V/0906/2007
Vergabe eines Bürgerpreises durch die Bezirksvertretung Münster-West
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Anlage 2 zur Vorlage
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Thorsten Kornblum 48161 Münster, 04.04 .2005
Toppheideweg 12
An die BV Münster-West
c/o Frau Bezirksvorsteherin
Schelmenstiege 1-3
A-W/0015/2005
48161 Münster
Antrag:
Die Bezirksvertretung Münster-West wolle beschließen:
1. Es wird jährlich beim Neujahrsempfang ein „Bürge rpreis“ für herausragendes ehrenamtli-
ches Engagement in Form einer Urkunde verliehen.
2. Vorschlagsberechtigt sind alle Institutionen, di e dem gesellschaftlichen Leben in Münsters
Westen dienen, sie sollen zu Nominierungen jährlich aufgefordert werden.
3. Die Entscheidung zur Preisvergabe trifft die BV West in nichtöffentlicher Sitzung, die Ver-
leihung nimmt die Bezirksvorsteherin vor.
Begründung:
Auch durch symbolische Gesten muss das immer rarer werdende ehrenamtliche Engagement geför-
dert werden. Bereits viele Kommunen versuchen diese s durch ähnliche Einrichtungen. Dieses stärkt
die Beziehung zwischen Bürgern und ihre Stadt, insb esondere ihren Stadtteil, und es ist eine ange-
messene Möglichkeit sich für den Einsatz für die Gesellschaft zu bedanken.
Kosten entstehen kaum (nur durch die Benachrichtigu ng aufgrund von Beschlussvorschlag Nr.2 und
den Druck der Urkunde), somit kann mit wenigen Mitt eln aus dem Repräsentationshaushalt recht
große Wirkung erzielt werden.
gez.: Thorsten Kornblum
Anlage 1 zur Vorlage
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Anlage 1 Richtlinien für die Vergabe eines Bürgerpreises im Stadtbezirk Münster-West Grundsätze • Im Stadtbezirk Münster-West wird jährlich eine Auszei chnung an Einzelper- sonen, Vereine, Vereinigungen, Verbände und sonstig e Institutionen, die sich in besonderer Weise um das öffentliche Leben im Sta dtbezirk verdient ge- macht haben, verliehen. Ausgezeichnet wird insbesond ere ehrenamtliches Engagement im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich. • Die Auszeichnung trägt den Namen „Bürgerpreis – Ausze ichnung für Ver- dienste im Stadtbezirk Münster-West“. Sie ist mit 500 € dotiert und wird mit einer entsprechenden Urkunde verliehen. Verfahren • Der „Bürgerpreis – Auszeichnung für Verdienste im Sta dtbezirk Münster- West“ wird von der Bezirksvertretung Münster-West verliehen. • Die Auszeichnung wird durch die Bezirksvorsteherin/de n Bezirksvorsteher des Stadtbezirkes Münster-West vorgenommen. Vorschlagsberechtigung/Prüfverfahren • Vorschlagsberechtigt sind neben Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Münster juristische Personen, Behörden, Verbände, V ereine, Vereinigungen und sonstige Institutionen, die ihren Sitz oder ihr Betätigungsfeld in Münster haben. Darüber hinaus können Vorschläge von Personen oder Personengruppen au- ßerhalb der Stadt Münster unterbreitet werden, die Kenntnis von besonderem ehrenamtlichem Engagement Einzelner haben. • Die Vorschläge einschließlich einer ausführlichen u nd nachvollziehbaren Be- gründung sind bis zum 01.07. des Jahres an die Bezir ksvorsteherin/den Be- zirksvorsteher zu richten. Diese/dieser übermittelt die Vorschläge der jeweili- gen Leitung der Bezirksverwaltung West zur Vorprüfung. • Die vorgeprüften Vorschläge werden den Mitgliedern der Bezirksvertretung zur internen Abstimmung zugeleitet. Der Ältestenrat s chlägt in Kenntnis der internen Abstimmungsergebnisse einen oder mehrere A uszuzeichnende vor, über die die Bezirksvertretung Münster-West in nicht öffentlicher Sitzung ent- scheidet. • Die Auszeichnung/Auszeichnungen wird/werden in der R egel im Rahmen des Neujahrsempfanges der Bezirksvorsteherin/ des Bezirks vorstehers verliehen. Hierzu werden die Auszuzeichnenden eingeladen. Ausgeschlossener Personenkreis Eine Auszeichnung mit dem Bürgerpreis ist ausgeschl ossen für den politischen, beruflichen und berufsständischen Einsatz. Inkrafttreten Die Richtlinien treten am 01.01.2008 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0906/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-West Betrifft Vergabe eines Bürgerpreises durch die Bezirksvertretung Münster-West - Beschluss zu den Richtlinien - Beratungsfolge 29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Den Richtlinien für die Vergabe eines Bürgerpreises durch die Bezirksvertretung Münster-West (Anlage 1) wird zugestimmt. 2. Der Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West Nr. 0015/2005 vom 04.04.2005 (Anlage 2) ist damit erledigt. Kosten/Folgekosten Die erforderlichen Finanzmittel werden jährlich im Rahmen der Etatberatungen im bezirkseigenen Budget bereitgestellt. Begründung: Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West hat beantragt, ehrenamtliches Engage- ment im Stadtbezirk Münster-West durch die Verleihung eines Bürgerpreises zu fördern und be- sonders zu würdigen. Der Bürgerpreis soll in de r Regel im Rahmen des jährlichen Neujahrsemp- fanges der Bezirksvorsteherin übergeben werden. Zur Regelung des Vorschlags- und Auswahlverfahren hat sich der Ältestenrat der Bezirksvertre- tung Münster-West in seiner Sitzung am 18.10.2007 auf die beigefügten Richtlinien verständigt. Der Bürgerpreis soll mit 500 € dotiert sein und wird mit einer entsprechenden Urkunde verliehen. I. V. gez. Dr. Heinrichs Anlagen: Richtlinien Antrag der SPD-Fraktion Vorlagen-Nr.: V/0906/2007 Auskunft erteilt: Herr Weihermann Ruf: 492 33 00 E-Mail: Weihermann@stadt-muenster.de Datum: 30.10.2007 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (2)
- Toppheideweg 12
- Schelmenstiege 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0906/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.10.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37