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V/0162/2022

Fahrradstraße Hittorfstraße - Sperrung für den Kfz-Durchgangverkehr durch modalen Filter

Vorlagen 03.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 03.05.2022, TOP 4.1

Anlage 1_Hittorfstraße_Lageplan_18012022

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1_Hittorfstraße_Lageplan_18012022

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V/0162/2022 Anlage 1

Beschlussvorlage

3841 Zeichen

V/0162/2022
V/0162/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Fahrradstraße Hittorfstraße - Sperrung für den Kfz-Durchgangverkehr durch modalen Filter
Planungs- und Baubeschluss
Beratungsfolge
22.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Planung und dem Bau des modalen Filters (Sperrpfosten) zum Ausschluss der bestehenden
Kfz-Durchgangsverkehre in der Hittorfstraße gemäß dem Plan vom 18.01.2022 wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 5.000 € ent-
stehen. Einnahmen werden nicht erwartet.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von
Verkehrsflächen und -anlagen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2022 5.000 Markierung,
Schilder usw.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g.
Produktgruppe veranschlagt.
Amt für Mobilität und Tiefbau
15.03.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Pliquett
T elefon:492-6595
PliquettS@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0162/2022
Begründung:
Die Hittorfstraße ist gemäß den Qualitätsstandards für Fahrradstraßen umgestaltet und das Kfz-
Parken neu geordnet.
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat am 08.06.2021 die Verwaltung beauftragt, im nördlichen –
bereits fertig gestellten – Abschnitt der Hittorfstraße die Einrichtung eines modalen Filters („Poller“) zu
prüfen (V/0387/2021).
Dieser Beschluss ist auf die zuvor stattgefundene Bürgerbeteiligung im Frühjahr 2021 an der
Hittorfstraße zurückzuführen. Hierbei ging hervor, dass in der Fahrradstraße Kfz-Schleichverkehre zu
verzeichnen sind. Die Stadtverwaltung hat diesen Umstand geprüft und Kfz-Schleichverkehre
nachweisen können. Die ermittelten Durchgangsverkehre sind verhältnismäßig gering ausgeprägt.
Eine Sperrung ist – dem o. g. Beschlusspunkt folgend – aus Sicht der Planungsverwaltung dennoch
zu empfehlen, da so die Sicherheit sowie der Komfort für den Radverkehr auf der Fahrradstraße
weiter erhöht werden können. Zugleich kann das umliegende Straßennetz die geringen zusätzlichen
Kfz-Fahrten aufnehmen. Auch im Hinblick auf eine zukünftige Entwicklung des Wissensquartiers im
Umfeld der Hittorfstraße wird durch diese Maßnahme eine dauerhafte Attraktivität der Fahrradstraße
sichergestellt.
Die vorliegende Planung beinhaltet somit den Ausschluss der genannten Kfz-Durchgangsverkehre
mittels eines modalen Filters. Die Sperrung findet südlich der Einmündung des Rottendorffweges
statt. Der mittlere Sperrpfosten ist herausnehmbar, sodass Feuerwehr und Müllfahrzeuge die Strecke
weiterhin nutzen können. Die Straße nimmt weiterhin die Kfz-Verkehre der Anliegenden auf, hierfür
sind
- die Häuser nördlich der Sperrpfosten zukünftig über die Zuwegung Einsteinstraße und
- die Häuser südlich der Sperrung über die Hüfferstraße zu erreichen.
Die erforderlichen Schleppkurven zum Wenden von LKWs und Müllfahrzeugen im Bereich der
Absperrung sind (u. a. durch den Einsatz von Fahrradanlehnbügeln in den Wendebereichen)
sichergestellt. Die Rohrrahmensperren auf Höhe der Sperrpfosten unterbinden das Vorbeifahren für
den Fall, dass keine Kfz am Fahrbahnrand bzw. in der Parkbucht abgestellt sind.
Mögliche Umfahrungsverkehre über den Rottendorffweg werden seitens der Verkehrsplanung als
unwahrscheinlich eingeschätzt. Die Verwaltung wird die Verkehre in dem Gebiet jedoch nach
Umsetzung beobachten und bei Erfordernis Gegenmaßnahmen vorschlagen.
Kosten / Finanzierung / Umsetzung:
Die Gesamtkosten betragen ca. 5.000 €. Die Maßnahme löst keine Beitragszahlungen nach dem
KAG aus.
Die Umsetzung der Maßnahme soll in 2022 erfolgen.
I. V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan

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V/0162/2022

Anlage A

1924 Zeichen

Anlage A zur V/0162/2022
Kurzüberblick
Die Hittorfstraße ist gemäß den Qualitätsstandards für Fahrradstraßen umgestaltet und das Kfz-
Parken neu geordnet. Nach stattgefundener informeller Bürgerbeteiligung im Jahr 2021, in der auf
Kfz-Schleichverkehre in der Fahrradstraße hingewiesen wurde, beschloss die Bezirksvertretung
Münster-Mitte die Prüfung eines modalen Filters zur Unterbindung dieser Verkehre
(V/0387/2021). Dieser modale Filter ist Bestandteil der vorliegenden Beschlussvorlage und
Planung. Die nachgewiesenen Kfz-Durchgangsverkehre sollen mit dieser Maßnahme
unterbunden und die Attraktivität sowie Sicherheit für den Radverkehr zugleich erhöht werden.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und
Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und
sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt.
Das Teilziel lautet: „Sperrung der Fahrradstraße Hittorfstraße für den Kfz-Schleichverkehr zur
Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur und der Verkehrssicherheit“.
Zielerreichung: Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2022 vorgesehen. Für den
Umbau entstehen Kosten in Höhe von ca. 5.000 €.
Finanzierung
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
x überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen-
und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW).

Beratungsverlauf (1)

03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hittorfstraße
  • Hüfferstraße
  • Rottendorffweg
  • Einsteinstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0162/2022
Typ
Vorlagen
Datum
03.03.2022
Erstellt
02.03.2022 14:10