V/0162/2022
Fahrradstraße Hittorfstraße - Sperrung für den Kfz-Durchgangverkehr durch modalen Filter
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Anlage 1_Hittorfstraße_Lageplan_18012022
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V/0162/2022 Anlage 1
Beschlussvorlage
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V/0162/2022 V/0162/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Fahrradstraße Hittorfstraße - Sperrung für den Kfz-Durchgangverkehr durch modalen Filter Planungs- und Baubeschluss Beratungsfolge 22.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Planung und dem Bau des modalen Filters (Sperrpfosten) zum Ausschluss der bestehenden Kfz-Durchgangsverkehre in der Hittorfstraße gemäß dem Plan vom 18.01.2022 wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 5.000 € ent- stehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2022 5.000 Markierung, Schilder usw. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Amt für Mobilität und Tiefbau 15.03.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Pliquett T elefon:492-6595 PliquettS@stadt- muenster.de - 2 - V/0162/2022 Begründung: Die Hittorfstraße ist gemäß den Qualitätsstandards für Fahrradstraßen umgestaltet und das Kfz- Parken neu geordnet. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat am 08.06.2021 die Verwaltung beauftragt, im nördlichen – bereits fertig gestellten – Abschnitt der Hittorfstraße die Einrichtung eines modalen Filters („Poller“) zu prüfen (V/0387/2021). Dieser Beschluss ist auf die zuvor stattgefundene Bürgerbeteiligung im Frühjahr 2021 an der Hittorfstraße zurückzuführen. Hierbei ging hervor, dass in der Fahrradstraße Kfz-Schleichverkehre zu verzeichnen sind. Die Stadtverwaltung hat diesen Umstand geprüft und Kfz-Schleichverkehre nachweisen können. Die ermittelten Durchgangsverkehre sind verhältnismäßig gering ausgeprägt. Eine Sperrung ist – dem o. g. Beschlusspunkt folgend – aus Sicht der Planungsverwaltung dennoch zu empfehlen, da so die Sicherheit sowie der Komfort für den Radverkehr auf der Fahrradstraße weiter erhöht werden können. Zugleich kann das umliegende Straßennetz die geringen zusätzlichen Kfz-Fahrten aufnehmen. Auch im Hinblick auf eine zukünftige Entwicklung des Wissensquartiers im Umfeld der Hittorfstraße wird durch diese Maßnahme eine dauerhafte Attraktivität der Fahrradstraße sichergestellt. Die vorliegende Planung beinhaltet somit den Ausschluss der genannten Kfz-Durchgangsverkehre mittels eines modalen Filters. Die Sperrung findet südlich der Einmündung des Rottendorffweges statt. Der mittlere Sperrpfosten ist herausnehmbar, sodass Feuerwehr und Müllfahrzeuge die Strecke weiterhin nutzen können. Die Straße nimmt weiterhin die Kfz-Verkehre der Anliegenden auf, hierfür sind - die Häuser nördlich der Sperrpfosten zukünftig über die Zuwegung Einsteinstraße und - die Häuser südlich der Sperrung über die Hüfferstraße zu erreichen. Die erforderlichen Schleppkurven zum Wenden von LKWs und Müllfahrzeugen im Bereich der Absperrung sind (u. a. durch den Einsatz von Fahrradanlehnbügeln in den Wendebereichen) sichergestellt. Die Rohrrahmensperren auf Höhe der Sperrpfosten unterbinden das Vorbeifahren für den Fall, dass keine Kfz am Fahrbahnrand bzw. in der Parkbucht abgestellt sind. Mögliche Umfahrungsverkehre über den Rottendorffweg werden seitens der Verkehrsplanung als unwahrscheinlich eingeschätzt. Die Verwaltung wird die Verkehre in dem Gebiet jedoch nach Umsetzung beobachten und bei Erfordernis Gegenmaßnahmen vorschlagen. Kosten / Finanzierung / Umsetzung: Die Gesamtkosten betragen ca. 5.000 €. Die Maßnahme löst keine Beitragszahlungen nach dem KAG aus. Die Umsetzung der Maßnahme soll in 2022 erfolgen. I. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan - 2 - V/0162/2022
Anlage A
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Anlage A zur V/0162/2022 Kurzüberblick Die Hittorfstraße ist gemäß den Qualitätsstandards für Fahrradstraßen umgestaltet und das Kfz- Parken neu geordnet. Nach stattgefundener informeller Bürgerbeteiligung im Jahr 2021, in der auf Kfz-Schleichverkehre in der Fahrradstraße hingewiesen wurde, beschloss die Bezirksvertretung Münster-Mitte die Prüfung eines modalen Filters zur Unterbindung dieser Verkehre (V/0387/2021). Dieser modale Filter ist Bestandteil der vorliegenden Beschlussvorlage und Planung. Die nachgewiesenen Kfz-Durchgangsverkehre sollen mit dieser Maßnahme unterbunden und die Attraktivität sowie Sicherheit für den Radverkehr zugleich erhöht werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet: „Sperrung der Fahrradstraße Hittorfstraße für den Kfz-Schleichverkehr zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur und der Verkehrssicherheit“. Zielerreichung: Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2022 vorgesehen. Für den Umbau entstehen Kosten in Höhe von ca. 5.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Hittorfstraße
- Hüfferstraße
- Rottendorffweg
- Einsteinstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0162/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.03.2022
- Erstellt
- 02.03.2022 14:10