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V/0906/2007

Vergabe eines Bürgerpreises durch die Bezirksvertretung Münster-West

Vorlagen 30.10.2007

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 29.11.2007, TOP 5.1

Anlage 2 zur Vorlage

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Anlage 1 zur Vorlage

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 zur Vorlage

1375 Zeichen

Thorsten Kornblum              48161 Münster, 04.04 .2005 
       Toppheideweg 12 
 
An die BV Münster-West 
c/o Frau Bezirksvorsteherin 
 
Schelmenstiege 1-3       
A-W/0015/2005  
48161 Münster 
 
 
 
Antrag: 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West wolle beschließen: 
 
1. Es wird jährlich beim Neujahrsempfang ein „Bürge rpreis“ für herausragendes ehrenamtli- 
ches Engagement in Form einer Urkunde verliehen. 
 
2. Vorschlagsberechtigt sind alle Institutionen, di e dem gesellschaftlichen Leben in Münsters 
Westen dienen, sie sollen zu Nominierungen jährlich aufgefordert werden. 
 
3. Die Entscheidung zur Preisvergabe trifft die BV West in nichtöffentlicher Sitzung, die Ver- 
leihung nimmt die Bezirksvorsteherin vor.      
 
 
Begründung: 
 
 
Auch durch symbolische Gesten muss das immer rarer werdende ehrenamtliche Engagement geför- 
dert werden. Bereits viele Kommunen versuchen diese s durch ähnliche Einrichtungen. Dieses stärkt 
die Beziehung zwischen Bürgern und ihre Stadt, insb esondere ihren Stadtteil, und es ist eine ange- 
messene Möglichkeit sich für den Einsatz für die Gesellschaft zu bedanken. 
 
Kosten entstehen kaum (nur durch die Benachrichtigu ng aufgrund von Beschlussvorschlag Nr.2 und 
den Druck der Urkunde), somit kann mit wenigen Mitt eln aus dem Repräsentationshaushalt recht 
große Wirkung erzielt werden. 
 
 
gez.: Thorsten Kornblum

Anlage 1 zur Vorlage

2491 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
Richtlinien 
für die Vergabe eines Bürgerpreises im Stadtbezirk Münster-West 
 
 
 
Grundsätze 
 
 
• Im Stadtbezirk Münster-West wird jährlich eine Auszei chnung an Einzelper- 
sonen, Vereine, Vereinigungen, Verbände und sonstig e Institutionen, die sich 
in besonderer Weise um das öffentliche Leben im Sta dtbezirk verdient ge- 
macht haben, verliehen. Ausgezeichnet wird insbesond ere ehrenamtliches 
Engagement im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich.  
 
• Die Auszeichnung trägt den Namen „Bürgerpreis – Ausze ichnung für Ver- 
dienste im Stadtbezirk Münster-West“. Sie ist mit 500  € dotiert und wird mit 
einer entsprechenden Urkunde verliehen. 
 
 
Verfahren 
  
 
• Der „Bürgerpreis – Auszeichnung für Verdienste im Sta dtbezirk Münster-
West“ wird von der Bezirksvertretung Münster-West verliehen. 
 
• Die Auszeichnung wird durch die Bezirksvorsteherin/de n Bezirksvorsteher 
des Stadtbezirkes Münster-West vorgenommen.  
 
 
Vorschlagsberechtigung/Prüfverfahren 
 
 
• Vorschlagsberechtigt sind neben Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt 
Münster juristische Personen, Behörden, Verbände, V ereine, Vereinigungen 
und sonstige Institutionen, die ihren Sitz oder ihr  Betätigungsfeld in Münster 
haben.  
Darüber hinaus können Vorschläge von Personen oder Personengruppen au- 
ßerhalb der Stadt Münster unterbreitet werden, die Kenntnis von besonderem 
ehrenamtlichem Engagement Einzelner haben. 
 
• Die Vorschläge einschließlich einer ausführlichen u nd nachvollziehbaren Be- 
gründung sind bis zum 01.07. des Jahres an die Bezir ksvorsteherin/den Be- 
zirksvorsteher zu richten.  Diese/dieser übermittelt die Vorschläge der jeweili- 
gen Leitung der Bezirksverwaltung West zur Vorprüfung. 
 
• Die vorgeprüften Vorschläge werden den Mitgliedern der Bezirksvertretung 
zur internen Abstimmung zugeleitet. Der Ältestenrat s chlägt in Kenntnis der 
internen Abstimmungsergebnisse einen oder mehrere A uszuzeichnende vor, 
über die die Bezirksvertretung Münster-West in nicht öffentlicher Sitzung ent- 
scheidet.

• Die Auszeichnung/Auszeichnungen wird/werden in der R egel im Rahmen des 
Neujahrsempfanges der Bezirksvorsteherin/ des Bezirks vorstehers verliehen. 
Hierzu werden die Auszuzeichnenden eingeladen.  
 
  
 
Ausgeschlossener Personenkreis 
 
 
Eine Auszeichnung mit dem Bürgerpreis ist ausgeschl ossen für den politischen, 
beruflichen und berufsständischen Einsatz. 
 
 
Inkrafttreten  
 
 
Die Richtlinien treten am 01.01.2008 in Kraft.

Beschlussvorlage

1604 Zeichen

V/0906/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-West 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vergabe eines Bürgerpreises durch die Bezirksvertretung Münster-West 
- Beschluss zu den Richtlinien - 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
Beschlussvorschlag 
 
1. Den Richtlinien für die Vergabe eines Bürgerpreises durch die Bezirksvertretung Münster-West 
(Anlage 1) wird zugestimmt. 
 
2. Der Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West Nr. 0015/2005 vom 
04.04.2005 (Anlage 2) ist damit erledigt. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Die erforderlichen Finanzmittel werden jährlich im Rahmen der Etatberatungen im bezirkseigenen 
Budget bereitgestellt.  
 
Begründung: 
 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West hat beantragt, ehrenamtliches Engage-
ment im Stadtbezirk Münster-West durch die Verleihung eines Bürgerpreises zu fördern und be-
sonders zu würdigen. Der Bürgerpreis soll in de r Regel im Rahmen des jährlichen Neujahrsemp-
fanges der Bezirksvorsteherin übergeben werden. 
 
Zur Regelung des Vorschlags- und Auswahlverfahren hat sich der Ältestenrat der Bezirksvertre-
tung Münster-West in seiner Sitzung am 18.10.2007 auf die beigefügten Richtlinien verständigt. 
 
Der Bürgerpreis soll mit 500 € dotiert sein und wird mit einer entsprechenden Urkunde verliehen.  
 
 
I. V. 
gez. Dr. Heinrichs 
 
Anlagen: 
Richtlinien 
Antrag der SPD-Fraktion 
 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0906/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Weihermann 
Ruf: 
492 33 00 
E-Mail: 
Weihermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.10.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (1)

29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Toppheideweg 12
  • Schelmenstiege 1

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0906/2007
Typ
Vorlagen
Datum
30.10.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37