inzwischen deutlich verändert dar. Entlang der Davertstraße sind täglich deutlich mehr Kinder alleine unterwegs: Zur Schule, nach Hause oder zu Freizeitaktivitäten. Die Davertstraße ist für den Ortskern von Amelsbüren sowohl eine zentrale Erschließungsstraße, als auch eine Straße mit erheblichem Durchgangsverkehr. Obwohl die Baustofffiima Elbers inzwischen einen neuen Standort außerhalb des Ortes hat, ist auch weiterhin erheblicher Schwerlastverkehr auf der Straße. Viele Eltern sprechen daher die Verkehrssituation als Problem an und sehen besonders Kinder im Grundschulalter durch den zu schnellen Straßenverkehr als gefährdet an. Eine Reduzierung auf Tempo 30 in diesem Straßenabschnitt, würde nach unserer Einschätzung lediglich eine Verzögerung von etwa 1 Minute für den Autoverkehr bedeuten, was sicher zumutbar ist. Wir bitten diesen Antrag wegen der besonders unfallträchtigen dunklen Jahreszeit kurzfristig zu bearbeiten. Hermann Geusendam-Wode « Martin Leusmann und Fraktion SPD Fraktion in der BV Hiltrup — www.spd-hiltrup.de 61.42.00 19.12.2016 Herr Kuhn sin Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Münster-Hiltrup Bezirksvertretung Münster-Hiltrup über Herrn Stadtrat Peck Tempo 30 auf der Davertstraße Antrag Ifd. Nr. A-H/0013/2016 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster- Hiltrup vom 29.10.2016 Mit dem Antrag (A-H/0013/2016) der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster- Hiltrup vom 29.10.2016 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Davertstraße in Amelsbüren, im Bereich vom Kreisverkehr Davertstraße bis zur Ottmarsbocholter Straße (Westfalentankstelle), von Tempo 50 auf Tempo 30 reduziert werden kann. Die Verwaltung hat den o. g. Antrag unter Beteiligung der zuständigen Fachämter und der Polizei geprüft und abgestimmt. Folgendes Ergebnis wird hiermit vorgestellt: Die Davertstraße ist als Kreisstraße K 39 klassifiziert und gehört damit zum Vorbehalts- netz der Stadt Münster. In dieser Funktion liegt die Davertstraße in der Zuständigkeit des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft. Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW sind Kreisstraßen Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, die den zwischenörtlichen Verkehrsverbindungen dienen. Der Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr Davertstraße und der Straße Am Dornbusch ist mit ca. 3.900 Kfz/24h belastet. Die Belastung für den Abschnitt Am Dornbusch bis Ott- marsbocholter Straße (Westfalentankstelle) liegt bei ca. 2.800 Kfz/24h. Der gesamte Be- reich liegt innerhalb der geschlossenen Ortslage. Bezogen ‚auf die o. g. Funktion der Da- vertstraße ist sie in diesem Abschnitt vergleichsweise gering belastet. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h. Unter den Voraussetzungen des $ 45 Ab- satz 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden aus Gründen der Sicherheit oder Ord- nung des Verkehrs die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken beschrän- ken. Bei der beantragten Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Davert- straße handelt es sich um eine solche Beschränkung. Dabei verpflichtet $ 45 Absatz 9 StVO die Straßenverkehrsbehörde, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbe- r rn 7 00, sondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in Frage kommenden Rechtsgüter erheblich übersteigt. Ausnahmen von der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind also nur dann möglich, wenn eine konkrete Gefahr für den Verkehrsteilnehmer an einem Straßenabschnitt vorliegt, die sich von den anderen typischen Gefahrensituationen des öffentlichen Straßenverkehrs abgrenzen lässt. Nach Auswertung der Unfalldatenblätter der Polizei liegen im Streckenabschnitt der Da- vertstraße zwischen dem Kreisverkehr Davertstraße und der Ottmarsbocholter Straße (Westfalentankstelle) keine Unfallhäufungspunkte vor. In den letzten Jahren haben sich im 0.9. Abschnitt keine Unfälle mit der Ursache Geschwindigkeit ereignet. Insofern bestehen für den o.g. Abschnitt der Davertstraße keine Gründe, die für eine Geschwindigkeitsbe- schränkung auf Strecke sprechen. Durch eine Neuregelung der StVO wird es den Straßenverkehrsbehörden ab sofort er- leichtert, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen an Hauptverkehrsstraßen anzuordnen, wenn allgemeinbildende Schulen, Kindergärten oder ähnliche Einrichtungen einen direkten Zugang zu dieser Straße haben. Für den von Ihnen angeführten Abschnitt der Davertstraße trifft dies nicht zu. Auch die Veränderungen im Wohnumfeld der Davert- straße (Neubaugebiete, Schulweg, Freizeitaktivitäten) führen zu keiner anderen Einschät- zung bzgl. einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Grundsätzlich erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird ($ 1 StVO). Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Davertstraße zwischen dem Kreisverkehr Da- vertstraße und der Ottmarsbocholter Straße (Westfalentankstelle) kommt somit nicht in Betracht. U Schowe
A-H-0013-2016
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A-H/0013/2016 SPD-Fraktion in der BV Hiltrup Hermann Geusendam-Wode Fraktionsvorsitzender Im Hain 4a, 48165 Münster Tel.: 02501/25490 Email: hermann.geusendam-wode@spd-muenster.de 29.10.2016 Antrag: Tempo 30 auf der Davertstraße Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Davertstraße in Amelsbüren, im Bereich vom Kreisverkehr Davertstraße bis zur Westfalentankstelle, von Tempo 50 auf Tempo 30 reduziert werden kann. Begründung: Durch die Veränderungen im Wohnumfeld der Davertstraße (Neubaugebiete) stellt sich ‚die‘ Verkehrssituation inzwischen deutlich verändert dar. Entlang der Davertstraße sind täglich deutlich mehr Kinder alleine unterwegs: Zur Schule, nach Hause oder zu Freizeitaktivitäten. Die Davertstraße ist für den Ortskern von Amelsbüren sowohl eine zentrale Erschließungsstraße, als auch eine Straße mit erheblichem Durchgangsverkehr. Obwohl die Baustofffirma Elbers inzwischen einen neuen Standort außerhalb des Ortes hat, ist auch weiterhin erheblicher Schwerlastverkehr auf der Straße. Viele Eltern sprechen daher die Verkehrssituation als Problem an und sehen besonders Kinder im Grundschulalter durch den zu schnellen Straßenverkehr als gefährdet an. Eine Reduzierung auf Tempo 30 in diesem Straßenabschnitt, würde nach unserer Einschätzung lediglich eine Verzögerung von etwa 1 Minute für den Autoverkehr bedeuten, was sicher zumutbar ist. Wir bitten diesen Antrag wegen der besonders unfallträchtigen dunklen Jahreszeit kurzfristig zu bearbeiten. Hermann Geusendam-Wode Martin Leusmann und Fraktion SPD Fraktion in der BV Hiltrup — www.spd-hiltrup.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Davertstraße
- Ottmarsbocholter Straße
- Am Dornbusch
- Im Hain 4a
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Details
- Aktenzeichen
- A-H/0013/2016
- Typ
- Antrag an die BV Hiltrup
- Datum
- 17.06.2025
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37